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andern wieder. Man schüßte und vertheidigte die Geistlichkeit aufs äusserste wider die weltlichen Obrigkeiten und Regenten, und man suchte, sie der weltlichen Botmäßigkeit ganz zu entziehen, doch so, daß man das für die Geistlichkeit gewonnene als ein Eigenthum des heiligen Stuhles betrachtet wissen wollte. Die langwierigen und blutigen Kriege und Unruhen wegen der Investitur, welcher den deutschen Kaisern das Leben so säuer machten, und der ehelose Stand der Geistlichen, welchen Gregor VII. gebot und einführte, find handgreifliche Proben und Beweise, wie man die Unabhängigkeit der Geistlichkeit von der weltlichen Regierung, und die alleinige Abhängigkeit derselben von dem Pabst zum Zweck hatte. Die Personen und die Güter der Geistlichen waren heilig; niemand durfte und sollte sich ein Recht darüber anmassen. Der Pabst eignete sich dies Recht allein zu.

Niemand nahm sich der Wahlfreyheit der Kapitel und Vorrechte der Bischöfe und Prälaten eifriger an, als der Pabst, wenn über die darin geschehenen Eingriffe einer weltlichen Gewalt Beschwerden einliefen; nur der heilige Vater selbst wollte an keine Regeln gebunden seyn.

Rom hatte sich das Recht erworben, die Bischöfe und Prälaten zu bestätigen, es mischte sich in die Wahlen der Kapitel; es wollte von der Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit der Wahlen richterlich urtheilen; and nichts sahe man lieber, als wenn durch angebrachte Klagen Gelegenheit gegeben wurde, dies richterliche Amt geltend zu machen. Was hiebey anfangs ein wohlgemeinter Rath,eine freundschaftliche Erinnerung und Ermahnung des ersten Bischofes der Christenheit gewesen war, hatte sich nach und nach in Willensmeynungen und Befehle des Statthalters Christi verwandelt. Man wagte es, die Wahlfreyheit der Kapitel zu kränken, man erfand die Erspectanzen und Anwarthschaften, und man maßte sich des Rechts an, die geistlichen Pfründen nach Willkühr zu vergeben. Dies war ein Mittel, in allen Ländern und Reichen eine Menge Creaturen zu haben, welche dem römischen Hofe, dem sie ihr Glück zu verdanken hatten, gänzlich ergeben waren. Und hatte jemand das Herz, sich solchem eigenmächtigen Verfahren zu widersehen, und schrie man über die Eingriffe Roms in die Rechte und Freyheiten der Kirche, so wurde mit dem Bann und der Absehung gedrohet. Rom war nicht minder erfindungsreich, alle geistlichen Güter zu schätzen. Man hatte die Annaten aufgebracht, und man wußte auf vielerley Weise und unter manchetley Vorwande die Freyheit von Auflagen zu nußen: man ließ sich also die zur Vertheidigung der Freyheit dargeliehenen Waffen theuer bezahlen. Die Könige und der Staat mußten sich erst die Erlaubniß des heil. Vaters ausbitten, wenn sie von ihrer Geistlichkeit Geld haben wollten, allein der Pabst war darüber erhaben, und gebot nur. Er hatte jetzt seine Gewalt kennen gelernet, und ging mit dreisten Schritten zu einer unumschränkten Herrschaft in der Kirche fort. Welch ein Unglück, daß das Gefühl der Macht so nahe mit dem Mißbrauche

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Mißbrauche derselben verknüpfet ist! Wie viel Gutes hätten die Päbste bey dem rechten Gebrauche ihrer Gewalt stiften können!

Aller Italiänischen Feinigkeit ungeachtet, konnte doch dieser Plan des Despotismus nicht verborgen bleiben, welcher durch die Beherrschung der Geistlichkeit sich alle weltliche Staaten und Reiche unterwerfen wollte. Die Schritte und Maaßregeln wurden zu verwegen, und der Mißbrauch zu groß und za handgreiflich; daher dachte man auf Mittel, sich zu wehren, und sich wider diese Fluth mit Dammen zu verwahren. Schon im XI. Jahrhundert war man in Spanien nicht zufrieden, daß der påbstliche Hof eigenmächtig Bischöfe ernennen wolte, und man entwarf ein Geseß, wodurch Fremde von den geistlichen Würden und Pfründen ausgeschlossen wurden. Ferdinand III. oder der Heilige, welcher die Krone Leon mit der Krone Castilien verband, und die Reichsstände widerseßten sich eifrig der angemaßten Gewalt des römischen Hofes und die Aragonischen Könige nicht minder. Ludowig der Heilige und die französische Kirche seßten den Eingriffen des Pabstes im Jahre 1254 die pragmatische Sanction entgegen.

Die Geistlichkeit der römischen Kirche ist nicht von einerley Art, wie in der protestantischen Kirche. Man hat sich zwo Hauptarten vorzustellen: die Welt: und Ordens: Geistlichen; dazu kann man noch die Ritterorden hinzu sehen, welche gleichsam ein Mittelding von geistlichen und weltlichen sind. Diese leßtere stiftete der Pabst zur Zeit der Kreuzzüge, welche mit dem Schwerdte die Religion vertheidi: gen und ausbreiten sollten.

Auf solche Weise verpflichtete er sich den mächtigen Adel und sammlete aus selbigen Gesellschaften, welche unter seiner Aufsicht stunden und seines Schußes bedurften. Die sogenannte Weltgeistlichkeit ist die Aelteste in der Kirche und die ursprüngliche. Die hohe Geistlichkeit, als die Bischöfe, waren in der Kirche Die angesehensten und mächtigsten; welche nicht als Unterthanen, sondern als Mitkollegen des römischen Bischofes angesehen seyn wolten. Eine solche Denkungs und Verfahrungsart konnte zu Rom nicht gefallen, und dieser erste Bischof der Kirche wolte nicht der erste unter seines Gleichen, sondern der gebietende Oberherr der Bischöfe und der ganzen Kirche seyn. Es war also in der Befolgung des Planes der Herrschsucht nothwendig, den Bischöfen die Flügel zu beschneiden und sie in eine unterthänige und folgsame Abhängigkeit des heiligen Stuhls zu setzen.

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Zu dieser beschlossenen Demüthigung der Bischöfe, fand Rom kein beßeres und sicherers Mittel, und es konnte keine bequemere Werkzeuge brauchen, als die Mönche. Diese Mönche hatten zuerst unter der Zucht und Botmäßigkeit der Bischöfe gestanden. Der römische Bischof hatte den Mönchstand weder zuerst erfunden und aufgebracht, noch die ersten Mönchsorden gestiftet. Als er aber Büschings Magazin, v. Theil.

einsahe,

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einsahe, wie nüßlich ihm diese Leute werden konnten, so eignete er sich nicht nue das Recht zu, Mönchsorden zu stiften, sondern entriß auch selbige der Bothmäßige keit und Gerichtsbarkeit der Bischöfe und unterwarf sie sich selbst unmittelbar. Indem der Pabst den Mönchen ein solches Ansehen gab, sie unter seine Flügel mahm und aus der Fülle seiner apostolichen Gewalt neue Orden schuf, so verband er sich selbige dadurch aufs genaueste. Ihr Vortheil und Interesse wurde mit Dem påbstlichen Interesse einerley, und man konnte sich auf den unermüdeten Eifer dieser dienstbaren Geister vollkommen verlassen. Hiedurch bewirkte Rom nicht nur die Schwächung der Macht der Bischöfe und der ganzen Weltgeistlich keit, und hatte nicht allein eine Ruthe in den Händen, ihre Weigerung und sich regenden Ungehorsam zu züchtigen: sondern dieser allenthalben ausgebreitete Schwarm, diese Banden von Mönchen dienten auch dazu, den Pöbel aller Lånder nach den Absichten des römischen Hofes zu lenken, ja so gar die Cabinetter der Großen zu regieren. Diese zahlreichen Mönchsorden waren die ungewafneten Armeen des Pabstes, welche er in der ganzen Christenheit auf fremde Kosten unterhielte und besolden ließ, und welche den römischen Hof in ganz Europa se furchtbar machten.

Der größte Verlust, welchen die Bischöfe erlitten, und wozu die Mönche das meiste beytrugen, war, daß Rom sich in ihrem Rechte der Indulgenzien oder des Ablasses und des Bannes die Erkenntniß und oberrichterliche Beurtheilung vorbehielte. Man konnte also nach Rom appelliren, und die Bischöfe behielten nur so viel von diesem Rechte über, als es dem Pabste gefiel, ihnen zu lassen.

Der, Herrschsucht des römischen Hofes aber stand noch ein schweres Hin: derniß im Wege, welches nicht so leicht zu überwinden war. Das versammlete Korps der Geistlichkeit und Bischöfe hatte in der Kirche ein großes Ansehen, und war dem heiligen Stuhle immer etwas bedenkliches und furchtbares, welches Daher eine besondere Aufmerksamkeit nach sich zog. Man hatte mit einer vereis nigten Gesellschaft der Bischöfe säuberlicher umzugehen als mit einzeln Bischöfen.

Diese geistlichen Versammlungen oder Concilien theilen sich in ProvinzialNationals und allgemeine Kirchen: Versammlungen. Der Pabst hätte sehr gerne dergleichen Zusammenkünfte gänzlich aufgehoben, denn ein unbeschränkter Monarch will von keinen Reichsständen etwas wissen. Allein, solches war nicht möglich zu erhalten: die Rechte der Kirchen: Versammlungen waren zu fest gegründet, und man war gewohnet und glaubte, daß die, die Kirche verbindenden Geseze durch ihre Hände gehen müßten.

Es blieb also vors erste kein anderer Ausweg übrig, als dieser, die Concilien zwar zu verstatten, weil man sie nicht verhindern konnte und weil man ihrer noch zur Ausführung seiner Absichtey bedurfte; dabey aber sorgfältigst dahin zu sehen, daß

daß man selbige regieren und nach seinen Absichten lenken könte; und so verfuhr auch Rom.

Zu dem Ende eignete es sich das Recht zu, selbige zusammen zu berufen, und die entworfenen Schlüsse und Geseke zu verwerfen oder zu bestätigen; und hier: nächst ließ man den Concilien auch einen påbstlichen Legaten beywohnen; die Mönche drangen sich gleichfals, durch Vorschub des Pabstes, in selbige hinein, und trugen sehr viel dazu bey, diese Versammlungen so zu stimmen, daß die Schlüsse Derselben insgemein nach dem Wunsche des römischen Hofes ausfielen. Die Päbste waren in den damaligen Zeiten nicht selten in eigener Person auf den National: fowol, als allgemeinen Kirchen-Versammlungen, zugegen, um ihrem Willen mehr Gewicht zu geben. Und um bey den allgemeinen Bersammlungen die Mehrheit der Stimmen zu erhalten, brauchten sie noch dies besondere Mittel, Italien mit Bischöfen anzufüllen, welche, als ihre Kreaturen, auch die Werkzeuge ihres Wil: lens seyn mußten. Die Concilien befassen insonderheit das hergebrachte Recht, in Irrlehren und Keßereyen zu erkennen. Die der Keßeren befchuldigten und angeklagten Personen wurden vor dies Gericht gefodert. Es ist unnöthig, solches zu beweiseu; die ganze Kirchen Geschichte beweiset es. Nach Beschaffenheit der Wichtigkeit der Sache, wurden selbige entweder auf Provinzial: National: oder allgemeinen Kirchen: Versammlügen vorgetragen und entschieden. Daher appels lirte Luther vom Pabste an ein Concilium. Auch dies wichtige Recht suchte der Pabst den Bischöfen und den Concilien aus den Händen zu winden, und an sich allein zu bringen: daher entstand die Inquisition. Dies ist das allergrößte und grausamste Project, welches die italiänische Jrr:Religion und der römische Despo: tismus jemals hat ausbrüteu können. Hadrian IV. gab im Jahre 1155 eine Probe davon, da er Arnold von Brixen zu Rom verbrennen ließ, weil er es gewagt hatte, die Laster und die Herrschsucht des vermeinten Statthalters Christi anzuz tasten und aufzudecken.

In den Augen des römischen Hofes waren alle diejenigen Keßer, welche sich den herrschsüchtigen und stolzen Absichten desselben widersekten und sich nicht unter sein Joch biegen wollten. Man bekümmerte sich weder um die Lehren, noch um die Sitten und man ließ gerne jedweden glauben und thun, was er wollte, wenn er sich sonst nur als einen gehorsamen und unterthänigen Sohn der Kirche und des Pabstes aufführete.

Allein diese ungebundene und eigenwillige Regierung des römischen Bischo: fes, die daher allenthalben entstandenen Mißbräuche, Bedrückungen und Laster, mußten endlich nothwendig Klagen, Beschwerden und Widerspruch nach sich ziehen. Alle Stände, Geistliche und Weltliche und das Volk fühleten das schwere Joch und die drückende Hand des Pabstes. Daher regten sich die Kezer in Menge... $ 2 Unter

Unter felbigen wurden die Albigenser im 12 Jahrhundert furchtbar. Der erste Sit dieser Leute, welche das Herz hatten, sich wieder Rom aufzulehnen, war die Graffchaft Toulouse in Frankreich, wo sie von der Stadt Alby den Namen erhal: ten haben. Sie heissen auch Waldenser vom Peter Waldus, welcher als ihr Stifter angegeben wird. Diese für den Pabst gefährliche Secte breitete sich nach und nach von den Alpen bis an die Pyrenden aus, und fand in Italien und Spa: nien viele Freunde und Anhänger. Das Concilium, welches zu Tours in Frank: reich), unterm Vorsike Alexander III. im Jahre 1163 gehalten wurde, und aufwel: chen 17 Cardinále und 125 Bischöfe zugegen waren, gedenket dieser Keßeren zuerst. In dem 6ten Canon, welcher wider diese Keher gerichtet ist, wird den Bischöfen und Priestern eingebunden, sie von der Gemeinschaft der Kirche auszuschliessen und in den Bann zu thun, damit ihnen niemand in seinem Gebiete Aufenthalt und Schuß gebe, und weder im Handel noch Wandel mit ihnen Umgang und Ge: meinschaft hätte. Wer hierwider handelte, sollte als ein Theilnehmender an der Kekerey und Mitschuldiger mit dem Bann gleichfalls gezüchtiget werden. Diejenigen aber, welche als Keßer betroffen würden, sollten von den katholischen Fürsten und Herrn ins Gefängniß gesteckt und mit der Einziehung aller ihrer Güter bestrafet werden. Man sollte ferner die Derter ihrer Zusammenkünfte sorgfältig ausforschen, und ihre Versammlungen mit canonischer Strenge verbieten, das heißt, in Bann thun. Dieser Schluß des Conciliums, oder diese Verordnung des Pabstes, so hart sie auch ist, da sie den Keßern die Gefängnißstrafe und den Verlust ihrer Güter zuerkennet, redet doch nicht von Lebensstrafen. Dieser påbstliche Befehl hatte auch nicht den gesuchten Erfolg. Die Keher mehrten sich dagegen noch immer, und wurden von Tage zu Tage mächtiger und furchtbarer. Alexander hatte sonsten alle Hånde voll zu thun, doß er verschiedene Jahre nicht an die Dämpfung der Keber denken konnte. Der Kaiser, Friederich der Rothbart, hatte einen Gegenpabst ernannt, und es kostete Alexander III. achtzehnjährige Sorgen und Kriege in dem Herzen von Italien, um sich auf dem påbstlichen Stuhle zu erhalten und zu bevestigen. So bald der Kaiser gedemüthiget war, und den Pabst zu Venedig fußfällig um Gnade und Vergebung angeflehet hatte, dachte man auch ohne Zeit:Berluft und im Ernste darauf, wie der einreissenden und überhand nehmenden Keßeren gefteuret und selbige ausgerottet werden könnte. Zu dem Ende berief eben dieser Pabst im Jahre 1179 das dritte lateransche und allgemeine Concilium zusammen, welchem 300 Bischöfe beywohnten.

In dem XXVII. Canon werden die Albigenser samt ihren Freunden, Hehlern und Beschüßern, nicht nur verdammet, sondern es wird auch ein Kreuzzug wider felbige beschlossen. Die katholischen Fürsten und Völker werden ermahnet und angefrischet, wider diese Keher zu Felde zu ziehen, unter dem Versprechen gleicher

Ine

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