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Ununterbrochen bin ich vom 12. November an an allen Tagen, wo das Archiv geöffnet war, mit Ausnahme eines einzigen Montags, der mich ins Sabinerland gelockt hatte, pünktlich von 82 bis 12 Uhr so lange ist jedesmal das Archiv zugänglich in Gesellschaft zahlreicher Forscher aus den verschiedensten Ländern Europas meinem Auftrage nachgekommen, auch in den sehr kühlen Tagen des Januars, wo nicht selten trotz der Kohlenbecken die Finger in den von der Sonne nicht berührten Räumen fast erstarrten und wärmste Kleidung oben und unten nöthig war. Zum letzten Male sah ich den liebgewordenen Saal Sonnabend den 8. März, am 10. musste ich plötzlich in Folge einer Trauerbotschaft heimreisen, einige Wochen früher, als es in meiner Absicht gelegen hatte.

Ich begann meine Arbeit mit den Registern Bonifatius VIII. Die ältesten Register der vorangehenden Zeit, soweit sie erhalten sind, haben bereits Bearbeiter gefunden. Pertz hat seiner Zeit, für Deutschland wenigstens, die Register von Honorius III. bis Clemens IV. durchmustert, copirt und excerpirt, andere Päbste sind in Bearbeitung von Seiten französischer und italienischer Forscher: endlich ist das 14. Jahrhundert eine Zeit, in der das Pabstthum sich besonders in die deutschen Verhältnisse eingemischt und die Besetzung der Erzbisthümer und Bisthümer sowie unzähliger geistlicher Stellen durchgesetzt oder doch beansprucht hat, so dass voraussichtlich auch für die Geschichte unserer Provinz hier eine reiche Ausbeute zu erwarten stand. Ich habe mich auch nicht durch den Umstand abhalten lassen, dass die Register Bonifatius VIII. bereits von den Herren Digard, Faucon und Thomas 1, das Benedikts XI. von Herrn Grandjean und die von Clemens V. von dem Benediktiner-Orden in Angriff genommen sind: denn es wird eine Reihe von Jahren hingehen, che wenigstens mit Bonifatius VIII. und Clemens V. die betr. Bearbeiter zu Ende kommen werden, wenn auch die Anfänge dieser Publicationen bereits erschienen sind: so weit mir die Drucke zugänglich geworden sind, habe ich sie indessen citirt.

An der Hand von Gregorio Palmieri's nothdürftig ausreichendem, immerhin als Handweiser dankenswerthem Schriftchen: Ad Vaticani archivi Romanorum pontificum regesta manuductio (Rom 1884. 176 S. 8) habe ich die Register Bonifatius VIII. (N. 47 – 50), Benedikts XI. (N. 51), Johanns XXII. (N. 62 – 117), Nicolaus V. (N. 118), Benedikts XII. (N. 62.119-136) und Clemens VI. (N. 62. 137-218) bearbeitet, ausserdem einzelne Bände von Innocenz VI. (N. 219. 233. 234, 256-38), Urban V. (245. 246.254) und Gregor XI, doch werden die zuletzt genannten drei 1 Heft I, Paris 1884. 2 Heft I, Paris 1883.

Päbste in dieser Publikation noch nicht berücksichtigt, weil das, was ich von ihnen benutzt habe, nur als sporadisch anzusehen ist: zur Zeit ist Herr Dr. Paul Kehr beschäftigt, meine Arbeit fortzusetzen.

Uebel ist es mir mit Clemens V. ergangen. Als die betr. Register an die Reihe kommen sollten, erfuhr ich, dass durch besondere Bewilligung den Benediktinern, die die Register bearbeiten, gestattet worden sei, die betr. Bände (N. 52-62) in ihr Kloster S. Callisto zu nehmen, und dass sie nicht geneigt seien, während dieser Zeit anderen Einsicht zu gestatten. Mein Gesuch die Bände im Vatican allmählich durchsehen zu dürfen ich erklärte mich auch gern bereit, im Kloster selber zu arbeiten -, wurde zwar von den Vorstehern des Archivs als billig anerkannt und mir die Hoffnung gemacht, auf die eine oder andere Weise im Lauf der Monate meines römischen Aufenthalts meine Wünsche erfüllt zu sehen, aber es ist ihnen nicht möglich gewesen, bis Anfang März die Zurückgabe der Bände zu bewirken oder mir die Erlaubnis zur Benutzung derselben im Kloster zu verschaffen, so sehr sie es auch selber gewünscht hätten. So habe ich aus den Registern hier nur das geben können, was mittlerweile im ersten Bande des Prachtwerks 1 publizirt ist, den ich durch die Güte des Herrn Oberbibliothekar Professor Dr. Wilmanns von der Göttinger Bibliothek habe benutzen können.

Ausser diesen Registern 2, deren jedes viele hundert, die von Johann XXII. an fast alle 1000 Urkunden und darüber enthalten, habe ich noch einige Verzeichnisse der Collectores decimae in Deutschland durchgesehen, doch fallen diese mit Ausnahme des unter Johann XXII. N. 60 gegebenen erst in die Zeit nach Clemens VI, kommen also zunächst noch nicht in Betracht.

Auch die sogenannten Avinionensia, von denen es für Johann XXII. allein 46 Bände gibt, habe ich wenigstens angesehen, sie sind aber fast alle in traurigem Zustande, defekt oder doch so beschädigt, dass ein grösserer Aufwand von Zeit zur sorgfältigen Durchsicht nöthig gewesen wäre, als er mir beschieden war. Ich glaubte deshalb auf sie verzichten zu müssen, zumal da ich nach dem, was ich darin gefunden habe, annehmen konnte, dass sie zwar von grosser Wichtigkeit für die Erkenntnis des Canzleiwesens sind, aber doch nur sehr wenig enthalten, was nicht in den gut erhaltenen Pergament-Registern auch stünde.

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1 Regestum Clementis papae V. ex Vaticanis archetypis sanctissimi domini nostri Leonis XIII. pontificis maximi iussu et munificentia nunc primum editum cura et studio monachorum ordinis s. Benedicti anno 1884. Vol. I. Romae ex typogr. Vaticana 1885. CCCXXV und 284 S. fol. (1512 Urk, des 1. Jahres enthaltend). 2 Eine Inhalts- Uebersicht der Bände von Johann XXII, Benedikt XII. und Clemens VI. habe ich am Schluss des Bandes aus meinen allerdings etwas flüchtigen Aufzeichnungen gegeben.

Nach Original-Urkunden zu suchen habe ich mich enthalten, weil sie nicht nach Materien geordnet sind und eine Einsicht in die allerdings auch noch nicht vollständigen Verzeichnisse nicht gestattet ist: die Zeit, mit der ich so wie so sparsam umzugehen genöthigt war, schien mir besser angewandt, wenn ich dort suchte, wo ich der Ausbeute sicher war, als hier, wo es immerhin problematisch war, ob ich wichtiges finden würde.

Die Supplicationes aus der Regierungszeit Clemens VI. (von den früheren Päbsten sind sie nicht erhalten) durchzusehen, war meine Absicht für die letzten 14 Tage. Sie ist leider durch die frühere Abreise vereitelt worden, aber die Thätigkeit des Herrn Dr. Kehr hat mich in Stand gesetzt, sie noch für Clemens VI. zu verwerthen, s. S. 417 ff. Sie umfassen 22 Bände, je 2 vom 1. 3. 4. 6. 8., je 3 vom 2. 5. 7., je 1 vom 9. 10. und 11. Jahre. Da sie ohne Indices und wüst durch einander geschrieben sind, ohne irgend welche dem Auge wohlthuende Abstände der einzelnen Stücke oder Hervorhebung der Diözesen, war die Durchsicht mühsam und zeitraubend, aber immerhin lohnend, zumal hier zum ersten Mal diese Suppliken-Register umfassend benutzt sind und man sie bisher wenig beachtet hat. Bei den meisten ist die einfache Entscheidung des Pabstes mit Fiat R. Et quod (oder Item quod) transeat (od. transeant) sine alia lectione Fiat R. beigeschrieben, sie ist im Abdruck nur bei den ersten Stücken aufgenommen, ist also überall zu ergänzen, wo nicht etwas anderes angegeben ist: interessanter sind die Special-Verfügungen, die öfters eine Einschränkung des Erbetenen bestimmen: sie sind sämmtlich mitgetheilt. Ausserdem ist das Datum der Entscheidung angegeben, das Datum des Gesuchs enthalten die Supplicationen nicht.-N. 226 und 278 sind vollständig mitgetheilt, um ein genaues Bild zu geben, die Zahlen habe ich der Vereinfachung des Index wegen an die Urkunden von Clemens VI. angeschlossen.

Was irgend in den Registern auf die Geschichte der Provinz bezüglich war, habe ich abgeschrieben oder excerpirt. Die wichtigeren Urkunden sind vollständig copirt oder höchstens mit Weglassung der regelmässig wiederkehrenden Formeln, die anderen, die sich mutatis nominibus an typische Formeln anschliessen, meistens nur kurz ausgezogen. Auch die Geschichte von solchen Familien, die in der Provinz zu Hause sind oder waren, ist berücksichtigt, wie namentlich in den Ehedispensen, die mehrfach ganz neue Nachrichten bringen, und in den Provisionen mit geistlichen Stellen, die unter Johann XXII. und Clemens VI. so zahlreich sind, dass sie die anderen Urkunden weit überwiegen. Ich hoffe, dass mir, ich will nicht sagen nichts, aber doch nur wenig hier entgangen ist. Nicht durchgesehen habe ich, als die

Zeit nicht lohnend, nur die litterae de officio tabellionatus, de religionis ingressu und de hominibus et mulieribus monachandis, nachdem ich mich in einer Reihe von Bänden überzeugt hatte, dass die Durchsicht umsonst war.

Dagegen bin ich mannigfach über den Rahmen der Provinz hinausgegangen. Dass ich das Anhaltische Gebiet, das Herzogthum Braunschweig und die jetzigen Thüringischen Herzogthümer etc. berücksichtigt habe, lag mit in meiner Aufgabe, da sich hier die Grenzen kaum ziehen lassen. Es berühren ferner die Diöcesen Meissen, Brandenburg und Verden Theile der Provinz, so dass ich glaubte auch hier nicht zu ängstlich sein zu dürfen, selbst wenn die betr. Orte nicht gerade in unserer Provinz lagen. Endlich mochte ich auch die Diocese Hildesheim nicht ausschliessen, wenn ich auch bei allen diesen Diöcesen eine Vollständigkeit nicht verbürgen kann. Hier und da habe ich noch einzelne Urkunden im Excerpt aufgenommen, die ein historisches oder persönliches Interesse zu haben schienen, ohne dass sie überhaupt die Provinz etwas angingen. Im Anfang meiner Arbeit bin ich mehr dazu geneigt gewesen als später, nachdem ich erkannt hatte, wie gewaltig das Material war. Doch denke ich, weder meine verehrten Auftraggeber noch andere werden mir einen Vorwurf daraus machen, dass ich nicht zu engherzig gewesen bin. Die grossen Urkundensammlungen für Brandenburg und Meklenburg hier und da ergänzen zu können, war zu lockend, als dass ich es hätte übers Herz bringen können, weiter zu blättern, wenn ich etwas fand. Den Süden, Westen und Osten von Deutschland habe ich indessen, mit ganz wenigen Ausnahmen, ausgeschlossen.

Eine Publication des aus Rom mitgebrachten Materials lag allerdings ursprünglich weder in dem Beschluss der Commission noch in meiner Absicht. Aber vielfache Anfragen von den verschiedensten Seiten über spezielle Punkte der Provinzialgeschichte liessen es wünschenswerth erscheinen, die Urkunden nicht irgendwo als Gemeingut zu deponiren, denn die Benutzung wäre doch recht zweifelhaft und schwerfällig geworden, sondern sie wirklich zu publiziren. So entschloss ich mich, mit Zustimmung der Commission, sie als einen besonderen Band der Geschichtsquellen unserer Provinz herauszugeben. Man fand es zweckmässig, dass ich dabei auch die päbstlichen Urkunden aus dieser Zeit berücksichtigte, die sich zwar nicht in den Registern des Vatikans, aber doch im Archiv zu Magdeburg im Original oder Transsumpt befinden oder sonst zugänglich wären, einschliesslich dessen, was etwa schon publizirt ist. Ich habe also aus dem Magdeburger Archiv alles mit aufgenommen, das ungedruckte oder in weniger zugänglichen Schriften oder bisher ungenügend publizirte vollständig, anderes nur in Form

von Regesten: ich habe ferner die Archive von Weimar, Braunschweig und Wolfenbüttel persönlich besucht und eine Reihe bisher unbekannter Urkunden unter gütiger Beihilfe der geehrten Archivbeamten eingesehen und abgeschrieben, auch einzelne aus Nordhausen, Zerbst, Berlin u. a. O. entweder selbst gesehen oder in Abschrift erhalten, so dass wenigstens ein annähernd vollständiges Verzeichnis zu Stande gekommen ist. Auch hier bin ich nicht zu ängstlich gewesen, sondern habe aus Weimar z. B. verschiedene aus dem Ordenshause von Prettin-Lichtenburg stammende Urkunden für das Kloster der Antonius-Brüder bei Vienne, sowie einige des Klosters Marienthal bei Luxemburg, die zufällig nach Weimar gekommen sind, mit aufgenommen.

Ich hätte vielleicht bei dem Abdruck alles ausscheiden sollen, was nicht speziell die Provinz berührt, und die andern Stücke in den betr. Zeitschriften publiziren können, aber da alles gemeinsam gewonnen war, mochte ich es nicht in disiecta membra auflösen. So bitte ich von dieser Seite um Nachsicht: zu viel ist immer besser als zu wenig.

Nun wäre noch einiges über die Art und Weise der Behandlung der einzelnen Urkunden hinzuzufügen. An und für sich würde es mir ja leichter gewesen sein, die Regesten und Ueberschriften in lateinischer Sprache zu geben, aber da die Arbeit nicht eine internationale sein soll, sondern zunächst für die Provinz bestimmt ist, so habe ich die deutsche Sprache vorziehen zu müssen geglaubt: wo es nöthig erschien, habe ich lateinische Worte oder Namen, um jedem Misverständnis vorzubeugen, hinzugefügt: zudem wird manches durch den Index ergänzt.

Die Vatikanischen Register geben den Namen des Pabstes gewöhnlich nur bei der ersten Urkunde jeden Bandes, ich habe jedesmal in eckigen Klammern bei den vollständig abgedruckten Urkunden den Namen des Pabstes und den ebenfalls meistens fehlenden Gruss salutem et apostolicam benedictionem hinzugefügt, später ist es üblich salutem etc. zu schreiben. In der Datirung fehlt in den Registern immer pontificatus nostri, das ich in Klammern beigefügt habe. Ob datum oder data zu schreiben ist, kann ja zweifelhaft sein, da weder die Originale noch die Register anders als dat. schreiben: da aber die gleichzeitigen Transsumpte das dat. immer mit datum auflösen, so habe auch ich datum geschrieben. Die Interpunktion ist in den Registern sparsam, ich habe sie, wie es sonst üblich ist, zur Erleichterung des Lesers hinzugefügt: es schien das bei den langen Perioden, wie wir sie sehr häufig finden, besonders wünschenswerth. Das cio in racio und ähnlichen Wörtern ist immer mit ratio etc. wiedergegeben, auch die Register sind hierin nicht durchaus consequent. Am Schluss der Urkunden in den Registern

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