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Die Rechnung nach Consuln, welche bei Eutrop mit der Kaiserzeit aufhört, hat auch Paulus nur soweit aufgenommen; in den Büchern seiner eigenen Arbeit, wo er Quellen benutzt, welche nach Consulaten zählen, wie Prosper 1), Marcellin 2) und die ravennatischen Aufzeichnungen, sehen wir nie eine Erwähnung derselben.

Von Eutrop übernimmt P. die Zählung nach Jahren der Stadt, welche er weiter nach Orosius, so weit dieser reicht, fortführt und dann nach selbständiger Berechnung bis zum 17. Buche ergänzt.

Erst am Anfange dieses letzten Buches führt er die anni ab incarnatione domini ein 4), welche er vorher nur bei dem Sturze West-Roms durch Odovakar braucht 5). Doch erwähnt er gewöhnlich nur Jahreszahlen bei dem Regierungsantritt der Kaiser 6) und bei sehr wenigen grösseren Ereignissen.

Die Kaiserreihe überkam P. von Orosius, mit diesem ist er der gewöhnlichen Zeitrechnung um ein Jahr voraus, und setzt sie mit manchen Versehen selbständig fort 7). Nach Orosius 8) regiert Arkadius bei P. gemeinschaftlich mit Honorius 12 Jahre, später aber nach Beda oder Prosper 13 9), und so erhält P. für den Regierungsantritt Theodosius II, 1149 8) + 13 + 15 1177 Jahre a. u. c. = 424 n. Ch. Zu diesen kommen dann 27 Regierungsjahre des Theodosius 10), dies

=

1) ed. Roncalli vetust. lat. script. chron. I.

2) ibid. II.

3) p. 100 mit den Worten: cessante jam romanae urbis imperio: utilius aptiusque mihi videtur ab annis dominicae incarnationis supputationis lineam deducere, quo facilius, quid quo tempore actum sit, possit agnosci.

4) p. 99.

5) Der eben erwähnte Sturz West-Roms und die Plünderung Roms durch Geiserich. Die erste Stelle zeigt Zahlen, welche wol nicht dem P. zuzuschreiben sind: anno a. u. c. 1209 (456 n. Ch.), a Cajo Caes. 517 (Caes. 42 od. 41 v. Ch.).

6) Von Theodosius II. geht die gezählte Reihe auf Ostrom über. 7) p. 563.

8) p. 90.

9) p. 93.

10) p. 96 bei dem Tode des Theodosius passirt dem P. folgender lapsus calami: At vero Theodosius cum absque uno et viginti superiori

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giebt 1204 für den Beginn der Herrschaft des Marcian 1). Hierzu die 5 Jahre, welche Valentinian III. mit Marcian regiert, dies gäbe 1209 456 für das Todesjahr V. und die Einnahme Roms durch Geiserich, doch setzt P. für diese richtig das Jahr 1207 an. Für die Regierungszeit des Justin haben wir bei P. 2) 11 (XI) Jahre, vielleicht misverständlich für 9 (IX) des Jordanis 3).

Die Fehler in der Chronologie, welche in der Folge der Ereignisse vorkommen, werden wir im Zusammenhange hervorheben. Im allgemeinen zeigt P. nicht das Bestreben, die Facta chronologisch genau zu ordnen, es genügt ihm gewöhnlich eine Einführung mit: interea, sequenti tempore, hoc tempore, nec multum post, circa haec tempora etc., und diese Worte sind grösstentheils nur Flickworte.

Eutrop, Aurelius Victor, Frontin.

Die ersten zehn Bücher der historia romana bieten nur geringen Stoff für eine Besprechung, da in ihnen P. eigentlich nur mechanisch compilirt 4). Er liess im wesentlichen den Text des Eutrop unverändert, höchstens fügt er hier und da einen Namen ein 5), den E. nicht bringt; die Interpolationen sind dem Texte angepasst. Im achten Buche schreibt

bus annis, quos cum Honorio patruo regnaverat, septem et viginti annis imperium gessisset, ex quibus cum Valentiniano genero viginti quinque transegit.... obiit. Dies gäbe für die Regierungszeit des Theod. 2127: - 48, statt 15+ 27 = 42. 2) p. 103.

1) p. 97.

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4) Erschöpfend hat über das Verhältnis zwischen Paulus und Eutrop Hartel a. a. O. gehandelt. Nur damit kann ich mich nicht einverstanden erklären, dass H. p. 229 es für eine Gedankenlosigkeit erklärt, wenn P. die persönlichen Beziehungen des Eutrop mit aufnimmt. Er wollte eben nnr (vergl. den Widmungsbrief) den Eutrop interpoliren. Die betreffenden Stellen sind: p. 5 Nec quicquam similius imperaverint. p. 61 hujus tantum exempli. p. 70 ea tamen occasione p. 77 cui expeditioni interfui.

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5) Siehe unten Orosius.

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manent.

P. den E. ohne jeglichen Zusatz aus. Die Abweichungen von E. beschränken sich auf ganz kleine Abänderungen, welche ungewöhnliche Formen der geläufigen Regel entsprechend machen 1).

nach

Für die Ergänzung des E. erschien dem P. ihrem Stil das zeigt die wörtliche Herübernahme der Excerpte und ihrer Anlage nach - Idas beweist die entschiedene Bevorzugung vor dem Orosius vom siebenten Buche ab - besonders geeignet die Epitome der Kaisergeschichte des Aurelius Victor 2). Aus ihr entnimmt er die Characteristiken der Kaiser bis auf Theodosius. Sie helfen seinem Werke eine gewisse Fülle zu geben, welche für die späteren Zeiten beim Mangel ähnlicher Quellen sich vermissen lässt. Auch das sonstige historische Material der Epitome ist möglichst ausgenutzt. Nicht in unsern Texten überliefert ist eine kleine glossenhafte Angabe des P. 3): adversus ducenta millia Alamannorum haud procul a lacu Benaco in silva, quae Ligana dicitur dimicans etc., wofür die Epitome 4) nur adversum 5) aciem Alamannorum haud procul a lacu Benaco dimicans hat. Eine kleine Anzahl von Stellen zur Ergänzung des E. sind aus dem Nachtrage der drei Bücher strategematon des Frontin entlehnt, welcher unter dem Namen strategematicon als viertes Buch, wol ohne Berechtigung, der Schrift Frontin's angereiht ist 6). Auch sie sind, so weit es ging, wörtlich wiedergegeben, wie eine Gegenüberstellung zeigt.

Frontin IV, 5, 4. Claudius Marcellus cum in manus Gallorum imprudens incidisset circumspiciendae regionis, quae evaderet causa etc.

1) Hartel p. 274.

P. p. 16.

Marcellus deinde cum inprudens in manus Gallorum incidisset, omniaque infesta vidisset, nec evadere posset etc.

2) Bekannt unter dem Titel: de vita et moribus imperatorum romanorum, excerpta ex libris Sex. Aurelii Victoris, a Caesare Augusto usque ad Theodosium imperatorem. vergl. Teufel, Geschichte der röm. Litteratur p. 934 u. 935.

3) p. 68.

4) cp. XXXIV.

5) Wir bemerken auch hier, dass P. adversum in adversus ändert. 6) vergl. Teufel p. 720 u. 722.

Ausserdem enthalten die ersten sieben Bücher noch Einschiebsel, welche zwar nichts neues bringen, deren Ursprung aber nicht festzustellen ist. Der Einleitung und den ersten Büchern liegt eine historia de origine gentis romanae zu Grunde, welche gleich der uns erhaltenen auf Virgil zurückgeht 1). Man könnte an diese denken, doch sind die Abweichungen grösser als die Uebereinstimmung. Wir können füglich darüber hinweggehen, weil wir hier nichts zur Beurtheilung des Werthes unseres Autor's finden.

Einer anderen Quelle, vielleicht einer Chrestomathie, ähnlich der des Valerius Maximus scheinen zuzugehören: die Gesandtschaft des Cineas 2), die Wunderzeichen vor Ausbruch des zweiten punischen Krieges 3), der Ausspruch Hannibals über Fabius 4), die List Hannibals vor der Schlacht bei Cannae 4), der Edelmuth Scipios 5), die Characteristik Cäsars 6), Züge für das Ende der Kleopatra 7).

Die letzte Stelle, welche nicht aus verlorenem Material abzuleiten, sondern jedenfalls dem P. zuzuschreiben ist, erklärt den Beinamen Augustus zum erstenmal in der Weise, in welcher er im Mittelalter klassisch geworden ist 8): tunc primum Augustus quod rem publicam,,auxit" consalutatus est.

Eusebius-Hieronymus. Prosper.

Es ist schon oben bemerkt worden, dass P. Stoff und Chronologie für die Vorgeschichte Rom's aus Eusebius-Hieronymus 9) herübernimmt. Eusebius ist dann weiter hauptsächlich die Quelle für die Nachrichten aus der sacratissima historia und ex sacrae scripturae textu, d. h. es werden aus ihm in kurzen Notizen die jüdischen Fürsten und einige, wenige Ereignisse aus der jüdischen Geschichte in den E., und

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9) Ed. Roncalli, vetustiora latinorum scriptorum chronica pars I., enthält Eusebius, Hieronymus und Prosper.

zwar alle Zusätze wörtlich, übertragen, so dass es nicht schwer fällt, sie zu erkennen und auszuscheiden.

Im elften Buche treffen wir mit der Erhebung Valentinian I. zum Kaiser 1) auf die selbständige Chronik des Hieronymus, auch sie liefert kein Material zu einer Betrachtung. Mit der Schlacht bei Adrianopel berührt sie sich mit der Chronik Prosper's, welche zuerst nur zur Vervollständigung der anderen Nachrichten dient, bis sie im vierzehnten und fünfzehnten Buche zur Hauptquelle wird. Prosper ist auch fast durchgängig nach seinem Wortlaute benutzt. Im elften und zwölften Buche stammen aus Pr. nur kirchengeschichtliche Nachrichten, die Erwähnung des hl. Martin 2), Hieronymus und Johannes Anachoreta 3). Von dem Consulat des Monaxius und Plinta bis zu dem des Felix 4) ist fast der ganze Text des Pr. ausgeschrieben, mit Auslassung der kirchengeschichtlichen Bemerkungen, nur der Tod des heiligen Hieronymus wird aufgenommen. Am genauesten schliesst sich P. an Pr. an, von dem Tode des Honorius bis zu dem Zuge des Sigiswult gegen Bonifacius, nur ist bei der Expedition des Mavortius und Galbio Felix und Sinox weggelassen.

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Von der Wiederaufnahme des Bonifacius bis zur Zurückberufung des oströmischen Heeres auf Sicilien zum Schutze Constantinopel's gegen die Hunnen 5) ist mit Ausnahme des kleinen Zwischensatzes der Ernennung des Aetius 6) zum Patricius wieder ein zusammenhängendes Stück aus Pr. gegeben. Selbständig ist nur der Zusatz des P.: pax cum eisdem necessaria magis quam utilis facta est, zu dem Frieden mit den Vandalen im Jahre 435. Papencordt 7) will bei diesem Ver

1) p. 81. Hieron. 511.

2) p. 84. Nach dieser Stelle könnte Prosper p. 637 ergänzt werden: Martinus episcopus Turonorum Galliae civitatis multis clarus habetur. P. setzt hinzu: virtutibus (Lab. miraculis).

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