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ment auf kein ander Werk trachten, denn auf unsre eigene, die wir ihn thun und erzeigen, und gar nicht achten der Werke, die das Sacrament uns thun und erzeigen sollte." Was endlich aber diese Werke betrifft, so hüte man sich vor den Träumen falscher Hoheit und Herrlichkeit. Bleibt einfach bei den Worten: für euch gegeben, für euch vergossen zur Vergebung euerer Sünden. Denn wer mehr haben will, als ein armer Sünder hienieden im Sacrament zum Troste angefochtenen Gewissens empfängt, der hat erst recht nicht den Segen des bi. Abendmahls. Darauf kommt es an; nicht darauf, wie oft du das Abendmahl empfängst. Und so bedenklich es scheinen mag, solches in einer Zeit grösster Lauigkeit zu sagen noch bedenklicher ist es, mit falschem und erträumtem Reiz zum Abendmahl zu locken, geschweige denn Regel und Gesetz häufigen Empfanges aufzurichten. Darum gehet meine Erkenntniss, wie es von Seiten der Kirche und ihrer Diener zu halten sei, heute noch nicht über das hinaus, was Luther in der Vorrede zum kleinen Katechismus gesagt hat. „Wir sollen niemand zum Glauben oder zum Sacrament zwingen, auch kein Gesetz, noch Zeit, noch Stätte bestimmen; aber also predigen, dass sie sich selbst ohne unser Gesetz dringen, und gleichsam uns Pfarrherrn zwingen, das Sacrament zu reichen. Welches thut man also, dass man ihnen sagt: Wer das Sacrament nicht sucht noch begehrt zum wenigsten einmal oder vier des Jahrs '), da ist zu besorgen, dass er das Sacrament verachte und kein Christe sei, gleichwie der kein Christ ist, der das Evangelium nicht gläubet oder höret." - Doch darfst du hier kein Gesetz stellen, wie der Pabst; streiche nur wohl aus den Nutzen und Schaden, Noth und Frommen, Gefahr und Heil in diesem Sacrament, so werden sie selbst wohl kommen ohn dein Zwingen. Kommen sie aber nicht, so lass sie fahren und sage ihnen, dass sie des Teufels sind, die ihre grosse Noth und Gottes gnädige Hülfe nicht achten noch fühlen. Wenn du aber solches nicht treibest, oder machest ein Gesetz und Gift daraus, so ist es deine Schuld, dass sie das Sacrament verachten." Auf diese Worte Luther's verweise ich nicht, dass man das einmal oder viermal im Jahre" herausklaube, und damit sich tröste, wirklich so oft communicirt zu haben. Denn zählen sollst du überhaupt nicht, sondern wägen und

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1) Vgl. Luther's Brief au Anton Lautersbacher in Pirna v. J. 1529, er auch,,des Jahrs drei oder viermal communiciren" als die gewöhnliche Regel vorhält.

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prüfen; prüfen dich selbst und erwägen, ob du im rechten Glauben des Sacraments sein begehrest und es empfangest.

Darum wenn du dich gedrungen fühlst, oft zum Sacrament zu gehen, so achte das für eine Erkenntniss deines besonderen, grossen Nothstandes und danke Gott für diese dich demüthigende Erkenntniss. Wehe dir jedoch, so du daraus eine besondere Höhe, Herrlichkeit und Heiligkeit deines Christenstandes machst. Wenn du aber dich seltener zum heil. Abendmahl zu gehen gedrungen fühlst, so prüfe dich wohl, ob es deshalb geschieht, weil du in gesundem und beständigem Glauben nach deines Herrn Verheissung bei Johannes täglich durch sein Wort geistlich sein Fleisch issest und sein Blut trinkest. Selbst wenn es so ist, so verachte des Herrn Nachtmahl nicht, der es seiner Gemeinde zum Einswerden in gemeinschaftlichem Empfang seines Brotes gesetzt hat. Und vor allem siehe zu, ob du nicht deinen Glauben und deine tägliche gläubige Niessung des Fleisches und Blutes deines. Herrn durch sein Wort überschätzest und in deiner Ueberschätzung sicher werdest. Denn in des Menschen Art liegt es nicht, beständig im Glauben und der Gemeinschaft des Brotes des Lebens zu bleiben, ohne der besondern Nahrung und Stärkung zu bedürfen, welche der Herr, nicht dass du ihm dienest, sondern dass er dir diene, in seinem Sacrament gesetzt hat. Darum prüfe dich selbst wohl und weigere dich seines Dienstes nicht. Denn den Demüthigen gibt Gott Gnade, aber den Hoffärtigen widerstehet er. Wie du aber es haltest, halte es frei und ungezwungen von Gesetz und selbstgemachter Regel, gezwungen und gedrungen allein von dem Gott, der durch Erkenntniss deiner Sünde dein Herz rührt und mit der Stimme seiner Erbarmung deinen schwachen Glauben zur Nahrung und Stärkung seines heiligen Mahles lockt. Dann gehe bin, iss und trinke mit der Gemeinde und verkündige den Tod deines und ihres Herrn mit ihr, bis dass er kommt.

Miscellen.

L. Aus Amerika wird berichtet, dass es innerhalb der Syuode von Buffalo zu einer Spaltung gekommen. Der Pastor Grabau, gegen dessen enthusiastische Kirchenregiments - Ideen nachgerade die Synode selbst bedenklich wurde, hat sich mit einem Theile seiner Gemeinde und etlichen Pastoren von der Synode losgesagt. Es wurde gegen denselben bei dem Ministerio dieser Synode von zwei Pastoren (hauptsächlich wegen willkürlicher Beschränkung

des Vokations-Rechtes) Beschwerde geführt, auf deren Kundgebung hin schon P. Grabau sein Seniorat abwarf; aber nun verfolgerisch gegen den einen Beschwerdensteller, den mit ihm an einer Gemeinde fungirenden Diakonus Hochstetter, vorging. Er benutzte die gesetzliche Macht der amerikanischen Trustees, jene zu suspendiren und zuletzt zu entsetzen. Als eine eiligst zusammenberufene Synode dieses Verfahren für ungerecht und sündlich erklärte, antwortete P. Grabau mit seiner Lossage. Denn diese Leute, deren zweites Wort Kirchengericht war, sind am allerwenigsten geneigt, es über sich, wenn auch in aller nitizɛia, ergehen zu lassen. Möge es Gott dem lutherischen Predigtamte innerhalb dieser Synode gelingen lassen, sich von manchen Einseitigkeiten und engherzigem Wesen in Lehre und Praxis, wozu es sich durch die starre, doch beschränkte Theologie Grabau's hat ziehen lassen, und was namentlich in dem nach Prinzip und Praxis gänzlich verfehlten Verfahren in Einrichtung und Einführung einer Baukasse offenkundig wurde, loszuwinden und den ökumenischen Charakter der lutherischen Kirche allseitig zur Geltung zu bringen. [G.]

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II. Zur Reformationsgeschichte. Schade theilt im ersten Bande seiner vortrefflichen, von den Theologen noch lange nicht genug beachteten Sammlung: Satiren und Pasquille aus der Reformationszeit" eine Flugschrift des Jahres 1521 mit, welche den Titel trägt: „Die göttliche Müle", und auf dem ersten Blatte angibt: „Das hont zween Schweizerbauren gemacht, fürwar sie bont es wol betracht." Das Schriftchen ist insofern wichtig, als es erkennen lässt, wie man damals in der Schweiz die reformatorische Bewegung ansah. In dieser Hinsicht ist auffällig, dass dort als eigentliche Reformatoreu Luther und Eras mus genannt werden, während Zwingli gar nicht vorkommt. Dass das Volk in jenen Jahren Erasmo noch diese Stellung zuwies, ist auch sonst bekannt; in unserm Schriftchen aber findet sowohl dies wie das gänzliche Verschweigen Zwingli's seine Erklärung in der Entstehung desselben. Schade sagt hierüber: „Der Verfasser des Stückes ist unbekannt. Ob es mit der Angabe, dass es von zwei Schweizerbauern verfasst sei, seine Richtigkeit habe, muss bezweifelt werden," Das hiernach bleibende Dunkel nun wird aufgehellt durch Zwingli selbst. Er schreibt um Pfingsten 1521 an seinen Freund Oswald Mykonius: Brevibus respondeo his, quae percunctatus es. Molae hujus argumentum, quod in schedae prima facie occurrit, a Rhaelo quodam laico, sed egregie docto in sacris literis, quantum scilicet licuit latine indocto, concinnalum est ac ad me transmissum. Martinus Sänger is est. Ego vero argumento perspecto, quod ille ad Lutherum incommodius traxerat, ad Deum et Christum rectius trahi putabam; el quum

non essel lantum olii, ut rythmos compingerem, tradidi argumentum ipsum Johanni Fuessli, in vico Rennweg habitanti, ei, inquam, ut hominem recle noscas, qui mihi pro suggestu docenti ad laevam semper adstal, unde el verba illic vides quaedam nobis peculiariora, quae ille nimirum ex frequenti auditu nostri, ut fit, imitatus est. Is enim rythmos omnes fecit, quibus quidem verbis nonnulli pervincere voluerunt, nostram esse opellam, donec admonerem hominem, pateretur rem palam de se praedicari factam, nihil prorsus apud nostros esse periculi. Hoc lamen feci loca illi ostendi pleraque in sacris literis, quae ille diligenter volvit, et figmentum mecum contulit, quod mire ob sermonis simplicitatem et claritatem placuit, immo quod sermo prorsus esset Helveticus, affecit, ut celerius extrusum sit, at incorrectius. Figuram una cum illo finxi, Rythmum primum, titulum scilicet, ipsum feci, et praeter hunc nihil prorsus.

Martin Sänger war, wie der Herausgeber der zwinglischen Briefe, der sonst über das Schriftchen im Irrthume ist, bemerkt, im Städtchen Mayenfeld geboren und ward dort Schultheiss; vgl. dazu Zwinglii Opp. 7, 229 u. 239. [Plitt.]

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III. Zur Zeit-Politik gleichsam ein theologisches Responsum aus einem Briefe an die Redaction vom 9. Oct. 1866 (von dem die letztere freilich wünschen muss, dass sein bezüglicher Inhalt durch die zukünftige Entwicklung der Dinge in Frage gestellt wer den möchte): Was ich zur jetzigen Politik sage? Nun, so weit ich dieselbe aus den Zeitungen erkennen kann, dürften meine Gedanken von denen vieler Anderen weit abstehen. Die noch vor kurzem bis zur Hölle verdammte, jetzt aber bis in den Himmel erhobene Politik ,, Gewalt vor Recht" hat selbst der eiserne Bonaparte nicht durchsetzen können; sie zerschellte an dem entgegengesetzten Willen dess, der das Eisen wachsen lässt. Die Appellation ans Ferrum ist ein gefährliches Ding: Matth. 26, 52. Zeitweise Successe täuschen mich hierüber nicht, noch weniger der ihnen zu Theil werdende geräuschvolle Applaus „Lasst euch nicht irren des Pöbels Geschrei“, sagt der Mann vom Lande Weimar, ohne zu distinguiren, ob der „Pöbel" rechts oder links stebe, Herr Omnes oder Herr Pauci heisse, seine Triumphe mit Champagner oder Fusel feiere. Auf den Jubelrausch folgt regelmässig der Katzenjammer"; wird's auch diesmal gehen. Wir wollen sehen, welches Lied das andere übertönen wird: ob der Cantus firmus eines Ezechiel (Cap. 7). Hosea (10, 13-15), Habakuk (2 [3], 6 −12) und Luther (9. u. 10. Gebot des gr. Katech.), oder das Wetterkrähen der Kampf- und Schnapphähne beim Anblick der Morgenröthe. Das Morgenroth weissagt Sturm; darum nicht vor dem Abende lobe den Tag!"

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II. Allgemeine kritische Bibliographie

der

neuesten theologischen Literatur,

bearbeitet von

F. Delitzsch, H. E. F. Guericke, K. Ströbel, R. Rocholl, W. Dieckmann, E. Engelhardt, H. O. Köhler, A. Althaus, C. F. Keil, C. W. Otto, K. Ph. Fischer, A. Köhler, G. L. Plitt, Th. Crome, 0. Zöckler, W. Wolff, E. L. F. Le Beau, X. Hansen, W. Engelhardt, K. Knaake, u. A., redigirt von Guericke.

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III. Patrologie.

S. Gregorii episc. Nysseni opera. Ex recensione Franc. Oehler. T. I. Cont. libros dogmaticos. Hal (Orphanotr.) 1865. XII u. 673 S. gr 8. 223 Thlr.

Während viele der Kirchenväter vortreffliche Ausgaben ihrer Werke durch die Mauriner Congregation des Benedictinerordens empfangen haben, sind leider alle kritischen Sammlungen dieser gelehrten Väter für Gregorius Nyssenus spurlos untergegangen. So hat man sich lange nur mit den beiden ziemlich unvollkommenen älteren Pariser Morellischen Ausgaben dieses Kirchenlehrers begnügen müssen, der von 1615 und der von 1638, bis neuerlich der verstorbene Dr. Krabinger zu München seine kritische Sorge auch dem Gregor von Nyssa widmete. Doch nur einige wenige Schriften desselben sind von ihm herausgegeben worden, und es war also völlig zeitgemäss, wenn Hr. Dr. Oehler, unterstützt durch mi

Jeder einzelne Artikel wird, ohne Solidarität des Einen für den Anderen, mit der Anfangschiffre des hier ein für alle Mal offen genannten Namens des Bearbeiters unterzeichnet (D., G., Str., Ro., Di., E. E., H. O. Kó., A., Ke., 0., F., A. Kō., PL., Cr., Z., W., L., H., W. E., Kn.). Minder regelmássige Mitarbeiter nennen sich einfach.

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