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mit offenbarer Hårte zu Werke. Man bemächtigte sich aller Güter der Juden, unter dem Vorwande, daß sie Schulden im Lande hätten, welche bezahler werden müßten. Ein Beweis, daß der König Ferdinand eben durch dies Mittel suchte, einen durch den granadischen Krieg erschöpften Schaß wieder anzufüllen. Der Großinquisitor gab im April ein Edict wider die Juden heraus, welches Paramo auf den toledischen erzbischöflichen Sprengel einschränkt, Zurita aber in seinen Anales de Aragon auf ganz Castilien erstreckt.

Ja selbigem wurden den Juden nur neun Tage Bedenkzeit gelassen, nach Verlauf derselben sollte kein Christ mehr mit ihnen umgehen, und ihnen weder Brodt noch Waffer reichen, bey Strafe des Banns. Nach Mariana Zeugniß im 26sten Buche seiner Geschichte hat dieses Edict der Inquisition den Sinn, daß nach Werlauf der in dem ersten königlichen Befehle festgeseßten Zeit niemand mehr Umgang mit den Juden haben, oder ihnen das Geringste reichen sollte.

Ein großer Theil der Juden, an die achtzig tausend, begaben sich nach Portugal, wo sie damals noch geduldet wurden. Viele, welche in Alt:Castilien und in der Provinz Niora wohneten, flüchteten in das zu der Zeit noch von Spanien unabhängige Reich Navarra,

Andere giengen zu Schiff, theils nach Afrika, theils nach der Türkey, nach Italien und andern Ländern in Europa. Alle, die sich am Bord begaben, zahleten dem Könige ein freywilliges Kopfgeld von zwey Thalern, zum Zeugniß, daß sie einer großen Tyranney und Verfolgung entgiengen. Eine große Menge, kam elendiglich um, und diejenigen, welche durch Sturm wieder an die spanische Küste verschlagen wurden, taufte man. Die Anzahl der damals vertriebenen Juden geben einige zu hundert und siebenzig tausend, andere zu viermal hundert tausend an. Mariana schäßet die Anzahl der aus Castilien und Aragon verjagten Familien auf 170000, und die Anzahl der Personen auf 8000000.

Als dem türkischen Kaiser Bajazet die Klugheit der katholischen Könige gerühmet wurde, soll er gesagt haben: ich weiß nicht, ob man die Könige weise nennen kann, welche sich so nüßlicher Sclaven berauben und sie aus dem Lande jagen. In Portugal nahm der König, Johann der Zweyte, die flüchtigen Juden auf, unter der Bedingung, daß ein jeder acht Escudos de Oro bezahlen, und in bestimmter Zeit aus dem Königreiche gehen sollte, widrigen Falls man sie zu Sclaven machen würde. Das lektere geschah auch mit vielen, welche doch der folgende König Emmanuel zu Anfange seiner Regierung wieder frey gab. Als D. Emmanuel sich mit der spanischen Prinzeßin Isabela, Tochter der katholischen Königin, vermählen wollte, wurde ihm zur Bedingung vorgelegt, die Juden und Mauren nicht länger in seinen Staaten zu dulden. Durch einen königlichen Befehl Büschings Magazin, v. Theil.

unterm

unterm 25sten September 1496 wurde also den Juden und Mauren angedeuter, bey Strafe der Sclaveren sich in gewisser festgestellter Zeit aus dem Lande wegzubegeben. Die Mauren giengen alle nach Afrika. Dieser Befehl wurde in dem folgenden 1497 Jahre noch weiter dahin geschärft, daß den Juden ihre Kinder mit Gewalt genommen und getaufet werden sollten. Im Jahre 1499 erschien eine neue Verordnung der katholischen Könige wider die Juden. Zufolge derselben sollten alle Juden aus fremden Ländern, welche den spanischen Boden betreten würden, in Berhast genommen werden, wenn sie gleich sich erböten, Christen zu werden. Und wenn auch ein Jude in der Absicht nach Spanien zurückkommen wollte, um Das Christenthum anzunehmen, so sollte solches ohne ausdrückliche Erlaubniß der Könige nicht geschehen, und er müßte sich alsdenn im ersten Dorfe bey Lebensstrafe taufen lassen. Die Geistlichkeit verlohr durch die Vertreibung der Juden ein Kopfgeld, das dies Volk an sie zu entrichten verpflichtet war. Dies Kopfgeld bestand in drenßig Dineros im Golde. Es war solches vermuthlich von den dreyßig Silberlingen hergeleitet, wofür Judas Christum verrieth. Der Befehl dieser Auflage auf die Juden rühret von dem Könige von Castilien, Fernando, her, und ist unterzeichnet Era 1340, das ist ums Jahr Christi 1302. Colmenares liefert ihn in seiner Historie von Segovia S. 248. Nun sollte auch die Reihe an die Mauren kommen, da man mit den Juden fertig geworden war. Zwar war es den Mauren in Granada bey ihrer Unterwerfung feyerlich versprochen worden, daß sie in ihrer Religion und bey allen ihren Rechten ungekränkt gelassen werden sollten; allein, es war zu pöbelhaft für diese Beherrscher Spaniens, ihr heiliges Versprechen zu halten. Indessen liessen sie doch vorher aus zärtlichem Gewissen die größten Theologen und Gelehrten unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Toledo und des Erzbischofs von Granáda zusammen berufen, um zu erkennen, ob sie wol ihr den Mauren gegebenes Wort zurücknehmen und sie zur christlichen Religion zwingen könnten: Der Erzbischof von Toledo Ximenes blieb selbst einige Zeit zu Granada, um das Werk der Bekehrung zu betreiben. Die Priester und Mönche wurden von Soldaten begleitet, und durch diese Gründe unterstüket, überzeugten sie und tauften eine große Menge. Und nun trat im Jahre 1502 der königliche Befchlans Licht, die Mauren sollten sich entweder taufen lassen, oder ihre Güter verkaufen, und das Land räumen. Drey Monate, März, April und May wurden ihnen zu dieser Entschliessung verstattet. Die allgemeine Empörung, welche dies harte Verfahren veranlassete, wurde durch Gewalt, und nicht ohne vieles Blutvergiessen und Verheerung vieler Derter gedämpfet. Alle, die sich mit gewafneter Hand widersehet hatten, wurden zu Sclaven gemacht, und andere wurden nach Castilieu verpflanzet. Um aber das vortreflich angebauete Land nicht ganz zu entwölkern, so befehte der König die leeren Pläke wieder mit Colonisten aus den nördlichen Provinzen Spaniens. Ximenes ließ in dieser Zeit alle Alcórans und audere arabische Schriften zusammen bringen und öffentlich verbrennen.

IV.

IV.

Algemeines Glaubens-Edict

vom 17ten Februar 1732.

Spanisch und Deutsch.

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No

os los Inquifidores contra la heretica pravedad y apoftafia en efta Ciudad de Vallodolid y reynos de Caftilla y Leon con el Principado de Afturia's por Authoridad Apoftolica.

A todos los fieles de efte diftrito fin excepcion &c.

Hacemos faber que ante nos parecio el promotor fifcal de efte Santo Oficio y nos hizo relacion, diciendo, que bien fabiamos y era notorio que muchas perfonas que affiftian en la publicacion del Edicto general de la Fée no le pudian entender por fu mera lección y que otras por no affiftir à ella carecian de

muchas

fu

Summarischer Inbegriff des allgemeinen Glaubens-Edicts und der darin enthaltenen Fålle.

M

ir, die Inquifitoren wider die Keheren und den Abfall vom Glauben in dieser Stadt Valladolid und den Reichen Castilien und Leon, samt dem Fürstenthum Asturien, aus apostolischer Macht.

Allen Gläubigen dieses Districts ohne Ausnahme, u. f. w.

Thun kund, daß der Fiscal des heiligen Amtes vor uns erschienen ist und uns vorgetragen hat, wie wir wohl wüsten und es landkündig sey, daß viele Perso nen, die der Bekanntmachung des allge meinen Glaubens: Edicts mit bengewoh net hätten, es durch das blosse Vorlesen nicht hätten fassen können, und daß viele andere, weil sie dabey nicht zugegen seyn M 3

können

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