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wandter Fragen, sind in Deutschland die Freimaurer in drei Partheien getheilt, welche sich füglich mit der Parthei der Liberalen und der der Obscuranten in der profanen Welt vergleichen lassen, zwischen die noch eine dritte Parthei, die der Conftitutionellen, in die Mitte tritt.

Die Tendenz der Parthei der Liberalen geht dahin, das Freimaurerthum in eine geschlof= sene philanthropische Gesellschaft umzus formen. Die Obscuranten nehmen an, das eigentliche Geheimniß der Freimaurerei bestehe in der Kenntniß derjenigen in den Einrichtungen des Instituts liegenden Mittel, wodurch die Brüderschaft in blinder Abhängigkeit von ihren Obern erhalten werden kann. Dahin gehört vornämlich, daß sie an das Daseyn eines Geheimnisses glauben, ohne das eben ausgesprochene wahre zu errathen, in deffen Befih der innere Orient ausschließlich verbleiben muß. Eine auf das höchste gesteigerte Würdigung der Fors men, die Neigung zum Unverständlichen in dem Ges wande des Mystizismus, und die zur andern Natur gemachte Geheimnißkrämerei, sind die drei Hauptingredienzien zur Bereitung eines Steins ber Weisen, burch dessen Anwendung man mit den Menschen treiben kann, was man will. Die Parz thei der Constitutionellen will bei der einmal gegebenen Einrichtung der Brüderschaft, wie sie aus

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Tanger Erfahrung als das wirksamste Mittel um viele Menschen für den wohlthätigsten Zweck mit einander zu verbinden, fich bewährt gefunden hat, stehen bleis ben; aber sie gestattet jedem Mitgliede über das, was wirklich konstitutionel ist, seine Ansichten - frei mitzutheilen und die Urkunden und Verordnungen der Freimaurerei, und des Freimaurerthums, feiner eigenen Prüfung zu unterwerfen, wenn er nur dem Gefeße folgt, so lange dasselbe besteht.

Hinsichtlich der literarischen Publizität kennen die Liberalen im Maurerthum, wie in der profanen Welt, keine andere Einschränkung, als daß nichts gedruckt werden sollte, welches eine dem Besten der Menschheit entgegenlaufende Tendenz hat, der Bürs gerpflicht entgegen ist, oder sich sonst mit den Verhältnissen des gesellschaftlichen Lebens nicht verträgt. — Die Obscuranten wollen überhaupt nicht, daß etwas über Freimaurerei gedruckt werde; und die Konstitutionellen verlangen, daß kein Bruder die geheimen Gebräuche, deren rechtmäßig erworbene Kenntniß jeder darthun muß wenn er als Freimaurer gelten will, bekannt mache und überhaupt nichts Zwecks widriges drucken lasse.

Den Liberalen kann ich also kein Genüge leisten, weil ich die Schranken der Constitutionellen beobachten werde; aber die Obscuranten werden mich vielleicht in den Bann thun. Daran hätten sie zwar unrecht.

Denn obgleich fie die Brüderschaft der Freimaurer für einen Orden halten, über deffen Zweck und Einrichtung keinem Profanen etwas mitgetheilt werden darf, so können doch nur geistig Blinde von ihnen aufgenommen werden; Menschen also, wofür eben so wenig etwas Schädliches als etwas Nüßliches geschrieben werden kann. Gleichwohl ist ihnen das Urtheil des profanen Publikumns und tie allgemeine Meinung keineswegs gleichgültig, weil oft auch die geiftig Blinden von dieser hingeriffen werden, und weil nicht zu hindern steht, daß ein ges drucktes Buch nicht auch in die Hände profaner Leser falle, woher denn vielleicht eine ihrem Obscurantism entgegengeseßte Stimmung laut werden und ihre egoistische Herrschaft Noth leiden könnte. Daher haben sie den Grundsatz angenommen, daß wenigstens jeder Bruder, welcher etwas über Freimaurerei und den Orden drucken läßt, welches er nicht wissen könnte wenn er nicht zum Freimaurer aufgenommen worden wäre, nicht nur bestraft, sondern von der freis maurerischen Verbindung ausgeschlossen werden müsse. Den Brüdern Krause, Moßdorf und Gaedike ist diese Ehre (fo weit der Arm der Gegner zu reichen vermogte) in der That erwiesen worden. Aber was wird durch das Ausschließen gewonnen? Was diese Brüder vorgetragen, haben sie nicht in

geöffneter Loge, dem Territorium der Freimaurer, fich angeeignet; und man wird sie nicht hindern können, ihr geistiges Eigenthum zu vermehren und ferner mitzutheilen.

Ich will nicht fragen, ob denn der strengste Preßzwang, wenn er würklich einzuführen wäre, auch die Schwaßhaftigkeit so vieler Brüder aufheben und hindern würde, daß keine Handschriften den Pros fanen in die Hände fielen, wie es täglich geschieht, und ob man auch die Profanen zwingen könne, nichts über Freimaurerei und über den Orden drucken zu laffen, was sie nicht wissen könnten, wenn kein Bruder geschwägt hätte und wenn keine Handschrift in ihre Hände gefallen wäre; sondern ich will nur bes weisen, daß die Mittel, welche sie einschlagen, sehr leicht das Entgegengeseßte von dem ausrichten, was fie bezwecken. In dem allgemeinen, Anzeis ger las ich neulich nachstehende Artikel über Freis maurerei :

,,In dem diesjährigen allgemeinen Büchervers zeichniße von der Leipziger Ostermeffe ist S. 137 ein Buch unter folgendem Titel angeführt: Logens hierarchie, besonders in Bezug auf Krause's, Heldmanns und Gädikens Freimaurerschriften nebst 34 Aktens ßüden. Freiburg bei Trap und Gerlach,“

,,In Beziehung auf diese Schrift ist von einem ber Sache kundigen Freunde der Wahrheit und Redlichkeit folgendes zur Bekanntmachung eine gesandt worden.

,,Herr Commissionsrath und Buchhändler Gaedice in Berlin, hat durch einen Freund herausgegeben: Logenhierarchie." Die einfache Thatsache ist: Herr Gaedike hat bei seiner Aufs nahme als Freimaurer versprochen:,,nie und nichts über den Orden drucken zu laffen und er hat bei der Verhandlung gestanden (f. S. 90),,daß er sein Buch (nämlich das Freimaurerlericon) ohne Freimaurer zu feyn, nicht habe schreiben können. Die Sache ist nach der von ihm selbst gewählten Form von 40 Meistern seiner Loge, als der nächsten Behörde berathen und er von derselben als Wortbrüchiger einstimmig ausgeschloffen worden. Das Direktorium hat den Beschluß bestätigt. Was Herr Gädike über die Ungültigkeit seines frühern Versprechens und über die Rechtlichkeit seines Verfahrens anführt, würde jeden Wortbruch, jedes Verbrechen, rechtfers tigen, weil jebes Unrecht schon mehrmals verübt worden ist. Das Uebrige ist ein Gewebe von Vers muthungen und Deuteleien, aus welchem der unbe Fangene Leser die Grundfäden der Buchhändlerspekus

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