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ben, wenn er lebendig in ihre Hände gefallen wåre; allein der sibirische Gous verneur hielt es nicht für gut darein zu willigen; anstatt dessen aber fügte er ih nen in Betracht der zwischen beyden Reichen obwaltenden nachbarlichen Freundschaft darinne, daß sein Leichnam zweymal von ihrer Seite auf der Gränze beschauet werden durfte, zuerst durch gewisse Abgeordnete von dem mungalischen Commandeur, und hernach durch eine ausdrücklich aus Pekin selbst abgeschickte Standesperson vom Range Aschan Ambo, wodurch sich denn ihr so großes Mißtrauen und Zweifel, ob nicht Amursanan noch am Leben seyn, und ihnen vielleicht noch künftig Schaden thun möchte, endlich legte.

Amurfanans Gemahlinn, Bitei, suchte, nachdem sie zu den Kalmyken an der Wolga gebracht worden war, um Erlaubniß an, hieher nach St. Pe= tersburg zu kommen, um Ihro kaiserl. Majestät Elisabeth Petrowna glorw. Gedächtniß unterthänigst aufzuwarten, die sie auch erhielt, worauf sie vor einiger Zeit nebst ihrem Sohne hieher gereiset, aber bald nach ihrer Ankunft krank worden, und den 7. September des vergangenen 1762sten Jahrs verstor ben; ihr Sohn aber, des szengorischen Prinzen Galdan Tscheren Enkel, Punts schuk, will die christliche Religion annehmen.

Ein solches Ende hatte der in der großen Tatarey und im chinesischen Reis che berühmte Amursanan, und mit ihm die zahlreiche szengorische Nation, wels che sonst im Stande war der ganzen chinesischen Macht die Spiße zu bieten, aber zuleht in sehr kurzer Zeit durch des einigen Amursanans unzeitige Herrschsucht zu Grunde gerichtet ward; das Land dieser Nation liegt jeßt wüste.

Drittes

Capitel

Von den Provinzen und Distrikten des orenburgischen Gouvernements.

ben im ersten Capitel ist angemerket worden, daß durch eine besondere Ukasze vom 15. März 1744. zum orenburgischen Gouvernement geschlagen worden die ufische und die isettische Provinz, überdies auch alle von der orenburgischen Commißion angelegten Bestungen, die nach der, noch von der orenburgischen Commißion gemachten Einrichtung in verschiedene Distanzen eingetheile sind, und alle Stabsofficier mit hinlänglicher Instruction, zu Commans Danten haben, welchen in Gränz- und Kriegssachen, auch bürgerlichen Angelegens Ppp 2

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heiten anbefohlen ist zu verfügen, was durch die Ukasze aus dem dirigirenden Senat vestgesezt ist. Hernach wurde durch eine dergleichen Ukasze auf Vorstellung des wirkt. Hrn. Geheimenraths und Ritters Clepljuew unterm 29. Febr. 1740. anbefohlen, der Vestung Stawropol, bey welcher den getauften Kalmyken Land angewiesen worden, einen besondern Kreis zuzulegen, und dazu Wohnpläße von dem kafanischen, sinbirskischen und samarskischen Kreisen abzunehmen. Die dortige Cansley wurde auf eben den Fuß eingerichtet, wie die Provincial: canzleyen. Diesemnach kann man in dem orenburgischen Gouvernement folgende Eintheilung machen. Erstlich die Provinzen, darunter ist zuerst zu seßen die orenburgische, das ist: der orenburgische Distrikt oder das eigentlich zur Stadt Orenburg und der Gouvernementscanzley unmittelbar gehörige Gęs biet; darinne liegt, von unten anzufangen, von der Mündung des Jaik, wo er ins caspische Meer fällt, Gurjew Gorodok, so von dem astrachanischen Gouvernement abgenommen, und zum Orenburgischen geschlagen worden, wo sich schon längst eine besondere Canzley befindet; sodann Jaizkoi Raszarschei Goardok (Cosakenstådtgen) mit allen Cosakenstationen und Vorposten, in den jenigen Geschäften, welche in Gränzsachen und nach den Generalukaszen eine VollStreckung erfodern; und Bugulminskajā Szemskajā Rantora (Cemtoir) mit den zugehörigen Orten und Wohnpläßen an der großen moscauischen Straße. 2) Die ufische Provinz, darinne außer Baschkirien der ofinskische birskische und menszelinskische Kreis. 3) Die isettische Provinz, worinne außer dem szauralischen (jenseit dem Ural liegenden) Baschkirien und den neuerbauten Vestungen drey von dem sibirischen Gouvernement abgenommene Districte sind, nåmlich der ísettische, schadrinkische und okunnewfche. 4) Stawropolskajis, hat zwar nur einen einzigen District, er besteht aber aus einer nicht geringen Anzahl Wohnungen, welche ehedem zu dem kaszanischen, sïnbirskischen und famarskischen Kreisen gehörten. Ferner die Liniendistanzen, worinne, wie oben gemeldet, den Commandeurs unter andern auch solche Geschäfte, wie den Provinzial Worwoden, aufgetragen sind. Man zählet jeßt dieser Distanzen acht, und zwar, unten von der Wolga anzufangen 1) Die samarische, 2)sakmarische, 3) unter-jaikische, 4) krasnogorische, 1)orische, 6) ober-jaikische, 7) ober-uische, 8) nieder-uische, deren Com mandanten alle und jede einige Vestungen unter ihrem Gebiet und Commando haben.

Viertes

Viertes Capitel.

Von Verschiedenheit der Nationen, die sich innerhalb des orenburgischen Gouvernements befinden, von ihrem alten und

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jegigen Zustande.

as die Verschiedenheit der Nationen anlangt, kann man behaupten, daß nächst dem sibirischen schwerlich ein anderes Gouvernement im rußischen Reiche zu finden ist, wo eine solche Verschiedenheit von Einwohnern statt hätte, als jest in dem orenburgischen. Alle diese Nationen können zu bequemerer Beschreibung in zwey Classen getheilt werden. Erstlich diejenigen, welche vor Alters her in den Gränzen dieses Gouvernements gewohnt haben und noch jeßt wohnen, nämlich 1) Russen, 2) Tatarn, 3) Baschkiren, 4) Meschts scherjáken, 5) Ralmyken, 6) Rirgiskaisaken, 7) Karakalpaken, 8) Mordwinen, 9) Tscheremisen, 10) Wotjaken, 11) Tschuwaschen. Sodann die neu angekommenen und Kraft des Stiftungsbriefs der Stadt Orenburg in verschiedenen Gegenden angebauten, als Bucharen, Chiwaner, Taschkenter, Turkomannen, Arawitjånen, Persianer rc. Es möchte wohl allerdings zur Vollkommenheit dieses Theils erforderlich seyn, den eigentlis chen Ursprung und die Herkunft dieser Nationen gründlich zu beschreiben: allein da hierzu viel Kenntniß und Ausbesserung gehört, so mag man zu dem Ende künftig alles, was sich darauf bezieht, von Zeit zu Zeit fammlen, da ich indessen hier so viel als man von ihnen in Erfahrung hat bringen können, nach Möglichkeit zur Beurtheilung erfahrnerer Kenner folgendermaßen mittheile.

1. Von den Russen.

Wenn wir von unfern eigenen Ulterthümern reden, werden wir fast immer und

ben jeder Materie genöthiget der Slaven zu erwähnen. Denn der Zustand unferer Vorfahren und alle unsere alten. Begebenheiten sind größtentheils unter dem Namen der Slaven beschrieben, von welchem wir abstammen. Da aber so wohl unsere als auswärtige Schriftsteller unter diesem Namen viele Natio nen an unterschiedenen Gegenden und von mancherley Namen beschrieben und sie bald in die feythischen, bald in die farmatischen Landschaften gefeßt haben: so entsteht daraus in Ansehung der slavischen und rußischen Alterthümer oft

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große

große Schwierigkeit, und solche Verwirrung, daß wir nicht im Stande find, die eigentlichen Slaven aus den Scythen und Sarmaten zuverläßig ausfündig zu machen, und gewiß zu unterscheiden. Es haben nicht selten die erfahrensten und geschicktesten Liebhaber historischer Alterthümer darinne verstoßen; indem sie theils scythische theils farmatische Völker für Slaven gehalten haben, die doch gar nicht zu ihnen gehören; und dagegen haben sie wieder wirkliche Slaven in scythische und sarmatische Namen verkleidet. Daher sind so vielerley Meiz nungen in Ansehung der slavischrußischen Völker entstanden, so daß ein Volk bey einigen für Slaven, bey andern für Scythen, bey den dritten für Sars maten angegeben wird.

Diese Widersprüche aufzuklären erfodert nicht wenig Arbeit und Zeit, und noch mehr Erfahrung, ist aber auch zu unserer Absicht nicht nöthig. Hier wird es nur um deswillen erinnert, weil, da hier vor den alten Einwohnern der orenburgischen Gegenden und insbesondere bis zu Ankunft der Tatarn die Rede ist, was für Nationen in den Grånzen dieses Gouvernements gewohnt haben, ob und wenn sie den rußischen Fürsten unterworfen gewesen, wir genöthiget sind, der alten Roszaren, Bulgaren, Ugren oder Ungarn zu erwähnen, von welz chen sowohl die rußischen als ausländischen Schriftsteller hinlänglich bescheinigen, 'daß sie bis zu Ankunft der Tatarn gewiß in den Landschaften des orenburgis schen Gouvernements gewohnt haben.

Untersuchen wir die Sache nach unsern rußischen Annalisten: so finden wir die genannten Völker ausdrücklich und deutlich unter der Zahl der Slaven: Bey der Kürze dieser Beschreibung scheint es unnöthig, dieses mit vielen Zeugnissen zu erweisen. Es wird genug seyn, das anzuführen, was uns unser áltefter und glaubwürdigster Chroniken- und Geschichtschreiber der ehrwürdige ries stor von ihnen überliefert hat, nämlich: "Die Stammvåter der slavischen Nation, spricht er, waren Roszaren, die hernach Bulgaren genennt wurs "den, von scythischer Abkunft. Ihnen folgten in ihren Wohnungen die Ugren (Ungarn,) welche hernach an die Donau zogen." Damit stimmt überein, was andere Annalisten von den alten Wohnfißen der Brgaren mit folgenden Worten melden: „Von den Scythen, das ist, Rosaren kamen die sogenannten „Bulgaren und ließen sich an der Donau nieder; nach diesem kamen die ,,weißen (Bjelji) Ugri, und beseßten das slavische land. Diese Ugri ers "schienen zuerst unter dem Kaiser Heraclius, welcher wider den persischen „König Rofroes ju Felde zog." Die Umstände dieser Völker, besonders, wo

sie sich aufgehalten, und aus was für Ursache sie aus ihren dasigen Gränzen aus: gezogen, werden wir zum Theil weiter unten betrachten. Indessen sey es genug anzumerken, daß nach allen rußischen Annalisten, wie auch der gedruckten Fiew: schen Synopsis, die Bulgaren überhaupt mit den Slaven und Russen einerley Sprache geredet haben,

Untersucht man es aber nach den ausländischen Schriftstellern: so giebt es zwar unter diesen, vornehmlich unter den neuern einige, welche die wolgischen Bulgaren für Sarmaten halten, und nicht für wirkliche Slaven; doch be zeugen auch selbst diese, daß sich in den ältesten Zeiten an der Wolga und unter den wolgischen Bulgaren immer eine Menge Slaven befunden, und mit jenen zugleich an die Donau gezogen sey. Ja auch von den Ungarn oder Ugren erzählen sie, daß sie vor Alters, eben wie die Böhmen die flavische Sprache gehabt, so aber in Ungarn bey ihnen verloschen, wovon der verstorbene Geheimerach Wasilei Likititsch Tatijchtschew mit vielem forschenden Fleiß Auszüge aus verschiedenen Autoren gemacht, seiner rußischen Geschichte einverleibet und mit Anmerkungen erläutert hat. Man mag also feine Untersus chung gründen, auf welchen von beyden Theilen man will: so werden wir doch unsers Zwecks nicht verfehlen. Denn wir ersehen so wohl aus dem erstern als aus dem leßtern, und aus dem weiter unten anzuführenden fattsam, daß bis zu Ankunft der Tataren in den orenburgischen Gegenden Slawen Russen gewohnt haben. Wilhelm Rubruquis, welcher von Ludwig IX. König in Frankreich im Jahr 1253. nach Christi Geburt als Gesandter in die Tararey geschickt wurde, hat von diesen Gegenden und ihren Einwohnern deutlicher als andere Erwähnung gethan; er sey daher der erste, den wir von ausländischen Schriftstellern anführen. Dieser Mönch hat im 23ften Capitel seiner Reisen von dem Fluß Jaik und den da wohnenden Völkern folgende Beschreibung gez macht: „Nachdem wir ungefähr zwölf Tage von dein Fluß Etilia (von der „Wolga, weiche Entfernung auch noch nach jeßiger Erfahrung zwischen der Wolga und dem Jaik ben mittlerer Reise zutrift,) weiter gereiset waren, ers reichten wir einen andern großen Fluß, Namens Jagag, (Jaik,) welcher aus den nordlichen Gegenden des Landes Paskatir herabläuft, und in dieses Meer „fállt, (ins caspifche, von dem er vorher geredet ;) die paskarirische Sprache „aber und die ungarische ist einerley; fie sind allesammt Hirten, und haben „weder Stadt noch Flecken; gegen Abend grånzen sie an die große Bulgarey." Hierauf erzählt er auch, daß die an jener Seite der Donau nicht weit von Cons

ftantinopel

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