DIE URKUNDEN DER DEUTSCHEN KÖNIGE UND KAISER HERAUSGEGEBEN VON DER GESELLSCHAFT FÜR ÄLTERE DEUTSCHE GESCHICHTSKUNDE. ERSTER BAND. DIE URKUNDEN KONRAD I. HEINRICH I. UND OTTO I. HANNOVER HAHNSCHE BUCHHANDLUNG 1879-1884. MONVMENTA 16347 GERMANIAE HISTORICA INDE AB ANNO CHRISTI QVINGENTESIMO ET QVINGENTESIMVM EDIDIT SOCIETAS APERIENDIS FONTIBVS DIPLOMATVM REGVM ET IMPERATORVM GERMANIAE = TOMVS I. CONRADI I. HEINRICI I. ET OTTONIS I. DIPLOMATA. HANNOVERAE IMPENSIS BIBLIOPOLII HAHNIANI Nachdem die neue Centraldirection der Monumenta Germaniae gleich bei ihrer Constituirung im J. 1875 Vorarbeiten für die Herausgabe der Kaiserurkunden angeordnet und im J. 1876 auf Antrag des unterzeichneten Leiters der Diplomata- Abtheilung beschlossen hatte die neue Serie mit den Urkunden der deutschen Könige und Kaiser vom J. 911 an zu eröffnen, bestimmte sie, sobald sich der Umfang des Materials übersehen liess, dass der erste Band die Diplome bis zum J. 973 enthalten solle. Dafür dass von diesem Bande ein erstes auf die Diplome Konrad I. und Heinrich I. beschränktes Heft gesondert ausgegeben wird, waren zwei Gründe massgebend. In der Bearbeitung des Stoffes hoffe ich mit meinen Mitarbeitern geleistet zu haben was bei dem jetzigen Stande der Urkundenwissenschaft in deutschen Landen von uns erwartet werden kann. Zugleich war uns aber die Aufgabe geworden die beste mit den gewöhnlichen Mitteln des Druckes erreichbare Form für Edition von Königsurkunden ausfindig zu machen und damit ein Muster für eine Reihe von Bänden aufzustellen. Es sind zu dem Behufe alle darauf bezügliche Fragen innerhalb der Centraldirection und mehr noch innerhalb der Abtheilung reiflich erwogen worden, bevor ich die schliesslich mir anheimgestellte Entscheidung getroffen habe. Dennoch verhehle ich mir nicht dass in dem grösseren Kreise der Fachgenossen in dieser Hinsicht noch weiter gehende Wünsche gehegt werden können. Deshalb will ich, ehe ich mit dem Druck fortfahre, hiermit Alle die sich dazu berufen fühlen zu eingehender Prüfung dieses Erstlingsheftes und zur Aeusserung über dasselbe auffordern. Und im Interesse der Sache werde ich Rathschläge welche ich einerseits begründet und andererseits ausführbar finde, für die Fortsetzung gern befolgen. a |