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Staatskaffe der Vereinigten Staaten zu bezahlen ist. Sie sollen in allen Fällen, Hochverrath, Felonie und Friedensbruch ausgenommen, das Vorrecht haben, während ihrer Gegenwart bei den Sißungen ihrer respektiven Häuser, sowie während des Hingangs zu oder der Rückkehr von denselben nicht vers haftet zu werden; und sie sollen wegen keiner in einem der beiden Häuser gehaltenen Rede oder Des batte an irgend einem anderen Orte zur Rede gestellt werden können.

§. 2. Kein Senator oder Repräsentant soll wäh rend der Dauer der Zeit, für die er gewählt worden, in irgend einem unter Autorität der Vereinigten Staaten stehenden bürgerlichen Amte, welches während solcher Zeit geschaffen worden, oder dessen Eins künfte unter der Zeit vergrößert worden sind, angestellt werden; und Niemand, der irgend ein den Vereinigten Staaten unterzogenes Amt bekleidet, soll Mitglied eines der beiden Häuser sein.

Siebenter Abschnitt.

§. 1. Alle Geseßesentwürfe über Erhebung von Staatseinkünften sollen aus dem Hause der Repräsentanten ursprünglich hervorgehen, aber der Senat kann, wie bei anderen Bills, Verbesserungen oder Zusäße vorschlagen oder dazu mitwirken.

§. 2. Jede Bill (Geseßesentwurf), die in dem Hause der Repräsentanten und des Senats durchgegangen ist, soll, bevor sie zum Geseze wird. dem

States. They shall, in all cases, except treason, felony, and breach of the peace, be privileged from arrest during their attendance at the session of their respective houses, and in going to, and returning from, the same; and for any speech or debate' in either house, they shall not be questioned in any other place.

§ 2. No senator or representative shall, during the time for which he was elected, be appointed to any civil office under the authority of the United States, which shall have been created, or the emoluments whereof shall have been increased during such time; and no person holding any office under the United States, shall be a member of either house during his continuance1o in office."

Section Seventh.

§1. All bills for raising revenue1 shall originate1 in the House of Representatives; but the Senate may propose or concur with amendments16 as on other bills.

§ 2. Every bill which shall have passed" the House of Representatives and the Senate, shall, before

1 der Fall.- 2 der Verrath. chen. - 4 der Bruch.

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- 5 der Besuch, die Gegenwart. 6 die Rede. - 7 die Debatte.-8 die Einkünfte. — 9 vermehren, vergrößern. 10 die Fortdauer. — 11 das Umt. Der Gesehentwurf. — 13 erheben. 14 die Staatseinkünfte. – 15 ausgehen, entspringen.—16 die Verbesserungen, Zufäße. → 17 durchgehen, genehmigt werden.

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Präsidenten der Vereinigten Staaten überreicht werden; ertheilt dieser seine Zustimmung, so soll er sie unterzeichnen, wo nicht, so soll er sie mit seinen Einwendungen zu dem Hause zurücksenden, aus dem fie hervorgegangen ist, und welches die Einwendungen ausführlich in sein Tagebuch aufnehmen und sie nochmaliger Erwägung unterwerfen soll. Wenn aber, nach so gedachter Wiedererwägung, zwei Drits theile des Hauses über die Annahme der Bill übereinkommen, so soll sie mit sammt den Einwendungen (des Präsidenten) dem anderen Hause zugesendet werden, von dem sie gleichfalls nochmals in Erwägung gezogen werden soll. Wird sie dann von zwei Drittheilen dieses Hauses genehmigt, so soll sie Geseßeskraft erhalten.

In allen solchen Fällen jedoch sollen die Stimmen beider Häuser durch Ja und Nein bestimmt ausgedrückt und die Namen der Personen, welche für oder gegen die Bill stimmen, in das Tagebuchh jedes bes züglichen Hauses eingetragen werden.

Wenn irgend eine Bill vom Präsidenten nicht innerhalb zehn Tagen (die Sonntage ungerechnet), nachdem sie ihm überreicht worden ist, zurückkommt, so soll sie ebenso Geseßeskraft erhalten, als ob er sie unterzeichnet hätte, es sei denn, der Congreß verhindere ihre Rückkunft durch die Vertagung der Häuser, in welchem Fall die Bill keine Gefeßeskraft haben soll.

§. 3. Eine jede Verordnung, jeder Beschluß oder

it become a law, be presented to the President of the United States; if he approve, he shall sign it, but if not he shall return it, with his objections,' to that house in which it shall have originated, who shall enter the objections at large on their journal, and proceed to reconsider3 it. If after such reconsideration two thirds of that house shall agree to pass the bill, it shall be sent, together with the objections, to the other house, by which it shall likewise be reconsidered, and if approved by two-thirds of that house, it shall become a law. But in all such cases the votes of both houses shall be determined by yeas and nays, and the names of the persons voting for and against the bill shall be entered on the journal of each house respectively.

If any bill shall not be returned by the President within ten days, (Sunday excepted), after it shall have been presented to him, the same shall be a law, in like manner as if he had signed it, unless the congress by their adjournment prevent' its return, in which case it shall not be a law.

§ 3. Every order, resolution," or vote, to which the concurrence of the Senate and House of Repre

1 die Einwendung, der Einwurf - 2 ausführlich, im Algemeinen. - 3 nochmals erwägen. 4 gleichfalls — 5 gegen.6 die Vertagung. – 7 verhindern. — 8 die Vers

ordnung. 9 der Beschluß.

jedes Votum, wozu die Zusammenwirkung des Senats oder des Hauses der Repräsentanten nöthig ist (mit Ausnahme der Frage über Vertagung), sollen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten vorgelegt, und bevor sie Kraft erhalten, von ihm genehmigt sein, wenn er sie aber nicht genehmigt, so sollen sie nochmals durch die Entscheidung von zwei Drittheis len des Senats und des Hauses der Repräsentanten durchgegangen sein, übereinstimmend mit den bei den Bills vorgeschriebenen Bestimmungen und Einschränkungen.

Achter Abschnitt.

Der Congreß soll die Macht haben:

§. 1. Steuern, Auflagen, Zölle und Waaren steuern aufzuerlegen und zu erheben; die Schulden zu bezahlen und für gemeinsame Bertheidigung und allgemeine Wohlfahrt der Vereinigten Staaten Fürforge zu treffen. Aber alle Auflagen, Zölle und Waarensteuern sollen durch die ganzen Vereinigten Staaten gleichförmig sein.

§. 2. Auf den Credit der Vereinigten Staaten Geldanlehen zu machen.

§. 3. Den Handel mit fremden Nationen, zwischen den einzelnen Staaten, sowie auch mit den Indianerstämmen zu regeln.

§. 4. Eine durch die ganzen Vereinigten Staaten gleichförmige Verordnung über Naturalisation unk

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