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gelehrten Mitconventualen Erasmus Cösters 1), welchem K. zur Unterstützung in seinen archivalischen Arbeiten, deren er wegen seiner angegriffenen Gesundheit dringend bedurfte, zugetheilt war. Cösters Lieblingsstudium war die Chronologie; K. rühmt dessen ausgedehnte mathematische Kenntnisse. Die Beschäftigung mit den Archiven der Münsterischen Stifter, sowie glückliche Zufälle brachten K. bald in nähere Verbindung mit dortigen einflussreichen, den höchsten Gesellschaftskreisen angehörigen Persönlichkeiten. Seine Aufzeichnungen ergeben, dass er häufiger und sehr gern gesehener Gast auf den Landsitzen des Adels sowie in den adeligen Stiftern war; ausgedehnte Reisen, z. B. nach Berlin, erweiterten seine Anschauungen und halfen ihm, weitergehende Bekanntschaften und literarische Verbindungen anknüpfen. Auf Einzelnes einzugehen, würde hier zu weit führen. Seinem Kloster war er bald völlig entfremdet, nur selten finden wir ihn dort, aber erst spät, nach neunzehnjährigem Aufenthalte in Münster, entschloss er sich, die Fesseln abzustreifen. Durch Vermittlung seines besten Freundes, des Minoriten Campill zu Höxter, war er mit dem Fürstbischofe von Corvey, Theodor von Brabeck, bekannt geworden. Der ihm sehr wohlwollende Fürst führte, um ihn vor einem Conflicte mit dem Münsterischen Generalvicar, dem bekannten Minister Fürstenberg, von welchem K. sich vielfach zurückgesetzt und beleidigt glaubte, zu bewahren, zunächst seine Versetzung in das Kloster zu Höxter herbei und erwirkte dann in Rom für ihn die Erlaubniss zur Säcularisation, welche er ihm alsbald, im November 1787, ertheilte. Von 1787 ab lebte K. abwechselnd in Corvey und Münster, mit archivalischen Arbeiten und der Herausgabe seiner Werke beschäftigt; im Sommer ging er regelmässig nach Neudorf, von dort nach Wiesbaden zur Kur, Ausflüge nach Frankfurt, Mainz u. s. w. schlossen sich an. Im Jahre 1794, als seine Bemühungen, ein Canonikat in Münster zu erlangen, gescheitert waren, und zwar, wie er glaubte, an der Abneigung des Ministers Fürstenberg, trat er in den Dienst der Aebtissin zu Essen, den er 1802 verliess, um sich in Mainz niederzulassen. Durch Arnoldi wurde er 1805 für den Dienst der Prinzen von Oranien gewonnen und ging nach Fulda, wo er, einzelne Reisen abgerechnet, bis 1817 blieb. Von 1817 ab bis zu seinem Tode bewohnte er ein von ihm gekauftes Haus in der grossen Pfaffengasse zu Mainz. Aus diesen Daten lässt sich die Entstehungszeit eines grossen Theiles seiner bekannten Sammlung von Urkundenabschriften bestimmen. Was speciell seine archivalische Thätigkeit in Rheingauischen Klöstern und in Mainz betrifft, so ergeben seine Aufzeichnungen folgendes Nähere.

Hier beginnt seine Thätigkeit mit seinem Aufenthalte in Neudorf 1793. Die Aebtissin von Tiefenthal, Constantia Geisler, bat ihn, das Archiv des Klosters, welches im vorhergehenden Jahre geflüchtet und hierdurch völlig in Verwirrung gerathen war, neu zu ordnen. K. entsprach dem Wunsche; gleichzeitig schrieb

1) Was schon Ficker in seinen Mittheilungen über E. Cösters, Münster. Gesch. Quellen I, Einl., S. XIX ff., richtig vermuthete. Von den Arbeiten des Genannten sind nur seine Anmerkungen zu Kleinsorgens Westfäl. Kirchengeschichte gedruckt; sein reicher Nachlass ging zum Theil in Kindlinger's Besitz über und findet sich in dessen Sammlung, Einzelnes ist im Staats-Archiv zu Münster und in Privatbesitz.

Codex dipl. Nass. I, 1.

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er für seine Sammlungen die Urkunden und das Lagerbuch des Klosters ab. Nebenbei bemerkt enthalten die Aufzeichnungen dieses Jahres interessante Mittheilungen über das von ihm gesehene Treiben der Franzosen im Rheingau, Wiesbaden und Mainz. Tiefenthal besuchte K. wieder im Jahre 1796, als er sich, damals der einzige Kurgast, im Juli zur Kur in Wiesbaden aufhielt. Er fand das Kloster im traurigsten Zustande, die Insassen waren geflüchtet 1), Mobilien, Thüren und Fenster zerschlagen, den Heiligen waren Schnurrbärte gemalt, die Reliquien umhergeworfen, die französischen Trainsoldaten, die dort im Quartier lagen, kegelten zum Zeitvertreib mit Todtenschädeln! Im Jahre 1802, nachdem er seine Arbeiten in Essen abgeschlossen, besuchte er Münster und Corvey, ging von dort nach Wiesbaden und dann zu längerem Aufenthalte nach Neudorf. Von hier aus trat er zunächst mit Bodmann in engeren Verkehr. Auf Bodmann's Wunsch hatte er seine Siegelsammlung mitgebracht, B. zeichnete und ergänzte seine Sammlungen aus derselben, gestattete dafür K., seine aus 12 Foliobänden bestehende Sammlung von Urkundenabschriften auszubeuten 2). In dieser Zeit entstand Band 133 seiner Sammlung (Rheingau, Kl. Johannisberg). K. blieb im Herbste in Neudorf, besuchte Tiefenthal und Eberbach, wo er Baer zum ersten Male sah und die Nacht über verweilte. Dann siedelte er nach Mainz über, wo er eine Wohnung in der Universitätsgasse gemiethet hatte. Von seiner Sammlung hatte er 50 Bände mitgebracht. Sein Aufenthalt dauerte bis in den Sommer 1803, welchen er in Neudorf zubrachte. In diesem Winter 1802/3 finden wir ihn angestrengt thätig, seine Sammlungen zu bereichern. Im November und December stellte er aus Bodmann's Sammlung den Band 132 seiner Sammlung (Altmünster, S. Clara zu Mainz) fertig. Im Jahre 1803 erhielt er vom Kurfürsten Dalberg sowie der Präfectur zu Mainz die Erlaubniss zur Benutzung der Archive; ausgebeutet wurden die Archive von S. Victor, S. Jacob, S. Stephan, Maria ad gr., sodann das jetzt in Darmstadt befindliche zweibändige Copiar von S. Peter, Band 131 seiner Sammlung. Zugleich unterhielt er den regsten, theils schriftlichen, theils persönlichen Verkehr mit Wenck, Bodmann, der ihn überreden wollte, in den französischen Archivdienst zu treten, Schunk, Schaab, Reuter u. a., später in Neudorf mit dem Regierungsrath Kaiser in Wiesbaden, der zum Theil die Geschäfte der Aufhebung der Klöster leitete. Im Mai 1803 erhielt er die Erlaubniss, in Neudorf Messe lesen zu dürfen; die Angabe in der Allgem. D. Biographie XV, 769, er habe die Pfarrei in Neudorf erhalten, ist irrig. Während seines Aufenthalts in Neudorf beschäftigte er sich nochmals mit dem Archive des Klosters Tiefenthal und fertigte ein im Staats-Archive noch vorhandenes Repertorium desselben an. Im Herbste 1803 kehrte er nach Mainz zurück, wo besonders die damals stattfindende Theilung der Mainzer Archive seine Aufmerksamkeit fesselte. Von den dort anwesenden Commissaren der betheiligten Regierungen trat ihm

1) Vergl. Rhein. Antiqu. II, 12, 91.

2) Vergl. hierüber und für das Folgende auch die Kindlinger's Aufzeichnungen entnommenen Angaben bei Schaab, Gesch. des Rh. Städtebundes II, S. 9. Ueber Bodmann's Siegelzeichnungen vergl. Böhmer's Briefe II, 184.

der Darmstadter Archivar Kuder näher. 1804 kaufte er ein Haus in der grossen Pfaffengasse, welches er bis zu seinem Abgange nach Fulda 1805 bewohnte. Er beschäftigte sich in dieser Zeit mit dem Ordnen seiner Sammlungen, mit Entwürfen zu einer Geschichte des Rheingaus, mit Abschreiben von Urkunden der Stadtbibliothek, wo er in einem Bücherdeckel die jetzt in seiner Sammlung, Band 136, fol. 69-75, befindlichen Correspondenzen fand und — mitnahm, ein Verfahren, welches er ebenso wie sein Freund Bodmann anscheinend öfters hat eintreten lassen. Von Fulda kehrte er, wie schon bemerkt, 1817 in sein Haus in der Pfaffengasse zurück. Hier beschäftigte ihn der Druck, seiner Geschichte der Hörigkeit; die Bekanntschaft mit dem Grafen Solms-Laubach öffnete ihm das Archiv des Klosters Arnsburg. Hiermit schliessen die inhaltreichen Aufzeichnungen, in welchen wir nur eines sehr vermissen, nämlich die Angabe über die Entstehung seiner eigenen Abschrift der Bleidenstatter Traditionen. Das hierüber Erforderliche soll bei Gelegenheit der folgenden Mittheilungen über Bodmann bemerkt werden; hier mag die Angabe genügen, dass Kindlinger's Abschriften der Bleidenstatter Traditionen nicht der vielbesprochenen, angeblich ehemals im Besitz von Bodmann und Habel befindlich gewesenen Handschrift entstammen, sondern, was bisher unbeachtet blieb, der in Schott's Urkundensammlung zur Geschichte des Rheingräflichen Hauses befindlichen Abschrift. Hätte Kindlinger die Handschrift selbst gesehen, so würde er derselben gewiss Erwähnung gethan haben. Die von Will, Mon. Blid. S. 29, reproduzirte Annahme Böhmer's, Kindlinger habe die Traditionen nicht früher als 1819 benutzt, hat nach den vorhin gegebenen Daten wenig Wahrscheinliches.

Von Kindlinger's handschriftlichem Nachlass befindet sich einzelnes in Miltenberg und in den Staats-Archiven zu Marburg und Wiesbaden 1), sowie auf der Stadtbibliothek zu Mainz, der weitaus grösste Theil, wie bekannt, jedoch im Staats-Archive zu Münster. Herrn Staats-Archivar Dr. Keller daselbst spreche ich für die freundliche Zusendung der für meine Arbeit in Betracht kommenden Bände der Sammlung meinen Dank aus.

Bodmann und seine Sammlungen sind in letzterer Zeit häufig in solcher Ausführlichkeit behandelt, dass eine Wiederholung nicht erforderlich erscheint. Ich verweise deshalb besonders auf Schwartz, Annal. XI, 357 ff., 374, 381; Falk im Intelligenzblatt zum Serapeum 1869, No. 12, 13, 22; Götze in Löher's Zeitschr. II, 146 ff.; Hegel, Mainzer Chroniken II, Vorr., S. 9 ff.; Allg. D. Biogr. III, 15.

Die Uebergriffe, deren Bodmann bei Erwerbung seiner reichen Sammlungen nachweislich sich schuldig gemacht hat, sind ebenfalls öfters besprochen worden. Seine Verdienste um die Mainzer Geschichte haben jedoch stets die ungetheilteste Anerkennung gefunden, bis neuerdings durch Menzel und Hegel die Anklage der schwersten Pflichtverletzung, welche ein Geschichtschreiber begehen kann, die der absichtlichen und wissentlichen Fälschung, erhoben worden ist 2). Nach den Ausführungen Hegel's ist die Sammelhandschrift, in welcher sich die von Bodmann

1) Vergl. Friedemann, Annal. IV, 458.

2) Vergl. Hegel, Mainzer Chroniken II, 4 ff., 144.

benutzte gleichzeitige" 1) Handschrift der Mainzer Chronik von 1459-1484 nach dessen Angabe befunden haben soll, vollständig fingirt. Leider ist auch noch wohl bezüglich anderer Quellen, die Bodmann gesehen und benutzt zu haben behauptet, der Verdacht der Fälschung durch ihn ein im hohen Grade wahrscheinlicher; ich meine besonders das von ihm in den Rheingauischen Alterthümern S. 624 bruchstückweise veröffentlichte Rheingauische Landrecht, wohl ohne Zweifel Bodmann's eigenes Elaborat 2).

Besser liegt die Sache jedoch bezüglich der von Bodmann in den Rheing. Alterthümern mitgetheilten Urkunden. Bodmann's Abdrucke habe ich im Grossen und Ganzen als correct gefunden; Nachlässigkeiten und Fehler kommen ihm wie wohl Jedem vor, aber nur mitunter ergab sich eine eigenmächtige und willkürliche Behandlung des Urkundentextes; eine eigentliche Fälschung liegt nur in No. 310 der Urkunden (ob auch No. 162, 167?) offen zu Tage. Uebrigens muss auch auf Bodmann's eingehende Studien auf dem Gebiete der Palaeographie und Diplomatik hingewiesen werden, für welche die zahlreichen Facsimilien und Siegelzeichnungen in seinem auf der Stadtbibliothek zu Mainz befindlichen Handexemplar von Joannis, dann aber besonders eine in Miltenberg aufbewahrte Sammlung vorzüglich ausgeführter Facsimilien von Urkunden der verschiedenen Jahrhunderte Zeugniss ablegen. Das von Götze über letztere Sammlung gefällte Urtheil (Löher, Zeitschr. II, 150) kann ich aus eigener Anschauung völlig bestätigen.

Hieran mag sich die Mittheilung des Resultats meiner Ermittlungen über Bodmann's angebliche Handschrift der Bleidenstatter Traditionen, auf das ich schon mehrfach verwiesen, schliessen. Auf den dieserhalb früher zwischen Landau und Habel geführten Streit einzugehen, ist hier nicht der Platz; ich verweise auf die Darlegung bei Schwartz, Annal. XI und Will in der Einleitung zu den Mon. Blidenst. Die neuerdings von Roth, Zu den Bleidenstatter und Lorscher Traditionen, Correspondenzblatt 1882, S. 34 aufgestellten Vermuthungen sind theils nicht neu, theils irrig, besonders ist dessen Annahme, dass Kindlinger entweder den Originalcodex, oder eine von Bodmann gefertigte Abschrift desselben copiert habe, eine verfehlte. Die Sache liegt kurz so. Nach allgemeiner Annahme hat a) Bodmann die Handschrift der Traditionen besessen, aus ihr die Auszüge in den Rheingauischen Alterthümern gegeben und endlich dieselbe Kindlinger zur

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1) Hegel legt es Bodmann besonders zur Last, dass er die dem 17. Jahrhundert angehörige Handschrift mehrfach als „gleichzeitig“ bezeichnet. Es ist dies allerdings stark, doch kann Hegel's Urtheil etwas gemildert werden, wenn man Bodmann's Sprachgebrauch in ähnlichen Fällen berücksichtigt. Trotz seiner eingehenden Kenntniss der Palaeographie gibt B. selten eine genaue und zuverlässige Bestimmung des Alters der benutzten Handschriften, er liebte allgemeine Bezeichnungen, besonders gern wandte er „uralt“ an. Aeltere Handschriften bezeichnet er fast durchweg als uralt, so z. B. den ersten Band des Eberbacher Oculus mem., obwohl ihm das Jahr 1211 als dessen Abfassungsjahr wohl bekannt war. Freilich ist ein solches Verfahren keineswegs präcise.

2) Vergl. Brunner, die Quellen des Rheingauischen Landrechts in der Zeitschr. der SavignyStiftung für Rechtsgeschichte III, 3, Germanist. Abth., 1882. Bei allen Bedenken kann Br. sich jedoch nicht entschliessen, Fälschung von Seiten Bodmann's anzunehmen.

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Abschriftnahme überlassen; b) mit Bodmann's Sammlungen erwarb Habel die Handschrift. Alsdann ist der Codex spurlos verschwunden.

Was den Punkt a betrifft, so ist trotz der vielfachen Erörterungen bisher von Niemanden der Beweis versucht oder geführt worden, dass Bodmann die Originalhandschrift der Traditionen wirklich besass. Bodmann selbst spricht an keiner Stelle, wo er die Traditionen anführt, von seiner handschriftlichen Vorlage; er bezeichnet dieselben einfach als Traditionen S. 116, 591; als Traditionsrotul 130, 391, 574; als Indiculus saec. IX. X. und uralter Indiculus Tradd. 44, 573, 589; als Summarium et registrum bonorum Blid. saec. IX. X. 92, 97, 99, 123; endlich als Registrum bon. mon. Blid. sub abb. Herberto et Ezzone 1017-1079 S. 92, 120; über seine Handschrift sagt er kein Wort. Nach diesen Anführungen kann es jedoch nicht überraschen, dass allgemein geglaubt wurde, Bodmann habe die Handschrift wirklich besessen; er selbst trägt durch die Fassung jener Citate die Schuld hieran. Einen eigenthümlichen Eindruck macht gewiss die sicherlich nicht unabsichtliche Geheimnisskrämerei mit seinem Schatze, welchem er die wichtigsten Bereicherungen seines Werkes verdankte. Ein Grund für Bodmann, seine Quelle nicht zu nennen, ist nicht erfindlich. Was Habel betrifft, so ist ungewiss, wie weit dieser den Sachverhalt kannte. Von ihm hat übrigens doch Vogel einzelne Stellen aus den Traditionen erhalten; Näheres über die fragliche Handschrift gibt Letzterer jedoch auch nicht an. Den Schlüssel des bisher räthselhaften Sachverhältnisses fand ich zu meiner Freude bei der Benutzung von Schott's Urkundenbuch zu seiner Geschichte des Rheingräflichen Hauses in Bodmann's Sammlung zu Miltenberg. Bodmann hat die Handschrift nach seiner eigenhändigen Angabe auf dem Titelblatt im Jahre 1806 gekauft 1), gewiss aber schon früher gekannt. In diesem Bande - Urkundenband I — finden sich von der Hand Schott's die offenbar noch im vorigen Jahrhundert geschriebenen Abschriften der Bleidenstatter Traditionen und Bleidenstatter Urkunden, welche Bodmann wohl zum grossen Theile zum Ankaufe des Werks bestimmt haben mögen. Diese Abschriften von Schott hat Bodmann benutzt, und keine andere Handschrift, und endlich Kindlinger während ihres Verkehrs, über welchen vorhin Mittheilungen gemacht sind, zur Abschriftnahme überlassen.

Und nicht allein die Traditionen, sondern fast alle älteren Bleidenstatter Urkunden, welche Bodmann gedruckt hat und sich auch abschriftlich in Kindlinger's Sammlung finden, sind dieser Urkundensammlung von Schott, welche bisher die verdiente Beachtung 2) nicht gefunden hat, entlehnt. Die Vergleichung der Abschriften von Schott mit dem Abdrucke Bodmann's und Kindlinger's Abschriften lässt über diese Entlehnung nicht den geringsten Zweifel. Die reiche Urkundensammlung von Schott ist überhaupt vielfach Bodmann's Quelle gewesen;

1) Vergl. Schwartz, Annal. XI, 383.

2) Auf die Bedeutung der Sammlung macht Böhmer, Briefe II, 282, aufmerksam, obwohl er dieselbe niemals sah. Er vermuthete daselbst Abschriften Rheingräflicher Weisthümer, ahnte aber nicht, dass die gerade von ihm viel gesuchten Bleidenst. Traditionen sich dort befinden!

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