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ist es, der die Einkünfte von Biblus und Sandis zum Aufwande auf die Kiswah oder Decke der Caaba [das ist, des Tempels zu Mecka] ausgesetzt hat. Nicht lange nach Antritt seiner Regierung schickte er nach Alcrak, und ließ daselbst sei nem Bruder den Kopf abhauen und denselben vor sich bringen.

Ihm folgte fein Bruder ol Malek ol Camel Schaban, der sich ein Jahr, einen Monat und 17 Tage behauptete, hernach aber abgeseßt ward. Man jog feinen Bruder, den Emir Hagji, aus dem Gefängniß hervor, und machte ihn jum Sultan. Dieser dachte an die Beleidigungen, die er in seiner Gefangens schaft hatte ertulden müssen, und rächte sich auf eine nachdrückliche Art. Weil er nun sowohl hiedurch, als durch sein übriges schlechtes Bezeigen, unordentliche und unbesonnene Verwaltung des Regimentes, und den Umgang mit den schlech testen liberlichsten Kerlen sich verhaßt und verächtlich machte: so ward er umgez bracht, und sein Bruder ol Malek ol Motchaffer Hagji an seine statt zum Sultan erwähler, den es aber auch eben so, wie seinem Brüdern gieng. Nachdem er 1 Jahr 8 Monate und 10 Tage diese Würde bekleidet hatte, ward er abgesetzt, und ermordet, das geschahe am 12. Ramadhan A. 748. [Januar. 1348.] Hiers auf kam die Reihe an dessen Bruder den al Malek on Naser Hasan, ein Kind von 11 Jahren, der 3 Jahr und 59 Tage den Titel eines Sultans führte, herz nach aber abgeseßt, und im Schlosse zu al Cahirah eingesperret ward.

Den Beschluß in der Folge der Kinder des Sultans ol Malek on Nasers des Sohns Kelauns auf dem egyptischen Throne, machte der achte Bruder, ol Malek os Saleh, der nach einer Regierung von 3 Jahren und 3 Monaten, im Schawal A. 755. [Octobr. 1354.] abgefeßt und gefänglich eingezogen ward. Er regierte bloß dem Namen nach. Denn Schaichu, Thaß, und Sorgatamisch hatten alle Gewalt unter sich getheilet. Sie lösten und banden, erlaubten und verboten, schalteten und walteten nach Belieben.

Hierauf kam der ehmahlige Sultan ol Malek on Naser Hasan, wieder ans Bret, doch nicht als Sultan, sondern als Najeb oder Statthalter des Staa=

tes.

Das währte 6 Jahr 7 Monate und einige Tage, so, daß er in allen 10 Jahr 4 Monat und einige Tage regiert hat. Er nahm ein solches Ende. Er gerieth nämlich mit seinem Mamluken, Jalboga, in Mißverständniß. Die Zwis Stigkeit schlug in öffentliche Feindseligkeiten aus. Man griff von beyden Seiten zum Waffen. Der Sultan verlohr das Treffen, und fahe sich genöthigt, flüchtig zu werden. Er wandte sich nach Syrien, aber man hohlte ihn ein, und er ward in Gegenwart seines Mamluken, des obengenannten Jalboga, im Gjomadi I awwel A. 762. [Martii 1361.] geschlachtet. Zu seinen Zeiten ward A.1755. Büschings Magazin V. Th.

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die

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die Moschee Schaichuns, und eben desselben Chancah oder Kloster im folgenden Jahre, und A. 757. das Kloster Sargatamisch, und A. 758. die Madresah des Sultan Hasans in Ramilah erbauer. Das letztere ist nach Macrizii Zeugnisse ein Gebäude, dem an Größe der Grundanlage und an Schönheit und Dauerhaf tigkeit der Ausführung kein anders gleichet, darinnen Gort von Moslemern vers ehrt wird. Drey ganzer Jahre hat man dran gebaut, und auf jeden Tag an Kosten auf die tausend Mitsckal angefeßt. Nichts destoweniger fiel der Minaret oder lange schmale runde Thurn der beym Eingange stund, ein, und erschlug mit sammt der nechst stehenden Schule auf die 300 Waysenkinder und andere Personen. Das brachte eine ahndungsvolle Sage unter die Leute, die man eins ander zu zulispeln pflegte, als würde die Herrschaft des Sultans Hasan zu Grunde gehn. Das traf auch in der That ein. Denn 33 Tage nach diesen Zeichen ward der Sultan umgebracht. Es war ein tapferer, beherzter, edelmüthiger, Fluger, in der Regierungskunst wohl erfahrner, wackerer, ernsthafter, mildrei. cher und majestätischer Herr.

A. 756. ließ er, nach des Sojuthi Berichte, neue Folus (folles, Kupfermünze) schlagen, die den Dinaren an Größe und Gewichte glichen. Von diesen follibus giengen ihrer 24 auf einen Dirhem (oder Drachmam, Silbergroßchen.) Aber von den alten follibus giengen ie anderthalb rotol auf einen dirhem. Hier: aus, fährt der Sojuthi in seinem Tarich fort, kann man erkennen, wie viel die Nacrah (oder maffa liquata) von Dirhems, die Schaichu und Sorgatamisch und der Sultan Hasan den Staatsbedienten zu ihrer Besoldung bestimmten, bes tragen habe. Der Dirhem bedeutet hier zwen Drittel von einem Rotol folles.

Nach dem Hasan kam dessen Bruders Sohn ol Malek ol Mansur Muhammed Hagji zur Regierung, den aber zwey Jahre und drey Monate hernach Jalboga A. 764. [1362. oder 1363.] abseßte, und im Schlosse verwahren ließ, woselbst er A. 801. [1398. oder 1399.] starb, da ihm dann der Sultan Barkuk die leßte Ehre erwieß, und über ihm das Todtengebet verrichtete.

Nach ihm regierte der ol Malek ol Aschraff Schaban, der Sohn Hasan, des Sohns Nasers, des Sohns Kelauns, ein Kind von 10 Jahren. Er blieb am Regiment 14 Jahre und drittehalb Monate, und richtete den Jalboga hin, der eine unmäßige Gewalt an sich gerissen hatte. Endlich aber wurden die Gross sen auf ihn schwührig, und seßten ihn ab, da er eben im Begriffe stund die Walls fahrt nach Mecka zu verrichten. Die Herren, die ihn begleiteten, empörten sich wider ihn, und versagten ihm den schuldigen Gehorsam, da sie zu Ocabat Jlia,

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oder beym Eliashügel waren. Zwar flohe er nach al Cahirah. Aber auch da fand er, daß alle ihm auffäßig waren. Er verbarg sich, aber man zog ihn aus seiner Höhle hervor, und ermordete ihn im 24. Jahre seines Alters den 5. Dil. cadah A. 778. [377] Man verstattete ihm auch anfänglich nicht einmal ein Begräbniß, sondern warf ihn in eine Grube, wo man ihn liegen ließ, bis er zu riechen anfieng. Er war einer der ansehnlichsten Fürsten, munter, leutselig, freundlich, gelehrten und frommen Leuten gewogen, und seinen Pflichten nachzu leben gefliffen. Er bauete die Madrasah al Uschrafiah forne an der Ecke von der Ramilahstraße, dem Schlosse gegen über. Aber nach seinem Hintritte ließ Fa ragj der Sohn Barkuk, sie größten Theils abtragen, ob sie gleich eines der schönsten Gebäude in der Welt war. Sie stund ehedem da, wo iho das Bimarestan oder der Spittel von Muwajjad Schaich steht.

In seinen Tagen, nämlich A. 773. brachte er auf, daß die Scherifs oder Nachkommen vom Muhammed grüne Kennzeichen tragen musten. Bey der Ges legenheit seßte ein Dichter folgende Zeilen auf.

Man hat den Kindern des Propheten ein Unterscheidungszeichen zugetheilt. Man hätte sich aber der Mühe überheben können. Zeichen tragen nur diejenigen, die sonst nicht berühmt und kenntbar sind.

Ein Scheriff aber bedarf eines grünen Zeichens ganz nicht, als den das prophetische Licht in seinem heiligen Angesichte schon hinlänglich zeichnet.

In eben diesem Jahre, fieng der Bösewicht, der Wüterich, der Timurlenk (oder Tamerlan) der so viel Städte verheeret, so viel Verehrer Gottes umges bracht hat, an, sich hervorzuthun. Seiner Abkunft nach, war er ein Baurenlümmel, hernach ward er ein Hausdieb und Straßenräuber, endlich gelangte er zu der Stufe der Ehre und Glückseligkeit, darauf ihn die Welt bewundert hat, und that die Thaten, welche sein Gedächtniß bey Ehrliebenden verhaßt macht. Gott wolle ihm und seinem Geschlechte, weder in dieser noch in jener Welt gnådig seyn.

Auf den Sultan ol Malek ol Uschraff kam sein Sohn ol Malek ol Manfur Ali, ein Kind von etwa 7 Jahren auf den Thren, den er 5 Jahr und 4 Monat besaß. Sein zartes Alter schloß ihn von Verwaltung der Reichsgeschäfte und vom Umgange mit Menschen aus. Barkuk versahe alles an seiner State, und er starb den 13. Safar A.783. [Majo 1381.]

Sein Bruder, ol Malek os Saleh Hagji Schaaban, ein Kind von 6 Jahs ren fam nach ihm dran. Unter dessen Namen ward das Regiment von eben demselben Barkuk ein Jahr und siebentehalb Monate lang verwaltet.

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eben dieser Barkuk feßte ihn den 18. Ramadfan A. 784. ab. Dieser Malet Saleh beschloß die Herrschaft der Nachkommen des Sultan Kelauns, der seiner Abkunft nach ein türkischer Curde war. Wunderbar ist es, daß, obgleich von dem Nachkommen des Sultans ol Malek on Nasers ihrer dreyzehn den Egyptis schen Thron besessen haben, ihrer aller_Regierung zusammen genommen, den: noch der Dauer der Regierung ihres Stammvaters, des Sultans on Nafers nicht gleich kommt. Denn dieser regierte 44 Jahr und einen halben Monat. Jene aber insgesammt nur 43 Jahr. Gelobet sey derjenige, welcher macht, wie es ihm beliebet.

Von dem Tage an, da der Malek os Saleh abgefeßt ward, das ist, vom 19. Rammadfan des 784. Jahres [Januar. 1385.] geht die Herrschaft der Zirs kassischen Mamluken an. Das ist eine Art von Türken, die dem Fürsten von Chowarczmien gehorsam sind. Der Sultan Kelawun hatte ihrer sehr viele auf gekauft, und als Mamluken in feine Dienste genommen. Seine Kinder und Nachkommen hatten ein gleiches gethan. Aber eben damit hatten sie die Grundfesten ihrer Herrschaft selbst untergraben.

Der erste dieses Geschlechtes, der den Egyptischen Thron bestiegen hat, war of Malek or Thafer Barkuk. Sonsten hieß er Althunboga, aber sein Herr, der Jalboga der åltere, nennte ihn wegen eines hervorragenden Aufschusses in seinem Auge, Barkuk. Unter den Circaßisch mamlukischen Sultanen von Egypten, ist außer diesem Barkuk keiner, dessen Vater ein Moslemer gewesen wäre. Auf Anrathen des Cadhi Seragjoddin ol Balkini llegte man ihm den Ehrennamen ol Malek ot Thaher (der hervorleuchtende Fürst) bey. Dem Sultanate stand er 6 Jahr und achtehalb Monate vor. Alsdann aber empörte sich Jalboga der Mamluk des Sultan Nasers wider ihn in Syrien, fiel ihn im Gjomadil Achar A. 791. [Junio 1389.] mit gewapneter Hand in Egypten an, und ließ ihn nach Ulcrak in gefängliche Haft bringen.

Hierauf kam der Malek ol Mansur Hagji, der Sohn Alaschreffs Scha bans, der in der ehemahligen ersten Regierung als Sultan, ol Malek os Saleh geheißen hatte, wieder zur Regierung, deren er aber nach sieben Monaten sich wieder freywillig begab, weil der Barkuk sich aufs neue hervorthat, zu Anfange des Jahres 792. nachdem sie so erschreckliche Schlachten einander geliefert hats ten, dergleichen in den vorigen Zeiten nicht waren gehört noch gesehen worden.

Der Sultan Barkuk kam also zum zweyten male zur Regierung, und hielt feinen Einzug in Alcahirah also, daß der Sultan ol Malek ol Mansur Hagji ihin zur Rechten, und der Chalif vor ihm her gieng. Er regierte von der Zeit

an,

an, 9 Jahr und 9 Monate, in allen 16 Jahr, 4 Monate, 15 Tage, und starb im Schawal A. 801. [Julio 1399.] und ward in der Torbat os Sahra benge feßt. Er hinterließ an baarem Golde zwey tausend mal tausend und vier hundert mal tausend Dinars, und an Geråthe tausend mal tausend Dinars werth, die Pferde, die er auf seinen Stutereyen hielt, und die Maulthiere, die sanft zu gehn gelernt hatten, und Camele aus Baktrien, nicht mit gerechnet. Das Futter für seine Pferde betrug alle Monate zehn tausend Artabas Gerste. Er war ein kluger und wohlthätiger Fürst, der Gelehrte in Ehren hieit, ihnen zu Ehren aufstund und begegnete, das man von keinem andern Fürsten sich

erinnern kann.

In seinen Tagen ward die große Brücke über den Jordan, der heut zu Tage Nahr os Schariati heißt, gebaut. Daher ein Dichter Anlaß zu einem ars tigen Wortspiel nahm.

Er hatte auch vor, alle Stiftungen zu Liebeswerken, unter dem Vorwande. baß solche dem Fifco entwandt, und dadurch die Helfte der Krongüter zerstücket und abhändig gemacht worden, einzuziehen. Er ließ deswegen eine große Versammlung der Gelehrten anstellen, welcher der Cadhi Seragjoddin ol Balkini, und Ibn Gjammaah, und Schaich Kemaloddin, die Lehrer der Hanefiten, beywohnten. Der Balkini erklärte sich folgendergestalt: Was die Stiftungen für • die Lehrer anbelangte, könnten solche auf keine Weise eingezogen werden, weil sie mehr zu dem Fisco beytrügen, als daraus bekámen. Aber wohl könne man dié

Stiftungen, die eine Fathimah, oder Chadigjah oder Owaischah [gottesfürchtige Weiber oder Nonnen] genossen, einziehen. Die übrigen Anwesenden stimmten diesem Ausspruche bey. Die Krongüter zu Liebeswerken und Verpflegung nothdürftiger, gottseliger und gelehrter Personen auf Schulen zu verwenden, hat zuerst Nuroddin der Zenger angefangen. Seinem Beyspiele folgte der Salahoddin nach. Beyde aber thaten es nicht eher als bis sie auf Befragen von dèm Mufti Jbn Ubi Afrun vernommen hatten, daß ihnen solches zu thun frey stúnde; doch mit dem Bedinge, daß solches kein wahres Gestifte oder Vermächtniß, sondern nur eine persönliche Anweisung für einige, die des Fifci Hülfe verdienten, wåre; sintemahl zu einem wahren Gestifte vor allen Dingen dieses erfodert würde, daß der Stifter das, was er vermachen wollte, eigenthümlich befäße, und zu willkührlicher Verwendung gebrauchen könne. Nun aber sey der Imam oder Fürst nicht eigenthümlicher Herr des gemeinen Vermögens der Moslemer, sondern nur ein Verwalter desselben. Dem Jbn Abi Afrun hatten zu seiner Zeit viele Lehrer von allen vier Gemeinden beygepflichtet. 6993

Auf

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