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Kinder seiner Beichtkinder, doch wahrlich etwas ganz anderes, als etwa dem Dorfschulzen die Dorfjugend oder auch einem Oberbürgermeister oder Justizbeamten die Stadtjugend ist und sein kann? Und hat er nicht schon als Prediger der Gemeinde auch ihre Erziehungspflichten stets in Erinnerung zu bringen, derer die verwahrlost werden, als Seelsorger sich anzunehmen, Vätern und Müttern guten Rath, Trost oder Ermahnung zu geben? Wenn Dörpfeld die Familie so vorzugsweise für die Schule intereffiren will, gut: aber wer von allen Beamten, selbst den Lehrer an der Schule nicht ausgenommen, steht der Familie schon amtshalber näher, als der Pastor? 3m 3. 1803 hat eine kurfürstlich bayerische Verordnung den Geistlichen gesagt, sie würden einen Verrath an der guten Sache begehen, wenn sie sich der künftigen Mitwirkung in den Schulen weigerten; und wir sagen: der Staat würde eine namenlose Thorheit begehen, wenn er die Mitwirkung dieser Kräfte verschmähte. Er darf ja nicht fürchten, daß die evangelische Kirche darauf ausgehe, Seelen zu fangen und des Staates Recht irgendwie zu beeinträchtigen; die Diener der Kirche lassen sich gern solchen Auftrag des Staates sammt der ihnen diesfalls gegen den Staat obliegenden Berantwortlichkeit auferlegen: er schließt sich so ganz natürlich mit dem zusammen, was ihnen als Dienern der Kirche obliegt. Damit ist aber ja nicht aus-, sondern eingeschlossen, daß der Theolog, um diesem in seine Bildung und Berufstreue geseßten Vertrauen zu entsprechen, sich auch speciell mit wissenschaftlicher Pädagogik vorbereitend beschäftigen und sich die Lehrkunst wie die Kunst der Schulleitung praktisch aneignen muß. Es dürfen daher Vorlesungen an der Universität über dieses Fach nicht fehlen; ob schon der Student zugleich Schulen zu besuchen angehalten werden soll, das hängt von vielen speciellen Verhältnissen ab, die nicht überall dieselben sind; ein gewissenhafter Schulinspector würde sich (um nur dies zu erwähnen) schönstens dafür bedanken, daß jeden Tag eine Partie Studenten in die Lehrstunden dränge, um passiv oder activ zu assistiren. Besser ist jedenfalls die preußische Einrichtung, wonach der Theolog nach Absolvirung der Universität eine Zeitlang ein Schullehrerseminar besuchen muß; aber wo das Vicariatsinstitut besteht, ist durch dieses die beste Zeit und Gelegenheit gegeben, um, durch die Vorlesung an der Universität orientirt, nun den praktischen Dienst gründlich zu erlernen.

Solcher organische Zusammenschluß der Wirksamkeit in der Volksschule mit der Wirksamkeit in Kirche und Seelsorge vollzieht sich aber desto naturgemäßer, je directer auch das wahre Wesen, die Bestimmung der Volksschule gerade im Unterschiede von den übrigen höheren Lehranstalten der Kirche zugekehrt ist. Um dem Art. Volksschule nicht vorzugreifen, beschränken wir uns zum Schluß auf folgende Bemerkungen. Wenn, wie oben erwähnt, tiefer blickende Pädagogen auch für die Real- und Gelehrtenschule sich dagegen wehren, daß ihr nicht statt der allgemeinen, humanen Bildung eine specielle Berufsbildung zum Zweck gesetzt werde: so muß gegen solche falsche Zwecksetzung am allermeisten in Betreff der Volksschule protestirt werden. Die Neigung dazu macht sich leider nur allzusehr bemerklich; man ist auf die sublime Idee verfallen, daß die Volksschule, oder noch näher die Landschule ebenso den künftigen Bauer auf seinen Beruf vorzubereiten und einzuschulen habe, wie die Gelehrtenschule den künftigen Theologen oder Juristen, wie die Realschule den Gewerbsmann. (Eine Forderung dieser Art, wenn auch in Phrasennebel verhüllt, hat eines Tags ein landwirthschaftlicher Verein an eine höhere Stelle eingereicht; treffende Antwort darauf hat W. Barth gegeben in der Schrift: Die landwirthschaftlichen und realistischen Anforderungen an die Volksschule“ Ulm, 1864.) Der oben genannte Pastor Licent. Sulze hat a. a. D. S. 37 etwas höher gegriffen; er sagt: wie die Religion der Inhalt der Kirche ist, so muß der Patriotismus der Inhalt der Schule sein. Das ist freilich keine specielle Berufsart, aber sollte ein Licentiat der Theologie nicht wissen, daß der Patriotismus nur eine einzelne Tugend ist, die den Menschen wahrlich noch lange nicht zum Menschen macht? Und welch ein abgeschmacktes Princip wäre es, alle Lehrfächer, auch Schreiben und

Rechnen, lediglich als Mittel zur Erzeugung des Patriotismus zu behandeln!! Die Volksschule soll und muß vielmehr auch dem niedersten und ärmsten Volksgenossen diejenigen idealen Güter aneignen, die ihm seine Menschenwürde verleihen und bewahren, die ihn später im Berufsleben geistig emporheben und aufrecht halten, damit er nicht ein Sclave der irdischen Welt, ihres Druckes und Dranges, nicht eine lebende Arbeitsmaschine wird; also gerade das hat sie ihm darzureichen, was ihm zum Gegengewicht dient gegen die niederziehenden Wirkungen der täglichen Berufsarbeit, was den Geist frisch und klar, das Herz warm hält. (In gleichem Sinne sagt Kühner a. a. D. S. 152 auch von der Realschule sehr gut: sie soll in der intelligenten Kraft für das Geschäft zugleich eine sittliche Widerstandskraft gegen das Geschäft geben.") Unt wenn auch die Fertigkeiten, die der Elementarunterricht dem Schüler beibringt, Lesen, Schreiben, Rechnen, wozu wir gerne auch das Zeichnen beiziehen, ihm zugleich eine Hülfe werden für den künftigen Bedarf im Haus und Beruf: hat denn nicht die seit Pestalozzi anerkannte Maxime, daß auch diese Dinge schon von Anfang an geistbildend follen betrieben werden, den guten Sinn, daß auch diese Fertigkeiten schließlich doch dazu dienen sollen, den Geist lebendig und kräftig zu machen, daß er sich in den Dingen nicht verliere, sondern sie beherrsche? Dies wird wohl von manchen zugestanden; aber sie sagen nun: jenes Ideale, was der Seele jedes Schülers eingepflanzt werden soll als Substanz der Humanität, sei nicht die Religion. Was denn? Nun, Geschichte, Geographie, Naturwissenschaften, Sprachlehre, das alles sind ja Wissenschaften, die dem Geist Nahrung geben, ihn wecken und stärken. Aber wird wohl ein vernünftiger Lehrer feinen Unterricht in der Volksschule mit geschichtsphilosophischen, naturphilosophischen, ästhetischen Ideen beginnen? Wäre dies selbst bei Seminarzöglingen ein Unsinn, so ist es vollends eine Unmöglichkeit in der Volksschule; da handelt sichs noch um den Stoff, den man immer erst bis auf einen gewißen Grad vollständig bemeistert haben muß, ehe man den idealen Gehalt und Zusammenhang begreift oder warnimmt. Will man durchaus nicht einsehen, daß die Philosophie des Volkes nichts anderes ist als die Religion? Richtiger und klarer wäre es jedenfalls, wenn man fagte: dieses Ideale ist die Sittlichkeit. Und wie das Ziel der Erziehung überhaupt immer nur dann richtig gefaßt wird, wenn man es ethisch bestimmt: so findet dasselbe noch seine besondere Anwendung auf jenen Theil des Volkes, von dem zu einem namhaften Theil grade die Volksschule bevölkert wird. Von einsichtsvollen Socialpolitikern, wie Jch. Huber (in seinen Vorlesungen über „den Proletarier“, München, 1865) wird darauf hingewiesen, daß zu keiner Zeit die Armut ausgetilgt, dem Leben alle Lasten abgenommen werden können, aber daß es nun einen großen Unterschied mache, ob das Leben nur als ein physischer Proceß oder zugleich als ethische Aufgabe betrachtet werde. In der ethischen Lebensauffassung allein liege die Kraft einer Resig= nation, ohne die, nicht der Proletarier nur, sondern wir alle auch in den glücklichsten Verhältnissen nicht bestehen können. „Es ist nicht gleichgültig," sagt Huber, „ob jede Verzichtleistung auf finnlichen Genuß als reiner Verlust erscheint, oder ob sie als sitt= licher Gewinn benutzt wird. Es hat zu allen Zeiten der christlichen Welt Proletarier gegeben, aber sie haben ihr Schicksal weniger drückend empfunden, weil sie in dasselbe eine ethische Bedeutung hineinzutragen vermochten. Wird hingegen im Menschen nichts erkannt, als die letzte und höchste Stufe der Entwicklung der thierischen Organisationen: wie kann man ihm noch einen Act sittlicher Freiheit gegenüber dem Naturtrieb zumuthen? Es wird für die physische Wohlfahrt schlecht gesorgt, wenn die sittliche Quelle des Glücks verschüttet wird, denn aus ihr vor allem, aus der sittlichen Selbstbestimmung geht jene hervor. Indem man die idealen Fundamente der Gesellschaft untergräbt, wird nur der allgemeine Einsturz vorbereitet." Sittlichkeit aber, - fügen wir nun unsererseits noch hinzu kann wieder nur in ihrer wesentlichen Einheit mit der Religion, mit dem Christenthum, gepflanzt und gepflegt werden; jenes seichte Ge schwäß von dem „lieben, guten Menschen", zu dem jeder sich selbst machen soll, lockt

teinen Hund vom Ofen, geschweige einen Menschen aus der Naturmacht der Sinnlichkeit heraus. Also ist unser Schluß der: die Idealität, welche die Volksschule der Volksjugend auch in den untersten Schichten der Gesellschaft beibringen und in ihr pflegen soll, hat ihren substantiellen Mittelpunct in der Religion; Religion in ihrer Einheit mit der Sittlichkeit zu pflegen, ist Sache der Kirche; also muß der Nexus der Kirche mit der Schule gerade auf dem Gebiete der Volksschule, die nicht neben der Religion noch im höheren Betriebe der Wissenschaften anderweitige ideale Elemente zu ihrer Verfügung hat, am engsten und festesten sein. Der Modus dieser Verbindung kann je nach dem Unterschied der Zeiten und Verhältnisse ein verschiedener sein, und als das beste und wünschenswerthefte erkennen wir es mit allen der Schule wohlgesinnten an, wenn die Organe der Kirche den Lehrern an der Schule zur Seite stehen in dem apostolischen Sinne, wie er 2 Kor. 1, 24., 1 Petri 5, 3 gezeichnet ist; die Unterordnung des Amtes an der Schule unter das Amt an der Kirche soll nicht die des Soldaten unter den Officier, des Subalternbeamten unter den Oberbeamten sein; gerade die kirchliche Natur jenes Verhältnisses fordert, daß auch der Uebergeordnete ben llntergerrbneten als feinen Mitarbeiter (τὸν ἀδελφὸν καὶ συνεργόν μου βhil. 2, 22) erkenne und ehre, und, was ihm an äußerer Stellung und Geltung zugefallen ist, im Geiste aufrichtigen brüderlichen Zusammenwirkens anwende. Wenn man dies hin und wieder so ausgedrückt hat: die Gegenwart fordere auch in diesen Verhältnissen die Anerkennung und Anwendung des constitutionellen Princips, so sind wir, wofern darunter 'verstanden wird, daß niemand bloß Rechte und keine Pflichten, und ebenso niemand bloß Pflichten und keine Rechte habe, daß vielmehr Pflichten und Rechte im richtigen Gleichgewicht stehen sollen, damit völlig einverstanden. Dem entspricht es auch vollkommen, daß, je mehr der Lehrstand durch wirkliche Bildung und zwar auch Charakterbildung sich hebt, um so mehr ihm bei der Berathung der Schulangelegenheiten eine würdige Stellung, namentlich in der localen Schulleitung, eingeräumt wird. Aber das Grundverhältnis muß im Interesse der Schule und des Volkes unangetastet bleiben; es handelt sich nicht um Herrenrechte und Rangordnung, sondern es handelt sich um höchste Güter, die Kirche und Schule mit einander zu verwalten haben.

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Palmer.

Schule, ihre Errichtung und Erhaltung, f. Errichtung und Erhaltung der Schule. Schule, ihre Pflichten in Bezug auf körperliche Erziehung, s. Körperliche Erziehung, Pflichten der Schule.

Rußland. Die Redaction bedauert, den an diese Stelle verschobenen Artikel über das russische Unterrichtswesen auch jezt noch nicht liefern zu können; sie ist genöthigt, denselben auf das Ende des ganzen Werkes zu verschieben.

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Verzeichnis der Artikel.

Reinlichkeit, von Strebel. Seite 1.
Reisen, von Strebel. S. 7.
Reiseunterstützungen an Lehrer,
v. Dillmann. S. 16.
Reizbarkeit, von Köhler. S. 24.
Reliefkarten, s. Landkarten.
Religiöse Unterweisung in der
Familie, von W. Baur. S. 26.
Religionsunterricht in höheren
Schulen, von Kolbe. S. 34.
Religionsunterricht in niederen
Schulen, von Strebel. S. 70.
Repetent, f. Lehrer S. 206.
Repetition, f. Wiederholung.
Repetirschule, f. Fortbildungsschule.
Retrovertiren, s. Composition.
Rettungshäuser, v. Wichern. S. 300.
Reuchlin, von Oehler. S. 106.
Reue, von Palmer. S. 137.
Reußische Lande, von Paßolt. S. 143.
Revision, s. Visitation.

Rhabanus Maurus, f. Hrabanus Maurus.
Rhetorik, von Dietrich. S. 143.
Richter, Jean Paul Friedrich, von

Hauber. S. 155.

Rigorismus, s. Erziehung, verkehrte
Richtungen.

Ritterakademieen, v. Köpte. S. 171.
Rochow, von Thilo. S. 203.
Römische Erziehung, von Zelle.
G. 218.

Roheit f. Gefühllosigkeit.

Rollin, von Kämmel. S. 225.
Romane, von Beesenmeyer. S. 233.
Rousseau, von Hauber. S. 244.
Rüdfall, von Palmer. S. 298.

Rührung, von Lechler. S. 299.

Sachsen, Königreich, von Dietsch. S. 436.
Sächsische Herzogthümer, von Wei-
demann S. 485.

S. Gotha, von Kehr. S. 486.
S. Coburg, von Eberhard. S. 509.
S. Meiningen, von Weidemann. S. 513.
S. Altenburg, von Lüzelberger. S. 534.
S. Weimar-Eisenach, von Lauchard.
S. 538.

Sailer, v. Palmer. S. 544.
Salzmann, von Moller. S. 548.
Sanftmuth, s. Selbstbeherrschung.
Satzungen, s. Schulgesetze, Statuten.
Scaliger, von Kämmel. S. 562.
Schamhaftigkeit, Keuschheit, von
Palmer. S. 575.

Scharfsinn, von Hauber. S. 582.
Schaub, von Deinhardt. S. 582.
Schiller, von G. Baur. S. 586.
Schlaf, f. Körperliche Erziehung, Frühauf-
stehen, Erholung.

Schleiermacher, von G. Baur. S.617.
Schlendrian, von Strebel. S. 671.
Schleswig-Holstein, von Kolster.
C. 683.

Schlettstadt, Schule zu, von Lange.
S. 729.

Schmid, Joseph, s. Pestalozzi. Bd. V.
S. 874 ff.

Schönheitssinn, von Lechler. S. 738.
Schönschreibunterricht, f. Schreibunterricht.
Schöpferischer Trieb, f. Phantasie, Pro-
ductivität.

Schottland, s. Großbritannien.
Schrecken, s. Furcht.

Schreiblehrer, s. Modisten.

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