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breitstein zufallen. Die diesen Teil des Landes betreffenden Bekanntmachungen sollten von de Lassaulx, die sich auf das Weilburger und Hachenburger Land beziehenden dagegen von Schramm und die gemeinnützigen Aufsätze von beiden zusammen besorgt werden. Alle von der Regierung ausgehenden Bekanntmachungen mit Ausnahme der den Parteien zur Last fallenden gerichtlichen sollten unentgeltlich aufgenommen und ausserdem zwei Freiexemplare an die Regierung und die Hofkammer abgeliefert werden. Diese Vorschläge fanden den Beifall der Regierung und wurden auf deren Befürwortung hin vom Landesherrn genehmigt, welcher unter dem 18. Dezember auch bestimmte, dass das Blatt vor der Hand von aller Zensur frei sein sollte. Dagegen musste der Amtsschreiber Schramm, welchem als Redakteur das Prädikat Amtsassessor sehr nützlich und notwendig erschien, vorläufig wenigstens auf Erfüllung dieses Wunsches verzichten.

Das unter dem Titel „Allgemeines Intelligenzblatt für die Fürstlich Nassau-Weilburgischen und Nassau-Sayn-Hachenburgischen Lande" zum Jahrespreise von 2 Gulden jeden Sonntag in der Stärke eines halben Bogens und zwar zuerst am 1. Januar 1804 erscheinende Blatt enthielt statistische Nachrichten über die Bevölkerung, den Viehstand und die Natural-Erzeugnisse des Landes, Mitteilungen über die in demselben vorhandenen gemeinnützigen Anstalten, haus- und landwirtschaftliche Ratschläge, die namentlich auch den Weinbau berücksichtigen, Gesundheitsregeln, landesherrliche Verordnungen, gerichtliche Bekanntmachungen aller Art, Personal- und Familiennachrichten, Dienstgesuche und Angebote, Brot- und Fleischtaxen von Weilburg, Hachenburg, Limburg, Montabaur und Ehrenbreitstein. Es bot inhaltlich also mehr als das Nassau-Usingische Blatt und entspricht in dieser Beziehung dem Dillenburger. Nach der Vereinigung Nassau-Weilburgs mit Nassau-Usingen zu einem Herzogtum sah sich das Blatt auf den Bezirk der Fürstlichen Regierung zu Ehrenbreitstein beschränkt und änderte demgemäss vom 14. September 1806 (No. 37) ab seinen Titel in Gnädigst privilegirtes Ehrenbreitsteiner Intelligenzblatt“ um. Die aufgeregte Zeit, in welcher jeder lieber zu einem politischen Blatte griff (Jahrg. 1806, No. 52), war der Verbreitung des Blattes nicht günstig, sodass für die Ehrenbreitsteiner Armen nichts abfiel. Das Blatt ist als Ehrenbreitsteiner IntelligenzBlatt, nachdem es diesen Titel für die Jahre 1809 bis 1817 vorübergehend mit dem eines Ehrenbreitsteiner Anzeigers vertauscht hatte, noch bis zur Mitte dieses Jahrhunderts nachweisbar. Mit dem Jahre 1815, in welchem Ehrenbreitstein an Preussen fiel, hört aber das Interesse, welches das Blatt als Nassauische Wochenschrift für uns hat, auf. Bezeichnend ist es für das Schicksal dieser Blätter, in welchen doch manche lokalgeschichtlich interessante Nachricht erhalten ist, dass weder in Wiesbaden noch in Weilburg ein Exemplar dieses Weilburger Intelligenz-Blattes aufzutreiben ist. Das mir vorgelegene Exemplar befindet sich im Staatsarchiv zu Koblenz.

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sudsgraben.

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