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V.

Marai, des Sohns Josephs,
von Jerusalem,

Geschichte der Regenten in Egypten,

aus dem Arabischen überseßt,

vou

Johann Jakob Reiske.

Anmerkung.

Wer der Verfaffer dieser Geschichte gewesen sey? ist aus seiner eigenen Erzählung beym Jahr der Hedschrah 698, welches das 1298ste Jahr der chriftlichen Zeit. rechnung ist, zu ersehen. V.

1

Vorbericht.

6 die seit ein paar Jahren in Egypten vorgegangenen großen Verände rungen Bestand haben, und noch mehrere wichtigere Folgen nach sichs ziehen werden, das mögen Leute von tieferen Einsichten in den Lauf der Welt, als die meinigen sind, errathen, oder vielmehr wird das die Zeit lehren. Allemahl wird verhoffentlich eine Nachricht von Egypten für manche Leser in den izigen Zeiten recht zu gelegener Zeit kommen, zumahl diese, die ich vor vielen Jahren aus dem Arabischen überseht habe, und nun aus dem Staube meiner übrigen Papiere hervorzuziehen, eine unerwartete Gelegenheit finde. Sie rührt von einem Manne her, der zu Anfange des vorigen Seculi felbst in Egypten gelebt hat, und um destomehr Glauben verdient. Von sich selbst berichtet er, daß er zu Alcairo Lehrer des muhammedanischen Rechtes nach den Lehr äßen des Hambal gewesen sey; und klagt über seine dürftigen Einkünfte, und über das Unrecht, das sein Superior ihm mit Beschneidung derselben ange than hat. DHerbelot in feiner Bibliotheque orientale gedenket dieser kleinen Schrift an unterschiedenen Orten, als p. 554 unter dem Titel Marai. Wo er von diesem Autore also schreibt: Maraï furnom d'Ebn Joufef al Hambali al Mocdeffi, qui eft Auteur du Livre intitule Nozehat el Nadherin fi man Wala Meir men al Kholafa wal Saladin, c. a. l'Hiftoire des Khalifes et des Sultans, qui ont regné en Egypte, und p. 667. b. C'est le titre d'une histoire des Rois d'Egypte depuis Omar, fecond Khalife des Mufulmans jusqu'a Othman fecond du nom, Sultan des Turcs, c. a. depuis l'an 15. de l'Hegire, de I. C. Büschings Magazin V. Th.

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1619.

1619. etc. Was DHerberlot zulegt sagt, ist unrichtig. Er håtte sollen fagen von der Zeit an, da Egypten unter mohammedanische Bothmäßigkeit gekommen ist, das etwan im Jahre Christi 641. geschahe, bis auf den Anfang der Regierung des türkischen Kaysers Othman des zweyten, der im Jahre 1618. zur Regierung kam. Der Verfasser dieser Geschichte ist in den ältern Zeiten etwas trucken und kahl. Jemehr er sich aber seinen eigenen Zeiten nåhert, desto ausführlicher und lehrreicher wird er. Die Vorrede und den ersten Abschnitt habe ich, als entbehrlich, weggelassen. Der lettere zeigt mehr nicht als die Namen der Chalifen an, und wenn, und wie lange ein jeder von ihnen geherrschet, oder mannichmal wohl nur gar den Titel geführt hat. Das wußten wir vorhin schon; und wollen es ist nicht wissen. Hier sucht man das nicht. Nunmehr wird man den Anfang dieser Nachricht in meiner Deutschen Uebersetzung besser verstehen. Meine Abschrift, nach der ich dies ses Werkgen übersetzt habe, hatte ich zu Leyden aus einem Manuscripte genommen, das der selige Herr Dorville aus seiner Bibliothek mir mitgetheilt hatDie Uebersetzung ist, wie bereits gesagt worden, vor vielen Jahren gemacht. Iht habe ich die Zeit nicht gehabt, sie aufs neue durchzugehen, und mit der Urschrift zu vergleichen, doch hoffe ich, daß die Fehler, die etwa mit unter gelaufen seyn mögen, nicht sonderlich viel an Zahl, und auch eben nicht sehr erheblich seyn werden. Leipzig, den 28. Merz, 1771.

te.

D. Reiske.

ie Abhandlung von den Beherrschern Egyptens, welche den Titel Sulz thair geführt haben, zu der wir nunmehr überschreiten, ist eigentlich das Ziel unsrer Bemühung. Denn die Chalifen vom Hause Abbas, die daselbst ihren Siß aufgeschlagen haben, besaßen vom Chalifat mehr nichts, als den bloßen Nahmen. Sie hatten nichts für sich zu sagen. Es kam alles auf die Sulthane an. Wollten diese einen zu einem Sulthan bestätigt haben, so stellten sie solchen dem Chalifen vor; dieser führte solche zum Sulthanat vorges schlagne in ihre Würde mit den Worten ein: Ich bestelle dich zum Sulthan. Auch pflegten die Sulthane von andern Landschaften jezuweilen, in der Erwars tung Glück und Segen durch diese Chalifen, als von heiligen Blute entsprossene Leute, zu erhalten, Geschandschaften an sie zu schicken, und sie um Belehnung ihrer Länder zu ersuchen. Die Chalifen fertigten hierauf ihnen Belehnungsbriefe aus. Aber das alles hat unter der Regierung des Sulthan Selims, des Ers oberers von Egypten, aufgehöret.

Doch auf unser Vorhaben zu kommen, so dienet zu wissen, daß die Ber herrscher von Egypten zu Anfange des muhammedanischen Glaubens nicht eigen mächtige unabhängliche Regenten, sondern von den Chalifen, in deren Nahmen und an deren Stelle verordnete Landpfleger gewesen. Diese Chalifen waren anfänglich die so genannten rechtmäßigen oder rechtgläubigen; hernach die Chalifen vom Hause Omajjah, die sich in Syrien aufhielten, hierauf die Chalifen vom Hause Abbas, die ihren Sit in al Jrack aufgeschlagen hatten. Dieses währte so bis auf die Zeiten des Uhmed Ibn Thulun, der an Statt und auf Befehl des Chalifen Almotazz Billah im neunten Monath des Jahres 254 [868] ¡nm Landpfleger über Egypten, und zugleich auch über Syrien, al Awasem, sogur und Africa bestellt ward. Dieser Ahmed Ibn Thulun war von sehr geringer Abkunft. Sein Vater, Thulun, war mit unter denenjenigen Türken, die der Landpfleger von Bochara dem Almamun, dem Sohne Arraschids, zum GeschenFe schickte. Er selbst, der Ahmed, seßte sich mit der Zeit in eine so furchtbare Verfassung, daß er ganz Egypten und die übrigen ihm anvertrauten Länder seiz

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