Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals gelangt sind, المجلد 471868 |
المحتوى
1 | |
2 | |
3 | |
13 | |
18 | |
19 | |
20 | |
23 | |
133 | |
141 | |
149 | |
155 | |
162 | |
163 | |
174 | |
183 | |
32 | |
43 | |
45 | |
50 | |
54 | |
58 | |
62 | |
66 | |
69 | |
70 | |
79 | |
93 | |
101 | |
107 | |
116 | |
122 | |
130 | |
189 | |
194 | |
197 | |
224 | |
246 | |
276 | |
290 | |
296 | |
303 | |
306 | |
312 | |
315 | |
318 | |
328 | |
337 | |
347 | |
360 | |
طبعات أخرى - عرض جميع المقتطفات
عبارات ومصطلحات مألوفة
Allgem Allgemeinen Landrechts alſo Anspruch Antrag Anwendung Appellations Appellations-Richter April Archiv ausdrücklich Befugniß begründet behauptet Beschwerde Besizer Bestimmung Betreff blos Bockwindmühle Code Napoléon daher dahin daselbst deshalb deſſen Dezember dieſer Dorfgerichte Ehefrau Eigenthum eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde Entscheidungen Bd erachtet erforderlich Erkenntniß erste Richter ersten Urtheils erster Instanz Fiskus Forderung Frist Gebäude gefeßlichen gemacht gemäß Gemeinde Gemeinem Rechte gemeinschaftlich Gericht Gerichts-Ordnung Gesetz Grund Grundstücke Gütergemeinschaft Handelsgesetzbuch hiernach Hypotheken Imploranten Instanz Inventar iſt Juli Juni Kaufgeldes Kinder Kläger Klägerin Kontumazialbescheid Küstereien Landrechts laſſen läßt lediglich lichen Lübischem Recht maaßgebend März Miterben mithin muß müſſen Muthung Nichtigkeit Nießbraucher nothwendig Ober-Tribunal Parteien Pfandgeld Präjudiz Provinzialrecht Recht rechtlichen Rechtsmittel Rthlr Sache Schulden ſei ſein ſeine ſelbſt Senat Servitut ſich ſie ſind Sizung soll ſondern Thatsache Theil Vater Vergl Verhältniß Verjährung Verklagten Verlegung Vermögen Verordnung Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr Vorschriften Willenserklärung Wittwe Wulkow Zahlung Zaun zweite Richter zweite Urtheil zweiter Instanz
مقاطع مشهورة
الصفحة 327 - Gesetz vom 12.5.1851 über die Besteuerung der Bergwerke für den ganzen Umfang der Monarchie mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landesteile...
الصفحة 361 - Gegenstände oder Geschäfte, so ist der Betrag des Stempels für jeden dieser Gegenstände und jedes dieser Geschäfte, nach den darauf Anwendung habenden Vorschriften besonders zu berechnen und die Verhandlung mit der Summe aller dieser Stempelbeträge zusammen genommen zu belegen, in sofern der nachstehende Tarif nicht ausdrücklich Befreiungen für besondere Fälle dieser Art enthält.
الصفحة 94 - Die Bezirksregierungen haben über die Art der Verkündigung der ortspolizeilichen Vorschriften, sowie über die Formen, von deren Beobachtung die Gültigkeit derselben abhängt, die erforderlichen Bestimmungen zu erlassen.
الصفحة 94 - Die mit der örtlichen Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Bcrathung mit dem Gemeindeoorstande , ortspolizciliche , für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften zu erlassen und gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Rthlr. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von 10 Rthlr. gehen, wenn die Bezirksregierung ihre Genehmigung dazu ertheilt hat.
الصفحة 6 - Versehen den ändern durch eine Handlung oder Unterlassung beleidigt, der haftet nur für den daraus entstandenen wirklichen Schaden.
الصفحة 37 - Wo keine Stiftungen für die gemeinen Schulen vorhanden sind, liegt die Unterhaltung der Lehrer den sämtlichen Hausvätern jedes Ortes, ohne Unterschied, ob sie Kinder haben oder nicht, und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses ob.
الصفحة 37 - Kirchenkasse, noch der Patron und die Eingepfarrten angehalten werden, die hierzu erforderlichen Bauten zu bewirken. In einem solchen Falle sind vielmehr diejenigen, welchen in Ermangelung eines Küsterhauses...
الصفحة 231 - Weiden, welche der Besitzer selbst noch mit der Hütung verschont, oder die derselbe eingefriedigt hat, in Gärten, Baumschulen, Weinbergen, auf mit Rohr bewachsenen Flächen, auf Weidenhegern, Dünen, Dämmen, Deichen, Buhnen, Deck...
الصفحة 118 - Hat Jemand eine Bürgschaft nur auf eine gewisse bestimmte Zeit für ein Darlehn übernommen, so erlöscht dieselbe, wenn der Gläubiger den Hauptschuldner nicht spätestens am dritten Tage nach Ablauf dieser Zeit belangt oder die Klage nicht fortgesetzt hat.
الصفحة 84 - Mutterkirche beizutragen, wird bei eintretender Separation durch diese gänzlich und auf immer aufgehoben, wogegen die Schullehrer» und Küsterwohnung bei der Toch» terkirche durch verhältnißmäßige Beiträge aller zu derselben eingepfarrten Dörfer gemeinschaftlich muß unterhalten werden.