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Den ersten Jahren zum Scheiterhaufen verurtheilet worden, und noch weit mehrere hätten die Flucht in die benachbarten Provinzen ergriffen. (*) Die von Mariana

an:

(*) Beym Mariana de Rebus Hifpanicis L. 24. cap. 17. steht folgende Nachricht, unter dem Titel: Inquifitores Caftellae dati. Meliori Hifpaniae fato quod eatenus factum non erat quaeftionibus habendis adverfus religionis defertores, atque haereticos, aliisque in veram pietatem criminibus vindicandis certi judices defignati in Caftella funt, difcreti ab Epifcopis, (quorum cae partes ab antiquo erant) Romani Pontificis auctoritate, et favore Principum armati. Inquifitorum ab officio nomine. Morem in aliis provinciis frequentem Italia, Gallia, Germania ipfaque Aragonia, hoc demum tempore Caftella eft imitata, neque in ftudio impios conatus vindicandi, fe ab ulla gente vinci passa eft. Auctor confilii Hifpaniae Cardinalis. Licentia fuperiorum temporum, multa in ea provincia erant depravata Mauris Judaeisque cum piís promifcue verfantibus, nullo non commercii genere. Prava confuetudine ufuque non paucos e piorum numero infici neceffe fuit: plures facra Chriftiana quae fufceperant patria fuperftitione abdicata, fide inconftanti, nullo vetante deferebant. Labes Hifpali maxime eft graffata, In ea Urbe primum quaeftionibus arcano habitis de fontibus graviflimis poenis vindi catum eft. Nam majori commiffo delicto, igne poft diuturnum carcerem et tormento Decabantur. Leviori de caufa ignominia inurebatur familiae perpetua. Non pauci bonis publicatis aeternis tenebris inculisque mandati. Rubra crux obliquis radiis ac decuffatim in crocea vefte, quam S. Benedicti vocant, plerisque data infignis, a ceterisque difcreta: vt effent documento et magnitudine fupplicii terrerent alios. Quod vfu falutare exftitit, grave initio provincialibus vifum eft. Illa maxime: Parentum fcelera filiorum poenis lui. Occulto accufatore reos fieri: neque cum judice compofitos damnari. Contraquam olim factum erat, peccata in religionem vindicari morte. Illud graviffimum, adimi per inquifitiones loquendi libere, audiendique commercium; difperfis per vrbes et oppida et agros obfervatoribus, quod extremum in fervitute credebant. Ita difcrepantibus judiciis, nonnulli mortis poenam removebant: ceterum fuppliciorum acerbitates omnes complectebantur. In hoc numero Fernandus Pulgarius arguto atque eleganti ingenio, cujus exftat de Ferdinandi Regis rebus geftis hiftoria. Alii quorum melior fententia fuit, qui foedare religionem, et fanctiflimas caeremonias mutare conati effent: eos frui vita et communi fpiritu non putabant oportere bonis et ignominia mulctandos videri, nulla filiorum cura. Praeclare id legibus comparatum, vt caritas liberorum cautiores parentes reddat. Occulto judicio tergiverfationes vitari: neque nifi de convictis aperte, aut confeffis poenas fumi. multis faepe antiquos ecclefiae mores, prout res et tempora exigunt mutari; et maiorem licentiam maiori feveritate coercendam videri. Succeffus opinionem fuperavit. Ii judices ne ampliflima poteftate ad quaeftum faevitiamque abuterentur, optimis legibus cautum initio; plures dies et maior rerum vfus adjunxit. Quod caput eft viri integerrimi atque fanctiffimi ei muneri praeficiuntur, ex vniverfa provincia delecti: quorum arbitrio fingulorum fortunae, fama falusque permittitur, difceptatque. Toti adminiftrationi Thomas Turrecremata tum quidem eft praefectus, ex Dominicano ordine vir prudens doctusque praecipua apud Reges gratia, quorum peccata per poenitentiam expiare confueverat, Segobienfi fui ordinis coenobio praefectus. Auctoritas

In

initio

angegebene Anzahl der Unglücklichen, welche in den Flammen des Scheiterhaufens ihr Leben beschliessen mußten, ist nicht unglaublich; denn nicht nur in Sevilla, sondern in allen angesehenen Städten wurden Autos de Fee angestellet.

Nachdem die Reichsstände in Castilien ihre förmliche Einwilligung zur Errichtung der Inquisition gegeben hatten, so konnte man die Sache zu Rom mit noch mehr Nachdruck treiben. Allein Sixtus der Vierte widersetzte sich noch Stark. Er hatte den Königen in einer Bulle vom Jahre 1479 das Recht verliehen, zwen Glaubensrichter Dominicanerordens zu Sevilla zu ernennen und zu bestellen. Im Januar des 1482 Jahres bestätigte er zwar diese beyden Glaubensrichter, doch unter der Einschränkung, daß sie mit Zuziehung der Bischöfe in Glaubenssachen erkennen sollten, den Königen aber sprach er feyerlich und ausdrücklich das Recht ab, an andern Orten Inquisitores zu bestellen. Gleich darauf im Februar wurden durch eine Päbstliche Bulle sieben Glaubensrichter in den Königreichen Castilien und Leon verordnet, worunter Thomas de Torquemada sich mit befand, und alle waren Dominicaner. In einer andern Bulle vom 25 May 1483 ertheilte er dem Erzbischofe von Sevilla Ignacio Manrique die Vollmacht, in den Sachen zu erkennen, welche durch Appellation von der Gerichtsbarkeit der Provinzial: Glaubensrichter ausgenommen würden.

Endlich und noch im selbigen Jahre mußte sich der Pabst bequemen, den von den katholischen Königen verlangten Generalinquisitor in Castilien und Leon Thomas de Torquemada durch eine Bulle vom 17ten October zu bestätigen, ihin die Macht zu bewilligen, Unter: Glaubensrichter nach eigenem Gutbe finden einzusehen, und die vorher vom Pabste ernannten Richter abzuschaffen und aufzuheben, ferner auch die alte Verfahrungsart in Glaubensuntersuchungen' nach der neuen Vorschrift einzurichten.

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initio.Caftellae finibus terminata, quarto poft anno, in Aragoniam tranfiit, Gualbe et Qrtelio ex eo ordine, veteri inftituto, inquifitoribus amotis. Ab co competentibus locis, pro vt res erant, judices delegati nullo ftatario tribunali: confequentibus annis fupremus inquifitor quínque viris adjunctís, judicia religionis maiora exercet, in curia; vbi fuprema alia tribunalia funt, minora bini ternive inquifitores. Certa loca iis defignantur. Noftra aetate Toletum, Concha, Vallifoletum, Calagurris, Hifpalis, Corduba, Granata, Ellerena: in Aragoniis Valentia, Caefaraugufta, Barcino. A Turrecremata edictis propofita fpe veniae homines promifcuae aetatis, fexus, conditionis ad decem feptem millia vltro crimina confeffos memorant: duo millia crematos igne, maiori numero in vicinas provincias fuga dilapfos. Ab hoc initio res in hanc auctoritatem crevit atque poteftatem: qua nulla pravis hominibus toto orbe Chriftiano formidabilior eft, reipublicae vniverfae maiori commodo; praefens remedium adverfus impendentia mala, quibus aliae provinciae exagitantur, coelo datum; nam humano confilio adverfus tanta pericula fatis caveri non potuit.

In einer nachfolgenden Bulle eben dieses 1483 Jahres unterwarf Sixtus IV. auch Aragon, Valencia und Sicilien dem höchsten Glaubensrichter in Castilien und Leon. Die Inquisition wurde also das erste Gericht, welches sich auf beyde Kronen erstreckte. Auf diesen Grund bauete man die Vereinigung von Castilien und Aragon. Sie wurde zwar nach dem Tode der Königin Isabela getrennet und in jeder Krone waren Großinquisitores, allein diese Trennung daurete nur kurz.

Innocent der Achte in einer Bulle von 3 idus Februar 1485 an Thomas de Torquemada bestätigte ihn als Generalinquisitor, und verliehe ihm, eben wie Sixtus der Vierte, die Macht, die unter Glaubensrichter nach Gutbefinden zu ernennen und abzusehen. Diese Bulle,welche Paramo ganz liefert, erheischer bey folchen Richtern folgende Eigenschaften, daß sie Magister in der Theologie oder Doctoren in einem der bey den Rechten oder Licenciaten, oder Canonici oder sonsten in geistlichen Aemtern stehende Personen seyn sollen. Und denen Geistlichen, welche ein Inquisitionsamt führen, wird verstattet, die Einkünfte ihrer vorigen geistlichen Aemter zu geniessen, ohne gehalten zu seyn, die Pflichten dieser Aemter. zu erfüllen. Diese. Glaubensrichter sollen in ihrem Geschäfte mit Vorwissen und Beystimmung der Bischöfe jedes Orts verfahren. Dieser Punct gehörte nicht zu dem Plan der katholischen Könige, denn die Bischöfe sollten von der Erkenntniß der Keberen ausgeschlossen seyn und diesem Gericht mit unterworfen werden. Man mußte aber stuffenweise zum Zweck fortgehen.

Indessen hatte die Einführung der Inquisition in Spanien allenthalben eine große Gährung nach sich gezogen, welche hin und wieder in wirklichen Aufstand ausbrach, Man beschwerete sich über die Ungerechtigkeit und Grausamkeit der Kebermeister. Einige Städte verweigerten den Inquifitoren die Aufnahme, oder vertrieben sie, und etlichen Kehermeistern kostete es das Leben. Allein, die Könige unterstüßten sie mit gewafneter Hand.

In Aragonien hatten die Stände diese von den Königen gestiftete und vom Pabste endlich genehmigte Inquisition noch nicht bewilliget. Man hatte zur Erleichterung dieses Werks sich schon zum voraus, wie erwehnt, mit einer påbstlichen Bulle versehen, wodurch Torquemada berechtiget wurde, sein Amt in den Ländern der Krone Aragon auszuüben. Um nun auch die förmliche Genehmigung der Stände zu haben, ließ der König Ferdinand sie im Jahre 1484 zu Tarrazona zusanımen berufen. Die Reichsstände beschworen den 19ten September dieses Jahres in der Cathedralkirche, die Inquisition zu schüßen, und Gaspar Inglar, ein Dominicaner, und S. Pedro de Arbues wurden zu Inquifitoren bestellet.

Zu Valencia waren die damaligen ersten Inquifitoren ein Dominicaner Mönch, Pedro und Martin Iñigo, welche ihr erstes Edict den 7ten November öffentlich anschlugen. Die Einführung dieses Keßergerichts verursachte in diesen Provinzen einen allgemeinen Unwillen. Man suchte, den Justicia von Aragon, die erste Person im Reiche, als Beschüßer seiner Rechte und Freyheiten, zu bewegen, Die Ausübung der Inquisition zu hemmen, und bot dem Könige große Summen für diese Bewilligung an. Man fertigte endlich Abgeordnete nach Cordova an den Konig ab, welche aber ungnädig empfangen und zurückgewiesen wurden. Hierauf griff das Volk zu den Waffen, ermordete Pedro de Arbues in der Cathedral: kirche zu Zaragoza, welcher hernach, auf Ansuchen des Kaisers, Carl des Fünften, von dem Pabst Paul III. als Mártyres unter die Zahl der Heiligen verseket worden ist, und befreyete sich von den Kehermeistern. Die Stadt Teruel sperrete sich auch wider die Aufnahme der ihr zugeschickten Inquisitoren mit aller Gewalt. Allein alle Widersehung war vergeblich. Die Könige, welche zu dem wider das Königreich Granada schon 1482 angefangenen Kriege eine zahlreiche Armee auf den Beinen hatten, dämpften den Aufruhr bald, und trieben ihren Plan durch. Jest kam also eine Inquisition in die Länder der Krone Aragon, welche mehr Gewicht und Nachdruck hatte, als die vormalige påbstliche.

Nun waren die Könige Herren und Richter in der Religion. Die Bischöfe hatten ihr Recht, Glaubensrichter zu seyn, mit dem Pabste verlohren. Durch die Inquisition konnten die Könige die ganze Geistlichkeit im Zaum halten, und den Prälaten benkommen, welche sonst nur die alleinige Öbergerichtsbarkeit des heiligen Stuhls anerkennen wollten. Mit einem Wort, die Könige hatten die Ehre, das Vermögen und das Leben eines jeden Unterthanen in ihrer willkührlichen Gewalt. Die eingezogenen Güter der Keher fielen dem königlichen Fisco anheim. Paramo fagt solches ausdrücklich: und wenn Simancas bezeugt, daß diese keherischen Güter vom Könige der Inquifition geschenkt wären, so widerspricht sich solches nicht. Die Könige blieben Herrn, damit zu machen, was sie wollten. Von den katholischen Königen wurde auch ein Theil der eingezogenen Güter zur Stiftung verschiedener Hospitåler und Klöster verwandt. Durch die langen und kostbaren Kriege wurde Die königliche Casse erschöpft, und was ist also wahrscheinlicher, als daß die Inqui: sition auch ein Mittel seyn müssen, Geld aufzubringen. Eine tyrannische Geldquelle! Noch in dem 1484 Jahre wurde, unter dem Vorsih des Cardinals von Spanien, mit Zuziehung einiger Prälaten des königlichen Raths und des Generalinquisitors, Torquemada, eine Verordnung entworfen, wie mit der Bestrafung der Keker verfahren werden müsse. Hierauf ließ Torquemada, auf Befehl der Könige, Die Inquisitores von Cordova, Ciudad Real, Jaen und Sevilla, wie auch viele

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Fönigliche Räthe und andere Rechtsgelehrte zusammen bèrufen, um mit ihnen über die Vollstreckung der entworfenen Verordnung zu berathschlagen. Sie kamen am Ende des Novembers 1484 zu Sevilla zusammen, und aus ihren Berathschlaz gungen entstand die erste königliche Instruction für die Inquifitoren,, welche noch in selbigem Jahre zu Sevilla unterzeichnet und im Gang gebracht wurde.

Indessen geschahen doch viele Vorstellungen bey den Königen, besonders bey der Königinn Isabela, wider die Inquisition. Man führete an, daß die Ver: jagung so vieler Unterthanen Handlung und Gewerbe zu Grunde richtete, die königlichen Zölle und Einkünfte schwächte, der spanischen Monarchie eine unheilbare Wunde beybrächte und unerseßlichen Schaden verursachte. Die Königinn soll hierzu gesagt haben: sie wolle Spanien von der Pest der Keßer reinigen und lieber ihren persönlichen Vortheil dem Besten des katholischen Glaubens aufopfern.

Torgemada war, wie Paramo erzählet, doch hernach noch besorgt, die Könige mögten sich in dem großen Geldmangel, worinn sie, des granadischen Krie: ges wegen waren, durch angebotene große Geldsummen bewegen lassen, die Inquisiz tion einzuschränken. Er soll in diesem gefaßten Verdacht ein Crucifix unter seinem Rock genommen haben, damit aufs Schloß zu den Königen gegangen seyn und ihnen diese dreiste Mönchsrede gehalten haben. Ihro Majestäten! ich weiß die ganze Sache. Sehen Sie das Bildniß unsers gekreuzigten Erlösers, den der gottlose Judas seinen Feinden für dreyßig Silberlinge verkauft und verrathen hat. Wenn Sie die That loben, so verkaufen Sie ihn theurer. Ich lege mein Amt nieder. Ich bin ausser Verantwortung. Sie sollen vor Gott Rechenschaft geben. Hierauf ließ er das Crucifir vor ihnen stehen, und gieng weg.

Den Inquifitoren waren anfangs noch keine genau bestimmte Provinzen ihrer Gerichtsbarkeit angewiesen. Zur dauerhaften Einrichtung und Ordnung war ndthig, daß in den verschiedenen Provinzen Spaniens Inquisitionsgerichte angeleget würden, welche einem höchsten Rathe und dem Großinquisitor unterge: ordnet wären, vor welchen sie Rechenschaft abzulegen und Befehle zu erwarten hätten. Dieses wurde durch die erste Instruction und in der Folge noch genauer bestimmt.

Gleich nach der Eroberung von Granada wurde von den Königen der Befehl bekannt gemacht, unterzeichnet den 30 May 1492, daß alle Juden entweder sich taufen lassen aber das Land räumen sollten. Sechs Monate Zeit, andere sagen nur vier Monate, ließ man diesem unglücklichen Volke zum Abzuge. Man erlaubte ihnen, ihre Güter und Habseligkeiten mit sich zu nehmen. Ein falscher Schein der Gerechtigkeit; denn man verbot ihnen zugleich Gold, Silber und Edelgesteine aus dem Lande mit sich zu führen. In den Ländern der Krone Aragon gieng man

mit

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