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stum der einzige Weg zum Heil, so wird der Segen Abrahams in Christo auch den dem Gesetze nicht unterworfenen Heiden zu Theil, und Alle, Juden und Heiden, empfangen den verheissenen Geist nicht durch des Gesetzes Werke, sondern durch den Glauben (3, 13. 14).

Somit hatte der Apostel als klare Schriftlehre nachgewiesen, dass die Erlangung des Heils durch den Glauben, mit Ausschluss des Gesetzes, bedingt sei. Dies genügt ihm aber noch nicht er kann nicht ruhen, bis die Decke, die der Galater Blick verhüllt, ganz zerrissen ist. Darum beleuchtet er seinen Gegenstand von einer neuen Seite in dem weitern Verlaul unsers Kapitels (V. 15-29).

In diesem Abschnitt müssen wir aus folgenden Gründen ein einheitliches, in sich abgeschlossenes Ganzes erkennen. Erstens begegnen wir hier der gleichen geschichtlichen Anordnung, die uns schon V. 6 14 entgegentrat, indem V. 15

18 die Abraham gegebene Verheissung, V. 19-24 das Gesetz, V. 25-29 die neutestamentlichen Verhältnisse betrachtet werden. Zweitens erscheint hier Christus in einer eigenthümlichen Stellung zum Heilsbesitz: während er nämlich 3, 12 und 4, 4 f. als der Erlöser vom Fluch und von der Macht des Gesetzes bezeichnet wird, tritt er uns in den drei Theilen des gegenwärtigen Abschnitts (V. 16. 19. 29) als der wahre Same Abrahams und demgemäss als der eigentliche Empfänger des verheissenen Erbes entgegen, in dessen Gemeinschaft, und nicht durch dessen erlösende Vermittlung, die Gläubigen in gleichen Besitz treten (V. 29). Drittens führt uns zu demselben Resultat der eigenthümliche Charakter der beiden Abschnitte, der bei dem zweiten im Unterschiede von dem ersten durchaus der der Objectivität ist: V. 6-14 nämlich stellt der Apostel zuerst den Glauben des Subjects als die Bedingung der Gerechtigkeit und des Heils, sodann die Unfähigkeit des Subjects das Gesetz zu halten, endlich den neuen Heilsweg, der in der Erlösung dem glaubenden Subject eröffnet ist, dar; V. 14-29 dagegen bespricht er zuerst die abrahamische diaden selbst nach ihrer unumstösslichen Gültigkeit, sodann die von Gott geordnete Bestimmung des Gesetzes, endlich die objectiven Rechtsverhältnisse des neuen Bundes, wie sie an sich bestehen; man vergleiche nur in den beiden Schlussversen das subjective διὰ πίστεως V. 14 mit dem objectiven κατ' ἐπαγγελίαν V. 29.

Nach diesen Bemerkungen gehen wir zu der Erklärung unseres Abschnittes über, der nach den einleitenden Worten

V. 15a, wie schon gesagt wurde, in drei Theile (V. 15b-18; V. 19-24 und V. 25-29) zerfällt.

Einleitende Worte.
(V. 15 a.)

Seine dogmatische Beweisführung hatte der Apostel mit dem strafenden: & avónto Taλára! (3, 1) begonnen; die Zuversicht aber, dass das V. 1-14 Gesagte seinen Eindruck nicht verfehlen könne, hat die Irregeleiteten seinem Gemüthe schon näher gebracht: daher das herzliche adeλqoi (V. 15). Mit diesem Worte ladet er sie zu noch tieferer Betrachtung des Gegenstandes ein. Um aber ja seinen Zweck zu erreichen, will er sich der Fassungskraft seiner Leser anbequemen, sollte selbst seine Darstellung dadurch an Vollkommenheit verlieren: dies meint er mit dem auf den ganzen Abschnitt sich beziehenden κατὰ ἄνθρωπον λέγω. Er hat nämlich die Absicht, Christum allein, mit Ausschluss eines jeden Andern, als den Samen Abrahams, dem die Verheissung gelte, darzustellen, wodurch seine Ausführung zwar einfacher, aber auch weniger correct wird (vgl. Bengel zu Röm. 6, 19: Sermo apertior, non semper aptior ad rem ipsam).

Mit κατὰ ἄνθρωπον bezeichnet Paulus durchgängig menschliche Unvollkommenheit im Gegensatz zu der von Gott bewirkten Vollkommenheit: so 1 Korinth. 3, 3; so Gal. 1, 11 und 1 Korinth. 9, 8; so endlich 1 Korinth. 15, 32. Diese Formel war deshalb ganz geeignet eine Darstellungsweise zu charakterisiren, welche, menschlichem Denken sich anbequemend, der göttlichen Wahrheit nicht völlig adäquat ist; so wird sie Röm. 3, 5 gebraucht (vgl. Röm. 6, 19 ἀνθρώπινον λέγω διὰ τὴν ἀσθένειαν τῆς σαρxòç vμov). Wir haben keinen Grund hier von dieser Fassung abzugehen. Nun liegt aber nichts Ungehöriges in der Anführung eines menschlichen Beispiels (avgánov diαdýxy) zur Erläuterung einer göttlichen Wahrheit, besonders, wenn es, wie hier, auf göttlicher Ordnung ruht (vgl. Röm. 9, 21; 1 Kor. 2, 11 u. s. w.). Wir beziehen also das x. avg. λtyw besser auf die unserm Abschnitte eigenthümliche Darstellung des Verhältnisses Christi zur Verheissung als des wahren Samens Abrahams (vgl. Röm. 4, 11 f. 16. 18; 9, 6 ff.).

Erster Theil.

Die Judaisten und der abrahamische Verheissungsbund (V. 15b-18).

Ausgehend von der Unantastbarkeit einer blos menschlichen, aber rechtlich gültigen Verfügung, folgert der Apostel,

dass dieselbe unverletzliche Gültigkeit auch der Abraham und Christo gegebenen, und das Erbe an die Verheissung knüpfenden diałýzŋ zukomme; das später geoffenbarte Gesetz konnte dieselbe nicht aufheben, wie die Judaisten annehmen mussten, indem sie das Heil aus dem Gesetze herleiteten. Diesen Theil können wir wieder in zwei Unterabtheilungen zerlegen, davon die erste (V. 15b und 16) die Prämissen, die zweite (V. 17 und 18) den Schluss enthält.

Erste Unterabtheilung: Die Prämissen (V. 15b u. 16). V. 15b enthält den Obersatz des Schlusses: „Doch hebt Niemand eines Menschen festgewordene Willensverfügung auf, oder verordnet etwas dazu.“

Die Partikel öuws erklärt sich am leichtesten daraus, dass der Apostel in der Lebhaftigkeit der Beweisführung die Ansicht seiner Gegner beantwortet, dabei aber übersieht, dass er dieselbe nicht ausgesprochen hat. Er wollte sagen:,,Ihr lehret, als ob durch das Gesetz Gottes Verheissung aufgehoben oder abgeändert worden wäre, doch u. s. w." (vgl. 1 Kor. 14, 7 u. De Wette 2. 1 Kor. 14, 7 u. z. u. St.). Nun fragt sich, wie dann zu übersetzen sei: ob durch ,,Testament" oder durch ,,Bund." Für die zweite Erklärung scheint zu sprechen, dass die menschliche diadý V. 15 auf die dia..Gottes mit Abraham V. 17 hinweist, und dass diese in der Bedeutung von zu fassen ist (1 Mose 15, 18; 17, 2). Allein die dann Gottes war kein zwischen ihm und Abraham abgeschlossener Vertrag, sondern eine einseitige Gnadenoffenbarung, durch welche erst ein doppelseitiges Verhältniss hergestellt wurde (1 Mose 15, 7-17; vgl. V. 17 vпò τov dεov u. Hbr. 8, 8 ff.). Deshalb werden wir am besten mit Winer dann ganz allgemein als ,,Feststellung, Willensverfügung" fassen. Damit werden wir, wie dem Singul. r9owлоv, so der ganzen auf V. 15 fussenden Schlussfolgerung gerecht. Nun aber können wir in der Erklärung unseres Verses den generischen Begriff hinter den speciellen zurücktreten lassen und in der menschlichen dann eine testamentarische Verfügung erkennen.

V. 16. Der Untersatz der V. 15 begonnenen Schlussfolgerung fällt aus, da er sich von selbst versteht; dagegen schaltet Paulus eine auf die diaŋ Gottes bezügliche Bemerkung ein, welche zur Begründung des V. 17 zu ziehenden Schlusses nothwendig ist. Die ganze Folgerung wäre nämlich kraftlos, wenn die Verheissung schon vor der Gesetzgebung erfüllt, und damit aufgehoben wäre. Darum zeigt der Apostel, wie jene, als eine Abraham und Christo zugleich gegebene, nicht allein älter ist als das Gesetz, sondern auch über die Offenbarung desselben hinausreicht. Unser Vers zerfällt selbst wieder in zwei Stücke: im ersten wird das historische Factum

ausgesprochen, dass die Verheissungen Abraham und seinem Samen gegeben seien; im zweiten wird der Beweis geführt, dass der Same Christus sei.

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Der Ton liegt in V. 16a auf τῷ Αβρ. und καὶ τῷ σπ. avτou, wie die Stellung dieser Worte zeigt (Kühner, gr. Gramm. §. 863, 3). Die beiden Dative müssen wir aber, so lange uns keine zwingende Gründe daran hindern, nach ihrem einfachsten Wortlaute nehmen: wie Abraham, so wird auch sein Same ledig lich als Empfänger der Verheissung, resp. der Erfüllung, dargestellt, nicht als,, Mittler und Träger des Erbes" (Wieseler vgl. V. 19 u. 29). Paulus denkt an alle dem Erzvater gegebenen Verheissungen, vorzüglich sind ihm aber die Stellen gegenwärtig, in welchen wörtlich,,xaì tự onéquatí σov“ (das Citat V. 16b) zu lesen ist, also 1 Mose 13, 15; 17, 8 u. aus d. LXX noch 13, 17 u. 24, 7. Eben die Gesammtheit der gegebenen Verheissungen bildet die diadhan Gottes mit Abraham, welche nicht allein im alten (2 Mose 2, 24; 3 Mose 26, 42; 5 Mose 7, 8 f.; 2 Könige 13, 23; Neb. 9, 8 ff.; Psalm 105, 8—11), sondern auch im neuen Testamente (Luk. 1, 54 f. 72 ff.; Apostelgesch. 3, 25; Röm. 15, 8) als Ausgangspunkt und Unterpfand der Gnadenerweisungen Gottes gegen sein Volk dargestellt wird. Deshalb auch der Plural ἐπαγγελίαι nicht aus der mehrfachen Wiederholung der Verheissung, sondern aus deren mehrfachem Inhalte, als Besitz des Landes, Mehrung des Samens u. s. w., zu erklären ist (vgl. Röm. 9, 4; 15, 8; besonders Hbr. 7, 6; 11, 13. Hofmann Komment. S. 81).

In V. 166 erweist Paulus auf exegetischem Wege, dass unter dem onéqua Aßo. Christus zu verstehen sei. Hier ist nun zuerst os for Xolorós auf den persönlichen Heiland zu beziehen in unserm Kap. wird Xootós mehrmals, aber nie in einem mystischen Sinne gebraucht (V. 13. 24. 27. 29; vgl. 2, 19. 21); ja die Argumentation V. 25 -29 beruht auf der Voraussetzung, dass Jesus Christus und er allein das wahre σπέρμα Αβραάμ sei. Auf welchem Wege gelangt aber der Apostel zu diesem Ergebniss? Am einfachsten schiene die Annahme, dass er den Sing. σπέρματι im Gegensatz zum Plur. σπέρμασι urgire, um Christum als Einzelperson der Vielzahl von Individuen, aus welchen die leibliche Nachkommenschaft Abrahams besteht, entgegenzusetzen. Dies wäre aber nicht allein gegen den hebräischen Sprachgebrauch, sondern auch logisch unrichtig (Tholuck, Das alte Test. im neuen S. 51). Eine dermassen willkürliche Deutung dürfen wir nur dann dem Apostel zur Last legen, wenn durchaus kein anderer Ausweg übrig bleibt. Dieser lässt sich aber wohl finden, sobald wir nicht übersehen, dass Paulus nicht mit Einem, sondern mit zwei Schritten zu seinem Ziele gelangt. Zuerst setzt er in οὐ λέ

γει καὶ τῷ σπέρματί σου den Samen der Verheissung (ὡς ἐφ' ἑνός näml. σπέρματος) allen andern Nachkommenschaften Abrahams (ὡς ἐπὶ πολλῶν näml. σπερμάτων) entgegen: blos der Same der Wahl, nicht auch der aus Hagar und Ketura entsprossene, hat an der Verheissung Theil. Nachdem der Apostel diesen Punkt festgesetzt, erklärt er in ös loti Xolorós, dass dieser Same der Verheissung kein anderer als Christus selbst sei. Es sei dies ein Anklang an rabbinische Erklärungsweise: baare Willkür ist es nicht, schon deshalb nicht, weil die Wahl Israels auf der zukünftigen Sendung Christi beruhte. Für die dem Plural onéquata beigelegte Bedeutung ,,Nachkommenschaften" verweisen wir auf Tholucks Erörterung (a, a. O. S. 51) und die dort angeführte Stelle aus dem dem Josephus zugeschriebenen Buche der Maccabäer, c. 17: τῷ ̓Αβραμαίων σπερμάτων απόγονοι παῖδες Ἰσραηλίται, wo es nahe liegt, die ἀβρ. σπέρματα auf die Stämme Israels zu beziehen.

Zweite Unterabtheilung: Der aus den Prämissen zu ziehende Schluss (V. 17 u. 18). V. 17 spricht Paulus aus, was in Bezug auf das Verhältniss des Gesetzes zur Verheissung aus dem Vorbergehenden folgt; V. 18 zeigt er, dass er dieses Ergebniss den Judaisten mit vollem Rechte entgegenhalte.

V. 17. Aus V. 16 war einleuchtend, dass die Verheissung ihre Gültigkeit über die Zeit der Gesetzgebung hinaus behielt. Nachdem er so freie Bahn gewonnen, zieht nun der Apostel, an V. 15b anknüpfend, den Schluss, dass das später entstandene Gesetz die abrahamische diaden nicht aufheben, folglich auch die Verheissung nicht unwirksam machen konnte.

Mit Touro de éyw führt Paulus seinen Schluss in Gestalt einer Erklärung dessen, was er mit dem Vorhergehenden meine, ein. Die Worte διαθήκην προκεκυρωμένην deuten auf V. 15 b zurück. Eine besondere Ratification braucht nicht nachgewiesen zu werden, da Gottes Wort an sich selbst fest ist (vgl. übrigens 1 Mose 15). 'Axvoor hat gleiche Bedeutung mit Tev V. 15; es ist von keiner blossen ἐπιδιαταγή die Rede. Durch εἰς τὸ xuτagy. wird die Abschaffung der Verheissung als Absicht des personificirten Gesetzes im Falle einer Aufhebung der dian dargestellt. Die Recepta siç Xouriv fehlt in ABC, der Vulg. u. a. Vers., und wird von Lachmann und Tischend. verwor fen. Zwischen die zwei Dative onéquatı V. 16 u. V. 19 mitten hineingestellt, können die kritisch angefochtenen Worte nichts gegen deren einfache Deutung beweisen; als dem Dativ gleichbedeutend kann aber die Präp. is hier kaum genommen werden: so bestätigt die exegetische Schwierigkeit die kritischen Die Entstehung des Glossems erklärt sich übrigens

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