صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

Slobode hundert Stuben zur Wohnung für die Ralmyken, und in vier Sloboden auch Kirchen zubauen, und Priester mit andern Geistlichen daben zu bestellen.

Nach der Fürstin Taishina Tode wurde die Regierung über die christlichen Ralmyken anfangs ihrem Verter Fürst Perer Torgoutskoi übergeben; nach seinem Tode aber hatten die übrigen vornehmsten unter den Prinzen und Sjaisangen das Regiment gemeinschaftlich, und dem christlichen Prinzen Tikita Der betew wurde der Vorsiß gegeben; allesammt aber stunden sie unter der Hauptdirection des Reichscollegii der auswärtigen Uffairen bis ins Jahr 1744. in dies fem Jahre wurden fie sämmtlich, so wie auch Stawropol, auf Vorstellung dies ses Collegii und zufolge der Ukasze aus dem dirigirenden Senate vom 18. April ju dem Gebiet des orenburgischen Gouvernements geschlagen. Seit dieser Zeit find alle ihre nachher vorgekommeue Angelegenheiten in der Orenburgischen Canz-ley besorgt worden. Llber ihre sämmtliche Einrichtung und Verfassung feßte der wirkliche Geheimerath, Ritter und Gouverneur des orenburgischen Gouverne ments Iwan Iwanowitsch lepljuew nebst den Mitgliedern dieser Canzes ley eine Verordnung auf, welche mit seinem Bericht unter dem 8. November dieses 1745. Jahres an den dirigirenden Senat zur Beurtheilung und Genehmigung eingesendet wurde. Hierauf erfolgte am 22. und 23. Januar 1745. Resolution, welche zu gehöriger B:folgung vermittelst einer Ulkasze vom 12. Febr. dieses Jahres zugefertiget wurde. Diese Verordnung wird nunmehro in allendahin einschlagenden Angelegenheiten als das Hauptgrundgesetz angesehen, welchem zufolge statt dessen, daß anfangs diese Ralmyken unter einer einzigen Person frunden, ein gemeines kalmykisches Gericht errichtet ist, in welchem der tafige Stadt - Commandant die Präsidentenstelle hat, und die Ralmyken in 8 Kompagnien eingetheilt worden. Es ist auch verfügt, alle Sommer aus ihnen auf dreyhundert Mann nach Orenburg zum Dienst (auch um anderer Ursachen willen) mit den vornehmsten Szaisangen zu stellen, und für diesen Dienst einem jeden Commandirten, so lange als sie im Felde stehen, Sold_zu funfzig Copjeken auf den Monat nebst monatlichen Proviant zu reichen, den Szaifangen aber nach ihren Umständen eine Vergütung zu geben; welches denn auch also mit ihnen gehalten wird. Aus beygefügter Tabelle kann man ersehen, was für Stellen nach diesem Etat bey ihnen errichtet sind.

[ocr errors][merged small]
[merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]
[ocr errors]

Ueberdies ist, um den Ralmyken Kindern die rußische Sprache beyzu bringen, Befehl gegeben worden, eine Schule zu halten, worinne der PriesterKinder auch die kalmykische Sprache lernen rüssen. Zu Erhaltung der Schule find vierhundert und siebenzig Rubel ausgefeßt; zu Saamengetrande für tårfrige Ralmyken sechshundert und drey und funfzig Rubel; zu den andern Ausgaben und zu Sold für die, so im Dienst stehen, tausend Rubel, ́alles zusammen, was nach diesem Etat für sie ausgeworfen ist, zwey tausend und vier und siebenjig Rubel; und auf den ganzen stawropolischen Etat fünftausend siebenhundert Rubel, welche Summe auf die kaszanische Gouvernementscangeley angewiesen ist, und auch von derselben jährlich ausgezahlt wird.

Was aber die Orenburgischen Ralmyken anbetrift: so wurde anfangs denen, die zu den bey Jaizkoi Gorodok befindlichen ungetauften Ralmyken gehörten, auf ihr Verlangen erlaubet da zu wohnen, vermöge einer Ulkasze aus dem dirigirenden Senat vom 19. Junius 1745. auf das Unbrigen des obermeldten Geheimenraths und des Reichscollegii der auswärtigen Affairen, daß sie bey ihrem dasigen Aufenthalt nach Masgebung der Privilegien der Stadt Orenburg bey vorfallenden Gelegenheiten Dienste leisten, darneben aber Handel und Ges werbe treiben sollten, mit der Verordnung, wenn die kalmykischen Prinzen sie mit aller Gewalt zurück haben wollten, und sie alsdenn die Taufe nicht annähmen, so könne man sie nicht vorenthalten; öffentlicher heidnischer Gößendienst aber sey ihnen nicht zuzulassen. Als sie herüber zogen, befanden sie sich alle in größter Armseligkeit, aber durch den orenburgischen Handel, und vornehmlich durch ihre Handwerksarbeiten, (worinne fie besondere Geschicklichkeit besißen) kas men sie bald in beßere Umstände so wohl an Pferden als an Vieh; als dies der Kalmykische Statthalter Donduk Daschi durch die aus der kalmykischen Horde hieher reisenden Handelsleute erfuhr, schickte er einen Szaisang Laiwat, mit der Anføderung, sie sämmtlich in seine Horde durch diese Szaisang verabfóls gen zu lassen.

Man eröfnete aber der obgemeldeten 1lkasze zufolge dem Szaisang, man wolle fie ihm nicht vorenthalten, wenn er fie alle zusammen bringen könne, ausgez nommen die, welche getauft zu werden verlangten, welches auch ihnen felbft zu wissen gethan wurde. Weil nun viele keine Luft hatten von Orenburg wegzugehen, so meldeten sich ihrer hierauf bey dem Szaisang selbst, als solche die ges tauft zu werden verlangten, vier und zwanzig Kibitken, so vier und achzig Perso nen beyderley Geschlechts betrugen, die denn auch damals getauft wurden. Es waren auch schon vorher acht und zwanzig Seelen Christen worden.

luu 3

Die übriz gen

gen aber, die keine Christen werden wollten, zusammen hundert und zwanzig, wurz den mit dem Sjaisang in die kalmykische Horde fortgeschickt. Nach diesem hat fich ihre Zahl durch ausgetretene Gefangene aus der Horde und durch Ankömmlinge vom Jaik, die fich ausdrücklich der Taufe wegen hieher begeben, vermehrt, so, daß ihrer im Jahr 1754. bey Orenburg unter dem Commando des obgedachten Prinzen Semen Choschoutow sechs und funfzig Kibirken gezählet wurden, an Personen zweyhundert und fünf månnlichen und weiblichen Geschlechts, darunter außer dem Prinzen ein Szaifang und zwey Starschinen. Des Sommers wird ein Theil von ihnen zu Vorposten gebraucht zugleich mit den stawropolischen christs lichen Ralmyken und andern irregulären Truppen; sie bekommen aber keinen Sold; blos dem Prinzen werden monatlich zehn, und dem Szaisang_drey Rubel gegeben. Mit der Zeit kann sich ihre Anzahl vermehren, besonders wenn die das figen geistlichen und weltlichen Beamten keinen Fleiß an Erleuchtung dieser vom Heidenthume verfinsterten Leute, sparen.

Aus den bisher angeführten Umständen erhellet, daß alle im orenburgis schen Gouvernement befindliche Ralmyken, so wohl getaufte als ungetaufte, von den wolgischen Kalmyken abstammen. Die an beyden Seiten der Wolga im astrachanischen Gouvernement, unter dessen Gebiet fie auch stehen, umber ziehen. Die Beschreibung dieser wolgischen Ralmyken, gehört nun zwar nicht eigentlich zum orenburgischen Gouvernement; weil sich aber doch eis nige von ihnen nunmehr in demselben befinden: so wird es nicht überflüßig seyn hier benzufügen, wie stark sie sind, von wannen und wenn sie sich Rußland genähert und unterworfen, um es künftig weiter zu untersuchen und es hauptsächlich denen, die hiervon gründlicher unterrichtet sind, zur Ergänzung und Verbeßerung zu überlassen.

Alle unter dem Namen, Ralmyken, bekannte Völker werden insgemein unter der Benennung der Mungalen oder Mogulen begriffen. Es ist oben bey Gelegenheit der Tatarn aus der genealogischen Historie des Abulgaszi Bajadur Chan angeführt worden, daß von Turk, (welchen er als den ältesten Sohn des Japhis oder Japhet angiebt) im fünften Glied abgestammt Alantscha oder Alanszjá Chan, der zwen Söhne hatte, Mogul und Tatar, unter welche er seine Herrschaft gleich getheilt. Und also wären von dem einen die Mogulen und von dem andern die Tatarn entsprossen. Ob aber dies Grund habe oder nicht, mögen diejenigen untersuchen, welche mehrere Kenntniß von Alterthümern haben. Eine unstreitige Wahrheit ist, daß die wolgischen Ralmyken vor Alters mit den Szjungoren (von welchen oben unter den mit dem orenbur:

orenburgischen Gouvernement benachbarten Nationen Nachricht gegeben worden) zusammen umhergezogen und immer für einerley Volk gehalten worden. Als aber große Ilneinigkeit unter ihren Prinzen einriß, trennten sich um das Jahr 1620, dieser Prinzen zwey, Namens Loußzang und Jeldeng (welche leibliche Brüder von dem Großvater des bekannten Ajuk Chans waren) mit Einstim mung einiger von ihren Unterthanen von den Szjungoren, und nachdem sie stärker worden waren, brachten sie die tatarischen Rationen unter sich, wel che sich damals in den Gegenden aufhielten, wo jest größtentheils die Rirgis kaisaten umherziehen. Zuerst kamen sie mit allem ihren Volk an den Fluß Jem ba, welchen die Tatarn Dshen, diese Prinzen aber Szen nennten, das ist, den Beerfluß, weil viel Beere daran wachsen. Hernach zogen sie an den Jaik und schweiften eine Zeitlang an diesem und den in Jemba und den Jaik fallenden Flüssen umber. Insbesondere lagerten sie sich längst dem Fluß Or, welcher um deswillen auch noch jest in ihren kalmykischen Gesängen erwähnt wird, wie der stawropolische Protopope Gubowskoi versichert hat, der der kalmyki. sehen Sprache genugsam kundig ist. Als sie sich nun in diesen Gegenden eine zeitlang aufhielten, hörten sie, die Wolga sey viel größer als der Jaik; es schickte also der Prinz Louszang jemand aus, um auszukundschaften, wie die Gegenden um die Wolga beschaffen wären, und da er erfuhr, daß es dort satt Ackerfeld und Weidepläge zum Herumzehen gebe, machten sie sich auf, giengen über den Jaik und lagerten sich in diesen Gegenden. Damals bezwangen sie auf vierzigtausend Kibitken der da herumzehenden nagaischen Tatarn, brachten auch viel Turkomannen, die ihre Zige an der Ostseite des caspischen Meers haben, unter sich. Nach ihrer Ankunft an der Wolga trennte sich auch dieser beyden Prinzen Bruder Schukur: Datschin von den Szjungoren, kam zu ihnen, und bewog die nagaischen Tatarn sich ihm zu unterwerfen. Darüber en zweyte sich Louszang mit ihm und zog über den Jaik nach dem Fluß Or, in der Absicht nach Tibet zu gehen, wo der Dalai-Lama refidirt. Hierauf brachte Shukur alle Ralmyken, die unter Loufzang gestanden hatten, unter sich; Louszang aber entwich mit wenig Kibitken nach Tibet, von wannen er auch nicht wieder kam. Wenn und wie sie nun unter rußische Herrschaft gekommen, davon hat man zwar in der orenburgischen Gouvernementscanzelen keine aus führliche Nachricht; so viel aber weis man, daß es unter der Regierung des Zars Alerius Michailowitsch geschehen ist.

Obengedachter christlicher Prin Peter Taischin schreibt in der Bittschrift, so er im Jahr 1736. als er ju S. Petersburg war, eingereicht hat, ausdrücklich

« السابقةمتابعة »