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BIBLIOTHECA

REGIA

MONACENSIS.

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Die Herausgabe eines grösseren Urkundenwerkes darf vor vielen anderen literarischen Erscheinungen die Theilnahme des Staatsbürgers und des Geschichtsfreundes in Anspruch nehmen. Sie wird in der Regel den Abschluss einer Epoche bezeichnen, welcher entweder einer Corporation, einer Gemeinde oder einem Staate wider seinen Willen gesetzt ist, oder welchen dieselben in freier Erkenntniss dessen, was als Gemeingut des Staates der Vergangenheit angehört und nur noch auf dessen Bewusstseyn einwirken kann, zum erfreulichen Rückblicke und besserem Verständnisse der Gegenwart sich selbst gesetzt haben. Zu jenen zählen die Urkundensammlungen aufgehobener Klöster, untergegangener adlicher und fürstlicher Geschlechter, mancher einst freier Städte und unabhängiger Gebiete: zu letzteren haben lange beinahe nur geistliche Stifte gehört. Doch ist besonders in neueren Zeiten auch von manchen grösseren und kleineren Staaten dieser freiwillige Abschluss mit vergangenen Jahrhunderten begonnen. Der durch die französische Staatsumwälzung bewirkte Umschwung der bürgerlichen Gesellschaft Europa's, so wie die durch jene gleichfalls geförderte Auflösung des deutschen Reichsverbandes haben viele Gründe schwinden lassen, welche die Geheimhaltung der wichtigsten Rechts- und Geschichtsdenkmäler zu empfehlen pflegten. Wichtiger als das Wegfallen der äusseren Gründe, die aus Verhältnissen, welche in etwas veränderter Gestalt leicht wiederkehren könnten, hervorgingen, ist die Einsicht und Zuversicht, dass der Hauptgrund jener Geheimhaltung in dem traurigen Zustande der Rechtswissenschaft beruhte, vor allem des Staatsrechtes, in der stäten Verwechselung desselben mit dem Privatrechte und unklarer Auffassung seiner Bestandtheile und Quellen, wo die zu kurze Abfassung einer Urkunde durch den trägen Schreiber, der zufällige Verlust eines Stückchens Pergament oder des zerbröckelten Wachssiegels, oder die verabsäumte Bestätigung von dem wanderungslustigen, oft launenhaften

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und unbilligen Nachfolger oder Miterben des Landesherren hundertjährige Rechte, die längst erkaufte und besessene Aufhebung alten Unrechtes, gefährden konnte. Jene beschränkte Ansicht und die aus ihr hervorgegangene unheilbringende Praxis ist einer freieren, auf den Grund der Geschichte gebaueten, von einem nicht bloss formellen Rechte durchdrungenen Ansicht für immer gewichen.

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Das Urkundenbuch Hamburgs gehört dem wesentlichsten Theile nach denen an, welche das Bedürfniss eigener Selbstkenntniss freiwillig an das Licht gerufen hat. Gewiss giebt es wenige Städte, noch weniger grössere Staaten, deren Urkunden, so wie die Hamburgs seit dem Schlusse des zwölften Jahrhunderts, das anschaulichste Bild ihrer allmähligen Erweiterung, ihrer Rechtsverhältnisse und Verbindungen gestatten. Diese Urkunden sind daher nicht nur für die Geschichte Hamburgs und der mit demselben enge verknüpften Städte, Fürsten, adlichen Geschlechter und Klöster von der unmittelbarsten Wichtigkeit, sondern sie gewähren uns zugleich vorzugsweise vor ähnlichen, aber weniger vollständigen Sammlungen das Normalbild einer emporblühenden, von allen älteren Fesseln mit Einwilligung der Landesherren sich ablösenden, durch rege Betriebsamkeit im Inneren und kräftige Thätigkeit im Auslande mit jugendlicher Schwungkraft emporsteigenden Stadt. Für die frühere Zeit sind die urkundlichen Nachrichten über die Stadt höchst dürftig, und sind wir daher schon aus diesem Grunde darauf hingewiesen, ihre Geschichte aus derjenigen der übrigen Städte und Stiftungen ihrer Diöcese zu erläutern. Die Anfänge unserer Stadt sind aber mit denen des erzbischöflichen Sprengels so enge verknüpft, seitdem beide vereint aus einem der grossartigsten Gedanken des grossen Kaisers Karl entsprangen, dass auch in Beziehung auf die städtische Entwickelung Hamburgs die des Erzstiftes in seinem ganzen Umfange nicht sorgfältig genug betrachtet werden kann.

Den städtischen Urkunden sind daher in diesem Buche die des ehemaligen Erzstiftes Hamburg oder Bremen bis zum Jahre 1224, worüber unten die nähere Erörterung folgen wird, so wie die des Hamburgischen Domcapitels beigegeben. Je mannichfaltiger dadurch die Bestandtheile dieser Sammlung geworden sind, je mehr wird derjenige, welcher in ihr ein theures Vermächtniss der Vergangenheit, ein Mittel, dieselbe der Zerstörung der Zeit zu entreissen, und eine Aufforderung, sie durch allgemeine Erörterung neu zu beleben, anerkennt, auch verlangen, dass ihm eine Nachricht über die Quellen, welchen diese Documente entnommen sind, vorgelegt werde. Wir werden daher hier zunächst einen kurzen Bericht über die Urkunden der Stadt geben, sodann aber über die des Domcapitels und anderer geistlichen Stiftungen in Hamburg, so weit sie in diesem Bande abgedruckt sind, nebst dem Nachweis

über die bisherige Benutzung derselben für historische Zwecke. Es soll hernach von der dieser Sammlung, besonders in Beziehung auf die erzbischöflichen Urkunden, gewordenen Beihülfe aus fremden Archiven gehandelt, so wie deren Entstehung und Plan aus einander gesetzt werden.

Von den städtischen Urkunden vor dem Jahre 1189 ist gar wenig bekannt und keine vor diesem Jahre, dem des in der Originalausfertigung noch vorhandenen grossen Freibriefes des Kaisers Friedrich I. uns erhalten. Seit dieser Zeit sind jedoch viele Privilegien auf uns gekommen, deren Originale noch im Jahre 1267, in welchem sie in das älteste, uns bekannte Copialbuch eingetragen wurden, vorlagen, jedoch in vielen Fällen schon lange untergegangen sind. Vermuthlich wurden sie schon früher, wie wir vom Jahre 1310 wissen, in der Stadtkiste, Lade oder Schrein (cista, latula, scrinium) aufbewahrt, ') in welcher auch einzelne Bürger ihre von den Holsteinischen Grafen erlangten Kaufbriefe niederlegen durften. Der Zutritt zu den Urkunden blieb den Eigenthümern frei. 2) Die Aufsicht über diese Kiste hatten vermuthlich zwei ältere Mitglieder des Rathes, welche den Namen der Kämmerer führten. Von einem besonderen Rathsamte, welches in der Aufsicht über die Documente bestand, wie in Lübeck, wo die Rücksicht auf die dort aufbewahrten Documente der Hansestädte eine besondere Sorgfalt erheischte, findet sich in dem älteren Hamburg keine Spur. Eine Aufbewahrung von städtischen Urkunden in einer der Kirchen hat nur selten stattgefunden; wenigstens nicht in der Domkirche, da die Domherren sehr häufig in Hader mit den Bürgern lebten. Als die Zahl der Freibriefe und Verschreibungen anwuchs, ward die Lade in einen Schrank, die Threse (thesauraria) genannt, verwandelt, dessen einzelne Fächer eine Aufschrift zur Bezeichnung ihres Inhalts trugen. Die Threse wurde in ein wohlverschlossenes Zimmer die Thresekammer gestellt, in welchem auch andere werthvolle Gegenstände, welche der Stadt oder einzelnen Bürgern gehörten, aufbewahrt wurden. Von letzteren gewährt der an Friedrich von Gheldersen verpfändete Kopfschmuck der Gemahlin Herzog Erich des Jüngeren

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') Cista civitatis, ubi privilegia reponuntur, heisst es im Liber hereditatum Petri fol. 26, auf Anlass der ums Jahr 1310 von Herrn Heinrich Ridder (Miles) daselbst niedergelegten, von den Grafen von Holstein ihm ausgestellten Urkunden. 2) Eine Urkunde der Hamburgischen Bürger Johann, Gotfried und Friedrich, genannt von Hude, d. d. 1341, Convers. S. Pauli sagt: Literae et privilegia super dictis sex chororum siliginis redditibus (aus der oberen Mühle zu Hamburg) data posite sunt sub custodia dominorum consulum Hamburgensium et illis nos et nostri testamentarii necessitatis tempore perfruemur. Diese Worte lassen über die Erklärung der folgenden Worte obiger Eintragung des Rathes vom Jahre 1310 keinen Zweifel: privilegia sua posuit unum super sacrarium et duo in cistam nostram, quibus uti debent fratres et mater Henrici de Stendal, quibus hec privilegia vendidit.

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