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burger Regierung aus; ob mit Recht oder Unrecht, mag doch dahingestellt bleiben. Er klagt, dass die dortige Regierung keineswegs die offenen und geraden Wege einhalte, welche der „würdige Regent" durch seine Befehle vorzeichne. Jede sich darbietende Gelegenheit würde benutzt, um offen den Unwillen über die Säcularisation des Kurstaates zu zeigen; von einem baldigen entscheidenden Siege Oesterreichs erwarte man die Restitution des Kurfürsten in Mainz. Ueberall würden die kleinlichsten Interessen geltend gemacht; die Geschäfte der Hauptconferenz in Frankfurt unter dem Vorsitze des Kurfürsten selbst hätten eine schnellere Erledigung gefunden, als diese Nebenverhandlungen mit theils intriguanten, theils völlig unwissenden und dabei aufgeblasenen Beamten.

Wie der Bericht weiter erzählt, fand die Commission bei Beginn ihrer Arbeiten die Acten in sechs grossen Haufen aufeinander geschichtet, von welchen einer die Generalien enthielt, die übrigen für Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Nassau, Leiningen und die kleineren Partizipanten bestimmt waren. Der Berichterstatter legt es ferner der Widerwilligkeit der kurerzkanzlerischen Regierung zur Last, dass die definitive Einigung über diese provisorisch getheilten Acten nur langsam von Statten ging und sich bis in das Jahr 1807 hinzog. Doch konnte Lange vor und nach, auch noch im Jahre 1805, grössere Mengen von Acten nach Wiesbaden absenden.

In einem Gewölbe des Aschaffenburger Schlosses lagerten ferner die Archive des Domcapitels und der Dompropstei. Die Theilung dieser Archive wurde 1805 gleichfalls von der Commission verlangt, aber hinausgeschoben, bis der Vertrag über die Sustentation des Domcapitels ratifiziert sei. Nachdem dieses erfolgt, trat die vorhin erwähnte Commission am 10. August 1807 wieder in Aschaffenburg zusammen. Für Nassau erschien wiederum Lange, der gegen Ende des Jahres die seiner Regierung zugefallenen Theile jener werthvollen Archive nach Wiesbaden sandte.

Ueberblickt man die an Nassau gekommenen Theile der Mainzer Archive, so scheinen die Commissare, besonders Lange, im Grossen und Ganzen wenigstens von den Acten schon damals ziemlich Alles erhalten zu haben, auf das von nassauischer Seite Anspruch gemacht werden konnte. Nicht ganz so günstig ist für Nassau der Ausfall gewesen bei der wahrscheinlich in Mainz 1803 vorgenommenen Theilung der Urkunden und Handschriften. Manche Urkunde und Handschrift ist damals in den Besitz der Aschaffenburger Regierung gelangt und verblieben, auf die Nassau rechtlichen Anspruch hatte. Die Entschiedenheit der Aschaffenburger Commissare im Fordern, der Mangel an Sachkenntniss bei den Nassauischen Commissaren, dann die Eile, mit welcher in Mainz das Geschäft betrieben wurde, mögen es herbeigeführt haben, dass die Aschaffenburger Regierung damals zahlreiche nach Nassau gehörige Urkunden des Landesarchivs, sodann die nach Mainz geflüchteten oder dort aufbewahrten Urkunden und Handschriften Nassauischer Klöster, wie Bleidenstatt und Johannisberg, fortführen konnte. Der Aschaffenburger Commissar Itzstein verstand es, auch die weitgehendsten Forderungen durchzusetzen; es gelang ihm, die „Generalia" des Landesarchivs für seinen Kurfürsten zu erwerben. Sein bedeutendster Erfolg

war wohl der, dass es ihm gelang, durchzusetzen, dass die im Landesarchive
befindlichen Handschriften zu den Generalien gerechnet und ihm ausgeliefert
wurden. Es sind dies Necrologien und Güterverzeichnisse sowohl des Domstifts
wie anderer Stifter, dann vor Allem die eine stattliche Reihe von Bänden bil-
denden Copial- und Ingrossaturbücher des Erzstifts und sonstigen Stifter, Copial-
bücher kleinerer Herrschaften, die gesammten Protokolle des Domcapitels u. a.
Bei den 1805 in Aschaffenburg stattgefundenen Theilungsverhandlungen ist freilich
von dem Nassauischen Commissar der schüchterne und erfolglose Versuch gemacht
worden, Einzelnes aus diesen Generalien zu erhalten, derselbe musste schliesslich
zufrieden sein, dass ihm verstattet wurde, flüchtige und dürftige Notizen über
den Inhalt der wichtigeren Copiare und Ingrossaturbücher mit nach Hause zu
nehmen. Die Aschaffenburger Regierung blieb im ungeschmälerten Besitze dieser
Archivalien, die später mit Aschaffenburg und dem dortigen Archive, sowie der
kurfürstlichen Bibliothek an Bayern übergingen. Die vorhin bezeichneten Archi-
valien befinden sich jetzt zum Theil im Allgemeinen Reichsarchive in München,
zum Theil im Kreisarchive zu Würzburg. Dass, wie neuerdings ausgesprochen
ist, in späterer Zeit jede Kunde über den Verbleib dieser Archivalien und deren
Aufbewahrung in bayrischen Archiven verschollen war, ist völlig unrichtig. Wenn
ferner in neuerer Zeit und sogar von einem Fachgelehrten (Sybel's Zeitschrift
N. S. X 2, 334 ff.) der Ausspruch gethan wurde, die Mainzer Archive seien zum
Staunen der gelehrten Welt erst neuerdings in München entdeckt, so hat der
Director der Bayrischen Archive in seiner Zeitschrift VII, 327 das Erstaunen über
diese Aeusserung treffend ausgesprochen. Dieses Erstaunen kann sich gewiss
nicht mindern, wenn man bedenkt, dass es dem Herrn Recensenten entgehen konnte,
dass Forscher wie Böhmer u. A. die Mainzer Archivalien in München und
Würzburg fleissig benutzt haben, besonders Böhmer von seiner Kenntniss
dieser Archivalien niemals Hehl gemacht hat; vergl. Schmidt's Zeitschrift für
Geschichtswiss. IV, 396; Friedemann's Zeitschrift für Archive I, 32; Schwartz,
Annal. XI, 383; Hegel, Mainzer Chroniken II, Vorr. pag. VII, XI; Anzeiger
z. K. d. d. Vorzeit 1875, 47; Pertz, Archiv VII, 106; Janssen, Leben Böhmer's
I, 181, II, 219, 283. Die Königlich Bayrische Archivverwaltung hat von jeher
der Nassauischen Archivverwaltung auf alle Fragen bezüglich jener Mainzer
Archivalien in dankenswerthester Weise bereitwilligst Auskunft ertheilt. Insbeson-
dere aber ist es meine Pflicht, an dieser Stelle auszusprechen, dass der Director
der Königlich Bayrischen Archive, Herr Professor Dr. von Löher, mir mit einer
Bereitwilligkeit, wie sie freundlicher nicht gedacht werden kann, die Benutzung
der für meine Arbeit in Betracht kommenden Urkunden und Copialbücher des
Allgemeinen Reichsarchivs sowie des Kreisarchivs zu Würzburg in umfassendster
Weise gestattet hat. Mit meiner Dankesäusserung für Denselben muss ich
meinen Dank an die Vorstände der Kreisarchive zu München und Würzburg
verbinden; der gütigen Unterstützung dieser Herren, besonders des Herrn Kreis-
archivars Dr. Schaeffler zu Würzburg, verdanke ich vielfache Förderung
meiner Arbeiten.

Ueber die von mir benutzten Archivalien jener beiden Archive ergeben die

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Nachweise zu den einzelnen Urkunden das Erforderliche. Hier soll nur Folgendes bemerkt werden:

1. Das Allgemeine Reichs-Archiv zu München bewahrt die Originalurkunden bis zum Jahre 1400. Von diesen betreffen die an Nassau gekommenen Theile des Kurstaats bis zum Jahre 1300 etwa 150, welche ich sämmtlich benutzt habe. Unter denselben befinden sich werthvolle Urkunden der Klöster bezw. Stifter Bleidenstatt und Johannisberg. Von diesen Urkunden konnten im Jahre 1883 acht, Nordenstatt betreffend, durch Austausch für das hiesige Staats-Archiv erworben werden.

2. Das Kreis-Archiv zu Würzburg enthält die Copialbücher des Erzstifts 1), der zu demselben gehörigen kleineren Herrschaften und der Klöster.

Von dem grossen erzstiftischen Copiar, den „Libri registri ecclesiae Moguntinae" sind benutzt:

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a) No. 1 Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts No. 17; Handschrift des 13. Jahrh.

=

b) No. 2 M. B. v. I. No. 18; Handschr. des 15. Jahrh.; zum grossen Theile Abschrift des vorstehenden.

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M. B. v. I. No. 19; Handschr. des 13. Jahrh.

M. B. v. I. No. 20; angelegt zwischen 1390-1396, mit späteren

e) No. 5 M. B. v. I. No. 21; Handschr. des 15. Jahrh.

=

Von den Ingrossaturbüchern wurde besonders benutzt No. 1, nach 1395 geschrieben.

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Von den Copialbüchern der Klöster 3) ist besonders zu erwähnen das Copialbuch des Stifts S. Alban Mainzer Bücher versch. Inhalts No. 9, Papierhandschrift in 4to, 1410 begonnen. Das Archiv von S. Alban ist wohl grösstentheils verloren; vorhin ist bemerkt, dass dasselbe im Revolutionskriege nach Prag geflüchtet wurde. Von den Originalurkunden des Archivs wurden neuerdings im Staats-Archive zu Wiesbaden die auf die Stiftsgüter zu Oberneisen bezüglichen Urkunden wieder aufgefunden, die aber durch Feuchtigkeit und den misslungenen Versuch des Trocknens fast völlig zerstört sind. Um so werthvoller ist jenes Copiar.

Bei allen diesen Schätzen haben dennoch einzelne Wünsche unbefriedigt bleiben müssen. Manche Urkunden, Copiare und Handschriften, die in Bayrischen Archiven vermuthet werden konnten, finden sich nicht vor, wie z. B. das von

1) Ueber die Copiare des Domcapitels vergl. das Verzeichniss der Handschriften der zu Grunde gegangenen Capitelsbibliothek bei Guden. II, 573; vergl. auch I praef. XV, Syllog. praef. 40; Stumpf, A. Mog. praef. XXIV.

2) Vergl. Hegel, Mainzer Chroniken II, 2, S. 137.

3) Ueber das jetzt in Paris befindliche Copialbuch des Stifts S. Stephan vergl. Böhmer, Briefe III, 389. Soweit der Inhalt des Copiars mir bekannt geworden, sind alle wichtigeren Urk, desselben auch sonst erhalten und gedruckt.

Bodmann S. 194, 224 angeführte Copiar und Traditionsbuch des Klosters Johannisberg.

Von den Copiaren der kleineren Herrschaften sind zwei, eines der Herrschaft Königstein, das andere der Herrschaft Falkenstein, von hervorragendem Werthe; ich werde über diese unten bei den Mittheilungen über die Archive dieser Herrschaften Genaueres angeben.

In den vorhin gemachten Mittheilungen über die Theilung der Mainzer Archive ist bereits der an Hessen-Darmstadt gefallenen Antheile desselben gedacht worden. Dass bei der Eile, mit welcher überhaupt diese Auseinandersetzuugen, und besonders die zu Mainz im Jahre 1803, vorgenommen wurden, manche Urkunde irrthümlich an die Hessischen Commissare ausgeliefert sein kann, ist möglich, auch leicht erklärlich. Sind doch noch viel später von den Nassauischen Behörden selbst bei Austauschen Fehler begangen; so hat man Nassauischerseits später aus dem Archive des Klosters Eberbach die Steinheim betreffende Urkunde des Erzbischofs Sigfrid I. an Darmstadt ausgeliefert, vermuthlich weil man sie auf Steinheim am Main bezog. Zwischen der HessenDarmstädtischen und Nassauischen Archivverwaltung haben später vielfache Austausche stattgefunden, so dass die Zahl der jetzt noch im Grossherzoglichen Haus- und Staats-Archive zu Darmstadt befindlichen spezifisch Nassauischen Urkunden eine sehr geringe ist.

Von hohem Werthe sind jedoch die dort befindlichen, von Bodmann stark ausgebeuteten Copialbücher der Mainzer Stifter und Klöster, wie die Copiare von S. Maria ad Gr. (vergl. Mone, Zeitschr. XIX, 45), S. Victor, S. Peter, S. Johann, S. Stephan u. A., ein Copialbuch der Herrschaft Falkenstein, meistens deren Wetterauische Pertinenzien betreffend. Bodmann's daselbst befindlicher Nachlass hatte geringere Bedeutung. Dem freundlichen Entgegenkommen der Herren Beamten des Grossherzoglichen Haus- und Staats-Archivs zu Darmstadt verdanke ich es, dass ich die einschlägigen Urkunden und Handschriften hier benutzen konnte.

Einen zwar kleineren, aber doch höchst werthvollen Theil des Kurmainzischen Archivs hat die Stadt Mainz selbst 1), jedenfalls auch zur Zeit der Aufhebung der Klöster, zu erwerben gewusst. Es sind dies neben anderen besonders beträchtliche Theile der Urkunden-Archive des Stifts S. Peter und des Klosters Altmünster, Copiare und Güterverzeichnisse, unter welchem ein Copiar des Stifts S. Peter aus dem Ende des 13. Jahrhunderts, deren Benutzung Herr Dr. Velke mit dankenswerther Freundlichkeit mir ermöglichte, hervorzuheben.

Die auf der Universitätsbibliothek zu Heidelberg befindlichen Mainzer Urkunden konnte ich hier benutzen, wofür ich Herrn Prof. Dr. Zangemeister zu Dank verpflichtet bin.

Vorstehende Darlegung ergibt im Grossen und Ganzen, in welchem Umfange die Archivalien der vorhin aufgeführten ehemals Mainzischen Landestheile an Nassau übergegangen, sodann wie die mitunter empfindlichen Lücken in den

1) Vergl. Hegel, Mainzer Chroniken II, Vorr., S. IX; Böhmer's Briefe II, 183.

diesseitigen Urkunden-Archiven entstanden sind. Immerhin aber ist die Zahl der Urkunden, welche Nassau bei jenen Theilungen der Archive zugesprochen wurden, eine höchst beträchtliche; bezüglich der Acten und Rechnungen wird das Resultat von Anfang an noch ein weit günstigeres gewesen sein.

Durch den Reichsdeputations-Hauptschluss waren Nassau auch die in den neuerworbenen Gebietstheilen belegenen Klöster zugefallen. Mit der Aufhebung derselben wurde nicht gezögert; dieselbe begann 1803 und scheint gegen Ende des Jahres 1804 im Ganzen abgeschlossen gewesen zu sein. Mit der Einziehung der Klöster hat Nassau für die erste Zeit wenigstens ein gutes Geschäft, wenn man so sagen darf, nicht gemacht. Die finanzielle Lage der meisten Klöster war keine günstige, fast alle, auch die besser situirten des Rheingaus, waren völlig überschuldet. War doch selbst Eberbachs wissenschaftlicher Ruf, sowie Reichthum und hervorragende Bedeutung in wirthschaftlicher Beziehung längst dahin! Sehen wir ab von Hermann Baer, der letzten glänzenden Blüthe, welche in Eberbachs Klostermauern sprosste, so scheint geistiges Leben im vorigen Jahrhunderte im Kloster im Ganzen erloschen zu sein.

Bei Aufhebung des Klosters 1803 beschäftigte den Abt 1) hauptsächlich die Sorge, ausser seiner Pension von 2500 Gulden ein grösseres herrschaftliches Haus mit Weingärten im Rheingau zur freien Wohnung, sowie aus dem Klosterinventar seine alte Kutsche mit vier Pferden als Eigenthum zu erhalten, manchen Conventualen aber die Befürchtung, dass die vom Staate ausgesetzte Pension nicht ausreiche, täglich ein Maass Rheingauer Weines zu trinken, woran sie doch gewöhnt seien. Um so höher sind Baer's auf eigener Kraft beruhende Leistungen anzuerkennen. Die Acten über die Aufhebung der Klöster ergeben, dass die Wiesbadener Regierung in jedem Falle mit aller Sorgfalt die Auslieferung der Archive überwachte. Es scheint auch, dass die in dieser Beziehung getroffenen Massregeln strenge durchgeführt und nur wenig Archivalien zerstreut wurden und in Privatbesitz gelangten, wie der erst in späteren Jahren wieder erworbene so werthvolle I. Band des grossen Eberbacher Copiars (Oculus memoriae) 2). Weniger günstig scheint das Geschick der Klosterbibliotheken und der in denselben befindlichen Handschriften gewesen zu sein.

Bezüglich der Geschichte der hier in Betracht kommenden Klöster in den Mainzer Landestheilen verweise ich auf Bodmann und Vogel; hier mögen einige Angaben über die Schicksale und den jetzigen Bestand der Archive dieser Klöster folgen.

1) Ueber den letzten Eberbacher Abt Müller vergl. Reuter, die Römer im Mattiakenlande S. 44; Schmelzeis, Rüdesheim S. 166; Zaun, Landcapitel S. 296.

*) Soweit ersichtlich, ist von den Commissaren der Regierung zu Wiesbaden bei Uebernahme der Archive der aufgehobenen Klöster mit Sorgfalt verfahren. Wenn Böhmer, Fontes III, praef. LI rügen zu müssen glaubt, es sei überhaupt in Nassau mit der Klosteraufhebung überaus wüst zugegangen und es sei dem, was kirchlich, wissenschaftlich, insbesondere geschichtlich ehrwürdig war, gar wenig Aufmerksamkeit gewidmet worden", so muss demgegenüber bemerkt werden, dass Böhmer über die bezüglichen Vorgänge, wenigstens was die Archive betrifft, wenig und schlecht unterrichtet war.

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