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er für seine Sammlungen die Urkunden und das Lagerbuch des Klosters ab. Nebenbei bemerkt enthalten die Aufzeichnungen dieses Jahres interessante Mittheilungen über das von ihm gesehene Treiben der Franzosen im Rheingau, Wiesbaden und Mainz. Tiefenthal besuchte K. wieder im Jahre 1796, als er sich, damals der einzige Kurgast, im Juli zur Kur in Wiesbaden aufhielt. Er fand das Kloster im traurigsten Zustande, die Insassen waren geflüchtet 1), Mobilien, Thüren und Fenster zerschlagen, den Heiligen waren Schnurrbärte gemalt, die Reliquien umhergeworfen, die französischen Trainsoldaten, die dort im Quartier lagen, kegelten zum Zeitvertreib mit Todtenschädeln! Im Jahre 1802, nachdem er seine Arbeiten in Essen abgeschlossen, besuchte er Münster und Corvey, ging von dort nach Wiesbaden und dann zu längerem Aufenthalte nach Neudorf. Von hier aus trat er zunächst mit Bodmann in engeren Verkehr. Auf Bodmann's Wunsch hatte er seine Siegelsammlung mitgebracht, B. zeichnete und ergänzte seine Sammlungen aus derselben, gestattete dafür K., seine aus 12 Foliobänden bestehende Sammlung von Urkundenabschriften auszubeuten 2). In dieser Zeit entstand Band 133 seiner Sammlung (Rheingau, Kl. Johannisberg). K. blieb im Herbste in Neudorf, besuchte Tiefenthal und Eberbach, wo er Baer zum ersten Male sah und die Nacht über verweilte. Dann siedelte er nach Mainz über, wo er eine Wohnung in der Universitätsgasse gemiethet hatte. Von seiner Sammlung hatte er 50 Bände mitgebracht. Sein Aufenthalt dauerte bis in den Sommer 1803, welchen er in Neudorf zubrachte. In diesem Winter 1802/3 finden wir ihn angestrengt thätig, seine Sammlungen zu bereichern. Im November und December stellte er aus Bodmann's Sammlung den Band 132 seiner Sammlung (Altmünster, S. Clara zu Mainz) fertig. Im Jahre 1803 erhielt er vom Kurfürsten Dalberg sowie der Präfectur zu Mainz die Erlaubniss zur Benutzung der Archive; ausgebeutet wurden die Archive von S. Victor, S. Jacob, S. Stephan, Maria ad gr., sodann das jetzt in Darmstadt befindliche zweibändige Copiar von S. Peter, Band 131 seiner Sammlung. Zugleich unterhielt er den regsten, theils schriftlichen, theils persönlichen Verkehr mit Wenck, Bodmann, der ihn überreden wollte, in den französischen Archivdienst zu treten, Schunk, Schaab, Reuter u. a., später in Neudorf mit dem Regierungsrath Kaiser in Wiesbaden, der zum Theil die Geschäfte der Aufhebung der Klöster leitete. Im Mai 1803 erhielt er die Erlaubniss, in Neudorf Messe lesen zu dürfen; die Angabe in der Allgem. D. Biographie XV, 769, er habe die Pfarrei in Neudorf erhalten, ist irrig. Während seines Aufenthalts in Neudorf beschäftigte er sich nochmals mit dem Archive des Klosters Tiefenthal und fertigte ein im Staats-Archive noch vorhandenes Repertorium desselben an. Im Herbste 1803 kehrte er nach Mainz zurück, wo besonders die damals stattfindende Theilung der Mainzer Archive seine Aufmerksamkeit fesselte. Von den dort anwesenden Commissaren der betheiligten Regierungen trat ihm

1) Vergl. Rhein. Antiqu. II, 12, 91.

2) Vergl. hierüber und für das Folgende auch die Kindlinger's Aufzeichnungen entnommenen Angaben bei Schaab, Gesch. des Rh. Städtebundes II, S. 9. Ueber Bodmann's Siegelzeichnungen vergl. Böhmer's Briefe II, 184.

der Darmstadter Archivar Kuder näher. 1804 kaufte er ein Haus in der grossen Pfaffengasse, welches er bis zu seinem Abgange nach Fulda 1805 bewohnte. Er beschäftigte sich in dieser Zeit mit dem Ordnen seiner Sammlungen, mit Entwürfen zu einer Geschichte des Rheingaus, mit Abschreiben von Urkunden der Stadtbibliothek, wo er in einem Bücherdeckel die jetzt in seiner Sammlung, Band 136, fol. 69-75, befindlichen Correspondenzen fand und — mitnahm, ein Verfahren, welches er ebenso wie sein Freund Bodmann anscheinend öfters hat eintreten lassen. Von Fulda kehrte er, wie schon bemerkt, 1817 in sein Haus in der Pfaffengasse zurück. Hier beschäftigte ihn der Druck seiner Geschichte der Hörigkeit; die Bekanntschaft mit dem Grafen Solms-Laubach öffnete ihm das Archiv des Klosters Arnsburg. Hiermit schliessen die inhaltreichen Aufzeichnungen, in welchen wir nur eines sehr vermissen, nämlich die Angabe über die Entstehung seiner eigenen Abschrift der Bleidenstatter Traditionen. Das hierüber Erforderliche soll bei Gelegenheit der folgenden Mittheilungen über Bodmann bemerkt werden; hier mag die Angabe genügen, dass Kindlinger's Abschriften der Bleidenstatter Traditionen nicht der vielbesprochenen, angeblich ehemals im Besitz von Bodmann und Habel befindlich gewesenen Handschrift entstammen, sondern, was bisher unbeachtet blieb, der in Schott's Urkundensammlung zur Geschichte des Rheingräflichen Hauses befindlichen Abschrift. Hätte Kindlinger die Handschrift selbst gesehen, so würde er derselben gewiss Erwähnung gethan haben. Die von Will, Mon. Blid. S. 29, reproduzirte Annahme Böhmer's, Kindlinger habe die Traditionen nicht früher als 1819 benutzt, hat nach den vorhin gegebenen Daten wenig Wahrscheinliches.

Von Kindlinger's handschriftlichem Nachlass befindet sich einzelnes in Miltenberg und in den Staats-Archiven zu Marburg und Wiesbaden 1), sowie auf der Stadtbibliothek zu Mainz, der weitaus grösste Theil, wie bekannt, jedoch im Staats-Archive zu Münster. Herrn Staats-Archivar Dr. Keller daselbst spreche ich für die freundliche Zusendung der für meine Arbeit in Betracht kommenden Bände der Sammlung meinen Dank aus.

Bodmann und seine Sammlungen sind in letzterer Zeit häufig in solcher Ausführlichkeit behandelt, dass eine Wiederholung nicht erforderlich erscheint. Ich verweise deshalb besonders auf Schwartz, Annal. XI, 357 ff., 374, 381; Falk im Intelligenzblatt zum Serapeum 1869, No. 12, 13, 22; Götze in Löher's Zeitschr. II, 146 ff.; Hegel, Mainzer Chroniken II, Vorr., S. 9 ff.; Allg. D. Biogr. III, 15.

Die Uebergriffe, deren Bodmann bei Erwerbung seiner reichen Sammlungen nachweislich sich schuldig gemacht hat, sind ebenfalls öfters besprochen worden. Seine Verdienste um die Mainzer Geschichte haben jedoch stets die ungetheilteste Anerkennung gefunden, bis neuerdings durch Menzel und Hegel die Anklage der schwersten Pflichtverletzung, welche ein Geschichtschreiber begehen kann, die der absichtlichen und wissentlichen Fälschung, erhoben worden ist 2). Nach den Ausführungen Hegel's ist die Sammelhandschrift, in welcher sich die von Bodmann

1) Vergl. Friedemann, Annal. IV, 458.

2) Vergl. Hegel, Mainzer Chroniken II, 4 ff., 144.

benutzte gleichzeitige" 1) Handschrift der Mainzer Chronik von 1459-1484 nach dessen Angabe befunden haben soll, vollständig fingirt. Leider ist auch noch wohl bezüglich anderer Quellen, die Bodmann gesehen und benutzt zu haben behauptet, der Verdacht der Fälschung durch ihn ein im hohen Grade wahrscheinlicher; ich meine besonders das von ihm in den Rheingauischen Alterthümern S. 624 bruchstückweise veröffentlichte Rheingauische Landrecht, wohl ohne Zweifel Bodmann's eigenes Elaborat 2).

Besser liegt die Sache jedoch bezüglich der von Bodmann in den Rheing. Alterthümern mitgetheilten Urkunden. Bodmann's Abdrucke habe ich im Grossen und Ganzen als correct gefunden; Nachlässigkeiten und Fehler kommen ihm wie wohl Jedem vor, aber nur mitunter ergab sich eine eigenmächtige und willkürliche Behandlung des Urkundentextes; eine eigentliche Fälschung liegt nur in No. 310 der Urkunden (ob auch No. 162, 167?) offen zu Tage. Uebrigens muss auch auf Bodmann's eingehende Studien auf dem Gebiete der Palaeographie und Diplomatik hingewiesen werden, für welche die zahlreichen Facsimilien und Siegelzeichnungen in seinem auf der Stadtbibliothek zu Mainz befindlichen Handexemplar von Joannis, dann aber besonders eine in Miltenberg aufbewahrte Sammlung vorzüglich ausgeführter Facsimilien von Urkunden der verschiedenen Jahrhunderte Zeugniss ablegen. Das von Götze über letztere Sammlung gefällte Urtheil (Löher, Zeitschr. II, 150) kann ich aus eigener Anschauung völlig bestätigen.

Hieran mag sich die Mittheilung des Resultats meiner Ermittlungen über Bodmann's angebliche Handschrift der Bleidenstatter Traditionen, auf das ich schon mehrfach verwiesen, schliessen. Auf den dieserhalb früher zwischen Landau und Habel geführten Streit einzugehen, ist hier nicht der Platz; ich verweise auf die Darlegung bei Schwartz, Annal. XI und Will in der Einleitung zu den Mon. Blidenst. Die neuerdings von Roth, Zu den Bleidenstatter und Lorscher Traditionen, Correspondenzblatt 1882, S. 34 aufgestellten Vermuthungen sind theils nicht neu, theils irrig, besonders ist dessen Annahme, dass Kindlinger entweder den Originalcodex, oder eine von Bodmann gefertigte Abschrift desselben copiert habe, eine verfehlte. Die Sache liegt kurz so. Nach allgemeiner Annahme hat a) Bodmann die Handschrift der Traditionen besessen, aus ihr die Auszüge in den Rheingauischen Alterthümern gegeben und endlich dieselbe Kindlinger zur

1) Hegel legt es Bodmann besonders zur Last, dass er die dem 17. Jahrhundert angehörige Handschrift mehrfach als „gleichzeitig“ bezeichnet. Es ist dies allerdings stark, doch kann Hegel's Urtheil etwas gemildert werden, wenn man Bodmann's Sprachgebrauch in ähnlichen Fällen berücksichtigt. Trotz seiner eingehenden Kenntniss der Palaeographie gibt B. selten eine genaue und zuverlässige Bestimmung des Alters der benutzten Handschriften, er liebte allgemeine Bezeichnungen, besonders gern wandte er „uralt“ an. Aeltere Handschriften bezeichnet er fast durchweg als uralt, so z. B. den ersten Band des Eberbacher Oculus mem., obwohl ihm das Jahr 1211 als dessen Abfassungsjahr wohl bekannt war. Freilich ist ein solches Verfahren keineswegs präcise.

2) Vergl. Brunner, die Quellen des Rheingauischen Landrechts in der Zeitschr. der SavignyStiftung für Rechtsgeschichte III, 3, Germanist. Abth., 1882. Bei allen Bedenken kann Br. sich jedoch nicht entschliessen, Fälschung von Seiten Bodmann's anzunehmen.

Abschriftnahme überlassen; b) mit Bodmann's Sammlungen erwarb Habel die Handschrift. Alsdann ist der Codex spurlos verschwunden.

Was den Punkt a betrifft, so ist trotz der vielfachen Erörterungen bisher von Niemanden der Beweis versucht oder geführt worden, dass Bodmann die Originalhandschrift der Traditionen wirklich besass. Bodmann selbst spricht an keiner Stelle, wo er die Traditionen anführt, von seiner handschriftlichen Vorlage; er bezeichnet dieselben einfach als Traditionen S. 116, 591; als Traditionsrotul 130, 391, 574; als Indiculus saec. IX. X. und uralter Indiculus Tradd. 44, 573, 589; als Summarium et registrum bonorum Blid. saec. IX. X. 92, 97, 99, 123; endlich als Registrum bon. mon. Blid. sub abb. Herberto et Ezzone 1017-1079 S. 92, 120; über seine Handschrift sagt er kein Wort. Nach diesen Anführungen kann es jedoch nicht überraschen, dass allgemein geglaubt wurde, Bodmann habe die Handschrift wirklich besessen; er selbst trägt durch die Fassung jener Citate die Schuld hieran. Einen eigenthümlichen Eindruck macht gewiss die sicherlich nicht unabsichtliche Geheimnisskrämerei mit seinem Schatze, welchem er die wichtigsten Bereicherungen seines Werkes verdankte. Ein Grund für Bodmann, seine Quelle nicht zu nennen, ist nicht erfindlich. Was Habel betrifft, so ist ungewiss, wie weit dieser den Sachverhalt kannte. Von ihm hat übrigens doch Vogel einzelne Stellen aus den Traditionen erhalten; Näheres über die fragliche Handschrift gibt Letzterer jedoch auch nicht an. Den Schlüssel des bisher räthselhaften Sachverhältnisses fand ich zu meiner Freude bei der Benutzung von Schott's Urkundenbuch zu seiner Geschichte des Rheingräflichen Hauses in Bodmann's Sammlung zu Miltenberg. Bodmann hat die Handschrift nach seiner eigenhändigen Angabe auf dem Titelblatt im Jahre 1806 gekauft 1), gewiss aber schon früher gekannt. In diesem Bande - Urkundenband I von der Hand Schott's die offenbar noch im vorigen Jahrhundert geschriebenen Abschriften der Bleidenstatter Traditionen und Bleidenstatter Urkunden, welche Bodmann wohl zum grossen Theile zum Ankaufe des Werks bestimmt haben mögen. Diese Abschriften von Schott hat Bodmann benutzt, und keine andere Handschrift, und endlich Kindlinger während ihres Verkehrs, über welchen vorhin Mittheilungen gemacht sind, zur Abschriftnahme überlassen.

finden sich

Und nicht allein die Traditionen, sondern fast alle älteren Bleidenstatter Urkunden, welche Bodmann gedruckt hat und sich auch abschriftlich in Kindlinger's Sammlung finden, sind dieser Urkundensammlung von Schott, welche bisher die verdiente Beachtung 2) nicht gefunden hat, entlehnt. Die Vergleichung der Abschriften von Schott mit dem Abdrucke Bodmann's und Kindlinger's Abschriften lässt über diese Entlehnung nicht den geringsten Zweifel. Die reiche Urkundensammlung von Schott ist überhaupt vielfach Bodmann's Quelle gewesen;

1) Vergl. Schwartz, Annal. XI, 383.

2) Auf die Bedeutung der Sammlung macht Böhmer, Briefe II, 282, aufmerksam, obwohl er dieselbe niemals sah. Er vermuthete daselbst Abschriften Rheingräflicher Weisthümer, ahnte aber nicht, dass die gerade von ihm viel gesuchten Bleidenst. Traditionen sich dort befinden!

manche Urkunde in den Rheing. Alterthümern hat Bodmann einfach nach Schott's Abschrift gedruckt. Soviel ich sehe, hat Bodmann Schott niemals als seine Quelle genannt, vielmehr bei der Benutzung desselben, um den von Hegel gewählten Ausdruck zu gebrauchen, sich einer gewissen Flunkerei öfters dadurch schuldig gemacht, dass er „Original“ oder „Urschrift" als seine Quelle angab, wo ihm nur die Abschrift von Schott vorlag. Zu Bodmann's Entschuldigung in diesen Fällen könnte höchstens gesagt werden, dass er annehmen konnte, Schott habe das Original vor sich gehabt.

Ueber Schott hat Schwartz, Annal. XI, 383, Nachrichten zusammengestellt, denen ich hinzufügen kann, dass derselbe in freundschaftlichem Verkehr mit dem Eberbacher Baer stand1) und durch dessen Vermittlung in Eberbach manche Urkunde für seine Sammlung abschreiben konnte, die später von Bodmann mit der Bezeichnung aus der Urschrift" gedruckt wurde.

Ueber die Hauptfrage, woher Schott seine Abschriften der Traditionen und sonstiger Bleidenstatter Urkunden genommen hat, gibt sein Urkundenbuch eine Andeutung, der man, ohne Fehl zu gehen, folgen kann. Auf der Abschrift der Bleidenstatter Urkunde von 1126, No. 174, fügt Schott abschriftlich hinzu: „Diese „Urkund ist in Abschrift in einem alten, im Kloster Gottesthal im Rheingau aufbehaltenen Messbuch des Klosters Bleidenstatt unter andern hinten am End befindlich und von mir unterzeichneten auf geschehene Communication der wohl„ehrwürdigen Frau Marie Magdalena Selzerin Abbatissin ersagten Klosters Gottesthal von Wort zu Wort copiret worden.

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Hochfürstlich Salm'scher Rath und Landschreiber."

Hieraus ergibt sich, dass sich zu Anfang des vorigen Jahrhunderts im Kloster Gottesthal ein altes, ehemals Bleidenstatt gehöriges Missale befand, welchem ein Anhang angebunden war, welcher Urkundenabschriften und -Anderes enthielt. Dieses Andere", für welches Fey keine weitere Bezeichnung hat, kann nichts Anderes gewesen sein, wie die viel gesuchte Handschrift der Traditionen!

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Fey hat ebenso wie jene Urkunde auch die Traditionen aus dem Missale copiert, seine Abschrift kam später in den Besitz von Schott, der gleichfalls wie Fey Salm-Kirburgischer Beamter zu Kirn war, oder, wenn dieselbe in das Archiv zu Kirn gelangte, amtlich zu dessen Kenntniss. Nach der Angabe von Fey hat die Aebtissin von Gottesthal das Missale nach Kirn geschickt. Dass dasselbe nicht nach Gottesthal zurückgekommen, ist zweifellos; was aus demselben geworden sein mag, ist nicht zu ermitteln; meine Bemühungen, dasselbe in fürstlich Salm'schen Archiven wiederzufinden, sind leider ohne Erfolg geblieben. Jene Angabe von Fey ist durchaus glaubwürdig; über eine ähnliche, im Jahre 1724 vom Kloster Gottesthal nach Kirn gemachte interessante Sendung macht Bodmann

1) Vergl. Baer, Beiträge I, 25, 82.

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