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mir, wie so wenige Menschen über sie vorurtheils frei urtheilen, wie sie nicht für den gebildetsten Menschen ein Hauptbuch für sein Leben sein soll." (C. Ritters Leben von Kramer 1. S. 146 fgd.) Geschah solches am grünen Holze – und dazu zählt gewiß der geist und gemüthvolle Ritter was mochte damals am dürren werden? E8 gehörte die ganze Entfremdung von dem Wesen des Christenthums dazu, worein die Zeit des Rationalismus versunken war, um die Unnatur begreiflich zu finden, in die man bei der religiösen Unterweisung der Jugend unter dem Aushängeschild der Natürlichkeit gerathen war. Uebersehen darf zwar nicht werden, daß durch die trockene und einseitig dogmatisirende Art des Religionsunterrichts in den damaligen Schulen eine energische Reaction herausgefordert war; denn die Art, wie auch schon der früheren Jugend bloß Glaubenssätze eingeprägt, oft eingebläut wurden, war eben so wenig dem Geiste der Jugend angemessen, und Basedow sagt immerhin auch einige Wahrheit in dem Worte: „Bis jetzt wiederholt mancher gute Knabe in täglich verwünschten SchulStunden die mit Striemen eingebläuten Worte eines Gesandten Gottes, um sie nie zu verstehen, wenigstens nicht zu verehren, wenn er dem Zuchtmeister entwachhsen ist."

Bieles von diesen Uebelständen fällt auf die Mangelhaftigkeit der Volksschule in der frühern Zeit überhaupt, auf die Ungeschicklichkeit der Lehrer und die Vernachläßigung, unter der namentlich die Volksschule bis in die neue Zeit herein gelitten hat, wie denn überhaupt die langsamen Fortschritte derselben zu den demüthigendsten Erscheinungen gehören, die man einem christlichen Volke vorhalten kann. Man that, wie wenn der Herr nie etwas von den Kleinen geredet hätte. Wenn aber auch in unsern Tagen der alte Geist des Rationalismus, nur zeitgemäß aufgestutzt, wieder auftaucht und dem wesentlich geschichtlichen Charakter des Religionsunterrichts in der Volksschule entgegentritt, wenn er im Geiste des zwar persönlich tief religiösen, aber mit seiner Pädagogik eben doch nicht auf eigentlich christlichem Grund und Boden stehenden Pestalozzi aus Scheu, Sittlichkeit und Religiosität bloß von außen an die Jugend zu bringen, beides aus dem Innern des Individuums herauswachsen lassen will, so haben wir ein Recht, für den geschichtlichen Charakter des religiösen Jugendunterrichts ent= schieden einzutreten. Aus dem Innern des Individuums kann nur herauswachsen, was in ihm samenartig verborgen liegt; die Wahrheiten des Reiches Gottes als eines Reichs der Gnade und Wahrheit liegen aber nicht in dem menschlichen Individuum, sondern sie treten aus dem Herzen und Munde des lebendigen Gottes an dasselbe hinan, und in diesem ist nur das Bedürfnis derselben zu wecken und die lebendige gläubige Aufnahme durch Unterricht zu vermitteln. Der Grundirrthum der rationalistischen Pädagogik ist die Verkennung der Sünde im Menschen; so sieht er auch im Christenthum nicht das Werk der erleuchtenden und erlösenden Gnade, so verkennt er auch den ganzen geschichtlichen Charakter desselben, und seine ganze Weisheit schrumpft dabei in wenige Moralprincipien zusammen. Wie wenig damit ausgerichtet ist, kann jeder aufmerksame Erzieher an seinen Kindern lernen. Die ganze heilige Schrift, in welcher der gnädige Gott dem fündigen Menschen hülfreich entgegenkommt, ist eine Geschichte der Sünde einerseits und der rettenden Gnade andrerseits. Diesen geschichtlichen Charakter muß denn auch der Religionsunterricht in der Volksschule vorwiegend tragen und die ganze Natur des Kindes kommt demselben verlangend entgegen. Geschichte, Geschehenes, Thatsächliches ist so recht seine geistige Lebensnahrung, der Geschichte lauscht es mit nie ermüdender Begierde. Für die Auffassung abstracter Wahrheiten und Lehrfäße fehlt ihm noch mehr oder weniger das Organ, daher wird der einseitig verständelnde Moralist mit aller Mühe nichts dauerndes schaffen, er wird thun, was die Römer nannten litus arare, das Ufer, den Ufersand pflügen. Der nächste Windstoß wird ihm seine Arbeit wieder verwehen und verderben und dem Samen wird der treibende Boden fehlen.

Mit der biblischen und kirchlichen Geschichte geht Hand in Hand die Darlegung und Einprägung der Lehre. Die christliche Wahrheit ruht in der heiligen Geschichte

wie die Blüte in der Knospe. Aus und in ihr entfaltet sich das geheimnisvolle Wesen derselben in seinem würzigen Dufte. Die Geschichte ist an sich schon eine Lehrerin, straft und zieht, warnt und mahnt durch den Bericht der Vorgänge und Handlungen. Aber es verbindet sich mit ihr auch das menschliche Wort. Die Gedanken, Gesinnungen, Grundsäge und Bestrebungen der Menschen, die edlen und die eitlen, werden in den von der Geschichte eingezeichneten Thatsachen offenbar. Vor allem redet Gott, der Herr, in der Geschichte; er thut das schon in der Weltgeschichte, noch viel deutlicher aber in der heiligen Geschichte, in seinem Offenbarungsworte. Hier tritt das Wort der Lehre mit den Thatsachen in der innigsten Verbindung vor unsere Augen. Darauf sind denn auch unsere Kinder frühe schon hinzuweisen. Die freimachende Kraft der aus Gott stammenden Wahrheit ist vor allem andern geeignet, dem jungen Geiste als Nahrungs- und Bildungsstoff nahe gebracht zu werden. Daraus ergiebt sich die Nothwendigkeit, den Geist der Kinder einmal mit einer Auswahl von Aussprüchen des göttlichen Wortes zu erfüllen als Hauptträgern der Wahrheit zur Gottseligkeit (Bibelsprüche); dann aber bedarf die Jugend auch in Beziehung auf die Lehre der heiligen Schrift eine Handleitung. Denn die Bibel ist für sie ein großer tiefer Wald, und sie sehen den Wald vor Bäumen nicht. Die Väter der Kirche haben aber diesen Wald nach allen Seiten hin durchforstet, Wege gebahnt, Zeichen aufgerichtet, daß man sich in dem, was das Wort Gottes in Summa lehrt, zurecht finden möge. Solch ein trefflicher Forstmann ist Luther mit seinem kleinen Katechismus, um den herum sich die gesammte Lehre der Kirche in immer weiteren Kreisen anlegt. Die Jugend unserer Schule, namentlich auch der Volksschule, hat ein Recht, mit diesem Kerne der christlichen Lehre bekannt gemacht zu werden.

Wir begegnen auch hier wieder demselben ungeschichtlichen Sinn, der, aus rationalistischer Quelle entspringend, den Religionsunterricht in der Volksschule seines kirchlichen und confessionellen Charakters entkleiden will. Diese wunderliche Confessions- und Dogmenscheu ist nur möglich, wenn man den natürlichen Stand der Dinge gänzlich verkennt. Kein Mensch wächst auf als allgemeiner Mensch, sondern jeder ist als Individuum in eine bestimmt gegebene und abgegrenzte Stellung gewiesen, aus der heraus er sich mehr und mehr zu dem Bilde eines tüchtigen und ganzen Menschen gestalten soll. So auch mit dem Christen. Es giebt im Leben kein allgemeines absolutes Christenthum, sondern der Christ wächst aus seiner bestimmten kirchlich gegebenen und begrenzten Gestalt nach und nach heran und heraus zu der Mannesgröße und Freiheit in Christo. Wir sind somit auch unseren Kindern in der Volksschule die Lehre der religiösen Wahrheit schuldig, so wie sie sich aus den Kämpfen der Reformation und der nachfolgenden Zeit heraus gebildet hat. Sie sind daher, soweit es ihre Fassungskraft zuläßt, in den Lehrbegriff unserer Kirche einzuführen, und es ist der Grund zu legen, daß sie später auch als Glieder ihrer Kirche dastehen mögen, die von ihrem Glauben Rechenschaft zu geben wissen.*)

Der dritte Theil der Aufgabe für den Religionsunterricht in der Volksschule ist

*) In der interessanten Schrift von Schneider „Die Volksschule und die Schullehrerbildung in Frankreich, verglichen mit den entsprechenden Verhältnissen des preußischen Schulwesens" (1867. S. 62 f.) heißt es mit Recht: „Wunderlich ist es, daß die, welche sich für Gebildete halten, allen in der Geschichte der modernen Völker gemachten Erfahrungen zum Trotz meinen, die confessionslose oder gemischte Schule erziehe zur Toleranz, wunderlicher aber noch, daß sie im Widerspruch mit ihrem eigenen Denken und Thun dieselbe für möglich halten. Wer immer bei uns eine Schule errichtet, die nicht blos Fachbildung anstrebt, wird ihr einen confeffionellen Charakter geben; ohne es zu wollen und ohne es zu wissen, würde seine Confession gerade in jenen unscheinbaren Dingen, wo sie am allerunschuldigsten und doch am allerwirksamsten ist, zur Geltung bringen. Wir können humanistische, deistische, materialistische Schulen erleben, confessions, lose aber nur da, wo das Verlangen, durch den Unterricht zu erziehen, aufgegeben ist.“

D. Red.

die Sorge, daß die auf geschichtlichem Lebensgrunde ruhende bekenntnismäßige Wahrheit auch im Leben sich bethätigen möge. Der Religionsunterricht hat auch zugleich erziehend zu wirken, erziehend zu christlich-sittlichem Sinn und Wandel, zur Heiligung. Erziehung und Unterricht sind auf dem Gebiete der Religion besonders nah verwandt; jedes Stück echt christlicher Erziehung ist immer auch ein Stück Religionsunterricht, eine Lehre in Werk und That. Das Wort der Lehre muß in den Kindern lebendig werden. Leben zu wirken, ist freilich nicht Sache des Menschen; aber das göttliche Wirken ist denn doch vielfach vermittelt durch das menschliche, und so muß auch das Wort der Lehre und des Unterrichts in der Religion durch die Arbeit der Erziehung in Ermahnung, Warnung, Gewöhnung, Entwöhnung und christlicher Zucht unterstüßt, das gesunde Wachsthum des ausgestreuten Samens gefördert werden, auf daß das Lese- und Lehrwort, mit Luther zu reden, auch sich als Lebewort beweise. Hiemit ist uns im allgemeinen die Aufgabe des Religionsunterrichts gestellt: das Christenkind soll zum bewußten Glauben an den dreieinigen Gott und zum Leben als Eigenthum Christi in seinem Reiche herangebildet werden.

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Aber so könnte gefragt werden ist denn das gerade Aufgabe der Volksschule? Die Volksschule, sagt man von gewißer Seite her, ist Sache des Staats und der Staat als solcher ist im Grunde religions-, mindestens bekenntnislos. Er fordert und fördert die Heranbildung seiner künftigen Bürger und Bürgerinnen für seine bestimmten Zwecke, er verlangt Kenntnisse, Fertigkeiten und Gewöhnung zu allerlei gesellschaftlichen Geschäften und Tugenden; die Sorge für die Religion, für Seel' und Seligkeit der Jugend geht ihn nichts an. Da möge die Familie, die Kirche sorgen! — Wir müßen dieser Anschauung von der Volksschule entschieden entgegentreten. Fürs erste sind die Kinder, welche unsere Volksschule bevölkern, keine absoluten Menschen, die durch den Staat erst ihre nähere Bestimmung erhalten sollten, sondern sie sind wir sehen hier billig von der jeweiligen Betheiligung der Judenkinder als der Fremdlinge und Gäste in unseren Schulen ab Christenkinder. Sie sind, ehe noch der Staat seine bildende Hand irgendwie an sie legen konnte, schon in die Gemeinschaft und Pflege der christlichen Kirche aufgenommen. Die Schule gehört nicht zu den ursprünglichen Aufgaben des Staats. Wäre es möglich, daß alle Familienväter auch die Lehrväter ihrer Kinder wären, so brauchte man gar keine Schulen. Der Staat ist nur aus Noth ins Mittel getreten, da ihm allerdings auch für seine Zwecke an einer tüchtigen Unterrichtung seines Nachwuchses gelegen sein muß. In England und Nordamerika ist die Volksschule bis auf den heutigen Tag nicht eigentlich Staatsfache. So gut der Staat heute noch überall, wo die Eltern unmittelbar oder mittelbar im Stande sind, ihre Kinder selbst zu beschulen, dies gestattet und nur versichert sein will, daß es zur Genüge geschehe, so gut könnte er dieses Geschäft allen Eltern überlassen, wenn diese Zeit und Zeug dazu hätten. Die Schule ist also durchaus nicht wesentlich Staatssache, sie wird es erst durch die Nöthigung der Umstände. Anders ist das mit der Kirche. Sie hat die Kinder schon als unmündige in ihre Sorge und Pflege genommen. Zwar rechnet auch sie auf die lehrende und erziehende Mitbetheiligung der Eltern und Taufpathen (Hauskatechumenat); allein da diese selbst nicht aufhören, Zöglinge des göttlichen Wortes und Geistes und somit der Kirche zu sein, die das Wort Gottes verwaltet und dem durch das Wort Gottes wirkenden Geiste Bahn zu machen hat, so sind ihr auch die Kinder in ganz anderer Weise aufs Herz gebunden, als dem Staate, wenn bei diesem überhaupt von einem Herzen die Rede sein kann. Wir können daher, wenn wir in das Wesen der Sache blicken, durchaus nicht zugeben, daß die Schule so ohne weiteres Sache des Staates sei, wenn derfelbe das gleich wieder und wieder einseitig promulgirt (man denke nur an die Frankfurter Grundrechte). Sie ist zum mindesten mit demselben Rechte auch Sache. der Kirche. Wurzelt das Recht auf die Jugend für den Staat in der natürlichen Familie, so wurzelt das Recht der Kirche auf dieselbe in der christlichen Familie.

Staat und Kirche sind allerdings verschiedenartige Lebensgebiete mit verschiedenen Zielpuncten, aber sie stehen doch beide in lebendigem Zusammenhang und sind wie zwei Hauptäste aus Einem Stamme, deren Zweige und Blätter sich vielseitig berühren und in einander flüstern. Beide sind göttliche Ordnungen, die eine für das Gebiet des natürlichen, die andere für das Gebiet des geistlichen Lebens; man kann sie nicht von einander scheiden, ohne beider Leben zu beeinträchtigen. Sie können einander gegenseitig helfen, fördern, dienen und müßen sich darum auch in der Schule als dem Orte der Vorbildung für die beiderseitigen Zwede einander in ihrem Rechte anerkennen und Hand in Hand wandeln.

Wie wenig der Staat die Schule als sein alleiniges Gebiet anzusprechen hat, das geht schon aus dem geschichtlichen Entwicklungsgange der Volksschule hervor. Man kann zugeben, daß das niedere Schulwesen und namentlich die Volksschule in der jetzigen Gestalt dem Staate in Beziehung auf Ordnung und Einrichtung derselben, auf Lehrerbildung und Besoldung 2c. vielfach zum Danke verpflichtet ist und daß es namentlich der Staat war, der mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln die allgemeine Verpflichtung zur Schulbildung durchgesezt hat und in Kraft erhält. Aber die Kirche hat ihm in langer Arbeit vorgearbeitet und ohne diese Vorarbeit würde die Volksschule wohl nie das geworden sein, was sie jetzt ist und noch weiter werden kann. Die Kirche hat lange vorher, ehe der Staat an Schulen für die Kinder des niederen Volkes dachte, das Bedürfnis des Unterrichts auch für diese gefühlt und ihm abzuhelfen gesucht. Selbst Karl der Große, den Palmer (Pädag. S. 415) als den eigentlichen Gründer der Schule in Deutschland bezeichnet, hat das, was er für den Jugendunterricht gethan, im Grunde doch mehr als Christ und im Interesse der Kirche, denn als bloßer Staatsmann gethan. Bemerkt doch Palmer selbst (S. 416): daß Karl die Bildung der Jugend den Klerikern, den Domcapiteln und Abteien ans Herz gelegt, das sei freilich zuvörderst zu Nuß und Frommen derer geschehen, die selbst wieder Kleriker werden wollten. Der weitaussehende Gedanke aber, durch einen besser gebildeten Klerus auch das Volk zu bilden, sei dem Geiste Karls nicht ferne gelegen, und die Mainzer Verordnung vom 3. 813, welche jedem Pfarrer auferlegte, die Kinder des Volkes den Glauben und das Vaterunser zu lehren, und zwar, wenn dies nicht in lateinischer Sprache geschehen könne, in der Muttersprache, zeuge dafür. Das ist zuzugeben; aber damit ist denn doch auch bewiesen, daß der ursprüngliche Antrieb zur Schule und auch Volksschule nicht sowohl staatlicher als vielmehr kirchlicher Natur gewesen. Wenn die römische Kirche im Mittelalter es im ganzen nicht zu einem die gesammte Jugend des Volks umfassenden Unterricht in entsprechenden Anstalten gebracht hat, so hatte das seinen Grund lediglich in der Entfremdung der Kirche vom Worte Gottes, der Quelle des christlichen Lebens. Sobald aber das Wort Gottes in der Reformation wieder auf den Leuchter gestellt war und seine erleuchtende, geistweckende und bildende Kraft mehr und mehr in die Kreise des Volkes ausbreitete, da regten sich die Bemühungen frommer christlicher Fürsten oder Stadtbehörden für Errichtung und Erhaltung von Schulen auch zu Gunsten der niederen Volkskreise, der Mägdlein wie der Knaben. Wohl hatten sich früher schon in manchen Städten sege= nannte Schreibschulen (Schrief- oder Schrieferscholen") gebildet im Gegensaße mit den Lateinschulen der Kleriker, wie in Hamburg (1281), in Breslau (1267 und 93), in Leipzig (1395). Diese deutschen Schulen des Mittelalters im Gegensatze zu den lateinischen Kirchenschulen können allerdings an unsere jezigen deutschen Schulen", unsere Volksschulen erinnern; allein ob sich diese aus jenen bloß in Kraft des Vortheils, den Lesen und Schreiben für das bürgerliche Leben hat, entwickelt hätten, ist noch sehr die Frage. Es bedurfte dazu eines mächtigen, tief in Herz und Leben des Volkes einsehenden Hebels, und diesen brachte erst die Reformation, namentlich in ihrer köstlichen Frucht, der deutschen Bibel Luthers und seinem Katechismus. Die Bibel

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gieng in der Sprache des Volks in Druck aus, die Lehren derselben in dem volksmäßigen Büchlein, dem Katechismus, aufs einfältigste zusammengefaßt.

Das weckte Wunsch und Bedürfnis von Anstalten, in denen die Jugend Gebrauch von dem ausgegangenen Worte Gottes machen, d. h. lesen lernen und die neu ge= wonnene Lehre durch Unterricht überkommen konnte, und daraus sind nach und nach in freilich immer noch langsamem Entwicklungsgange unsere Volksschulen erwachsen. So ist denn doch die Kirche und zwar die Kirche des Evangeliums die eigentliche Mutter der Volksschule und wir stimmen Palmer von Herzen zu, wenn er (Ev. Päd. 3. Aufl. S. 423) fagt: „Aeußerlich wohl sind jene Schreibschulen des Mittelalters ein Anhaltspunct gewesen, um Volksschulen daraus zu machen, sie konnten als Rahmen für diese dienen; aber da es jetzt der Inhalt war, den die deutsche Schule gewann, während sie zuvor jedes Inhaltes entbehrte, und ein Inhalt, in welchem die Grundlage der ganzen Volksbildung gegeben war, so kann man mit Fug sagen: dieser Inhalt, dieses evangelische Lebensprincip hat die deutsche Schule erst wahrhaft geschaffen ; dem Erdenkloß ist durch Gottes Wort erst der lebendige Odem eingehaucht worden.“ Luther verlangte dringend Schulen in Städten und auf dem Lande, „in denen die fürnehmste und gemeinste Lection die heilige Schrift sein solle." Er entwarf (1525 und 28) selbst für Kursachsen neben der Kirchen auch eine Schulordnung, darin er die Verpflichtung der Eltern nachwies, ihre Kinder zur Schule zu schicken, und sagt in einem Schreiben an den Kurfürsten: die Knaben und Mädchen würden jezt so gut in dem Katechismus und in der Kenntnis der heiligen Schrift unterrichtet, daß er mit großer Herzensfreude die Fortschritte der Jugend ansehe, welche mehr lerne, glaube und sprechen könne von Gott und Christo, als vor Zeiten und noch jetzt alle Stifter, Klöster und Schulen im Papstthum wußten und noch wissen.

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Herzog Christoph von Württemberg, der in der großen Kirchenordnung von 1559 auch das Schulwesen neu gestaltete, hat gleichfalls sein Hauptabsehen bei den Schulen für die Kinder der gemeiniglich hart schaffenden Unterthanen" auf die christliche Bil-dung der Jugend gerichtet: „damit dann dieselben arbeitenden Kinder in ihrer Jugend nicht versaumt, fürnemlich aber mit dem Gebet und Katechismo und daneben schreibens und Lesens ihren selbs und gemeinen Nugens wegen, deßgleichen mit Psalmensingen defter baß unterricht, und christlich auferzogen werden." Diese deutschen Schulen wurden zunächst mit den Meßnereien verbunden. Die Pfarrer in den Städten wählten fich für die Schulen Gehülfen, Kindermeister", häufig ihre Meßner, in größeren Städten Schulmeister". Standen doch die christlichen Fürsten und Obrigkeiten selbst von der Reformation an ganz anders zur Kirche, als sich das später bei der mehr und mehr auseinander gehenden Richtung von Staat und Kirche gestaltet hat; waren doch die christlichen Fürsten von Sachsen, Hessen, Braunschweig u. a. auf dem Reichstage zu Augsburg (1530) die Vormünder der evangelischen Kirche. Wie anders das auch im Laufe der Zeit geworden sein mag, sobald man in die geschichtliche Entwic lung unsers Volkes blickt, wird man doch immer wieder auf den vielangefochtenen Saz zurückkommen: Die Schule ist ursprünglich Tochter der Kirche und namentlich der Evangeliumskirche, womit wir übrigens nicht entfernt einer hierarchischen Knechtung oder Bevormundung der Schule durch die Kirche das Wort reden wollen. Es giebt ja auch mündig gewordene Töchter. Diese mögen immerhin ihren eigenen Haushalt führen; sie behalten doch die Züge der Mutter, gönnen auch dieser noch Raum im Hause und verleugnen bei aller Selbständigkeit doch nicht die Pietät. Nur entartete Töchter verleugnen die Mutter, verdrängen sie und schämen sich ihrer. *)

*) In Zeiten, da der Unglaube sein Haupt erhebt, pflegt der Ruf nach Trennung der Schule von der Kirche von Seiten der Unglaubigen —, und in Ländern, wo der Ultramontanismus herrscht, pflegt derselbe Ruf von den Gegnern des Ultramontanismus erhoben zu werden. Aber mag auch seine Entstehung sich erklären lassen, principiell berechtigt ist er darum doch nicht. Wir haben es nach dem Standpunct unseres Werkes nur mit der evangelischen Kirche zu thun und berufen

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