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Der römische Meilenstein" bei Saarburg (Lothringen).

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Von J. B. Keune, Montigny bei Metz.

Dass die im Jahrbuch V,2, S. 208 unzulänglich wiedergegebene Lesung eines als Meilenstein» bezeichneten Denkmals unmöglich ist, war im Jahrbuch VI, S. 324 f. auseinandergesetzt und gezeigt, wie die Inschrift eines Meilensteines etwa lauten müsste. Wie mich aber die Kenntnisnahme der genaueren Veröffentlichungen von Kraus, Kunst und Altertum in Elsass-Lothringen, III., S. 104, und namentlich von Dr. O. Bechstein, Der Donon und seine Denkmäler, Jahrbuch des Vogesen-Klubs, VII., S. 63-66 und S. 77 belehrt haben, ist der fragliche, als Meilensäule ausgegebene Inschriftstein (« Stumpf einer oben konisch zulaufenden Säule », Bechstein S. 63, 8) überhaupt keine Meilensäule.

Kraus, der übrigens nicht, wie Bechstein meint, zu dieser, sondern zur vorhergehenden Inschrift (bei Bechstein a. a. O. S. 63, 7) von einer für die Lesung schweren Aufstellung spricht, las im Jahre 1876 die Inschrift folgendermassen: D L VMIN | MILIARIMA I│ SARAVGVS | V S L (die unterstrichenen Buchstaben bezeichnet er als unsicher).

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Nach Bechstein S. 77 lautet die Inschrift: D M | L · [VATINI] · FEL MILIA]RIA A VIC | SA[R]AVO LXII C IV S L. Die in dieser Lesung eingeklammerten Buchstaben fehlen jetzt auf dem Steine, aus dem ein moderner Vandale ein grosses Stück herausgeschlagen hat; die unterstrichenen Buchstaben aber sind infolge Verwitterung kaum noch erkennbar. Diese nicht vorhandenen oder so gut wie nicht vorhandenen Buchstaben, die jedoch teilweise durch die Abschrift von Kraus bestätigt werden, hat Bechstein den Lesungen von Mowat Voulot entlehnt, von welchen der letztere sicherlich von Mowat abhängig ist, wenn er auch dessen Interpolationen (Z. 1: D MR und Z. 5: V S LM) nicht wiederholt hat. Wäre die Lesung VATINI auch nur in ihrer Endung sicher, so hätten wir es zweifellos mit der Grabschrift eines Mannes zu thun, und das erste Wort von Z. 3 wäre als Name der Person (Frau) zu erklären, die dem Verstorbenen den Grabstein bei ihren Lebzeiten (Z. 5: V rira) gesetzt hat. Da aber die genitivische Namensform Vatina auf der ganz unsicheren Lesung von Mowat beruht, anderseits aber die Richtigkeit der Lesung von Voulot in Z. 5: V S L durch die Ab

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schrift von Kraus bestätigt wird. so haben wir die letzte Zeile zu (otum) s(olvit) libens) [m(erito)] zu ergänzen und also eine Votivinschrift vor uns, gesetzt dem Mercurius, falls die Lesung Z. 1: D-M richtig ist (Jahrb. VI, S. 324, Anm. 1). Steht aber endlich das merkwürdige a vic(o) Saravo (aus dem Kraus, durch seine vorgefasste Meinung von einem Meilenstein verführt, den Namen [Caesar Augus[tus] herausgelesen hat) wirklich auf dem Steine, so kann es nur Angabe der Herkunft der in der Inschrift vorher genannten Persönlichkeit sein.

Eine endgiltige Lösung kann jedoch nur eine mir nicht vergönnte genaue Vergleichung der Inschrift an Ort und Stelle ergeben. Jedenfalls ist aber die von Mowat gegebene, von Voulot etwas modifizierte Lesung und Erklärung der Inschrift, wie sie Dr. Bechstein wiederholt, als unmöglich zu verwerfen.

Römisches Gräberfeld zu Sablon.

Von J. B. Keune, Montigny bei Metz.

Kaum war die Notiz über einen römischen Grabfund in Sablon (Jahrbuch VI, S. 327) abgeschlossen, als die Anlage der Wasserleitung in der an dem Schul- und Bürgermeistereigebände von Sablon vorüberführenden Strasse und in dem von dieser an dem Standbilde des h. Fiacrius abführenden Seitenwege im Mai 1895 einen (freilich beschränkten) Einblick in einen grösseren Teil des Gräberfeldes, teilweise in unmittelbarer Nähe der von Dupriez, Mém. de l'Acad. de Metz, 59, S. 255 ff. bezeichneten Fundstätte gewährte. Leider war der Hauptteil der Arbeit schon gethan, als man mich von der Auffindung römischer Grabstätten benachrichtigte, und nur bei dem kleinen Rest der Arbeit. konnten Anordnungen getroffen werden, die eine grössere Aufmerksamkeit beim Ausheben des Grabens der Wasserleitung bezweckten; im übrigen musste ich mich hauptsächlich damit begnügen, nach Scherben zu suchen, um aus ihnen einige Aufschlüsse zu gewinnen.

Dass unter den aufgedeckten Gräbern Brand gräber gewesen, lässt sich nur nach Scherben von Begräbnisurnen, die ich aufgelesen, vermuten. Genauere Anhaltspunkte dagegen boten die einer späteren Periode (Jahr 250 ff. n. Chr.) angehörigen Skelett gräber. Soweit sich deren Lage noch feststellen liess, waren die Toten mit dem Gesichte gegen Sonnenaufgang (d. h. mit den Füssen gegen Osten, mit dem

Kopfe gegen Westen) gelegt. Die Gräber selbst waren teilweise aus Dachziegeln (tegulae) zusammengesetzte Plattengräber, wie das a. a. O. erwähnte, gelegentlich eines Neubaues in Sablon gefundene Grab und ein gleiches, das bereits früher beim Bau des jenem Neubau gegenüberliegenden Hauses Varinau gefunden war und nach Queuleu gebracht ist; teilweise aber waren es Steinsärge. Besondere Beachtung verdienen zwei in dem erwähnten Seitenwege, wo mit einiger Aufmerksamkeit gegraben wurde, aufgedeckte Skelettgräber: bei dem einen waren über einem Holzsarge (von dem nur noch die in einem der Grösse des Sarges entsprechenden Rechtecke liegenden Nägel vorhanden waren) Flachziegel (tegulae) und Hohlziegel (imbrices) zu einem Dache im Kleinen zusammengesetzt1); bei dem anderen schien der Deckel eines Steinsarges über die ohne weiteres in die Erde gesenkte Leiche gelegt.

Einen genauen Bericht über die Funde soll eine Abhandlung bringen, die überhaupt das grosse, zwischen Citadellen- und Theobaldsthor beginnende Gräberfeld des römischen Metz zum Gegenstande der Untersuchung hat.

1) Die Reste von hohlen Dachziegeln (imbrices), die sich an anderen Stellen. fanden, lassen auf ein öfteres Vorkommen dieser Begräbnisweise schliessen. Das auf demselben Gräberfelde, doch weitab, wohl an seiner südlichen Grenze, beim Baue des Hauses Euteneuer in Sablon No. 273 (Augny-Strasse, unweit des bischöflichen Gymnasiums Montigny) im Jahre 1883 gefundene, jetzt im Museum zu Metz aufgestellte Plattengrab ist ein aus Flachziegeln zusammengesetzter Kasten, über welchen giebelförmig je zwei Flachziegel gestellt sind (Möller, Westd. Korr.-Bl. II, 1883, unter 139, 2; Hoffmann, Steinsaal, No. 330).

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