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Gouvernements dienen. Was aber eigentlich die Stadt Orenburg`angeht, das soll im zweyten Theil unter dem Namen dieser Stadt beygebracht werden.

Zweytes Capitel

Von des orenburgischen Gouvernements Gränzen und Lunkreis, wie auch von den benachbarten Landschaften und Nationen.

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ie von dem orenburgischen Gouvernement verfertigte Generalcharte zeigt, daß die Hauptstadt desselben, Orenburg, nach den darüber anges stellten Beobachtungen unter dem 51. Grad 51 Minuten nördlicher Breite liegt. Es wurde zwar vor Alters auf dieser Seite der Jaik für die Gränze des rußischen Reichs gehalten, welcher die Baschkiren von den Rirgis Raisaken scheidet: allein da nunmehro zwey Horden der Rirgis Raisaken, die kleine und die mittlere, wie auch die untern Rarakalpaken auf ihr Begehren zu Uns terthanen des rußischen Reichs aufgenommen worden, und in Eidespflicht stehen; überdies die orenburgischen Linien und Vorposten sich den ganzen Jaik hinab, bis an seinen Ausfluß ins caspische Meer erstrecken; auch die Stadt Gurs jew unter dem orenburgischen Gouvernement steht: so können die äußersten Gränzen des orenburgischen Gouvernements mit Grund folgendergestalt ans gegeben und bestimmt werden: Von dem Städtgen Gurjew an, oder auch von der Mündung des Jaik, wo er ins caspische Meer fällt, kann man sich eine gerade Linie vorstellen, auf die Mündung des Flusses Jemba zu, um deswillen, weil die Rirgis-Raisaken von der kleinen Horde gemeiniglich an beyden Seiten dieses Fluffes überwintern, auch im Sommer nicht selten mit starken Zügen da herum schweifen. Diesemnach hat man gegründete Ursachen, nach obiger Generalcharte den ganzen 44. Grad der Breite mit dem obern Theil des Sees Aral, wie auch das Ges biet der untern Rarakalpaken, so um diesen Theil des Sees und zwischen den Flüss fen Syr, und Ruwan-Darja liegt, zum orenburgischen Gouvernement zu rechnen; und hernach vom Fluß Syr: Darja, da, wo sein Arm Ruwan-Darja von ihm ausfließt, eine gerade Linie auf den See Telegul zuziehen, in welcher der Fluß Sa rafu fällt. Denn obschon auf der vorigen Landcharte die Gränze der mittlern kir gischen Horde, mit den Szjungoren bis an die Berge gezeichnet ist, wo die Szjungoren ihre Wache halten, welche noch ziemlich weit vom Sarafu lies

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gen; so ist doch kein Beweis vorhanden, weswegen der da gewesene Obristlieutes nant Müller diesen Ort für die Gränze gehalten. Zudem ist es aus den Des partementsacten bekannt, daß sich die Rirgisen über den Fluß Sarasu nach der Szjungorischen Seite so weit ausbreiten, so weit es ihr gutes Vernehs men, oder einfallende Mißhelligkeiten unter einander verstatten. * Und also kann nach diesen und andern bey der orenburgischen Gouvernementscanzley be kannten Umständen der Fluß Sarasu (grün Wasser) mit bestem Grunde auf dasiger Seite für die Gränze gedachter Horde gehalten werden. Fluß nun hinaufwärts bis an seinen Ursprung, und von da durch den Fluß Diefen Hura, welcher in den See Charkaldshin fällt, auf den Ursprung des Ischim zu, und längst demselben hinunter bis an die Mündung des Tersakan, von da weiter eine gerade Linie auf Szwjerino - Golowskajā Rrepost gezogen, so schon zur orenburgischen Linie gehört, und diese n it der neuen sibiz rischen Linie zusammenhängt, die sich bis an den Irrysch nach Omskajá Kres post erstreckt. Von gedachtem Szwjerino: Golowskajá-Rrepost über ben Fluß Tobol hinüber, tritt die isettische Provinz ein, mit ihrer Gränze an des sibirischen Gouvernements jalutorowischen Distrikt, tjumenischen Kreis und catharinenburgisches Gebiet. Provinz mit des kaszanischen Gouvernements kungurischen und kaszaniWeiter hin gränzt die ufische schen Kreisen, und dann das stawropolische Gebiet mit eben diesem kaszanfchen Kreis, und den unter dies kaszanische Gouvernement gehörigen sinbirsEischen und samarischen Kreisen; von welchem leßtern, und zwar von der Stadt Samara man wieder eine gerade Linie auf Zaizkoi Raszatschei ́ Gorodok (Kosakenstädtgen) ziehen kann, und von da am Jaik hinunter bis wieder ju oberwähnten Stadtgen Gurjew, so daß die ganze nach der Wolga zu liegende Steppe dem astrachanischen Gouvernement verbleibt.

Mithin begreift dieser jeßtbeschriebenen Gränzmarkung nach, der gesammte Umfang des orenburgischen Gouvernements, zufolge der verfertigten Generalcharte, ungefähr fünf tausend fünf hundert Werste. aus dieser Charte und dem vorhergemeldeten ersehen, daß dasselbe von rußischen Uebrigens kann man

*) Es ist dieses vor der großen Veran derung geschrieben, welche sich unlängst mit dem sjungorischen Gebiete ereignet hat. Jeßt herrschen die Chineser über die dasigen Länder; welches auch weiterhin,

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wenn in dieser Topographie von den
Szjungoren geredet wird, zu merken ist.
Die eigentlichen Umstände hiervon werden
am Ende dieses zweyten Capitels ange
führt werden.

Landen die zum aftrachanischen, kaszanischen und sibirischen Gouverne ment gehörigen Landschaften umgeben, und daß auf seiner äußern Seite, vom caspischen Meere anzufangen, folgende Nationen seine Gränznachbarn sind: 1) die Turkomannen, 2) die Chiwaner (Chiwinzi), 3) die Aralier (Aralzi), 4) die obern Karakalpaken, 5) die große Horde der Rirgis-Raifaken, 6) Turkestan, 7) Taschkent; außer diesen verbreitet sich auf der Seite des sibirischen Gouvernements und nach dem Jrtysch zu durch die ganje Steppe vom 44sten bis zum 49sten Grad der Breite, 8) die sjungori: sche Nation.

Da nach der Politik und Staatsklugheit überaus viel darauf ankommt, daß diejenigen, die an den Gränzen commandiren, den Zustand der benachbarten Nationen, so viel nur immer möglich, zuverläßig kennen, und die erforderliche Communication und allerley vorfallende Geschäffte dieser Kenntnis gemäß einrichten: so wird es nicht undienlich seyn, ob es gleich noch zur Zeit an ausführli chen und völlig getreuen Nachrichten von diesen dem orenburgischen Gouvernement benachbarten Gegenden und Nationen mangelt, hier doch etwas beyzufü gen, welches, so wie die Landcharte, von Zeit zu Zeit vollständiger gemacht, und zur gehörigen Vollkommenheit gebracht werden kann.

I. Von den Turkomannen.

Die Turkomannen find Nomaden und Nachbarn der Rirgis-Raisaken. Sie nehmen mit ihren Zügen den ganzen Raum ein, der sich jenseit des Flusses Jemba von der Landschaft der Rirgis-Raisaken längst dem caspischen Meere bis zum Gebiet von Persien und Chiwa erstreckt. Ihr bester Zugplatz aber und ihre Zuflucht für Feinden ist in dem mangischlatischen Gebirge, wohin man von Gurjei gerade durch die Steppe mit leichter Fuhre in vier bis fünf Tagen auf einem nicht unbequemen Wege reifen kann. In diesen Gegens den haben sie alles, was man für das Vieh braucht, in lleberfluß, und sind daher reich an Pferden, Kamelen, Hornvich und Schafen; einige treiben auch Ackerbau, und säen Weizen und Hirsen; mehr aber legen sie sich auf den Handel nach Persien, Chiwa, in die Bucharey, nach Balch und Badakschan. Man trift wohlhabende Kaufleute unter ihnen an. An Volk find sie bey weitem nicht so zahlreich als die Rirgis-Raisaken, denn sie können nicht über zehntausend geübte Leute ins Feld stellen: allein man zieht sie im Kriegswesen den Rirgisen vor. Diese verlassen sich auf ihre Menge, und machen zwar Büschings Magazin V. Th.

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wohl

wohl zuweilen einige Versuche, die Turkomannen zu plündern, werden aber trefflich von ihnen abgepust, wie sie denn im Jahr 1736. in einer Action den vornehmen Rirgiskaisakischen Starschin Buchenbajå erschlagen haben, welcher viel Zuneigung gegen Rußland bewiesen, als der Brigadier (hernach Generalmajor) Tewkelew bey ihnen war, und ihm in den aufgetragenen Geschäfften sehr behülflich gewesen. Ist aber ihre Macht den Rirgisen und andern Feinden nicht gewachsen: so retiriren sie sich in obermeldetes Gebirge, wo ihnen schwer beyzukommen, und zu ihrem Unterhalte genug zu finden ist. Sie führen Feuergewehr, Säbel und Lanzen, die sie auch selbst verfertigen. Une ter den dasigen Völkern haben sie den Ruhm, daß sie in Führung des Sälbels besonders geschickt sind. Ihre besten Leute dienen meistens dem Chan von Chi wa um Solb, und in der That wird die Macht der Chane von Chiwa größ tentheils auf diesen Turkomannen und den Araliern beruhen, mit welchen sie fich immer in Bündnis zu stehen bestreben, und mit ihnen gemeinschaftlich off und defensive zu agiren pflegen. Einmal aber geschahe es doch, daß die Tur komannen über den Chan von Chiwa misvergnügt waren, und sein Land bis unter die chiwanische Städte verheerten. Die turkomannische Nation hat keine Chane; sie haben aber Bii oder Fürsten, und Starschinen. Wenn sich jemand aus diesen wählet, der ist sein Richter. Sie sind mahomedanischer Neligion. Sonst ist noch zu merken, daß in dem Steppenstrich zwischen dem Fluß Jemba, und den beyden Seen dem caspischen und dem aralischen auf dem Rücken, worüber zu gehen man drey oder mehr Tagereisen zu Pferde nöthig hat, große Sandhaufen liegen, und diese werden oft durch den Wind von einer Stels le zur andern geführet. Dieses und der Wassermangel verursacht auf der Reise nicht allein viel Beschwerde, sondern auch Gefahr, und die dasigen Völker nennen deswegen diese Gegend das Sandmeer. Will man von Orenburg aus zu ihnen reisen, so ist es nicht möglich diese sandigten und wasserlosen Striche gänzlich zu umgehen. Ehe die Rirgisen ihre Züge in der Nähe des caspischen Meers und des Jaiks nahmen, da diese Gegenden noch von den umherschweifenden wolgischen Ralmyken bestrichen wurden, (welches diesen aber nunmehro verboten ist, indem sie zu Verhütung der Händel weder über den Jaik gehen, noch auch in der Nachbarschaft Zuglager halten dürfen,) zahlte die turkomannische Nation Tribut an den kalmykischen Ajuk Chan.__Als der Geheimerath Wasilei Likititsch Tatischtschew Gouverneur zu Astrachan war, wurde unter dem 30. September 1743. zu Orenburg unter andern bekannt gemacht, die Turkomannen hätten in Betracht der von den Perfia=

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nern und Szjungoren ihnen zugefügten Drangsale jemand an den gewesenen Chan Donduk Ombo gesendet, mit Versprechen, sich mit dreyßig tausend Kibicken dem rußischen Scepter zu unterwerfen; weswegen auch eine Ukasze nach Astrachan geschickt wurde, aber zu spåt, indem ihnen indessen der Schach einige günstige Versicherungen gegeben hatte, und sie dadurch wieder abwendete; es hielt aber der Geheimerath aus den in seinem Gutachten angezeigten Gründen ihre Aufnahme in rußischen Schuß damals nicht einmal für vortheilhaft.

II. Von Chiwa und den Chiwanern.

Das chiwanische Gebiet grånzet gegen das caspische Meer an die Turko

mannen und an Persien, dann an die Bucharey, auch zum Theil an das szjungorische Gebiete, an die Karakalpaken, Aralier und Kirgis-Raisaken; und weil diejenigen, welche aus der Bucharey, Balch und Badak. schan und aus andern Gegenden da herum nach Orenburg reisen, oder von da mit den Handlungscaravanen in alle diese Gegenden gehen, das chiwanische Gebiet unmöglich vermeiden können: so muß man in Absicht auf das orenbur gische Commercium die Stadt Chiwa als die Pforte ansehen; daher es auch nicht unnöthig ist, den Chan von Chiwa und die dasigen Uszbeken zu kennen; indem diese dies Commercium so wohl fördern als hindern können. Kurz, der beste Fortgang dieses Commercii hångt hauptsächlich davon ab, wenn die kirgiskaisakische Steppennation, die unter Rußland steht, ruhig bleibt, indem die nach Orenburg und von Orenburg in dasige Länder gehenden Caravanen, nothwendig durch sie durchziehen müssen, und wenn die Kaufleute von den Chiwanern in ihrem Gebiet nicht gehindert oder gedrückt werden. Es verdient also diese benachbarte Herrschaft hier vor andern eine umständlichere Beschrei= bung, welche, so weit man davon Kenntniß hat, in nachfolgendem geliefert

wird.

In den tatarischen Geschichten führt diese Nation den Namen der Chas raszier, und der Chan von Chiwa schreibt sich noch diese Stunde charaszis scher Prinz. Von ihrem Ursprung wird folgendes berichtet. Vor alten Zeis ten sey ein Herr gegen seine Unterthanen wegen ihrer Verbrechen aufgebracht gewesen, und habe vier hundert Personen männlichen und weiblichen Geschlechts aus seinem Reiche in die Steppe verbannt; diese wären långst der Steppe fortgezogen und an den Fluß Am gekommen, hier hätten sie sich eine bequeme Ståtte ausgesucht und sich niedergelassen. Einige Zeit darauf habe sich ermeldter Nnn 2 Herr

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