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VORWORT DES HERAUSGEBERS.

Unsre bemerkungen zu diesem bekanntesten der lustspiele von A. Gryphius müssen sich auf äußerlichkeiten beschränken. Über die wichtigste in allen literaturgeschichten behandelte frage, die entstehung des stückes, seinen zusammenhang mit Shakspeares episode zum Sommernachtstraum, mit der behandlung des stoffes von Daniel Schwenter, auf welche der dichter in der vorrede ja selbst hinweist, und mit den bearbeitungen, die sonst auf deutschen schaubühnen umliefen, ist näherer aufschluss von Julius Tittmann verheißen worden, welcher in der einleitung zu seiner auswahl aus den dramatischen dichtungen des Gryphius (s. LII) hofft von dieser vielbesprochenen frage eine endgiltige lösung geben zu können. Wir sehen seiner schrift mit spannung entgegen, zumal wir gestehen müssen, dass uns neues material für diesen punkt nicht zu gebote gestanden hat. Nicht ergiebiger waren leider auch unsre nachforschungen nach äußeren zeugnissen über die entstehungszeit des stückes; wir sind nur auf innere angewiesen. Bredow in seinen nachgelassenen schriften, herausgegeben von Kunisch (Breslau 1816) s. 105, hält sich an den dem Horribilicribrifax angefügten heiratscontract, der unterm 30 Februar 1648 ausgestellt und von Peter Squentz als zeugen mitunterzeichnet ist. Er folgert daraus, dass Gryphius diese posse, welche die abfassung des Peter Squentz voraussetze, auch um das jahr jenes heiratscontractes werde niedergeschrieben haben und nimmt demnach das jahr 1647 als dasjenige an, in dessen glücklicher muße Gryphius in Fraustadt unter freunden und in der nähe einer geliebten persönlichkeit sich diesen poetischen übungen werde hingegeben haben.

Bredows beweisführung wird von Koberstein (2 ausg. bd. I. s. 778) mit recht angefochten. Bredow erkennt nicht im 30sten Februar den scherz des dichters, der auch das jahr 1648 nur wählte, um anzudeuten, daß sich die handlung nach dem westfälischen frieden zugetragen habe. Aus jenem contracte folgt nichts, als daß der Peter Squentz nicht vor 1648 und der Horribilicribrifax nach jenem gedichtet sei.

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Julius Herrmann in seinem literar-historischen versuche über A. Gryphius baut auf gewisse ausdrücke in den vorreden der beiden lustspiele seinen schluß, dem zufolge deren abfassung in die zeit vom November 1647 bis zum Mai 1650 falle. Am 20 November 1647 nämlich traf Gryphius nach langen reisen wieder in Fraustadt ein 2, und am 3 Mai 1650 übernahm er sein amt als syndicus der Glogauer landstände 3. In diesem amte sieht Herrmann »die wichtigen sachen«, um derentwillen er den Peter Squentz »ganz ins vergessen gestellt<< habe (vorrede zum Squentz). In dem scherzhaften vorworte zum Horribilicribrifax bezeichnet er diesen, der ja sicherlich nách jenem gedichtet worden war, als eine torheit seiner jugend. Schwerlich wird aber der dichter letztere über den im 32 jahre erfolgten antritt seines amtes hinaus haben erstrecken wollen.

Gegen diese beweisführung wird sich nichts wesentliches einwenden lassen. Koberstein will zwar auf jenen ausdruck nicht viel geben; aber es ist doch nicht einzusehen, warum der dichter absichtlich hier unrichtige angaben gemacht haben sollte. Es darf also wol mit gutem grunde wenigstens der erste entwurf, ja die teilweise abfassung beider lustspiele in jenen zeitraum gelegt werden; denn auch aus dem schlusse der vorrede zum Squentz geht ja deutlich hervor, dass sich der dichter nicht nur schon mit der idee zum Horribilicribrifax trug, sondern ihn als nächstens zu veröffentlichendes werk seiner muse, also schon mehr oder weniger vollendet ankündigen konnte. Beide werke sind dann aber zurückgelegt und verhältnismäßig spät veröffentlicht worden. Fest steht, dass

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1 Programm der städtischen realschule zu Leipzig vom jahr 1851 s. 26. 2 Leubscher de claris Gryph. s. 60. 3 Bredow a. a. o. s. 90.

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