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wenn es sich um die Feststellung der Schreiber, um die Untersuchung der Siegel handelte, so dass, wie schon bemerkt, wenn auch ungern, hier enge Grenzen gezogen werden mussten.

Auf die Schicksale des Kurmainzischen Archivs während der Revolutionskriege und nach der Säcularisation des Erzstifts komme ich zurück.

Nach den getroffenen Vereinbarungen soll, wie bemerkt, der vorliegende Band die Urkunden des ehemaligen Kurmainzischen Gebiets, soweit solches dem Herzogthum Nassau zugefallen war, sowie der zu demselben gehörigen oder von demselben umschlossenen kleineren Herrschaften 1) und deren Dependenzien, soweit solche auf später Nassauischem Gebiet liegen, umfassen.

Von dem ehemaligen Kurstaate Mainz erhielt der Fürst von Nassau-Usingen in Folge der Bestimmungen des Friedens von Luneville vom 9. Februar 1801 und des Reichsdeputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803:

1) das Oberamt Höchst mit den Vogteien Höchst und Hofheim, der Herrschaft Königstein mit den Vogteien Königstein und Oberursel, dem Antheile an der Herrschaft Eppenstein;

2) das Amt Cronberg;

3) die domcapitelischen Orte Hochheim und Flörsheim;

4) die dompropsteilichen Orte Eddersheim und Heddernheim;

5) das Vicedomamt Mainz ausser der Stadt, die Orte Castel und Kostheim, später an Frankreich abgetreten, jetzt Hessen-Darmstädtisch; 6) das Vicedomamt Rheingau mit den Kellereien und Vogteien Eltville, Rüdesheim und Lorch sowie dem Orte Frauenstein mit den in dessen Gemarkung liegenden Höfen;

7) den unter der Hoheit des Ferrutiusstiftes stehenden Theil von Bleidenstatt;

8) das Amt Lahnstein mit Oberlahnstein und Lahneck.

Die Theilung des Kurstaates hatte die Theilung der Landesarchive desselben und Ueberweisung derselben an die partizipierenden Regierungen zur Folge. Nassau-Usingen erhielt somit vor und nach von den französischen Behörden und der erzkanzlerischen Regierung zu Aschaffenburg die Archive jener Landestheile ausgeliefert.

In den über die Theilung der Archive vorliegenden Acten wird der Zustand und die Ordnung der Mainzischen Archive bis zum Ausbruch des Revolutionskrieges durchweg als im Ganzen gut bezeichnet. Der Revolutionskrieg freilich und die französische Occupation haben diese Archive auf das Schwerste geschädigt. Am 4. October 1792, als die Franzosen gegen Mainz vorrückten, wurde der grösste Theil des Landesarchivs nach Amsterdam geschickt. In Mainz zurückgebliebene Theile, sowie Urkunden und Acten der Dompropstei wurden

1) Eine Ueberschreitung dieser Grenzen und Aufnahme von Urkunden, welche auf nicht Mainzischem bezw. Nassauischem Gebiete liegende Orte betreffen, war freilich im Interesse der Sache mitunter nicht zu vermeiden. Die hierfür in den einzelnen Fällen massgebend gewesenen Gründe sind leicht ersichtlich.

von Franzosen und Clubbisten vernichtet. Im August 1793 konnte, nachdem Mainz von den Franzosen geräumt war, das Archiv zurückgebracht werden 1); dasselbe wurde provisorisch in der Reitschule, dann im Deutschordenshause, endlich im Stadioner Hofe auf dem Flachsmarkte aufgestellt. Doch schon im folgenden Jahre musste es, als die französischen Armeen in unerwartetem Siegeslaufe vordrangen, wieder geflüchtet werden, zunächst in die Keller des Schlosses zu Aschaffenburg, dann 1796 nach Marktsteft bei Ansbach. Letzterer Transport scheint ein sehr eiliger gewesen zu sein; Alles wurde durcheinander geworfen, mehrere Kisten mit Urkunden und Acten gingen verloren, sehr viel verdarb durch Feuchtigkeit. Von Marktsteft aus wurden Archivalien des Domcapitels, sowie das Archiv des Stifts S. Alban nach Prag gebracht. Bezüglich dieses letzteren Archivs habe ich nicht ermitteln können, ob dasselbe später vollständig nach Aschaffenburg zurückgebracht ist, halte dies aber für sehr zweifelhaft. Das Landesarchiv wurde im Herbste 1797 nach Mainz zurückgebracht und fiel hier im folgenden Jahre den Franzosen in die Hände. In den nächsten Jahren erhielten nur französische Archivisten oder Beamten, aber kein Mainzer Beamter Zutritt zu dem Archive; jene plünderten nach Herzenslust, warfen Urkunden und Acten durcheinander und richteten die vollste Verwirrung unter den Massen an, über welche die bei den späteren Auseinandersetzungen beschäftigten Beamten fortwährend Klagen führen.

Sofort nach der Besitznahme von Mainz im Jahre 1798 belegten die Franzosen alle daselbst befindlichen Archive der dortigen, wie auch der sonstigen im Bereiche des Erzstifts bestehenden Stifter und Klöster mit Beschlag und legten Siegel an. Das Landesarchiv sowie die Archive der Klöster wurden in die Schlosskapelle gebracht und der Verwaltung eines Commissars unterstellt. Nur die Archive von S. Stephan und der Universität verblieben aus Mangel an Raum an dem bisherigen Aufbewahrungsorte.

Der Friede von Luneville vom 9. Februar 1801 überliess den Franzosen das linke Rheinufer; das schon in Rastatt aufgestellte Prinzip der Entschädigung der linksrheinischen Fürsten auf dem rechten Ufer wurde präzisiert. Dem Frieden folgte alsbald die Aufhebung der Klöster am linken Rheinufer 2).

Der Regensburger Reichsdeputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 übertrug den Sitz von Mainz auf die Kathedralkirche von Regensburg. Dem

1) Ausser den in den Acten des hiesigen Staats-Archivs vorliegenden Nachrichten sind der Bericht des Archiv-Secretairs Hettinger zu Aschaffenburg vom 17. August 1795, Friedemann, Zeitschr. II, 109, sowie die Angaben von Schaab in den Einleitungen zu seiner Gesch. des Städtebundes und der Hess. Rheinprovinz I, IV, und im Anzeiger z. K. d. d. Vorzeit 1874, Sp. 341 benutzt. Ueber die Flüchtung des Archivs des Stifts S. Alban im J. 1792 liegt ein Bericht von Schunk an das Kapitel des Stifts vor; vergl. Geschichtsblätter der mittelrhein. Bisthümer 1884, No. 3, 4. Böhmer, Briefe III, 2 ist „der Ueberzeugung, dass von Mainzer Urkunden viel weniger verloren gegangen sei", als er gedacht.

2) Schaab gibt an, dass einzelne Klöster, wie die Bettelmönche, die Nonnen zu Dalheim, die Armenclarissen, das Kloster zu Weisenau damals ihr Archiv verbrannt, andere, wie die Augustiner, Franziskaner, Capuziner dasselbe verschleppt hätten. Vergl. Anzeiger zur K. d. d. Vorzeit 1874, 341.

Kurfürsten von Mainz verblieb vom ehemaligen Kurstaate nur Aschaffenburg mit dem zugehörigen Oberamte und einigen kleineren Aemtern; der Sitz der kurfürstlichen Regierung wurde Aschaffenburg. Nassau - Usingen erhielt die vorhin angegebenen Mainzer Landestheile. Sobald die Verhandlungen der Reichsdeputation einigermassen den Ausfall der Entschädigungen übersehen liessen, suchten die betheiligten Regierungen sich ihre Antheile an den Archiven zu sichern. Die ersten Schritte in dieser Beziehung that, der Kurfürst Dalberg in Paris, und zwar mit Erfolg. Die Archive des ihm verbliebenen Theiles des Kurstaats wurden ihm zugesichert und in Folge dessen von Mainz nach Aschaffenburg bedeutende Theile des Landesarchivs, besonders Generalia, das gesammte Lehnsarchiv und das Archiv des erzbischöflichen Vicariats und geistlichen Gerichts abgeführt. Auf die Ueberweisung dieses letzteren Archivs hatte Dalberg mit besonderem Nachdruck bestanden und war es ihm gelungen, dasselbe trotz des Widerspruchs der partizipierenden Regierungen vollständig zu erhalten. Im Jahre 1803 lagerte dasselbe in grösster Unordnung in der Schlosskapelle zu Aschaffenburg. Auch während der Dauer der Regierung Dalberg's als Grossherzog von Frankfurt ist dieses Archiv in seinem Besitz geblieben, vielleicht später nach Regensburg gebracht worden. Weitere Acten über dasselbe liegen mir nicht vor und vermag ich nicht anzugeben, ob in späterer Zeit, nachdem Nassau aus dem bisherigen kirchlichen Verbande mit Regensburg bezw. dem General-Vicariate zu Aschaffenburg gelöst wurde, Abgabe von Acten an die Nassauische Regierung stattgefunden haben. Wahrscheinlich jedoch stammen die Urkunden und älteren Acten des jetzigen bischöflichen Ordinariats zu Limburg aus diesem Archive. Das Archiv des erzbischöflichen Vicariats und geistlichen Gerichts bestand nach den vorliegenden Berichten:

a) aus den Metropolitan-Acten. Kurfürst Dalberg erhielt dieselben vollständig auf Grund der §§. 25, 62 des Reichsdeputations-Hauptschlusses mit Ausnahme derjenigen Acten, welche die an Preussen gefallenen Bisthümer betrafen. Diese wurden an Preussen ausgeliefert.

b) den eigentlichen Vicariatsacten;

c) den Acten des geistlichen Gerichts.

Auf den Kurfürsten Dalberg folgten Nassau, Hessen-Darmstadt u. a. mit gleichen Anträgen, so dass Frankreich sich der verlangten weiteren Theilung des Archivs nicht entziehen konnte; dieselbe wurde bewilligt, die bisherigen französischen Archivbeamten zu Mainz wurden als „Commissaires préposés au triage des archives" mit der Auseinandersetzung beauftragt. Dieselbe wurde noch 1802 begonnen, aber schon Anfangs 1803 sistiert, indem die Beamten ihres Dienstes unter dem Vorwande, dass sie zu langsam arbeiteten, enthoben wurden, in Wirklichkeit aber, weil die Förderung der Sache nicht im französischen Interesse lag.

Auf Andringen der betheiligten Regierungen gestattete Frankreich jedoch im Frühjahre 1803 die Wiederaufnahme der Auseinandersetzung. Die betheiligten Regierungen bildeten eine Commission zur Ausführung der Arbeiten. Dieser Commission gehörten an französischerseits Commissare der Präfectur; für den

Kurfürsten-Erzkanzler dessen Geheimer Rath Itzstein; für Nassau der RegierungsRath Rottwitt und dessen Bruder, ehemals Canonicus von S. Johann zu Mainz, sowie der Registrator Diez; für Hessen-Darmstadt u. A. der Archivrath Kuder. Die Arbeiten dieser Commission nahmen das ganze Jahr 1803 in Anspruch; der Gang der Arbeiten war ein sehr unregelmässiger, vielfach zu rasch und überstürzt, so dass späterhin Irrthümer und Versehen in Menge zu berichtigen waren. Die Franzosen suchten die Arbeiten durch allerhand Chikane in die Länge zu ziehen, die Dalbergische Regierung zu Aschaffenburg durch wiederholte, weitgehendste Forderungen. Den Nassauischen Commissaren wird vorgeworfen, dass sie es nicht verstanden, die Rechte ihrer Regierung gebührend zu wahren; besser sollen die Darmstadter Commissare es verstanden haben, im Falle der Noth ihren Wünschen Geltung zu verschaffen.

Die Arbeiten der Commission begannen am 30. Mai d. J. Das Archiv lagerte, wie vorhin angegeben, in der Schlosskapelle. Die Nassau zugefallenen Theile des Archivs wurden im Laufe des Jahres nach Wiesbaden gebracht, um später von dort nach Idstein übergeführt zu werden.

Diese Verhandlungen mit Frankreich waren verhältnissmässig rasch abgewickelt; längere Zeit erforderten die sich hieran schliessenden mit dem Kurfürsten-Erzkanzler, der, wie schon bemerkt, im Jahre 1802 grössere Theile der Landesarchivs, Generalien und viele auf die rechtsrheinischen Besitzungen des Kurstaats bezüglichen Acten, das gesammte Lehnsarchiv und das Archiv des Vicariats vorweg erhalten und nach Aschaffenburg hatte bringen lassen. Wiederholt wandten sich die partizipierenden Regierungen an Dalberg um Herausgabe von Archivalien, mitunter mit einigem Erfolg, bis endlich auf dem unter Dalberg's Vorsitze in Frankfurt versammelten Congresse zur Vertheilung der Staatsschulden und Lasten des ehemaligen Kurstaats an die aus dessen Gebiete entschädigten Regierungen wiederholt bestimmte Anträge in dieser Beziehung an ihn gerichtet und sodann am 18. Juni 1805 der Beschluss gefasst wurde, die in Aschaffenburg lagernden Archive unter die partizipierenden Regierungen zu vertheilen. Dalberg sah sich genöthigt, sich diesem einstimmig gefassten Beschlusse zu fügen. Der Nassauische Commissar bei diesem Geschäfte, der damalige Regierungs-Assessor Lange, traf schon am 1. Juli 1805 in Aschaffenburg ein; seinem am 18. November 1805 der Regierung in Wiesbaden erstatteten Berichte ist das Folgende ent

nommen.

Das zunächst zur Theilung gelangende Landesarchiv lagerte in wüster Unordnung in der Schlosskapelle, dasselbe enthielt nur Acten und Rechnungen, keine Urkunden. Archivbeamte waren der Archivdirector von Zwehl, die Archivräthe Ladrone, Reichardt und Conrad u. A. Die Vertheilung leitete der Geheime Rath Itzstein. Das Landesarchiv umfasste 1) das eigentliche kurfürstliche Landesarchiv, 2) die Finanzregistratur, 3) die Hofkriegsrathsregistratur, 4) die Rechnungsregistratur, 5) die Lehnshofsregistratur.

Die Abwicklung des Theilungsgeschäfts scheint den Wünschen des Nassauischen Commissars nicht gerade entsprochen zu haben. In dem eben angeführten Berichte vom 18. November 1805 spricht sich derselbe oft sehr scharf über die Aschaffen

burger Regierung aus; ob mit Recht oder Unrecht, mag doch dahingestellt bleiben. Er klagt, dass die dortige Regierung keineswegs die offenen und geraden Wege einhalte, welche der würdige Regent" durch seine Befehle vorzeichne. Jede sich darbietende Gelegenheit würde benutzt, um offen den Unwillen über die Säcularisation des Kurstaates zu zeigen; von einem baldigen entscheidenden Siege Oesterreichs erwarte man die Restitution des Kurfürsten in Mainz. Ueberall würden die kleinlichsten Interessen geltend gemacht; die Geschäfte der Hauptconferenz in Frankfurt unter dem Vorsitze des Kurfürsten selbst hätten eine schnellere Erledigung gefunden, als diese Nebenverhandlungen mit theils intriguanten, theils völlig unwissenden und dabei aufgeblasenen Beamten.

Wie der Bericht weiter erzählt, fand die Commission bei Beginn ihrer Arbeiten die Acten in sechs grossen Haufen aufeinander geschichtet, von welchen einer die Generalien enthielt, die übrigen für Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Nassau, Leiningen und die kleineren Partizipanten bestimmt waren. Der Berichterstatter legt es ferner der Widerwilligkeit der kurerzkanzlerischen Regierung zur Last, dass die definitive Einigung über diese provisorisch getheilten Acten nur langsam von Statten ging und sich bis in das Jahr 1807 hinzog. Doch konnte Lange vor und nach, auch noch im Jahre 1805, grössere Mengen von Acten nach Wiesbaden absenden.

In einem Gewölbe des Aschaffenburger Schlosses lagerten ferner die Archive des Domcapitels und der Dompropstei. Die Theilung dieser Archive wurde 1805 gleichfalls von der Commission verlangt, aber hinausgeschoben, bis der Vertrag über die Sustentation des Domcapitels ratifiziert sei. Nachdem dieses erfolgt, trat die vorhin erwähnte Commission am 10. August 1807 wieder in Aschaffenburg zusammen. Für Nassau erschien wiederum Lange, der gegen Ende des Jahres die seiner Regierung zugefallenen Theile jener werthvollen Archive nach Wiesbaden sandte.

Ueberblickt man die an Nassau gekommenen Theile der Mainzer Archive, so scheinen die Commissare, besonders Lange, im Grossen und Ganzen wenigstens von den Acten schon damals ziemlich Alles erhalten zu haben, auf das von nassauischer Seite Anspruch gemacht werden konnte. Nicht ganz so günstig ist für Nassau der Ausfall gewesen bei der wahrscheinlich in Mainz 1803 vorgenommenen Theilung der Urkunden und Handschriften. Manche Urkunde und Handschrift ist damals in den Besitz der Aschaffenburger Regierung gelangt und verblieben, auf die Nassau rechtlichen Anspruch hatte. Die Entschiedenheit der Aschaffenburger Commissare im Fordern, der Mangel an Sachkenntniss bei den Nassauischen Commissaren, dann die Eile, mit welcher in Mainz das Geschäft betrieben wurde, mögen es herbeigeführt haben, dass die Aschaffenburger Regierung damals zahlreiche nach Nassau gehörige Urkunden des Landesarchivs, sodann die nach Mainz geflüchteten oder dort aufbewahrten Urkunden und Handschriften Nassauischer Klöster, wie Bleidenstatt und Johannisberg, fortführen konnte. Der Aschaffenburger Commissar Itzstein verstand es, auch die weitgehendsten Forderungen durchzusetzen; es gelang ihm, die „Generalia" des Landesarchivs für seinen Kurfürsten zu erwerben. Sein bedeutendster Erfolg

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