صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني
[blocks in formation]

DR. DER PHILOSOPHIE UND LIC. DER EV. THEOLOGIE, DER LETZTEREN A. 0.
PROFESSOR AN DER UNIVERSITAET BRESLAU.

[graphic][subsumed][merged small][merged small][merged small]

428.6 SCHULTZ

Rec. Nor. 7, 1872.

VORWORT.

Im Deuteronomium, wo wie in einer Kuppel oder Krone die

einzelnen Gesetzestheile am bestimmtesten zu einander in Beziehung treten und zur Einheit zusammenstreben, wird das Gesetz, wenn recht commentirt, gewissermaassen selber Commentar, giebt es jedenfalls dem forschenden Blicke die zuverlässigste Erklärung über mancherlei Punkte, die ungeachtet ihrer hohen Bedeutung ohnedem stets zweifelhaft bleiben würden. Es kömmt nur darauf an, die wenn erst einmal erkannte, nicht mehr in Zweifel zu ziehende Thatsache zu beachten, dass Moses das, was später Andere, wie z. B. Calvin, wenn auch theilweis irrthümlich unternahmen, in diesem letzten Buch schon selber durchgeführt, nämlich jeden Thoraabschnitt durch die Reihenfolge, in welcher er ihn behandelt, zu irgend einem der Decaloggebote in nähere Beziehung gesetzt hat. Er hat dadurch ebensowohl wie den Decalog zum Schlüssel für das übrige Gesetz, das übrige Gesetz auch zur erklärenden Ausführung für den Decalog gemacht. Er hat unter anderm zu erkennen gegeben, dass Heiligthum, Opfer und was sonst zum Cultus gehört, als welches alles er dem Namengebot unterordnet, nichts so sehr beabsichtigen, als Gottes Namen, d. i. sein in Israel geoffenbartes Wesen, dass die Speise- und Reinheitsgesetze, als welche er in dieselbe

Kategorie stellt, nichts so sehr bezwecken, als speciell den
Gegensatz des göttlichen Wesens gegen alle Unreinheit zur
Darstellung zu bringen, - hat damit aber auch zugleich
bestimmt genug angedeutet, dass jenes Namengebot nicht so
eng zu verstehen sey, als verbiete es blos den Meineid, dass
es vielmehr irgendwie als Grundlage aller auf den Gottes-
dienst bezüglichen Verordnungen genommen seyn wolle. Er
hat es ausdrücklich documentirt, dass Richter, Könige, Prie-
ster und Propheten, als welche er in Anschluss an das El-
terngebot bedenkt, in elterlichem Ansehn stehen sollen,
hat es aber auch ebenso ausdrücklich an den Tag gelegt,
dass die Eltern nicht blos als Urheber des Lebens, sondern
auch als Erzieher in Gottesfurcht und Gerechtigkeit in Be-
tracht kommen. Er hat keinen Zweifel darüber gelassen,
dass Gesetze wie die, welche sich Deut. 21, 10 ff. finden,
weil in Beziehung auf die Ehe, vor allem als Wahrungen
des Rechts des Weibes und zwar dem eigenen Manne gegen-
über gefasst werden sollen: hat damit aber auch die Erklä-
rung abgegeben, dass das decalogische Ehegebot nicht blos
auf das Verhalten gegen ein fremdes, sondern auch auf das
gegen das eigene Eheweib hinausweise. Er hat endlich an
den Tag gelegt, dass die Deut. 22, 5 ff. aufgestellten Ge-
setze besonders die rechte Aneignung oder Benutzung des
Besitzes betreffen, hat dadurch aber auch die Gewissheit
gegeben, dass die rechte Aneignung oder Benutzung des
Besitzes auch eine Pflicht sey, die an das Gebot: du sollst
nicht stehlen, Anschluss finden wolle.

Da es mir vergönnt gewesen ist, diese commentatorische
Bedeutung des Deuteronomiums durch den Nachweis seines
durchgängigen Absehns auf den Decalog zuerst vor An-
deren zu begründen, so dürfte mein Buch auch dann ge-
rechtfertigt seyn, wenn es schon mehrere und bessere ein-
schlagende Hülfsmittel aus neuerer Zeit gäbe, als in Wahr-
heit vorhanden sind. Es dürfte, auf diesen seinen Inhalt
gesehn, selbst für die Vertreter eines entgegengesetzten cri-
tischen Standpunkts nicht gänzlich verloren seyn. Aber

auch die Art, wie ich Alles aus der Absicht des Gesetzge-
bers, den tieferen Sinn der wichtigsten früheren Anordnungen
oder Institutionen nicht blos heraus, sondern durch Hülfsver-
ordnungen auch möglichst sicher zu stellen, abzuleiten und
zu erklären vermocht habe, wird nicht, wo man der Wahrheit
gerecht werden will, unbeachtet bleiben dürfen. Nur der
Umstand, dass man die besste, ja die eigentlichste Grund-
lage für die schlechte historisirende Critik, wie sie von
Ewald vertreten ist, verlieren würde, könnte zu einem totalen
Widerspruche veranlassen. Ich meinerseits bekenne gern,
aus Knobels gelehrtem Werke über den Exodus und Levi-
ticus an den Stellen, wo ich es vergleichen konnte, nicht
selten dankbar Anregung und Belehrung geschöpft zu haben.

Was meinen critischen Standpunkt betrifft, so verberge
ich mir den grossen Widerspruch, den derselbe auf mehreren
Seiten findet, keinen Augenblick, lasse mich aber nichtsde-
stoweniger keineswegs entmuthigen. Behauptet noch auf Alt-
testamentlichem Gebiete die Art und Weise, die man auf
Neutestamentlichem die Strauss - Baur'sche nennt, einiger-
maassen ein Ansehn, so kömmt es doch nur daher, dass sich
die Meisten derjenigen, die anderer Richtung, die wahrer
theologischer Begabung sind, bis jetzt dem zunächst am
meisten in Betracht kommenden Neuen Testamente zuge-
wandt haben. Wenn dort der Kampf so weit ausgekämpft
seyn wird, dass es nur noch mit Hilgenfelds und Volkmars
zu thun giebt, so wird, wie schon der Lauf der Dinge, wie
namentlich aber das Regiment Dessen erwarten lässt, der
seiner Kirche von einem Sieg zum andern verhilft, die Arbeit
auch am Alten Testament wieder allseitiger in Angriff ge-
nommen werden. Und hat man jetzt den Pentateuch für ein
vielfach zusammengesetztes Flickwerk auszugeben vermocht,
welches ein tieferes theologisches Studium weder zu reizen,
noch würdig zu beschäftigen vermag, dem gegenüber viel-
mehr Lust und Anstrengung immer mehr erkalten müssen,
hat man jetzt sogar das Deuteronomium dieser Betrachtungs-
weise unterwerfen können, welches sich doch vermöge seiner

« السابقةمتابعة »