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Vor einer jeden dieser zehn Abtheilungen ist eine besondere Liste ihres Inhaltes wiederhohlt, mit rother Dinte geschrieben. Die hier verzeichneten und nicht erwähnten Documente, etwa 500 an der Zahl, reichen bis zum Folio 168. Hierauf folgen: Bona ecclesie Hamburgensis fol. 168–178 und nach verschiedenen kleinen Documenten: Dampna ecclesie, durch die benachbarten Adlichen. 1343. Fol. 197 b.-199 b. Incendiarii villarum et cimeteriorum ecclesie. Fol. 200. De Thesauraria. 1342. Fol. 200 b. De redditibus in palude Crempe. Fol. 201-203 b. De Meldorpe. Fol. 204; worauf noch einige privilegia communia folgen. Fol. 206 b. enthält die bereits gedachte Liste der Pröpste.

Es ist noch eine zweite Abschrift dieses Copialbuches vorhanden, vermuthlich wenige Jahre später angefangen. Es ist auf feinerem Pergamente von einer anderen Hand als das vorgedachte geschrieben. Es hat bei der Vereidigung der Domherren in neuerer Zeit gedient, und ist mit einem schwarzen Lederbande versehen.

Durch dieses Copialbuch wird unsere Kunde der Urkunden des Domcapitels bedeutend ergänzt, da sehr viele, deren Originale verloren gegangen, durch dasselbe der Nachwelt erhalten sind. Es enthält jedoch keine Urkunde desselben älter, als die noch vorhandenen, selbst einige nicht, welche nach der Zeit der Kirchenreformation der Notarius Joachim Niehu sennoch gesehen und in seinem Inventarium verzeichnet hat. ")

Ich habe bei dem Abdrucke der aus dem Copialbuche des Capitels entlehnten Documente zu deren besserer Beglaubigung häufig nachgewiesen, dass Niehusen die Originale anführt; da derselbe jedoch die Jahreszahlen derselben fast nie giebt und seine Bezeichnungen der von ihm gesehenen Urkunden überall sehr mangelhaft sind, so können dieselben oft nicht leicht erkannt werden. Nach der durch den Abdruck der Urkunden gewordenen vollständigeren und leichteren Uebersicht ist es mir jedoch gelungen, noch manche andere der von Niehusen gemeinten in dem Nachtrage nachzuweisen.

Den Urkunden der Stadt und des Capitels zu Hamburg sind in unserer Sammlung die der Erzbisthümer Hamburg und Bremen vorangestellt oder beigefügt, bis zum Jahre 1224, als demjenigen, in welchem das Hamburgische Capitel seinen Rechten auf den Titel des Erz

"1) Vergl. unten No. CXCV. Es möge hier bemerkt werden, dass in einem der Anhänge zu dem Kataloge der zu Hamburg verkauften kurfürstlcih Cölner Landes - Bibliothek S. 10, No. 85 verzeichnet ist ein "Copiale Capituli Hamburgensis, anno nativitatis 1304 incipiens. 116 Blätter fol. MS." Sollten die Urkunden in demselben erst mit dem Jahre 1304 beginnen, so wäre es für den vorliegenden Zweck gleichgültig, dass meine desfallsigen Nachforschungen vergeblich gewesen sind: sollte es aber schon 1304 geschrieben seyn, so wäre es älter und vermuthlich werthvoller, als die uns vorliegenden Copialbücher des Domcapitels.

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bisthums unter päpstlicher Bestätigung völlig entsagte. Der Zuziehung dieser Urkunden zu dem Hamburgischen Urkundenbuche liesse sich entgegenstellen, dass Hamburg nur kurze Zeit, vielleicht nur die wenigen Jahre vor der Vereinigung des Erzbisthumes Hamburg mit dem Bisthume Bremen, der Hauptsitz der Erzbischöfe gewesen ist, welche wir gewöhnlich zu Bremen finden, dass diese schon früh den Titel von Bremen häufig führten, dass auch die Besitzungen der Hamburgisch - Bremischen Kirche grösstentheils jenseits der Elbe lagen, und die desfallsigen Urkunden daher mit der Geschichte des damals von Normannen und Slaven wiederholt zerstörten Hamburgs in geringer Beziehung stehen. Doch sind die Rechte der Hamburgischen Mutterkirche qie untergegangen, und die mächtigsten Erzbischöfe, wie wir von Liavizo, Unwan, Bezelin und Adalbert wissen, begünstigten Hamburg und wohnten gerne auf ihren dortigen Burgen. ") Auch Athelbero nährte noch die alten Ansprüche und weit aussehenden Pläne einer Dännemark und Scandinavien umfassenden Diocese, und wir dürfen ihn als den Wiederhersteller des Hamburgischen Domcapitels, so wie den Begründer der Klöster im sächsischen und slavischen Holstein betrachten. Bei der zunehmenden Cultur Holsteins, der Vereinigung Dithmarschens mit den Besitzungen der Hamburgischen Kirche und der Besiegung der Slaven in den Ostseeländern der Hamburgischen Diocese, hätten die Erzbischöfe leicht veranlasst werden können, eine Hofburg in Hamburg zu ihrem Hauptsitze wieder zu begründen, und von dort aus ihre Ansprüche auf den nordischen Sprengel kräftiger zu vertreten. Doch bald auf die Errichtung des Erzbisthums Lund erfolgte die Uebertragung Holsteins an die Grafen von Schauenburg und die Erbauung oder Besitznahme einer von den Erzbischöfen unabhängigen Burg. Wenn ähnliche Verhältnisse zu den Herzogen von Sachsen schon früher den Erzbischöfen den Aufenthalt in Hamburg verleidet haben mögen, ") während sie in der Stadt Bremen in der Regel unbeschränkt herrschten, so war die Belehnung der Grafen von Schauenburg mit Holstein jetzt für dieselben um so mehr entscheidend, da die Erwerbung der Grafschaft Stade und die Verhältnisse zu den Kaisern den Aufenthalt jenseits der Elbe jenen als wünschenswerther darstellen musste. Der Gedanke des Erzbisthumes Hamburg wurde jedoch nicht aufgegeben, die Niederlassung in Riga erweckte ihn vielmehr wiederum, wie mehrere der in diesem Buche an das Licht gezogenen Urkunden lehren. S. unten No. CCLXVIII, CCLXXVIII, CCLXXX. Auch in späterer Zeit No. CDXV, CDXVI, CDXXVI, CDLXVII.

12) Adami Bremensis Gesta pontificum Hammaburgensium L. II. c. 20. 42, 53. L. III. c. 27. L. III. c. 28.

13) Adam

Das Compromiss vom Jahre 1223 enthält also viel mehr als es im Munde führt; es überträgt den Titel des Erzbisthumes Hamburg auf Bremen: hebt aber wirklich das carolingische Erzbisthum Hamburg auf, und überlässt dessen noch erhaltene Rechte auf den in Deutschland belegenen Sprengel dem Bischofe zu Bremen.

In dieser Darstellung der Sachlage wird die Aufnahme aller auf die Rechte, Verhältnisse, Ansprüche und Streitigkeiten der Metropolis bezüglichen Documente gerechtfertigt erscheinen. Doch auch für die übrigen auf die weltlichen Rechte des Stiftes bezüglichen Urkunden erschien dieses wünschenswerth. Schon Lindenbruch und Staphorst, welche die Urkunden des Erzstiftes bis 1224 sammelten, und eben nur als den Anfang einer Hamburgischen Kirchengeschichte behandelten, haben hierin das Richtige erkannt, und es dürfte wenigstens keinen zweckmässigeren Mittelpunkt zur Sammlung aller Urkunden des für die Geschichte des nördlichen Deutschlands, Dännemarks und Scandinaviens so wichtigen Erzbisthums geben, als der hier dargebotene. Das Urkundenbuch des Landes, in welchem der grösste Theil der Klöster und Besitzungen des Stiftes Bremen liegt, wird nicht nur die Metropolen Hamburg und Bremen, sondern auch alles, was das Grossherzogthum Oldenburg, Holstein, Dithmarschen und den übrigen überelbischen Sprengel betraf, so wie die eigentlich kirchlichen Urkunden, auszuschliessen haben; demjenigen der Stadt Bremen ist vor allem alles überelbische Land fremd: andere Staaten würden noch weniger aufzunehmen haben.

So möge man es denn billigen, wenn wir dem Gedanken des grossen Karls folgend, welcher die eigenthümliche Lage Hamburgs zur Förderung des Christenthumes und fränkischer Bildung erkennend, diese Stadt so hoch stellte, dass, wenn von den schwachen Nachfolgern unterstützt, sie neben Rom und Byzanz der Sitz eines neuen Papstthumes hätte werden müssen, welches die Entwickelung des Nordens fördernd, zugleich den Kaisern in ihren Kämpfen mit dem Bischofe von Rom die festeste Stütze dargeboten und durch das nordischgermanische Geisteslicht eine reinere Kirche erbauet hätte, so möge man es wenigstens entschuldigen, wenn der Geschichtsforscher jeden Strahl jenes Gedanken auffangend, jedes Steinchen des nur begonnenen Riesenbaues sammelnd, denselben bis zu seinem letzten Erlöschen verfolgt. Ist doch Hamburgs Geschick jener Bestimmung auch dann noch treu geblieben, als die Kirche ihre Keime gepflanzt hatte und der Handel der Träger der Bildung geworden war. Wenn gleich die Besiegung der Slaven und die Befriedung der Ostsee in Lübeck jenem Gedanken eine neue Stätte weihte, so fand Hamburg in dieser Stadt nur eine jüngere Schwester, das Doppelgestirn leuchtete gemeinschaftlich, und wenn die Verbindung mit dem rohen Norden und die Nähe anderer wendischen Städte Lübeck zur Hauptstadt der Hausa

machte, so war es Hamburg, welches, trotz der schon das Erzbisthum hemmenden Grafen, durch seine Verbindungen im westlichen Europa sie zu einem europäischen Staate schuf. Schon wenige Jahre nach Lübecks Gründung erkannte der grosse Kaiser Friedrich das gemeinsame Interesse, die Solidarität beider Städte im Auge des Welthandels, welcher jede Stadt als den Hafen der anderen betrachtet, die erleuchteten Fürsten Holsteins und Dännemarks suchten durch Förderung der Verbindung beider Städte sie zu nähern, und eine über alle und jede Sonderinteressen erhabene, jede das Gesammtinteresse erkennende Politik wird auch jetzt den neugegebenen Hebel des Handels, der Cultur und aller Friedenssegnungen benutzen, um ein gemeinsames Emporium der Nord- und Ostsee zu fördern.

Die historischen Schätze der geistlichen Archive zu Bremen müssen einst sehr bedeutend gewesen seyn. Ausser dem erzbischöflichen Archive, welches bis zu der Gründung des Bisthums hinauf gegangen seyn wird, besass das Capitel das seinige, und eben so die verschiedenen dortigen Klöster. Das wichtigste derselben war bisher nur durch dessen Erwähnung in den Gestis archiepiscoporum Hammaburgensium von dem Bremer Scholasticus Adam, so wie bei dessen Scholiasten bekannt, 3) durch einzelne Streitschriften der Erzbischöfe und durch die von dem Hamburgischen Domherren Erpold Lindenbruch grösstentheils nach Bremischen Copialbüchern entnommenen, unten näher zu erwähnenden Abschriften. Die Urkunden selbst schienen unseren Geschichtsforschern verloren, nach anderen Nachrichten sollen sie zu der Zeit, als die Herzogthümer Bremen und Verden in Folge des westfälischen Friedens an Schweden abgetreten waren, nach diesem Lande gebracht seyn und in dem Archive zu Stockholm oder auf der Bibliothek zu Upsala aufbewahrt werden, ein Theil sollte noch zu Wismar, wo das königlich schwedische Appellationsgericht seinen Sitz hatte, liegen. Durch Correspondenz und durch den Augenschein überzeugte ich mich jedoch bereits im Jahre 1826 auf einer nach Schweden unternommenen Reise, dass von allen Bremischen, so wie auch von hanseatischen Urkunden keine Spur zu entdecken sey. Die vom Bibliothekar Schröder zu Upsala mir vorgelegten Bände, in welchen man das erzbischöflich Bremische Archiv gesucht hatte, enthielten Acten aus der Zeit der schwedischen Herrschaft in den gedachten Herzogthümern. Das schwedische Reichsarchiv, dem damals der wohlkundige Reichsantiquarius Liljegren vorstand, gewährte mir einige, seitdem von Joh.

13) S. Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde Th. VI. S. 797 flgd. und 870 flgd. Es ist hier nicht zu entscheiden, ob der Annalista Saxo auch Bremische Urkunden kannte, ob er diese zu Bremen oder zu Cöln oder in einem anderen bischöflichen Archive sab, oder ob er vollständigere Scholien zum Adam von Bremen vor sich hatte.

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Vogt für das Preussische Urkundenbuch benutzte Ausbeute. Auch die zahlreichen Archive des schwedischen Adels, welche noch manche Erinnerungen und Beute aus der Zeit des dreissigjährigen Krieges bewahren, enthielten, so weit die in den Svenska Handlingar und durch gelehrte Freunde, namentlich den trefflichen Hammerskiold, veranstalteten Nachforschungen ergaben, keine gewünschte Auskunft. ") So musste denn die Vermuthung an Wahrscheinlichkeit gewinnen, dass das erzbischöfliche Archiv, zum Theil wenigstens, sich noch in unserer Nähe befinden möchte. Sie wurde früher und vollständiger bestätigt, als ich hoffen durfte, durch mehrere bei der in Folge einer im Jahre 1823 Juni 7 zwischen Hannover und Bremen vereinbarten und im Jahre 1827 flgd. ausgeführten Ablieferung verschiedener letztere Stadt betreffender, bei der Landdrostei zu Stade aufbewahrten Acten, von dem Bremischen Archivarius, jetzigen Senator Caesar, aufgefundene Nachrichten.

Sehr bald nachdem die Kirchenreformation in der Stadt Bremen Eingang gefunden und den Widerstand des Capitels besiegt hatte, verliessen die Erzbischöfe die unruhige Stadt und hielten ihre Residenz gewöhnlich in der schon früher zu diesem Zwecke viel benutzten Burg Bremervörde. Hieher wurde auch das Hauptarchiv des Erzstiftes unter dem Namen des Canzeleiarchives gebracht. Wie viel nach und nach aus den Bremischen Domarchiven, welche sich in der Thresenkammer, der Armenkammer und der Secretarienkammer im Dome, so wie im Capitelhause und bei dem Domdechanten befanden, nach Bremervörde gekommen, ist unbekannt. Doch müssen noch manche Documente und Acten des Capitels in Bremen zurückgeblieben seyn, da die Schweden bei der Besitznahme der Herzogthümer im Jahre 1650 die Archivlocale des Capitels anfänglich versiegelten, sodann im Jahre 1652 ) aber gewaltsam erbrachen und die Acten und sonstigen Gegenstände von demselben zu Schiffe wie zu Wagen nach Stade, dem Sitze der neuen Regierung, wegführten. In dieselbe Stadt wurde auch das erzbischöfliche Archiv von Bremervörde gebracht.

14) Eine desfalsige Nachricht habe ich gegeben in Spangenberg's Vaterländischem Archive. 1827. Heft 3. S. 125 flgd. Diese muss bei der später in dieser Sache daselbst 1830 Bd. I. S. 181 flgd. durch von Spilcker erfolgten Anfrage übersehen seyn. Ueber das von demselben in Erinnerung gebrachte Bremische Todtenbuch, welches einst Dr. G. Meier, Pastor an der St. Stephani-Kirche zu Bremen, und durch ihn in Abschrift der Amtmann Kelp besassen (s. von Seelen in Pratje's Herzogthümern Bremen und Verden Th. VI. S. 497), weiss ich keine Auskunft zu ertheilen, wenn jenes nicht das vom Herrn E. F. Mooyer in der gedachten Zeitschrift 1835 abgedruckte Dyptichon Bremense aus der Regula S. Wilhadi gewesen seyn sollte. Das Wenige, was von Seelen über jenes Necrologium berichtet, ist auch auf das Dyptichon und die Handschrift, in welcher es sich findet, anwendbar. 15) C. N. Roller Geschichte der Stadt Bremen Th. III. S. 140.

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