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J. 1731 von Hocker, und ein kleiner Theil derselben im J. 1783 von Pfeiffer beschrieben worden; allein abgesehen davon, dass Hocker viele zu seiner Zeit im Kloster Heilsbronn schon vorhandene Codices in seinen Katalog nicht aufgenommen hat, so läfst sich die in keinem Falle ungerechte Behauptung auf das Bestimmteste nachweisen, dafs seine Angaben in der Regel mangelhaft und falsch sind, so dafs man fast versucht wird, das ganze Werk für eine Art von Druckfehler zu halten.

Was die von Pfeiffer in seinen Beiträgen beschriebenen Codices betrifft, so steht dieser hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben allerdings weit über Hocker; allein so grofs auch seine spätern Verdienste um die Handschriftenkunde und um die hiesige Bibliothek sind, so hat er doch in den erwähnten, schon 1783 erschienenen Beiträgen nicht nach einem, die Handschriften-Kunde fördernden Grundsatz gearbeitet, lässt bei aller Weitläufigkeit doch viele Fragen unbeantwortet und beschränkt sich blos auf 29 Codices.

Ausser den Heilsbronner Codd. besitzt aber die hiesige Bibliothek noch einige Hun

dert zum Theil sehr seltene und kostbare Manuscripte aus dem säcularisirten Kloster St. Jobst bei Bayreuth, aus der Ansbacher markgräflichen Schlofs- und Schwaninger-, so wie aus der ehemaligen Altdorfer Universitäts- Bibliothek. Von diesen sind die erstern noch gar nicht, von den Ansbach'. schen aber nur 5 in Gerckens Reisen (II. 249) und 1 in Strebels Franconia illustrata p. 98 ff. beschrieben, während der ganze damalige Vorrath (nach Hirsching I. 10. 11.) zwischen 300 und 350 Handschriften betrug, wovon freilich nicht der vierte Theil nach Erlangen gekommen ist. Die Altdorfer Codices endlich hat v. Murr im dritten Bande seiner Memorab. biblioth. Norimb. und in seiner Beschreibung der vornehmsten Merkwürdigkeiten in der Reichsstadt Nürnberg, aber auch nur zum Theil und nicht aus dem wissenschaftlichen Geschichtspuncte der Handschriften-Kunde beschrieben, so wie der würdige Veteran Mannert in seinen schätzbaren Miscellaneen einige Altdorfer Codices mehr als Belege zu seinen aufgestellten Behauptungen behandelte, als dafs er ein Verzeichnifs über alle dortigen Mss. geben wollte. Dazu kommt, dafs auch die

vorhandenen geschriebenen Kataloge über die hiesigen Codices sehr unvollständig und äusserst dürftig in ihren, noch dazu oft unrichtigen, Angaben sind, die sich in der Regel nur auf den Titel beschränken. Unter diesen Umständen glaubte ich kein überflüssiges Werk zu unternehmen, wenn ich einen vollständigen Katalog aller gegenwär tig in der hiesigen Bibliothek vorhandenen Mss. aus dem jetzigen Standpuncte der Handschriften-Kunde bearbeitete; um so weniger, da der Wunsch, solche Kataloge öffentlich mitgetheilt zu sehen, schon vielfach ausgesprochen worden ist und die geachtetsten Bibliothekare hierin mit ihrem höchstdankenswerthen Beispiele theils schon vorangegangen sind, theils, wie der rühmlichst bekannte und eifrige Bibliothekar Geel in Leiden und der wahrhaft edle Graf von Dietrichstein, einer der würdigsten Gelehrten, welche die kaiserliche Bibliothek zu Wien jemals zum Vorstande gehabt hat, im Begriff stehen, ähnliche Kataloge herauszugeben. Möchte nur vorliegender Versuch nicht allzuweit hinter den Leistungen solcher Männer zurückstehen, und wenigstens das gewissenhafte Streben nach Genauigkeit,

Vollständigkeit und Wahrheit in den Angaben nicht ganz fruchtlos geblieben sein! Ich habe jeden Codex sorgfältig durchgese hen und nach den von Ebert aufgestellten Regeln der Handschriften-Kunde angegeben, auf welchen Stoff, in welchem Format, in welchem Jahre oder Jahrhundert er geschrieben ist, oder wenigstens geschrieben zu sein scheint; wie viel Blätter er enthält; ob der Name des Verfassers genannt ist, oder nicht; welchen Titel der Codex wirklich führt, oder welcher ihm nach seinem Inhalt beigelegt werden kann; mit welchen Worten er beginnt und schliefst; ob er von Einer, oder von mehrern Händen geschrieben ist; ob er Marginalien, besondere Verzierungen, ausgezeichneten Einband und Miniaturen hat; ob er in Bücher und Kapitel getheilt ist, oder nicht; ob Namen oder Notizen der Schreiber, oder frühern Besitzer beigeschrieben sind, oder welche anderweite Nachrichten die frühern Schicksale des Codex angeben, und unter welcher Katalogs- und Standorts-Nummer er in der Bibliothek zu finden ist. Dagegen mussten die Angaben: ob der beschriebene Codex bereits gedruckt und wann, wo und in welchem Format die

Ausgabe erschienen sei; ob er Scholien, Prologe oder Vorreden habe, welche in den gedruckten Ausgaben fehlen; ob er das Werk in einer besondern Gestaltung, oder Ueberarbeitung enthalte; welche Varianten darinn vorkommen u. s. w., als nicht zunächst und nicht zu den allgemeinen Erfordernissen eines diplomatischen Manuscripten - Katalogs gehörig, der Beantwortung specieller Anfragen vorbehalten werden.

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Die Charakteristik der Schrift, so wie die Angabe des Alters bei den orientalischen Handschriften musste da, wo nicht beigeschriebene Bemerkungen eine oder die an. dere Angabe erleichterten, aus dem Grunde unterbleiben, weil, aufser der Schwierigkeit der Sprachen selbst, die zur diplomatischen Beschreibung derselben erforderlichen Hülfsmittel theils unzureichend sind, theils gänzlich mangeln. Um so mehr fühle ich mich gedrungen, es dankbar zu rühmen, dass Herr Professor Dr. Friedrich Rückert dahier die Güte gehabt hat, alle persischen, arabischen, türkischen und armenischen Mss. durchzusehen und ihren Inhalt nebst den Verfassern auszumitteln. Was dagegen die lateinischen und griechischen Codices betrifft,

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