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manche Urkunde in den Rheing. Alterthümern hat Bodmann einfach nach Schott's Abschrift gedruckt. Soviel ich sehe, hat Bodmann Schott niemals als seine Quelle genannt, vielmehr bei der Benutzung desselben, um den von Hegel gewählten Ausdruck zu gebrauchen, sich einer gewissen Flunkerei öfters dadurch schuldig gemacht, dass er „Original" oder „Urschrift" als seine Quelle angab, wo ihm nur die Abschrift von Schott vorlag. Zu Bodmann's Entschuldigung in diesen Fällen könnte höchstens gesagt werden, dass er annehmen konnte, Schott habe das Original vor sich gehabt.

Ueber Schott hat Schwartz, Annal. XI, 383, Nachrichten zusammengestellt, denen ich hinzufügen kann, dass derselbe in freundschaftlichem Verkehr mit dem Eberbacher Baer stand1) und durch dessen Vermittlung in Eberbach manche Urkunde für seine Sammlung abschreiben konnte, die später von Bodmann mit der Bezeichnung aus der Urschrift" gedruckt wurde.

Ueber die Hauptfrage, woher Schott seine Abschriften der Traditionen und sonstiger Bleidenstatter Urkunden genommen hat, gibt sein Urkundenbuch eine Andeutung, der man, ohne Fehl zu gehen, folgen kann. Auf der Abschrift der Bleidenstatter Urkunde von 1126, No. 174, fügt Schott abschriftlich hinzu: „Diese Urkund ist in Abschrift in einem alten, im Kloster Gottesthal im Rheingau „aufbehaltenen Messbuch des Klosters Bleidenstatt unter andern hinten am End „befindlich und von mir unterzeichneten auf geschehene Communication der wohl, ehrwürdigen Frau Marie Magdalena Selzerin Abbatissin ersagten Klosters Gottes„thal von Wort zu Wort copiret worden.

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„Kyrn, den 27. Mai 1738.
(L. S.)

Johannes Vitus Fey

Hochfürstlich Salm'scher Rath und Landschreiber."

Hieraus ergibt sich, dass sich zu Anfang des vorigen Jahrhunderts im Kloster Gottesthal ein altes, ehemals Bleidenstatt gehöriges Missale befand, welchem ein Anhang angebunden war, welcher Urkundenabschriften und Anderes enthielt. Dieses Andere", für welches Fey keine weitere Bezeichnung hat, kann nichts Anderes gewesen sein, wie die viel gesuchte Handschrift der Traditionen!

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Fey hat ebenso wie jene Urkunde auch die Traditionen aus dem Missale copiert, seine Abschrift kam später in den Besitz von Schott, der gleichfalls wie Fey Salm-Kirburgischer Beamter zu Kirn war, oder, wenn dieselbe in das Archiv zu Kirn gelangte, amtlich zu dessen Kenntniss. Nach der Angabe von Fey hat die Aebtissin von Gottesthal das Missale nach Kirn geschickt. Dass dasselbe nicht nach Gottesthal zurückgekommen, ist zweifellos; was aus demselben geworden sein mag, ist nicht zu ermitteln; meine Bemühungen, dasselbe in fürstlich Salm'schen Archiven wiederzufinden, sind leider ohne Erfolg geblieben. Jene Angabe von Fey ist durchaus glaubwürdig; über eine ähnliche, im Jahre 1724 vom Kloster Gottesthal nach Kirn gemachte interessante Sendung macht Bodmann

1) Vergl. Baer, Beiträge I, 25, 82.

S. 228, 232, wohl nach Schott, Mittheilung. Das Gottesthaler Missale und die Handschrift der Traditionen können wir demnach wohl als verloren ansehen. Das Verdienst, die werthvollen Aufzeichnungen der Nachwelt gerettet zu haben, gebührt aber nicht Bodmann und Kindlinger, sondern Fey und Schott 1).

Die grosse Liberalität, mit welcher die Besitzer des Bodmann'schen Nachlasses, die Herren Kreisrichter und Pfarrer Conrady, dessen Benutzung in aus gedehntester Weise verstatteten, habe ich mit lebhaftestem Danke auch hier hervorzuheben.

Mit den Urkunden der ursprünglichen Kurmainzischen Landestheile sind in dem vorliegenden Bande vereinigt die einzelnen kleineren Herrschaften, meistens im Königssundra- und Niddagau, welche nach dem Aussterben ihrer Besitzer theils vollständig, theils wenigstens zum grösseren Theile an Kurmainz gefallen waren. Es sind:

1) die Herrschaften Eppenstein und Königstein. An einer ausführlichen Geschichte des Eppenstein'schen Geschlechts und seiner Besitzungen fehlt es bis heute; ausser den älteren Arbeiten von Wenck und Eigenbrodt kommen in Betracht Vogel's Beschreibung von Nassau, Schliephake, Gesch. von Nassau I, Weidenbach, Nass. Territorien, Annal. X, 286, sowie die Forschungen von Schenk's im Correspondenzblatt der deutschen Geschichtsvereine 1874 und in den Mittheil. des Hanauischen Bezirksvereins. In den vorliegenden Band sind die Urk. der Stadt und des Amtes Braubach, welches die Herren von Eppenstein gegen das Ende des 13. Jahrhunderts an die Grafen von Katzenelnbogen verkauften, eingereiht.

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Von dem Archive der Herrschaft Eppenstein erhalten wir erst Kunde, nachdem dem Hause die Falkenstein'sche Erbschaft zugefallen war. Das Archiv der Linie Eppenstein-Königstein befand sich auf der Burg Königstein, wo sodann nach dem Aussterben der älteren Linie Eppenstein-Minzenberg 1522 das gesammte Archiv des Hauses vereinigt wurde.

Das Urkunden-Archiv beider Herrschaften hat schwere Schicksale erlitten, das Eppensteiner ist zum grössten Theile, das Königsteiner fast vollständig vernichtet. Die erhaltenen Reste haben die Schicksale des Gebiets getheilt und finden sich zerstreut in Wiesbaden, Darmstadt, München, Würzburg, Ortenberg und Wernigerode 2). Auf die Schicksale des Archivs zu Ende des vorigen Jahrhunderts komme ich zurück.

Glücklicher Weise sind uns sehr umfassende, werthvolle Copiare erhalten,

nämlich:

a) Ein etwa 1418 oder 1419 gefertigtes Copiar, schöne Pergamenthandschrift. Dasselbe enthält die lateinischen Urkunden in deutscher Uebersetzung und ist

1) Bei den nachfolgenden Drucken der Bleidenstatter Urkunden und Traditionen ist in einzelnen wenigen Fällen aus Versehen nur die Abschrift Kindlinger's und nicht auch die von Schott als Quelle genannt.

*) Die im Archive zu Wernigerode befindlichen Originalurkunden theilte mit Erlaubniss Sr. Erlaucht des regierenden Herrn Grafen zu Stolberg-Wernigerode Herr Archivrath Dr. Jacobs mir in freundlichster Weise mit.

deshalb wohl zu praktischen Zwecken, etwa zum Handgebrauche bei den Verhandlungen über die Theilung der Falkenstein'schen Erbschaft, angefertigt. Die Handschrift ist im Laufe des 16. Jahrhunderts zu Grunde gegangen, wenige Bruchstücke befinden sich in Wernigerode und im hiesigen Staats-Archive; erstere fanden sich um Acten des gräflichen Archivs zu Gedern geheftet, letztere bildeten den Umschlag eines 1581 zu Cöln gedruckten, aus der Seminarbibliothek zu Herborn in die hiesige Landesbibliothek übergegangenen, ursprünglich wohl dem Caussenius gehörigen Buches.

Die noch vorhandenen Bruchstücke enthalten insgesammt 36 Urk. aus den J. 1128-1352; letztere, das Privileg K. Karls IV. für Hofheim d. d. 1352 März 21 ist die jüngste Urk. des Copiars.

Eine vollständige Abschrift aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts des Copiars befindet sich in dem von Böhmer, Ficker und Huber für die Regesten und Acta Imperii benutzten, gleich zu besprechenden Falkensteiner Copiar zu Würzburg 1).

1457 December 14 einigten sich Bernard und Cuno Grafen von Solms, Werner, Eberhard und Walter von Eppenstein, alle ihre Minzenberg-Falkenstein'schen Briefe innerhalb sechs Wochen ordnen zu lassen. Seit diesem Vertrage arbeitete für die Eppensteiner in Königstein ein Archivar, dessen ausdauerndem Fleisse wir es verdanken, dass die Archive der Herrschaften Königstein, Falkenstein, Minzenberg in Copiaren uns überkommen sind. Ob und was derselbe etwa auch für Solmsische und sonstige Archive der Wetterau gearbeitet hat, ist mir nicht bekannt. Leider hat derselbe, vielleicht der Burgcaplan zu Königstein, soweit ich sehen konnte, uns seinen Namen nicht überliefert; von seiner leicht erkennbaren Hand fand ich zuerst zwei Eppensteiner Urk. des Jahres 1455, zuletzt eine Königsteiner Urk. von 1487 März 6. Von der Hand dieses Archivars sind mir bekannt geworden:

b) Das grosse Königsteiner Copiar im Gräflich Stolbergischen Archive zu Ortenberg, Handschr. theils auf Pergament, theils auf Papier, 40 cm. hoch, 28 cm. breit, 534 Folien, geschrieben im Auftrage Eberhards von Eppenstein und begonnen 1459 December 18 nach Angabe des Schreibers; dasselbe enthält die Abschriften von 728 Urkunden a. d. J. 1191-1461.

c) Das Königsteiner Copiar im Kreis-Archive zu Würzburg, Mainzer Bücher versch. Inhalts No. 71, anscheinend zum grösseren Theile Abschrift des vorstehenden, deren Anfertigung der Schreiber nach seiner Angabe 1461 März 9 begann. Papierhandschrift, 39 cm. hoch, 27 cm. breit, 424 Folien. Dasselbe enthält 1) ein Repertor des gesammten Königsteiner Archivs, 2) Abschriften der Königsteiner Urkunden, 3) Abschrift eines Königsteiner Lehnsbuchs 1433-1453, 4) Zinsregister der Kellerei Königstein, 5) Bruchstück eines Weisthums 1447, 6) Urkunden von 1378-1462. Das Copiar ist mit dem Mainzer Archive nach Würzburg gelangt.

1) Vergl. Jacobs im Anzeiger für Kunde der d. Vorzeit 1872, Sp. 125, 145; 1878, Sp. 6, 47; Sauer, über ein Falkensteiner Copialbuch im Neuen Archiv VIII, 181 ff.

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d) Ein kleineres Königsteiner Copiar, Papierhandschrift in Kleinfolio, im Staats-Archive zu Wiesbaden. Dasselbe enthält Urfehden und Schuldverschreibungen aus den Jahren 1415-1475.

e) Das Falkensteiner Copiar im Kreis-Archive zu Würzburg, Mainzer Bücher versch. Inhalts No. 70, ist von demselben angelegt und zum Theil geschrieben. Pergamenthandschr. Kleinfolio, 255 Blätter, von mehreren Händen des 15. und 16. Jahrh. geschrieben. Beachtenswerth ist fol. 1-12 die Abschrift des vorhin unter a besprochenen älteren Falkensteiner Copialbuchs mit Urkunden von 947-1352. Benutzt ist das Copialbuch öfter, z. B. von Scriba im Archiv für Hess. Gesch. VIII, 225 ff., von Böhmer, Ficker und Huber für die Regesten und für die Acta Imperii, vergl. ausserdem Joann. I, 1020, Janssen, Leben Böhmer's I, 347, 351, III, 52, 76, sowie meine Bemerkungen im Neuen Archiv VIII, 183.

Weitere Nachrichten von dem Königsteiner Archive erhalten wir erst wieder bei den Streitigkeiten zwischen Kurmainz und Stolberg über den Besitz von Königstein. Nachdem Graf Christoph von Stolberg-Königstein gestorben, erhielt Kurmainz unter dem 3. August 1581 das Kaiserliche Commissorium, Königstein als erledigtes Reichslehen vorläufig zu administriren und das gesammte Archiv auf der Burg zu verzeichnen und zu versiegeln 1). Eine aus Mainzischen und Stolbergischen Räthen zusammengesetzte Commission verzeichnete das Archiv, in welchem sich auch das Archiv des Wetterauischen Grafenverbandes befand, in der Zeit vom 25. August bis 4. September 1581; das damals aufgestellte Repertor ist im Staats-Archive erhalten. Von dem Streite über den Besitz der Herrschaft war der Streit über den Besitz des Archivs untrennbar. Auch hier trug Kurmainz den Sieg davon, indem das Archiv zum grösseren Theile in den Besitz des Erzstifts überging und weiterhin auf Königstein in Verwahr blieb, das Haus Stolberg aber nur wenig erhielt.

Die wichtigsten Theile des Königsteiner Archivs, vornehmlich das UrkundenArchiv, sind im Jahre 1796 vernichtet worden. Damals befand sich auf der Burg

a) das sehr beträchtliche Haupt-Archiv". Bei Ausbruch des Revolutionskrieges wird man das bombenfeste Gewölbe, in welchem es lagerte, für einen hinlänglich sicheren Aufbewahrungsort desselben gehalten haben; die Flüchtung des Archivs unterblieb deshalb. So wurde dasselbe von den Besatzungen, welche Königstein nacheinander inne hatten, verwüstet. Die deutschen Truppen (Oestreicher), welche anfangs 1796 dort lagen, zerstörten viel, die Urkunden wurden zu Schreibtafeln zerschnitten. Damals scheint auch Manches fortgeschleppt zu sein; so fasste die Darmstädter Regierung 1796 bei einem Juden in Arheilgen eine Kiste mit Königsteiner Literalien ab und schickte sie nach Mainz; das wichtige Königsteiner Jurisdictionalbuch wurde später von einem Nassauischen Beamten auf dem Trödelmarkt in Mainz unter Makulatur gefunden und angekauft und noch 1877 wurden 14 aus dem Königsteiner Archive stammende Urkunden a. d. J. 1338 bis 1577, die sich in Privatbesitz befanden, für das Staatsarchiv erworben. Die Oestreicher übergaben am 28. Juni 1796 den König

1) Vergl. Usener, Ritterburgen S. 77; Girshausen, Königstein S. 59 ff.

stein an die Franzosen 1), die im Archive alles durcheinander warfen, die Kasten und Repositorien an zwei Königsteiner Bürger verkauften. Dem Amtmann gelang es, einzelnes in den Amtshof zu bringen und dadurch vor Untergang zu retten. Bei ihrem Abzuge im August 1796 sprengten die Franzosen, wie bekannt, die Festung. Das Archiv ging hierbei zu Grunde, nur wenige Reste wurden später von dem Amtmanne unter dem Schutt gefunden.

Da die in München und Würzburg befindlichen Urkunden und Copiare nur diesem Archive entstammen können, müssen dieselben schon in früherer Zeit demselben entnommen und nach Mainz gebracht worden sein.

b) In einem Seitengebäude des Schlosses befand sich die unter dem Oberamtmann stehende Oberamts-Registratur. Diese wurde bei Beginn des Krieges zum grösseren Theile nach Aschaffenburg gebracht; aber auch der zurückgebliebene Theil blieb erhalten, obwohl während der Beschiessung eine Haubitze das Gebäude traf.

Die im Orte selbst befindliche Amts-Registratur, sowie die Registratur des Amtskellers im Renthofe blieben unverletzt.

Was endlich die Archive der Herrschaften Reifenberg und Cransberg, deren Urkunden gleichfalls in den vorliegenden Band aufgenommen sind, betrifft, so ist auch von diesen beiden nicht viel erhalten. Ueber das Archiv der Herrschaft Reifenberg liegt ein 1594 nach dem Tode des Marsilius von Reifenberg gefertigtes Repertorium vor, in welchem nur zwei Urkunden des 13. Jahrhunderts, und zwar zwei sonst nicht bekannte Königsurkunden 2) aufgeführt werden. Das Archiv scheint damals recht bedeutend gewesen zu sein, später ist bei Gefangennehmung des letzten Reifenbergers und durch Brand viel zerstört worden; Reste des Archivs mögen sich im Besitze des Grafen Waldbott-Bassenheim befinden 3). Das Archiv der Herrschaft Cronberg mag in einer Fehde Vernichtung gefunden haben. Endlich konnte ich das Archiv des Herrn Fürsten von Wied durch gütige Vermittlung des Kammerdirectors Herrn Freiherrn von Dungern zu Neuwied benutzen.

Die Archive der in den vorhin bezeichneten Territorien belegenen Städte und Ortschaften haben, da dieselben nicht bis in das 13. Jahrhundert zurückgehen, für den vorliegenden Band eine Ausbeute nicht ergeben. Zu Mittheilungen über die Bestände dieser Archive wird sich demnach erst später Veranlassung ergeben.

Die hier in Betracht kommenden Urkunden des Archivs der Stadt Frankfurt sind meistens nach dem Drucke Böhmer's wiederholt; manche Collationen verdanke ich der Freundlichkeit des Stadtarchivars Herrn Dr. Grotefend.

Nach diesen Ausführungen über die Archive mögen einige Angaben über

1) Girshausen, Königstein 102; Usener, Ritterburgen S. 82.

2) a) König Rudolf bestätigt einen Tausch von Gütern zu Nierstein mit dem Schultheissen zu Oppenheim 1290; b) K. Adolf gestattet dem Schultheissen zu Oppenheim, eine Mühle im Rhein zu gebrauchen 1294.

3) Vergl. Beurk. Nachrichten von der Herrsch. Reifenberg S. 7; Hannappel, Annal. IV, 20, 31; Usener, Ritterburgen S. 151.

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