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QUELLEN UND DARSTELLUNGEN

ZUR

GESCHICHTE NIEDERSACHSENS.

HERAUSGEGEBEN
VOM

HISTORISCHEN VEREIN FÜR NIEDERSACHSEN.

BAND XI.

URKUNDENBUCH DES HOCHSTIFTS HILDESHEIM III.

VON

DR. H. HOOGEWEG.

HANNOVER UND LEIPZIG.
HAHN'SCHE BUCHHANDLUNG.

1903.

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APRIL 21, 1902

Druck von Aug. Eberlein & Co., Hannover.

Vorwort.

Der vorliegende dritte Band des Urkundenbuches des Hochstiftes
Hildesheim umfasst nur die Zeit zweier Bischöfe, Ottos I. (1260-1279)
und Siegfrieds (1279–1310). Er ist nach denselben Grundsätzen
bearbeitet, wie die früheren Bände, und es war nicht nötig, neue
Kopiare und andere Archive heranzuziehen als die in den vorher-
gehenden Bänden benutzten, sodass es genügt, hierfür auf die Vor-
worte des ersten und zweiten Bandes zu verweisen.

Um das immer mehr anwachsende Material in einem nicht allzu
starken Bande bewältigen zu können, waren noch zahlreichere
Kürzungen als früher notwendig. Diese durften selbstredend nie in
der Weise vorgenommen werden, dass der Inhalt der Urkunde dadurch
verdunkelt oder entstellt wurde. Aber das rein Formelhafte glaubte
ich doch möglichst rücksichtslos behandeln zu können und zu müssen.
So habe ich die Arengen und Korroborationen fast überall beseitigt
und letztere mit wenigen Ausnahmen nur da wiedergegeben, wo be-
sondere Mitsiegler genannt werden oder wo das Fehlen des Originales
eine Angabe über die Besiegelung in der Note unmöglich machte. Ich
glaubte hier möglichst durchgreifend vorgehen zu können, da diese
oft recht wortreichen Formeln m. E. einen Wert für irgend Jemand
nicht haben - ausser für den Diplomatiker, und diesem helfen die
besten Drucke nichts, er wird immer auf das Original oder eine gute
mechanische Abbildung zurückgreifen müssen. Ebenso habe ich mich
bei der Wiedergabe gedruckten Materials, besonders wenn die Drucke
genügend und leicht zugänglich sind, an den früheren Grundsätzen
gehalten. Hierbei mag ich Manchem zu weit gegangen sein. Aber
einmal nimmt das gedruckte Material mit dem Ende des 13. Jahr-
hunderts und besonders für das 14. schon nicht unerheblich ab,
sodann kann ich bei aller Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit, der
ich selbst mich befleissigt habe, mich nicht davon überzeugen, dass

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