| 1884 - عدد الصفحات: 924
...leiblichen Mutter bis zur Grossjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, das Landgut nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, angemessen zu erziehen... | |
| 1885 - عدد الصفحات: 836
...leiblichen Mutter bis zur Grossjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, das Landgut nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung , den Anerben und dessen Miterben , letztere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils , angemessen zu erziehen... | |
| 1879 - عدد الصفحات: 996
...leiblichen Mutter bis zur Großjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, den Hof nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, angemessen zu erziehen... | |
| 1896 - عدد الصفحات: 396
...leiblichen Mutter bis zur Grossjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, den Hof nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, angemessen zu erziehen... | |
| Rudolf Hermann Meyer - 1883 - عدد الصفحات: 688
...leiblichen Mutter bis zur Grossjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, den Hof nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztern bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, angemessen zu erziehen... | |
| 1889 - عدد الصفحات: 708
...welche: a) dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Uebernehmers bis zur Grossjährigkeit desselben das Recht eingeräumt wird, den Hof nach...und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, so lange diese Nutzung und Verwaltung dauert, den Uebernehmer und dessen minderjährige Miterben, letztere... | |
| Robert Zuckerkandl - 1889 - عدد الصفحات: 42
...welche: a) dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Uebernehmers bis zur Grofsjährigkeit desselben das Recht eingeräumt wird, den Hof nach...und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, so lange diese Nutzung und Verwaltung dauert, den Uebernehmer und dessen minderjährige Miterben, letztere... | |
| 1890 - عدد الصفحات: 800
...welche a) dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Uebernehmers bis zur Grossjährigkeit desselben das Recht eingeräumt wird, den Hof nach...und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, so lange diese Nutzung und Verwaltung dauert, den Uebernehmer und dessen minderjährige Miterben, letztere... | |
| 1890 - عدد الصفحات: 796
...welche a) dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Uebernehmers bis zur Grossjährigkeit desselben das Recht eingeräumt wird, den Hof nach...und Verwaltung zu nehmen unter der Verpflichtung, so lange diese Nutzung und Verwaltung dauert, den Uebernehmer und dessen minderjährige Miterben, letztere... | |
| |