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BIBLIOTHEK

DES

LITTERARISCHEN VEREINS

IN STUTTGART.

CLVIII.

TÜBINGEN

GEDRUCKT AUF KOSTEN DES LITTERARISCHEN VEREINS

PROTECTOR

DES LITTERARISCHEN VEREINS IN STUTTGART:

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG.

VERWALTUNG:

Präsident:

Dr A. v. Keller, ordentlicher professor an der k. universität in Tübingen.

Kassier:

Kanzleirath Roller, universitäts-actuar in Tübingen.

Agent:

Fues, buchhändler in Tübingen.

GESELLSCHAFTSAUSSCHUSS:

Professor dr Barack, oberbibliothekar der kais. universitäts- und landesbibliothek in Straßburg.

Geheimer hofrath dr Bartsch, prorector der g. universität in Heidelberg.

K. Cotta freiherr v. Cottendorf in Stuttgart.

Hofrath dr Hemsen, vorsteher der k. handbibliothek in Stuttgart. Dr Holland, professor an der k. universität in Tübingen.

Dr Klüpfel, bibliothekar in Tübingen.

Director dr O. v. Klumpp in Stuttgart.

Dr K. v. Maurer, ordentlicher professor an der k. universität in München. Dr Vollmer in Stuttgart.

Geheimer regierungsrath dr Waitz, ordentlicher professor an der k. universität in Berlin.

Dr Wattenbach, ordentlicher professor an der k. universität in Berlin.

Geheimer hofrath dr Zarncke, rector an der k. universität in Leipzig.

ULRICHS VON RICHENTAL

CHRONIK DES CONSTANZER CONCILS

1414 BIS 1418

HERAUSGEGEBEN

VON

MICHAEL RICHARD BUCK.

GEDRUCKT FÜR DEN LITTERARISCHEN VEREIN IN STUTTGART

NACH BESCHLUSS DES AUSSCHUSSES VOM MERZ 1881

TÜBINGEN 1882.

DRUCK VON H. LAUPP IN TÜBINGEN.

VORWORT DES HERAUSGEBERS.

Von Richentals tagebuch des Constanzer concils gibt es, so viel dem herausgeber bekannt, fünf codices in deutscher sprache, die alle den anspruch darauf erheben, originale zu sein, nämlich unsern Aulendorfer codex, den Constanzer, einen zu Wien, einen zu Wolfenbüttel und einen unauffindbaren, aber in der litteratur angeführten, zu Winterthur.

Nach abwägung aller gründe für und wider hat es auf den herausgeber den eindruck gemacht, als ob der Aulendorfer codex zwar die älteste conception unter den vorhandenen texten, aber auch, als ob er nichts anderes denn eine um die mitte des fünfzehnten jahrhunderts gefertigte abschrift einer aus den zwanziger jahren stammenden vorlage sei.

Es wird kaum in zweifel gezogen werden können, dass dieser alten vorlage ein umfangreicheres tagebuch zu grund gelegen hat. Das scheint unzweideutig aus einer stelle unseres codex selbst hervorzugehen, wo von der correspondenz zwischen kaiser Manuel in Constantinopel und seiner gesandtschaft in Constanz die rede ist. Richental sagt von jener: «Die brief findet man davor in latin, die mir och wurdent». Sie finden sich aber nirgends in unserem codex. Es steht deutlich «davor», nicht <davon». Im letztern falle wäre der schluss freilich hinfällig. Dass die lesung richtig ist, ergibt sich indessen auch aus der parallelstelle des Constanzer codexs, welcher s. 81 sagt: «Die brief findet man ouch in dem latinischen buch». Das umfangreichere original war also lateinisch geschrieben und die im letzten theil unseres codexs auftretenden lateinischen stücke erklären ihr befremdliches erscheinen mitten im deutschen texte jetzt als aushübe aus dem lateinischen original. Dass dieses letztere ausführlicher als alle deutschen bearbeitungen des tagebuchs gewesen sein muss, erhellt auch aus einer anderen stelle

Richental

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