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len sterben muss, denn sie sind sterben muss, weil sie noch nicht noch nicht Gott allein; es ist Gott allein sind. Es ist das alnoch ein Theil und nicht Eins. les noch ein Theil und nicht das Denn wenn man allem dem stirbt, Eine; erst aber, wenn man allem was in uns lebet und leuchtet, dem stirbt, was in uns lebet und so findet man allererst die Seele leuchtet, findet man die Seele eigentlich und nimmer eher zu eigentlich; und sonst nimmerrecht. mehr recht.

Für die Herstellung eines besseren Textes konnten dem Herausgeber nur jene älteren Drucke von Werth seyn, welche auf Handschriften Taulerischer Predigten beruhen. Es sind dies die Ausgaben von Leipzig 1498, von Basel 1521 und von Cöln 1543. Ausser diesen verglich Hamberger noch eine Copie des ältesten Manuscripts der Taulerischen Predigten, der sogenannten Strassburger Pergamenthandschrift, welche ihm von dem um die Kenntniss Taulers und seiner Zeit so verdienten Schmidt in Strassburg zum Gebrauch überlassen worden war. Bei dem geübten Blick unseres Herausgebers, dem wohl wenige in der Kenntniss der mystischen Literatur gleich stehen dürften, war zu erwarten, dass er unter den verschiedenen Fassungen die zutreffendste finden und Missverstandenes und Verderbtes durch das Ursprüngliche oder annähernd Ursprüngliche ersetzen würde.

Alle bisherigen deutschen Ausgaben Taulers tragen mehr oder weniger das Sprachgewand ihrer Zeit und ihres Landes. Bei dem praktischen Bedürfniss, dem sie zunächst genügen wollten, ist dies eine selbstverständliche Sache. Auch unsere Ausgabe, die den gleichen Zweck verfolgt, musste sich der sprachlichen Ausdrucksweise der Gegenwart annähern, doch thut sie dies nur so weit als es unumgänglich nöthig ist. ,,Der Construction der Sätze ist an einzelnen Stellen nachgeholfen, da nämlich wo sie von der jetzt üblichen allzuweit abweicht und darum anstössig erscheinen konnte, überall jedoch in der schonendsten Weise und so, dass der alterthümliche Ton keine wesentliche Beeinträchtigung erfuhr." Um Farbe und Ton so viel als möglich zu erhalten, hat der Herausgeber auch Wörter, die uns so ziemlich fremd geworden sind, in vielen Fällen lieber beibehalten wollen und ein erklärendes Wort in Klammern beigesetzt.

Von grösstem Werthe ist, was in dieser Ausgabe zur Aufhellung des Sinnes gethan ist. Vor allem ist hier durch richtigere Interpunktion sehr viel geleistet worden. Sodann hat der Herausgeber durch kurz erklärende oder die Ideenverbindung herstellende Worte, die in Klammern beigefügt

sind, dem Verständniss nachgeholfen. Sehr werthvoll endlich sind die Anmerkungen unter dem Texte, durch welche der Herausgeber die älteren Theosopheme mit unseren modernen Anschauungen und Denkformen zu vermitteln gesucht hat. Was der Herausgeber gethan hat, Sinn und Geist des Textes klar hervortreten zu lassen, ist der Art, dass ihm auch der künftige Herausgeber eines kritisch gesichteten mittelhochdeutschen Textes wird Beachtung schenken müssen.

Mit Recht hat Hamberger jene Predigten der älteren Ausgaben, welche den beiden Eckhart, Suso und Ruysbroek angehören, auch in seiner Ausgabe wieder mit aufgenommen. Sie bieten eine wohlthuende Abwechslung und sind um so willkommener, je weniger die Schriften dieser Männer sonst zugänglich oder verbreitet sind. Wenn der Herausgeber im Allgemeinen am Schlusse des ersten Theils bemerkt, dass manche der noch unter Taulers Namen gehenden Predigten durch ihren speculativen Inhalt oder durch ihre ganz ausnehmende Kraft und Frische verrathen, dass sie den grossen Meister Eckhart zu ihrem Urheber haben, dass dagegen andere Predigten bei weitem nicht an die Hoheit Taulers reichen, so werden Kenner diesem Urtheile zustimmen müssen. In der That hat denn auch z. B. Franz Pfeiffer die Predigten 12. 14. 18. 20 bei Tauler als Eckhartisches Gut in Beschlag genommen und seiner Sammlung der Werke Eckharts einverleibt.

Ein trefflich geschriebener Ueberblick über Taulers Leben ist von dem Verfasser, der für die Composition solcher Cultur- und Charakterbilder eine anerkannte Meisterschaft besitzt, den Predigten vorausgeschickt und mit demselben eine die ausführliche Darlegung von 1826 ins Kurze ziehende Uebersicht der Ausgaben Taulers verbunden.

Was hat die Union in Preussen gewirkt?

Von

Präpositus H. F. Uhden in Kotelow.

Zweiter Artikel.')

Die Ausscheidung in Preussen.

Wenn wir uns nach der Wirksamkeit der preussischen

1) S. diese Zeitschrift. 1866. 4. Heft. S. 685.

Union umschauen, so liegt ein reiches und mannichfaltiges Gebiet vor uns. Wir haben nicht blos zu betrachten, wie sich im Besondern die kirchlichen Verhältnisse gestaltet haben und noch gestalten; es hat sich auch ein Einfluss auf den verschiedensten Gebieten der Theologie geltend gemacht; die Wichtigkeit dieser Frage wird gerade jetzt von den preussischen Staatsmännern anerkannt'), da es sich um den Hinzutritt neuer Provinzen handelt, in denen eine weitere Einwirkung der Union befürchtet wird. Die allgemeinere Seite des Erfolgs dürfen wir von unseren Erörterungen nicht ausschliessen; es empfiehlt sich aber, mit dem zu beginnen, was zunächst liegt, und wir beschäftigen uns zuerst mit der Frage: was ist durch die preussische Union aus der Kirche in Preussen geworden?

Die Beantwortung dieser Frage theilt sich leicht und bestimmt durch die eingetretenen und bekannten Ereignisse. Es bat in Folge der Union eine Ausscheidung stattgefunden; es ist eine lutherische Kirche entstanden, welche sich von aller und jeder Verbindung mit der Landeskirche gelöst hat. Letztere hat in den durch die Unionsmassregeln angeregten Kämpfen mannichfache Stadien durchlaufen; man wird bedeutende Erfolge, ja einen stätigen Fortschritt der Union kaum ableugnen können; aber dennoch ist der letzte Abschluss nicht erreicht und die Zeichen einer noch fortdauernden Spannung geben sich immer wieder kund. Ganz anders verhält es sich mit den Lutheranern, welche ausserhalb der Landeskirche eine Gemeinschaft gebildet haben. So viel Kämpfe und Spannungen sich auch bei ihnen vorfinden, dieselben be reffen dermalen nicht die Fragen der Union. Ihr gegenüber besteht die neugebildete lutherische Kirche als eine gänzlich abgeschlossene Erscheinung, als eine vollendete Thatsache. Darnach ergibt es sich, dass wir uns zuerst mit dieser am meisten ins Auge fallenden Frucht der preussischen Union beschäftigen, ehe wir zu einer Betrachtung des jetzigen Zustandes der Landeskirche übergehen.

Es wird nun unsere Aufgabe seyn zu zeigen, wie es durch die Union zu dieser Ausscheidung gekommen ist. Da haben wir aus den vielfach besprochenen und zu sicherer Kenntniss gelangten Ereignissen und Verhältnissen die Hauptmomente hervorzuheben und diese Arbeit ist verhältnissmässig nicht schwierig. Wenn wir ja aber die Wirkungen der

1) Vergl. das Schreiben aus dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Berlin vom 30. Juni 1866 an den Superintendenten des Herzogthums Lauenburg,

preussischen Union beschreiben wollen, so wird es uns auch obliegen, die neue Erscheinung näher ins Auge zu fassen, ihren eigenthümlichen Charakter zu betrachten, um ein Urtheil darüber zu gewinnen. Hier dürfen wir nicht verkennen, dass wir es in dieser Beziehung mit einer noch nicht abgeschlossenen Gestaltung zu thun haben. Dabei ist es schwerer, die inneren Verhältnisse aus dem zu erkennen, was bisher veröffentlicht ist. Und endlich muss sich ein Lutheraner bei der Beurtheilung dieser Glaubensbrüder daran erinnern, dass sie als treue Zeugen zu dem Bekenntniss ihrer Kirche herbe Unbill erduldet haben und noch heute an den Folgen der wider sie angewendeten jetzt kaum irgendwo gebilligten Massregeln leiden. Trotz dieser sich uns ergebenden Schwierigkeiten werden wir versuchen nicht blos zu erörtern, welche Umstände diese Ausscheidung hervorgerufen haben, sondern auch ihre besondere Gestaltung und Eigenthümlichkeit besprechen. So haben wir zuerst die Momente hervorzuheben, welche erklären, dass es in Preussen überhaupt zu einer abgeschlossenen Gemeinschaft gekommen ist.

Die Union war mit ihren Massregeln von Anfang an den Einzelnen gegenübergetreten, den einzelnen Pastoren, Gemeinden, Kandidaten. Sie hatte sich gestärkt durch die Vertheidigungsschriften einzelner bekannter Theologen; von lutherischen theologischen Facultäten wurden keine Gutachten gefordert. So wenig vielleicht damals bei den Kirchenbehörden ein Widerstand gegen die Union zu befürchten war, so wurden auch sie nicht veranlasst gemeinsame erläuternde Erklärungen abzugeben. Ein solches Verfahren mit den Einzelnen fand wegen der herrschenden Auffassung über kirchliche Verhältnisse kaum Missbilligung. Man konnte diese Schritte für gerechtfertigte ansehen, so lange man daran festhielt, Union und Agende zu freiwilliger Annahme anzubieten. So lange konnte sich die Meinung erhalten, dass doch auch keinem Einzelnen ein Unrecht geschehe, indem sich mit der Einführung der Agende die Union weiter und weiter ausbreitete. Da trat aber 1830 mit dem Jubeljahr der Uebergabe der Augsburgischen Confession das Werk der Union seiner Vollendung durch entscheidende Schritte näher. Es erging von Berlin aus an die Generalsuperintendenten und die geistlichen Behörden in den Provinzen eine zwiefache Weisung. Einestheils wurde die allgemeine zwangsweise durchzuführende Annahme der Agende befohlen; es ward zwar den Geistlichen auch ferner freigestellt, ob sie ausdrücklich der Union beitreten wollten; aber die Zurückweisung der Agende wurde mit Amtsentsetzung bedroht. Der König hielt sich zu diesem

Befehle vermöge des ihm zustehenden liturgischen Rechtes für befugt, und wenn man die Streitschriften jener Zeit von Freunden sowohl als von Gegnern der Agende liest, so muss man gestehen, dass der König kaum ein anderes Urtheil gewinnen konnte. Die Urtheile der Theologen führten nicht darauf, die Bedrängnisse der Gewissen oder den Zusammenhang der liturgischen Fragen mit der Confession zu erkenDer anfänglich von Seiten Schleiermachers wie auch von Seiten der Rationalisten lebhaft erhobene Widerspruch war fast gänzlich verstummt; man meinte, einem sonstigen Gegensatz gegenüber nur zu geben, nicht zu nehmen, und hoffte denselben nur als persönlichen Eigensinn ansehen und leichthin überwinden zu können. Es ist ja denn auch erst allmählich zum Bewusstseyn gekommen, welches Unrecht in der Aufzwingung der neuen Agende lag. Als ein zweites Mittel zur Förderung des Werkes der Union trat bei Gelegenheit der Jubelfeier der Augsburgischen Confession eine Bestimmung über den Namen der Kirche hervor. Es sollte nun die Union ibren Ausdruck nicht nur in dem Ritus des Brodbrechens finden, sondern auch darin, dass wie es in dem Rescript vom 5. Mai 1830 heisst,,das Aufgeben der den beiden evangelischen Confessionen eigenthümlichen Unterscheidungsnamen: ""reformirt und lutherisch"" und deren Vertauschung gegen die Benennung,,,,evangelisch"" von den Geistlichen und Gemeinden erfolge." So sorgfältig früher die Anwendung des Namens,,evangelisch" auf die Lutheraner beschränkt gewesen, so waren doch schon vielfach damit auch die Reformirten bezeichnet worden; man erwartete nicht, dass der Widerstand, welcher den Gegensatz aus der lutherischen Confession bisher nicht hatte klar hervortreten lassen, sich in einer grossen Anhänglichkeit an die Benennung kundgeben werde; man setzte voraus, solchen Widerstand als etwas ganz Aeusserliches, auf eine werthlose Benennung sich Stützendes bezeichnen und unterdrücken zu können. Der neue Name hatte nichts Auffallendes, mochte selbst ausserhalb Preussens keinen Anstoss

1) Marheineke brachte in seiner Besprechung der von Schleiermacher berührten Gewissensbedenken wörtlich vor: „Es gehört hieher ganz die Anekdote von Friedrich dem Grossen, dem ein Verbrecher auf der Festung erklärte, er leide um seines Glaubens willen. Der König, erschrocken, dass einer seiner Unterthanen in der blühendsten Zeit der Toleranz um seines Glaubens willen verfolgt worden, forschte weiter nach und erhielt nachträglich die Auskunft: er habe geglaubt, Ansprüche auf das Eigenthum Auderer machen zu dürfen." (Ueber die wahre Stelle des liturgischen Rechts. Berlin 1825. S. 65.)

Zeilschr. f. luth. Theol. 1867. II.

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