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sidski übernommen. lleber dieses werden noch dreyßig Seelen angegeben, wegen welcher der kalmykische Prinz Donduk Ombo im Jahr 1734 und 1735. Vorstellung that, sie ihm auszuliefern, und, wenn es nicht möglich wäre, sie zur Rückkehr in die kalmykischen Ulußen zu bewegen, sie an den Prinz PeterTaischin, der ein Christ worden war, zu seinem Unterhalt abzuliefern; worauf ihm in Ihro Kaiserl. Maj. schriftlicher Antwort vom Jahr 1735. unter andern zu wissen gethan wurde: man werde in Ansehung der getauften Kalmyken nach altem Gebrauch und der Vorfahren Tractaten verfahren, und sollten dieselben unter das Commondo des christlichen Prinzen Peter Taischin abgegeben werden. Im Jahr 1736. schrieb dieser Prinz Bonduk-Ombo abermals, und sein Ges fandter Dshimba Dshamso stellte mündlich vor: „man möchte ihm die getauf„ten Ralmyken abliefern oder inskünftige ihnen die Taufe versagen. Wollte „man aber die getauften Ralmyken nicht in seine Llußen ausliefern, so möchte „man sie insgesammt von der Wolga hinweg und in entlegene rußische Länder „führen, und sie da als wirkliche Russen ansäßig machen und zum Dienst braus ,chen; wenn sich ferner Ralmyken zur Taufe meldeten, und es nicht verboten werden sollte sie anzunehmen: so möchte man sie nur nicht in den wolgischen Städten wohnen lassen, sondern in die Residenzstådre zusammen thun, nach S. Petersburg und Moscau, und wo es genug verständige Popen gebe, die „ sie in der christlichen Religion unterrichten und bevestigen könnten“. Hierauf wurde, der Resolution der damaligen Cabinetsminister zu folge, dem DondukOmbo folgende Antwort ertheilt: „es sey unmöglich und der christlichen Relia ,gion zuwider, ihm die getauften Ralmyken auszuliefern, und die Annahme der fich freywillig zur Taufe meldenden Kalmyken zu verbieten. Was er aber vorgestellet habe, wegen Verseßung aller getauften Ralmyken in entferntere rußische Gegenden, und wegen des Ulmskandes, daß man diejenigen Kalmyken, die fich künftig in den wolgischen Städten zur Taufen angeben würden, nicht » verstatten möchte, bey diesen Städten zu wohnen; das werde aus den von ihm angeführten Gründen genehmiget, und solle bestermaßen in Erfüllung gebracht „werden, so daß dieselben unter das Commando des christlichen Prinzen Peter „Taischin abgegeben werden sollten; würden aber Kalmyken, die in den Ulußen seine Mordthat oder grobes Verbrechen verübt, sich in den rußischen Städten zur „Taufe melden, so sollten solche nicht angenommen, sondern wie sonst in die kalmy „tischen Ulußen geliefert, ja auch die ungetauften Ralmyken nicht ohne Paß und Erlaubniß ihrer Prinzen bey den Städten gedultet werden.“ Hierüber find damals die gehörigen Ukaszen ausgefertiget worden.

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In eben diesem Jahre 1736. brachte der oberwähnte christliche Prinz Pe= ter Taischin, ein Enkel des Ajuk Chan, bey dem Collegio der auswärtigen Affairen unter andern an: „man möchte seine eigene Iluße, nebst denjenigen Illus „ßen, welche ihm von seinen Geschlechtsverwandten durch Erbfall dem Rechte nach ́ gehörten, an ihn abgeben, ingleichen auch die geraufren Kalmyken, welche sich „ben verschiedenen Städten, und bey dem Ausfluffe des Flusses Jlawljá aufhalten, und für ihn an einem schicklichen Ort eine Stadt erbauen lassen."

Unterdessen hatte in eben diesem Jahre 17,6. der verstorbene General Alexander Iwanowitsch Rumjánzow dem obgemeldten Collegio auf eine von demselben an ihn ergangene likasze vorgestellt, seiner Meinung nach sey zu. Anbauung der getauften Ralmyken kein bequemerer Ort, als gegen den Ursprung des Flusses Jt hinauf, da sey eine große Steppe zwischen den Flüssen Rinel und Sok; hier finde sich eine ziemlich große Strecke zu ihrem Herumziehen bis selbst an den Jaik und an das neuerbaute Kosakenstadtgen Sakmarska, die Gegend fen ganz angenehm, es gåbe da fischreiche Flüsse, und am Ufer satt Waldung; er fügte auch Staatsursachen bey, und stellte den Vercheil vor, den es dem rüssischen Meich bringen werde, wenn diese Ralmyken in dasige Gegend verpflanzt würz den. Dieser Vorschlag des Generals Rumjánzow wurde vermittelst oben ans geführter Likasse vom 7. November dem Staatsrach Ririlow mitgetheilt, mit Befehl, er sollte alle dasige Gegenden, so damals unter seinem Gebiet waren, ustersuchen, ob sich bequeme Pläße fånden, wo alle christliche Ralmyken einen `schicklichen Aufenthalt und Land zu ihrem Umherziehen haben könnten, und sie das hin verseßen; und dem christlichen Prinzen Peter Taischin, der ihr Commandeur seyn solle, sollte er an einem dienlichen und vesten Orte einen Hof bauen, nebst Wohnungen für seine Szaifangen und Hofleute; die Kalmyken möchten ane fangs umherziehen, mit der Zeit aber sollten sie zur Niederlassung in Höfen, und zum Ackerbau gewöhnet werden; wenn er alles untersucht und überlegt habe, folle er an das Collegium Bericht nebst Gutachten einsenden.

Auf diese Ukasze brachte Ririlow, als er zu Menszelinsk war, unter dem 23. December eben vieses 1736. Jahrs bey dem Reichscollegio der auswårs rizen Affairen an, unter der dasigen Gegeud halte er zur Niederlassung der Ralmyken wie für die beste, so am halben Obertheil des Flusses Cok liege, welcher unter dem 53sten Grave nordlicher Breite in den Samara falle, und fügte hins zu, sie würden daselbst den ganzen Winter durch Unterhalt für ihre Pferde und Vich in den Steppen finden, welche auf anderthalhhundert und mehr Werßte ringsumher lågen; und, wenn das Collegium anzubefehlen geruhte, daß sich ermelderer

christs

christlicher Prinz Peter Taischin mit den getauften Kalmyken da niederlassen follte, so wolle er diese Gegend selbst besehen, und eine mäßige Garnison dahin verordnen; Ackerbau aber sey erft von den Enkeln oder Urenkeln dieser Ralmy: ken zu erwarten, u. s. w.

Auf diese Vorstellung Ririlows erfolgte nun zwar eine Ilkafze vom 7. April 1737. in welcher ihm befohlen ward, zum Aufenthalt der Fürstin Anna Taischina, des gedachten Taischin Gemahlin, (denn Taischin selbst war uns terdessen zu St. Petersburg verstorben) und für die bey ihr befindlichen Ralmy: Een an einem schicklichen Orte eine mäßige Vestung mit einer Kirche darinne zu erbauen; dieser Fürstin und ihren Szaisangen, wie auch dem Obristen Szmjeew, welcher Commandant dieser Vestung seyn solle, auf das eheste Höfe zu errichten, und wegen ihres Unterhalts sein Gutachten einzusenden. Allein, weil indessen Ririlow am 14. April, und also noch, ehe diese Ikasze eintraf, zu Samara verstorben war; worauf das Departement bey der orenburgischen Expedition dem Geheimenrath Tatischtschew aufgetragen wurde; überdies besagter Obrifter Szmjeew dem Collegio der auswärtigen Affairen unterm 12. May dieses 1737sten Jahres Vorstellung that, es schicke sich verschiedener Umstände wegen nicht wohl, die Fürstin und die christlichen Ralmyken in die von Ririlow gewählten Gegenden zu sehen; seiner Meinung nach sey es besser, wenn sie sich innerhalb der sakamischen Linie niederließen, und für die Fürstinund ihre Szais fangen eine Vestung an der Wolga, Sok oder Ronduṛtscha gebauet würde, von welchem allen er seine besonderen Gründe anführte: so wurde dieserwegen aus dem damaligen Cabinet durch eine Lkasze vom 21. May dem Geheimenrath anbe: fohlen, er solle sowohl Ririlows als Szmjeews Vorschläge untersuchen, genaue Erkundigung von diesen Gegenden einziehen, und hauptsächlich, wenn es Zeit und Umstände erlaubten, fie in Person in Augenschein nehmen, und dann aus beyden Gegenden eine anweisen, daselbst eine kleine Vestung, Kirche und Höfe bauen lassen, und das übrige nach der an Ririlow abgelassenen Ukasze in Ordnung bringen, welches alles seiner Klugheit und Beurtheilung überlassen

werde.

Kraft dieser Ukasze wies der Geheimerach zu Erbauung dieser Vestung einen Plaß in der Gegend Ruma Woloschka, nicht weit von der Wolga, an, indem er diese Lage für die bequemste zur Niederlassung der Fürstin und zum Una terhalt der christlichen Ralmyken erachtete. Nachdem er hiervon unter dem 24. September Bericht erstattet hatte: wurde es durch eine Llkasze aus dem Reichss collegio der auswärtigen Affairen vom 31. October 1737. genehmiget, und ihm

auf

aufgegeben, diesen sämmtlichen Ban nach Inhalt der vorigen Ukaszen auf das schleunigste zu Stande zu bringen, 1 diefer Gegend und von den an die christ lichen Kalmyken anzuweisenden Låndereyen eine Charte machen zu lassen, nebst einem Riß von der Stadt und den Gebäuden, und solche ans Collegium zu überfenden; welche Stadt hernach durch eine besondere Ukasje Stavropol genennt wurde. Was aber eigentlich diese Stadt und ihren Bezirk betrift, wird in dem zweyten Theile ausführlicher gemeldet werden.

Uebrigens ist zu bemerken, daß der Obriste Szmjeew, als er sich mit er: meldter Fürstin zu Saratow aufpielt, bey dem Obristen und Woewoden Be Elemischew von solchen getauften Ralmyken übernommen hat, von beyderley Geschlecht, an 700 Kiburken, 2104 Seelen, welchen vor der Hand Rrasno: járskaja Krepost unweit Alexiewskajå am äußersten Ende der szakamischen Linie angewiesen wurde, wo genug Stabs. und Oberofficier - Häuser und Gebäu de leer stunden. Als der Winter verstrichen war: wurde die Fürstin mit ihren Shaifangen in die neue Vestung Srawropol eingeführt, unter der Aufsicht des Obristen und Commandanten Szmjeew, welcher im Jahre 1751. Briz gadier wurde.

Seitdem sind diese getauften Ralmyken von Zeit zu Zeit mehr angewachs sen, indem sich viele aus Astrachan und andern Gegenden zu ihnen gesammlet; denn, vermöge der hernach erfolgten Llkaszen müssen alle Ralmyken, welche die heilige Taufe verlangen, sich zu den stawropolischen halten. Ihr vornehms fter Zuwachs, diejenigen ungerechnet, welche einzeln und in geringer Anzahl ans gekommen, war folgender:

Im Jahr 1741. kamen mit dem Pisar Jljee Raschkoi aus Astrachan

1743. wurden von den bey Ríszljár umherziehenden mit dem
Lieutnant Járzow geschickt

1744. kamen an Ralmyken, so zu den Illußen des Prin
jen Artem Torgoutskoi gehdren, von Astrachan

Büschings Magazin V. Th.

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Ribitken

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Im Jahr 1744. von dem Prinz Paul Torgoutskoi fammt seiner Gemahlin Wjerajá Andreewa aus Astrachan und Rrasnoi Jår

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1745. mit dem Szaisang Iwan Adshei aus Astrachan

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mit Prinz Andreas Choschoutow in Begleitung
der Enkelin des oberwähnten Ajuk Chan, Helena

1747. mit dem Szaisang Boldai Ischiew, der nach seiner
Ankunft ju Stavropol vor der Taufe starb

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In Summa, nach dem Bericht der stawropolischen Cangley im Junius 1754. männlichen und weiblichen Geschlechts 8695 Personen.

Ben Lebzeiten besagter Fürstin stunden alle diese christlichen Ralmyken uns ter ihrer Regierung und Befehl. Es war durch ein an sie ergangenes gedrucktes Reichspatent verfütiget, auf welchem Fuß sie stehen und diese Kalmyken halten sollte. Anfangs waren zu Versorgung dieser Kalmyken Låndereyen und Güe ter bestimmt längst der Wolga hinunter von der Mündung des Flusses Tsche. remschan bis ans Dorf Zarewschina, und bis an die Lehngüter der Landmiliz von Krasnojárskajá Krepost; dann quer über an dem Fluß Rondurtscha hinauf bis an die tscholninskische Straße, worauf man von dem Landstädtgen Sergiewsk nach Raszan reiset, mit der Befugnis, auf diesen Lehngütern umherzuziehen, zu jagen, Holz zu hauen, fürs Vieh_zu grafen, in den Seen Fische zu fangen, um ihnen dadurch und durch andere Mittel und Wege ihre Versorgung zu verschaffen; dabey war anbefohlen, sie auf alle mögliche Weise dahin zu vermögen, daß sie erst zum Heumachen, und dann zum Getraidebau Tust bekås men. Nach diesem wurde durch eine Ukasze aus dem dirigirenden Senat am 19. Febr. 1739. befohlen, dies Land unter alle einzeln nach Masgabe ihres Standes und Ranges abzutheilen. Kraft dieser Ulkafze wurden ihnen zu ihrer Anbauung fieben Sloboden angewiesen, und durch eine besondere Ukasze verordnet, in jeder

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