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Städte zugewandt hat, ist auch die Geschichte der Stadt Magdeburg von diesem Gesichtspunkte aus mehrfach behandelt worden. Solche Arbeiten lassen sich aber nur auf Grund eines möglichst erschöpfenden Urkundenmaterials durchführen, denn in den Urkunden treten jene. Verhältnisse fast allein zu Tage. Wenn nun auch viele Magdeburger Urkunden hier und da im Druck veröffentlicht oder in Darstellungen ihrem Inhalte nach berücksichtigt waren, so fehlte es doch an einer einheitlichen und umfassenden Sammlung, welche eine Übersicht ermöglichte und die Unterlage für die Forschung auf manchen Gebieten bildete. Jedem Bearbeiter der Magdeburgischen Geschichte wird dieser Mangel unbequem und oft störend gewesen sein. Ich selbst hatte bei meinen Arbeiten ein Urkundenbuch schmerzlich vermisst, wenn ich auch hier am Orte durch das liebenswürdige Entgegenkommen des Archivvorstandes mir jederzeit leicht Einsicht in etwa unbekannte Urkunden verschaffen konnte. Was mir an anderen Orten, z. B. in den Archiven der kleineren umliegenden Städte, von Magdeburgischen Urkunden aufstiess oder was sich in weniger bekannten Drucken vorfand, hatte ich schon seit Jahren teils abgeschrieben, teils notiert, so dass ich schon eine kleine Sammlung dieser Urkunden besass, als vor mehreren Jahren die Archivverwaltung mit dem Plane hervortrat, das Königliche Staatsarchiv von Magdeburg nach Halle zu verlegen. Da glaubte ich sowohl im Interesse unserer Stadt, als auch der Freunde ihrer Geschichte zu handeln, wenn ich das gesamte auf die Stadt Magdeburg bezügliche Urkundenmaterial noch aus dem Archiv sammelte, ehe die Verlegung vollzogen wurde. Diesem Umstande verdankt die Bearbeitung des Urkundenbuches der Stadt Magdeburg zum grossen Teil seine Entstehung oder wenigstens doch seine schnellere Vollendung.

Es war nun die Frage, wie weit ich bei der Sammlung der Urkunden gehen sollte. Der beste Abschluss schien mir das Jahr 1513 zu sein, wo mit der Wahl des neuen Erzbischofs Albrecht und der bald eintretenden Reformation ein wichtiger Abschnitt in der Geschichte auch der Stadt Magdeburg gemacht wird. Bei der Sammlung der Urkunden liess es sich aber nicht einrichten, dass immer nur die für einen bestimmten Zeitraum aufgesucht, abgeschrieben und bearbeitet wurden, sondern ich nahm alle Urkunden aus dem ganzen Mittelalter, wie sie die Quellen darboten, auf, so dass fast das gesamte Material für alle Bände schon fertig vorlag, nur noch der Ergänzung aus einigen auswärtigen Archiven bedarf es als ich meinen Plan, das Urkundenbuch der Stadt Magdeburg herauszugeben, der historischen Kommission

der Provinz Sachsen vorlegte. Diese gab ihre Zustimmung dazu um so eher, als auch die Stadt Magdeburg, die für wissenschaftliche Zwecke niemals mit Mitteln geknausert hat, sich bereit erklärte, zur Herstellung des Werkes einen namhaften Beitrag zu zahlen. Den städtischen Behörden, vor allen Herrn Geheimen Regierungsrat und Oberbürgermeister Bötticher, der sich die Förderung dieser Sache besonders angelegen sein liess, gebührt für diese Unterstützung daher der Dank aller, welche für wissenschaftliche Bestrebungen Interesse haben.

Der erste Band konnte dann auch bald zum Druck gegeben werden. und gelangt nun, nachdem die Herstellung infolge mancher Störungen beim Druck über Jahr und Tag gedauert hat, zur Ausgabe.

Bei der Sammlung der Magdeburger Stadturkunden besteht eine besondere Schwierigkeit darin, dass bei dem grossen Brande vom 10./20. Mai 1631 das ganze Archiv der Stadt den Flammen anheimfiel. Trotzdem aber ist noch genug vorhanden, um daraus reichen Stoff für die Geschichte der Stadt zu gewinnen. Es wurden alle diejenigen Urkunden, teils in vollem Wortlaute, teils in mehr oder minder ausführlichen Regesten aufgenommen, welche auf die Stadt in irgend einer Weise Bezug haben, entweder auf die inneren Verhältnisse, wie Stadtrechte, Innungssachen, Verfassungsverhältnisse u. a., oder auf die äussere Geschichte, wie die Verbindungen mit anderen Städten, die Verhältnisse zum Erzstift und zu anderen Fürsten. Aber auch die Örtlichkeiten in der Stadt, sowie die einzelnen Bürger mussten Berücksichtigung finden. Darum sind auch die Lehensverhältnisse, Kauf und Verkauf, Schenkungen, kurz alle privatrechtlichen Vorgänge, so weit sie in Urkunden. überliefert sind, in das Urkundenbuch aufgenommen worden. Ausgeschlossen sind aber die Urkunden der geistlichen Stiftungen, auch der eigentlichen Stadtklöster, wenn sie nicht auf die Stadt selbst oder einzelne Bürger Bezug haben. Es wäre leicht gewesen, die wenigen Urkunden, welche wir von den Klöstern der Franziskaner, Augustiner und S. Mariae Magdalenae besitzen, zugleich mit zu veröffentlichen, aber dann hätten die Urkunden des S. Agnes- und S. Laurentiusklosters in der Neustadt, welche in gleichem Verhältnisse stehen, nicht weggelassen werden dürfen. Diese aber sind so zahlreich vorhanden, dass dadurch der Umfang des Urkundenbuches nicht unwesentlich verstärkt worden wäre. Dagegen schien es nicht angänglich, die Urkunden der Neustadt und Sudenburg auszuschliessen, weil diese in engster Beziehung zu der Altstadt Magdeburg stehen, ja jetzt sogar mit ihr vereinigt sind. Auch eine Sonderung dieser Städte vorzunehmen, schien unpraktisch zu sein, da in sehr vielen und sehr wichtigen Urkunden

diese Gemeinden zusammen vorkommen; es wäre daher eine Wiederholung oft notwendig gewesen, welche die Übersichtlichkeit gewiss beeinträchtigt hätte, selbst wenn nur die Regestenform oder ein einfacher Hinweis gewählt worden wäre. Mit Hülfe des Registers werden sich die Urkunden der Neustadt und der Sudenburg leicht aussondern lassen. Schöffensprüche, sofern sie Magdeburgische Verhältnisse nicht berühren, und die blossen Erwähnungen des Magdeburgischen Rechts bei Verleihungen desselben habe ich ausgeschlossen, da sie für die Stadt Magdeburg nicht von Bedeutung sind.

Der Umfang des Magdeburger Urkundenbuches ist auf drei Bände festgesetzt, von denen der erste bis 1403 (Tod des Erzbischofs Albrecht IV.) gehen soll, der zweite wird die Urkunden aus der Zeit der Erzbischöfe Günther und Friedrich III., der letzte endlich die aus der Zeit der Erzbischöfe Johann und Ernst (bis 1513) enthalten. Es kann merkwürdig erscheinen, dass diese Abschnitte an die Regierungszeit der Erzbischöfe geknüpft sind. Ich hätte den ersten Band ebenso gut bis 1400 oder bis 1430 führen können, aber dann hätten die Urkunden der Erzbischöfe Albrecht oder Günther, die immerhin unter den Stadturkunden einen grossen Raum einnehmen, auseinander gerissen werden müssen. Das Jahr 1430 bezeichnet allerdings einen wichtigeren Einschnitt, indem von hier ab etwa der lange währende Streit der Stadt mit dem Erzbischof Günther beginnt. Trotzdem habe ich aus dem angegebenen Grunde mich für das Jahr 1403 entschieden. Für die folgende Zeit ergiebt sich ein für die Stadt bedeutungsvoller Abschnitt in ihrer Geschichte nicht, so dass mit jedem beliebigen Jahre abgeschlossen werden könnte. Da nun aber die Hälfte der noch vorhandenen Urkunden etwa bis zum Tode des Erzbischofs Friedrich geht, so soll der zweite Band dort abschliessen. Den Schluss habe ich mit dem Jahre 1513 gemacht, weil ja nun eine ganz neue Epoche in der Geschichte beginnt, die auch für Magdeburg von der grössten Bedeutung gewesen ist.

Bei der Feststellung des Textes der Urkunden bin ich, soweit dies möglich war, immer auf die beste Quelle zurückgegangen. Die schon gedruckten Urkunden sind nochmals mit den Originalen oder Abschriften, aus denen sie genommen sind, verglichen worden. Nur bei den Kaiserurkunden, welche in den Diplomata der Monumenta Germaniae von Sickel herausgegeben sind, habe ich mich mit diesen Texten begnügen zu können geglaubt, denn sie sind mit einer so ausserordentlichen Sorgfalt hergestellt, dass eine Änderung an denselben zwecklos wäre. Bei einigen wenigen anderen, bei denen sich die Herkunft nicht fest

stellen liess, habe ich mich mit der Angabe des Druckortes begnügen müssen. Auch die wenigen dem Zerbster Haus- und Staatsarchiv entstammenden Urkunden habe ich nach v. Heinemanns Codex diplom. Anhaltinus gegeben, mehrere sind den päpstlichen Urkunden und Regesten von Schmidt entnommen.

Für die ältere Zeit, welche also der erste Band umfasst, ist in auswärtigen Archiven fast nichts vorhanden. Nur Braunschweig, Lüneburg und Dresden haben einige Urkunden geliefert, ebenso Gross - Salze und Stendal. Wir dürfen daraus auch den Schluss ziehen, dass für diese Zeit in dem Stadtarchiv von Magdeburg selbst wenig mehr vorhanden gewesen ist, als was wir jetzt noch, freilich nur in Abschriften, besitzen. Die Hauptmasse des Urkundenmaterials enthält das hiesige Königliche Staatsarchiv 1 teils in Originalen, teils in mehr oder minder guten Abschriften. Unter den Originalen kommen hauptsächlich erzbischöfliche und stiftische Urkunden in Betracht, aber auch mehrere städtische und von Bürgern ausgestellte sind vorhanden. Unter den stiftischen sind die des Stifts S. Nicolai und des Dominikanerklosters, dann des Klosters Berge die zahlreichsten, noch mehr aber finden sich unter den Urkunden der beiden Nonnenklöster S. Agnes und S. Laurentii in der Neustadt. Viel weniger Originale sind von den anderen geistlichen Stiftungen erhalten. Dazu kommen dann noch einige Originalurkunden des Klosters S. Augustini und S. Mariae Magdalenae, welche merkwürdiger Weise die Zerstörung von 1631 überdauert haben und sich jetzt im städtischen Archiv befinden. Ihre Zahl ist aber nicht sehr gross. Was die Stadt sonst an Originalurkunden besitzt, ist verschwindend wenig und erst später gelegentlich erworben worden. Allerdings sind darunter einige sehr bemerkenswerte und interessante Stücke.

Viele der abgedruckten Urkunden sind nur noch in Abschriften vorhanden, meist in besonderen Copialbüchern, wenige in Akten. Was zunächst die Copialbücher des Königlichen Staatsarchivs betrifft, so- sind diese von verschiedenem Werte: teils sind es gleichzeitige Abschriften, Register, Litterarien, Copialbücher, teils sind es jüngere Abschriften, die zu irgend einem Zwecke angelegt wurden, teils sind es ganz neue Abschriften älterer Copialbücher an anderen Orten oder einzelner Urkunden.

Das älteste Copialbuch des Magdeburger Staatsarchivs (Cop. 1a) ist der sogenannte Liber privilegiorum S. Mauritii in Magdeburg, der aus

1 Die demselben entnommenen Urkunden sind mit der Chiffre St. M. unter dem Texte bezeichnet.

2 ursprünglich nicht zusammengehörigen Teilen besteht. Der erste Teil umfasst 52 Pergamentblätter kleineren Formats, etwa gross Oktav, doch sind hinter Blatt 30 drei Blätter ausgeschnitten. Die Abschriften rühren aus dem 11. Jahrhundert her und enthalten zumeist die Kaiserurkunden für das Erzstift. Für die Diplomata der M. G. ist daher dieser Liber privilegiorum eine wichtige Quelle und darum viel benutzt. Der zweite Teil des Buches besteht aus Papier und enthält Urkunden aus dem 15. Jahrhundert. Er ist am Ende dieses Jahrhunderts geschrieben. Für die Schicksale dieses selten alten Copialbuches sind folgende Notizen auf dem ersten Blatte wichtig: Ex dono Steinbrechiano poss. Franc. Bodmann, Prof. jur. Mogunt. 1803. Für das Geheime Staats- und Kabinetsarchiv im August 1833 angekauft wurde es am 21. Juli 1864 an das Magdeburger Staatsarchiv überwiesen.

Dem Ende des 15. Jahrhunderts gehört Cop. 6 (LVII)1 an, welches auch eine Abschrift des ersten Teiles des Liber privilegiorum S. Mauritii enthält. Ausserdem finden sich darin aber noch eine Menge anderer Urkunden bis etwa zum Jahre 1480. Es umfasst 352 Papierblätter, von denen einige unbeschrieben sind, und ist durchweg von derselben Hand geschrieben. Am Ende sind 2 moderne Ortsverzeichnisse, während ein Stück des alten ursprünglichen Registers sich im Cop. 13 (XXI) befindet. Hier ist das Cop. 6 als das, vale Copiale bezeichnet. Vorn enthält das Buch folgende Notiz:

,,Dieses alte Buch haben die Magdeburgischen Landtstände Sr. Churfürstl. Durchlaucht Hochseel. Gedächtnüs den 9. Oktober 1684 unterthänigst eingereicht. Höchstgedachter Sr. Churf. Durchlaucht haben Solches den folgenden tag dem Herrn Quartals-Gerichts- Rath und Archivario Magiro in Potsdam zugestellt und befohlen, es in Dero Archiv zu Cölln an der Spree wohl verwahrlich beyzulegen. Quod factum."

Eine Abschrift von Cop. 6 ist Cop. 16 (II). Das erwähnte Cop. 13 (XXI) enthält Akten des Domkapitels aus dem 16. Jahrhundert, in denen sich eine grössere Anzahl älterer Urkunden befinden.

Sodann kommen die Register oder Litterarien der Erzbischöfe in Betracht. Zuerst das Cop. 32 (XXXV), welches der Zeit der Erzbischöfe Albrecht III. und Peter angehört und gleichzeitige Abschriften aus den Jahren 1369-1372 enthält. Es umfasst 75 Blatt Papier, von denen.

Die Copialbücher im Magdeburger Staatsarchiv haben 2 verschiedene Nummern, eine deutsche und eine römische. Da sie jetzt nach den deutscheu Nummern geordnet sind, so habe ich diese bei der Angabe der Quellen vorgezogen.

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