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" Grossjährigkeit desselben das Recht eingeräumt wird, den Hof nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, so lange diese Nutzung und Verwaltung dauert, den Uebernehmer und dessen minderjährige Miterben,... "
Zeitschrift für Volkswirtschaft und Sozialpolitik - الصفحة 538
1904
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, المجلد 40

1884 - عدد الصفحات: 924
...leiblichen Mutter bis zur Grossjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, das Landgut nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, angemessen zu erziehen...

Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, المجلد 41

1885 - عدد الصفحات: 836
...leiblichen Mutter bis zur Grossjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, das Landgut nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung , den Anerben und dessen Miterben , letztere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils , angemessen zu erziehen...

Beiträge zur erläuterung des deutschen rechts, المجلد 23

1879 - عدد الصفحات: 996
...leiblichen Mutter bis zur Großjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, den Hof nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, angemessen zu erziehen...

Notariats-Zeitschrift für Elass-Lothringen, المجلد 15

1896 - عدد الصفحات: 396
...leiblichen Mutter bis zur Grossjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, den Hof nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, angemessen zu erziehen...

Heimstätten- und andere Wirthschaftsgesetze der Ver. Staaten von Amerika ...

Rudolf Hermann Meyer - 1883 - عدد الصفحات: 688
...leiblichen Mutter bis zur Grossjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, den Hof nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztern bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, angemessen zu erziehen...

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, المجلد 2

1889 - عدد الصفحات: 708
...welche: a) dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Uebernehmers bis zur Grossjährigkeit desselben das Recht eingeräumt wird, den Hof nach...und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, so lange diese Nutzung und Verwaltung dauert, den Uebernehmer und dessen minderjährige Miterben, letztere...

Das neue österreichische anerbenrecht

Robert Zuckerkandl - 1889 - عدد الصفحات: 42
...welche: a) dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Uebernehmers bis zur Grofsjährigkeit desselben das Recht eingeräumt wird, den Hof nach...und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, so lange diese Nutzung und Verwaltung dauert, den Uebernehmer und dessen minderjährige Miterben, letztere...

Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, المجلد 46

1890 - عدد الصفحات: 800
...welche a) dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Uebernehmers bis zur Grossjährigkeit desselben das Recht eingeräumt wird, den Hof nach...und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, so lange diese Nutzung und Verwaltung dauert, den Uebernehmer und dessen minderjährige Miterben, letztere...

Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, المجلد 46

1890 - عدد الصفحات: 796
...welche a) dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Uebernehmers bis zur Grossjährigkeit desselben das Recht eingeräumt wird, den Hof nach...und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, so lange diese Nutzung und Verwaltung dauert, den Uebernehmer und dessen minderjährige Miterben, letztere...




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