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schreiben; das ist alles, was man fordert. In allen Provinzen sollen Gerichte und Kammern angelegt werden, zu deren Unterstüßung gehörige Besoldungen anzus weisen sind; und im Fall selbige nicht hinlänglich wären, so mögen sie mit Mäßis gung nehmen, was sie nöthig haben, und solches unter die ausserordentlichen Kosten sehen, oder von den gehobenen Auflagen einige Nullen wegstreichen. Was die Auflagen anlanget, so sollen selbige, so viel immer möglich, zum Vortheil des königlichen Schakes erhöhet werden, der berühmten Staatsregel zu Folge, welche die Ruhe des Volks auf dessen Armuth gründet. Die Auflagen sollen ferner mit der dussersten Schärfe beygetrieben werden, und wenn die Unterthanen nicht im Stande sind, zu bezahlen, so verkaufe man ihre Sachen und Hausgeräthe; und wenn es die Noth erfordert, auch ihre Betten und Küchengeschirre, und falls dies alles noch nicht zureichen sollte, so kan man einen Menschenhandel errichten, und fie an die Algierer verkaufen, wie in Amerika mit denSchwarzen vonGuinea geschieht. §. 18.

Ich verordne, daß die Anzahl der Bedienten bey den Zöllen und dem To: bak u. s. w. vermehret werde, und zu solchen Bedienungen soll man vorzüglich Schleichhändler auswählen, welche, als Ausgelernte auf Betrügereyen, nicht be trogen werden können, und zu gleicher Zeit wird man auch der Endzweck erreichen, fie aus einer gefährlichen Lebensart zu reissen, indem man ihnen die Mittel erleichtert, folches Handwerk unter der Larve des Eifers für den Dienst des Königes fortzuseßen. Ich gebiete, daß die gewöhnliche Ordnung in dem Gange der Sachen beybehals ten werde; denn so geschicht mein Wille und Gewohnheit. In Ansehung der neuen Commißion, zur Bestsehung des Contributions Fusses, (Catastro) weswegen man Commissarien durch ganz Spanien zur Untersuchung desselben geschickt hat, verordne ich, daß man die unzähligen geschriebenen Bånde durchsehe, welche an Anzahl die berühmte Alexandrinische Bibliothek übertreffen ; und nachdem man viele Jahre, und der König seine Schäße verschleudert hat, so bleibt eine Menge von urkundlichen Handschriften übrig, welche in den Krambuden guten Abgang haben. Zu dieser Untersuchung und Bestimmung befehle ich, angezeigte, aus vielen eins fältigen Gliedern bestehende Commißion niederzusehen, unter welche ich eine Ver: wirrung der Sprachen und Meynungen schicken will, wie bey dem Thurm zu Babel, so, daß die Bestsehung des Contributions:Fusses nicht erreicht werden soll. Und daher kann weder der Unterthan wissen, wie er bezahlet, noch der König, was er bekömt. Ueberdies, da die Alcaualas, Cientos und Millones feit undenklichen Zeiten eingeführet sind, so würde es nicht nur zum Nachtheil des Königes, son: dern zur Beschwerde und Schaden seines Credits gereichen, wenn ein neuer Con tributions-Fuß eingeführet werden sollte. (*) §. 19.

(*) Die Junta de la unica Contribucion zu Madrid beschäftiget sich noch mit der Regultrung eines einförmigen Contributions: Fusses,

S. 19.

Was das Kriegswesen anbelanget, so soll dabey allezeit ein Secretair seyn, doch unter der Bedingung, daß er nicht unter den Trouppen gedienet habe; denn follte er zugleich die Verdienste mit besiken, welche im Soldatenstande erworben werden, so würde der keine Belohnung erhalten, welcher nichts zur Verbesserung des Kriegesstaats beygetragen hat, und er selbst würde die Aufhelfung desselben nicht zu hintertreiben suchen. Dieser üblen Folgen wegen verordne ich, daß er ein Mann sen, welcher an die Züge der Feder gewohnt ist, damit seine Entwürfe auf dem Papiere besser von statten gehen, als in der Ausübung: und die Unterbediente müssen gleiche Eigenschaften haben; denn, wie bey den Soldaten ein blinder Ge horsam erfordert wird, um zu gehorchen, so muß bey dem Minister und den Unter. bedienten eben dieselbige blinde Unwissenheit sich befinden, um zu befehlen.

§. 20.

Ich befehle, daß der Oberbefehl der Armeen bey sich eräugnendem Kriege demjenigen verliehen werde, welcher die meiste Fürsprache hat; und daß die Gene: råle niemals eine unbeschränkte Vollmacht in Ansehung ihrer kriegerischen Unter: nehmungen erhalten, wie in Frankreich und in andern Låndern geschieht, sondern daß sie gänzlich vom Hofe und dem Kriegsrathe abhangen, dessen Befehle sie ers warten sollen zur Einrichtung ihrer Märsche, zu Unternehmungen von Belage: rungen, Ueberrumpelungen und Schlachten. In Hinsicht der Beförderungen der Officiere sollen folgende Regeln beobachtet werden: Die (*) Hof Feldzüge und die Gunst müssen als befondere geleistete Dienste angesehen werden, und in Betracht solcher Verdienste geschieht die Erhebung zu Generälen. Die Infanterie-Regimenter sollen Leuten von gleichen Verdiensten gegeben werden, womit sie noch die Ver: dienste und Eigenschaften der Petits-Maitres verbinden können, daß sie sich nach Geschmack fleiden, der Schuh wohl siket, die Peruque so gut anschließt, als wenn es eigen Haar wäre, und daß sie wohlriechende Wasser von sich duften. Zu Ober: ften bey der Reuterey würden diejenigen am tüchtigsten seyn, welche mit diesen Ver: diensten die Gabe verbunden, den Haber zu ihrem und der Aufseher Vortheil zu nuken. Was die Beförderung der Subalternen anbetrift, so sollen die Verdienste der Gunst und Gewohnheit dabey in Betracht gezogen werden, und wo es daran fehlet, so haben sie keine Beförderung zu erwarten. B 3

§. 21.

(*) Der Hof ist die wenigste Zeit zu Madrid, er reiset nach den verschiedenen Lustschlößkern und hält sich wechselsweise zu Aranjuez, el Pardo, St. Jldephonso und im Escorial auf. Dem unglücklichen Prinzen, Don Carlos, dem Sohne des Königes, Philipp des Zweyten, wurde es sehr übel genommen, daß er sich über diese Feldzüge feines Vas tere aufgehalten hatte.

5. 21.

In Ansehung der Ausrüstung meiner Trouppen, gebiete ich, daß, da unsere Bergwerke so wenig liefern, man das Eisen erspare zu Bratspiessen, Rosten u. s. w. welche in der Käche vom großen Nußen find. Man nehme anstatt der Flinten ausgehöhlete Stäbe, anstatt des Pulvers, welches zu Schwärmern gebraucht wer: den kan, Asche; anstatt der Kugeln, Erbsen, und die Bajonette und Säbel können von Holze seyn, damit sie nicht so viel Schaden thuu. Gleicherweise kann man auch das Kupfer, welches zu Giessung der Kanonen angewandt worden, ersparen zu Glocken, großen Feuerbecken (Braseros) und Küchengeschirre u. s. w. und man macht Kanonen aus Kartenblättern.

§. 22.

Ich befehle, daß kein Plaß bevestiget werde, und daß die wenigen Pläße, welche bevestiget sind, allmählich niedergerissen werden, wie ich denn daher den Einwohnern nicht erlaube, zu ihrem Bau und Brauche andere Steine zu nehmen, als von den Bestungswerken: auf diese Weise können sich die Städte vergrößern, welche bisher in engen Mauern eingeschlossen waren. In Hinsicht des Friedens und des guten Vernehmens, worin ich mit meinen Nachbaren stehe, auf deren guten Glauben ich mich verlassen kaun, gebiete ich, daß alle meine Truppen hers untergefehet und abgedanket werden, weil sie meinem Schahe zur Last fallen, und insonderheit auf wiederholte Vorstellungen des bürgerlichen und geistlichen Stan: des, deren Verwegenheit und Kühnheit mir mit beständigen Klagen in den Ohren lieget. Und das solchergestalt ersparete Geld soll auf Opern, Spielleute und Pickelheeringe verwandt werden, deren Verdienste nicht genug belohnet sind. Um die Abdankung meiner Truppen allmählich zu erhalten, darf man nur folgende Regeln in Obacht nehmen: daß man die Officiere von Verdiensten vor den Kopf stoßt, da man sie in der Beförderung vorbeygeht, und ihren Eifer für Uuver: schimtheit und Ränke ansicht; daß man die Soldaten schlecht hält, und den Un: terofficieren erlaubt, sie mit Stockschlägen zu züchtigen, damit sie durch die Be: schimpfung erbittert werden; da schon ihr Sold so sehr heruntergeschet ist, so kann man ihn doch noch unter dem Namen einer (*) Kapelle und Brüderschaft vermin: dern, das heißt, unter dem Namen eines Gelübdes stehlen; daß das Weglaufen nicht, wie die Verordnungen befehlen, mit dem Leben bestrafet werde, und also die Hauptleute von den Ausreissern, welche man wieder ertappet, größere Vors theile ziehen, wenn sie selbige mit einem Jahre Gefägnisse strafen, und den Jahres: Sold zu ihrem Nuken behalten, da der Soldat weiter nichts, als die Freyheit bekommt;

(*) Es giebt eine unendliche Menge von geistlichen Brüdeisch iften, da die eine diesen, die andere jenen Heiligen zum Patron wählet, welchem zu Ehren aber immer etwas Geld aufgeopfert werden muß.

bekommt; daß der Soldat, welcher seine Capitulationszeit nicht aushalten will, sich den Schuß einer Dame erwirbt, welche sein Begehren bey dem Obersten und Hauptmann unterstüket; und endlich, um den Dienst unter den Truppen ganz verächtlich zu machen, wodurch die Abdankung sehr befördert wird: so ist mein Wille, daß die ißige Art zu verfahren in den Gerichtshöfen beybehalten werde, da man die Mörder, Räuber und Schleichhändler zum Dienste des Königes ver: urtheilet; daraus folget, daß, da der Dienst des Königes als eine Strafe und für schimpflich angesehen wird, nur allein liederliches Gesindel darauf gesetzmäßigen Anspruch machen kann, und unter den Umständen werden ehrliche Leute an ihren guten Namen leiden, weil sie mit beschimpfet werden.

§. 23.

Bey dem Seewesen soll ein Secretair mit seinen Unterbedienten und Schreibern seyn, welche aber nicht beym Seedienste hergekommen sind, und das Meer auch nicht einmal gemahlet kennen müssen. Und ich gebiete, daß man die Häven so lasse, wie sie GOtt eingerichtet hat, denn ich habe schon erkläret, daß man keine dem göttlichen Willen entgegen laufende Sache sich unterfangen soll; deswegen sollen die Maschinen zur Reinigung der Håven, die Schiffbrücken und Krahne u. s. w. als schädliche Erfindungen verbrannt werden, und mit den Arbeiten zu Ferrol, Carthagena u. s. w. soll eingehalten werden, wiewol durch diebischen Unters schleif ein und anderer Vortheil daraus erwachsen ist. Was die Bauart der Schiffe anbetrifft, so verwerfe ich die spanische, und nehme die englische Art an. Durch diesen Tausch werden beyde Nationen ihre gegenseitigen Vortheile zu ihren besondern Absichten befördern. Die Seeofficiere müssen die Eigenschaften der Gunst und Mode haben; man muß nicht mehr Schiffe halten, als zur Ueberbrin gung des Goldes und Silbers der Indien nöthig sind, die übrigen werden als kostbar und unnük bey unserer friedfertigen Gedenkungsart abgeschaffet, und dies dienet zu gleicher Zeit zu einer ansehnlichen Ersparung des Holzes, welches zu Thủ ren, Fenstern, wie auch zu Kohlen, und in den Kaminen zu brennen, nüßlicher ver wandt werden kann, da wir ohnedem sehr wenig Waldung haben.

Die Abschaffung der Galeeren finde ich den Vortheilen der Barbaren gez máß, denn auf diese Weise läßt man ihrem Menschenhandel eine ungehinderte Freyheit, und weil es ein so armes und elendes Volk ist, so ist, es billig, es mit dem Verlust meines Volkes zu unterhalten, und so wird auch der gänzliche Unter: gang der eingeschränkten Handlung der Catalaner und Mallorcaner erreichet, die sonst ganz gewiß in Aufnahme kommen würde. Die Herrschaft unserer Küsten mit der obern und untern Gerichtsbarkeit soll den Barbaren eingeräumet werden, und da selbige vormals, durch viele Jahrhunderte, Herren von ganz Spanien ge wesen sind, so ist es billig, daß man ihnen doch ein ausschliessendes Vorrecht' be:

willige. Man suche den Gebrauch der Chebequen unnük zn machen, und trage also den Befehl derselben Leuten ohne Erfahrung auf; überdies sind auch diese Schiffe nicht nach der Zärtlichkeit der Befehlshaber eingerichtet, welche auf dem Kreußen die Gelegenheit verliehren, oft in Häven einzulaufen, um sich mit Fleisch, Früchten u. w. zu versorgen. Und daher haben die Algierer die große Beruhi gung, daß sie ohne die geringste Furcht an unsere Küsten zur Handlung kommen können, dadurch wird ein gutes Vernehmen zwischen beyden Nationen unterhal: ten. Der Vorschlag eines gewissen Ministers, welcher den Frieden in Afrika herzus stellen suchte, soll nicht angenommen werden, (*) denn daraus würden niemals größ sere Vortheile erwachsen, als die gegenwärtigen sind: eben so wenig soll das Los: kaufen der gefangenen Sclaven abgeschaft werden, denn dies würde wider den Nußen zweyer Orden seyn, deren Errichtung die fromme Absicht, das Ldsegeld zu sammlen, zum Grunde hat, worinn sie mit den Absichten der Barbaren, für welche die Spanier arbeiten, übereinstimmen.

S. 24.

Ich hinterlasse meinen Erben einige schädliche Besikungen, welche mir ein Genueser erworben hat, durch die Stürzung der Kaiser von ihrem Throne, und durch die Sclaverey freyer Völker, auf welche ich kein größer Recht hatte, als sie, auf mein Volk. Allein, als ich solches mit dem Ehrgeiße und der Gewalt über: legte, so billigten sie mein Vorhaben: und iht erkläre ich öffentlich den unrechts mäßigen Besitz und die Betrügerey, unter welchen ich so große Staaten beherrsche, damit auf ihre Gründe und ihre gerechte Klagen, welche sie gegen mich erregen, gemerket werde. Es ist andem, daß ich nicht mehr als den Bezirk der Küsten und einige Inseln besiße, und Frankreich und England auch einen sehr kleinen Theil; allein der Fleiß dieser Reiche hat den unfruchtbaren Boden ihrer Colonien durch ihre Unverdrossenheit und durch unsere Sorgfalt ihnen hülfliche Hand zu leisten, zu nußen gewußt.

Zu Madrid ist ein Gericht, welches der Rath von Indien heißt, und ein Sekretariat in meinem Pallaste, welche beyde gleich gut eingerichtet sind. Die Weisheit meines Raths, in der Regierung so ausgebreiteter Staaten, muß von Europa nicht wenig bewundert werden; denn da die Räthe Leute sind, welche kaum die Gränzen von Spanien überschritten haben, und viele nicht einmal über ihre Hausschwellen gekommen sind, welche ihre Kenntniß von Amerika weder durch eigene Erfahrung, noch durch Lesen, erlangt haben, so entsteht hier eine unbegreifliche und räthselhafte Aufgabe. Allein, wir müssen hier denen, welche es nicht wissen sollten, sagen, daß ihre Wissenschaft eingegossen ist, und zugleich durch

(*) Doch ist nun endlich, wie bekannt, ein Frieden zwischen Spanien und Marocco zu Stande gekommen, und auch Portugal hat es für gut gefunden, diesem Exempel zu folgen.

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