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unseres codexs, wo Richental von den meistern Hus und Hieronymus spricht und dann zu verstehen gibt, dass man das ausführlicher im lateinischen buche finde: «Als man das alles in der latin findet».

Der Wolfenbütteler codex soll angeblich von Gebhard Tacher, alias D'Acheri und aus dem jahre 1463 stammen. Man betrachtet ihn als die überarbeitung eines älteren textes und den Wiener codex als seine jüngere abschrift. Diese zwei codices stehen dem Aulendorfer sehr nahe. Auch sie enthalten am ende des buches dasselbe ausführliche personenverzeichniss wie unser codex, aber dieses ist, besonders im Wiener codex, vielfach entstellt. Der Constanzer codex, den wir in den anmerkungen genauer kennen lernen werden, stimmt im allgemeinen mit dem unseren überein, weicht aber doch an vielen stellen ab, redigiert die einzelnen abschnitte anders und entbehrt eines namhaften theiles der angehängten personenliste.

Ausser den gedachten codices gibt es von Richentals tagebuch oder conciliumbuch noch drei alte druckausgaben, nemlich zwei augsburger aus den jahren 14831 und 1538, sowie einen Frankfurter druck vom jahre 1575. Der text ist aber in allen vielfach gefälscht und beschnitten. Überdies hat die Augsburger ausgabe Richentals Constanzer deutsch in augsburger schwäbisch umgesezt, was dem ganzen in seiner ursprünglichen frische bedeutend geschadet hat.

Im jahre 1858 hat der nunmehr verstorbene stadtarchivar von Constanz, Dr Marmor, dem der herausgeber in Richentalicis vielerlei auskunft zu verdanken hat, einige größere abschnitte des Constanzer codexs durch den druck veröffentlicht. Einige jahre später ward der Constanzer codex, den wir inskünftig der kürze halben mit K bezeichnen, vollständig auf photographischem wege vervielfältigt 2. Diese ausgabe konnte aber ihres enormen preises wegen nur von wenigen angeschafft werden.

Der Constanzer codex ist auf papier in groß folio und durchlaufender, nahezu cursiver schrift geschrieben. Er ist

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1 Gustav Schwab hat aus dieser ausgabe lange abschnitte in sein buch über den » Bodensee« gesetzt. 2 Von hofphotograph Wolf. 1869.

reich an hübschen initialien und colorierten bildern, seine malerei sorgfältig und sauber.

Unser Aulendorfer codex, der kürze wegen A genannt, ist gleichfalls auf papier, in groß folio, aber zweispaltig, die spalte zu je 35 zeilen, und von einer kräftigen hand geschrieben. Die 119 bilder sind durchweg viel größer als in K. Meist nimmt ein bild die ganze foliohöhe und oft zwei gegenüberstehende seiten in anspruch. Eine größere anzahl von wappen ist nicht fertig gemalt (31), für andere bloß der platz offen gelassen (9), wo sie hinkommen sollten. Gleichwohl sind es der fertigen, die auf den bildern nicht mitgerechnet, mehrere hundert (804) und ihrer ebenso viele wie im K-texte. Die bilder des K sind durchweg in kleinerem maßstabe gehalten und weniger alterthümlich als in A. Hier hat namentlich die gewandung auf manchen bildern einen stylvollen faltenwurf. K bringt im ganzen etwas mehr bilder; man sieht, welche freude sein maler an möglichst mannigfaltiger darstellung hatte. Er malt darum mitunter an sich ganz unmerkwürdige dinge, z. b. wie die zimmerleute das holz für die innere einrichtung des conclave beschlagen. Aber wir erfahren damit doch, dass damals die oberdeutschen zimmerleute bei dieser arbeit auf dem zu beschlagenden tramen standen, just wie es die Holländer heute noch machen. Es ist sehr zu bedauern, dass die vielen, für die trachtenkunde äusserst werthvollen bilder, wie nicht minder die sehr zahlreichen klassischen wappen der großen unkosten wegen nicht mit veröffentlicht werden konnten. Das papier unseres codex 'ist 40 cm hoch, 30 cm breit, sein wasserzeichen theils ein bartloser mannskopf in profil, am hinterkopf eine art zopf aus drei untereinander liegenden knollen gebildet, vom scheitel nach oben ein lothrechter dünner stab, an dessen spitze ein stern, theils ein handschuh mit schmalen stulpen. Das wasserzeichen widerholt sich je auf dem zweiten blatt. Jede spalte der schrift ist durchschnittlich 8 cm breit und 12 cm hoch. Nur die bullen und urkunden, sowie einige stücke des anhangs sind durchlaufend geschrieben. Der innere falz ist 5 cm, der äussere 7 cm, der zwischenspaltenraum 2 cm breit. Die zahl der beschriebenen und bemalten seiten, einige unbe

schriebene und unbemalte innerhalb des textes miteingerechnet, beträgt 505. Vorn und hinten finden sich noch je 4 unbeschriebene blätter. Die paginierung ist nur mit bleistift geschehen und stammt aus den sechziger jahren unseres jahrhunderts. Ein fehlendes blatt des textes hat sie nicht berücksichtigt. Der codex ist in buchenholzbrettchen mit stark abgeriebenem, schweinsledernem überzug gebunden. Die haken der zwei schliessen sind abgefallen. Die dicke der papierlage betragt 5 cm, die des ganzen buches (papier mit decken) 6,5 cm. Auf dem schnitt ist keine farbe zu bemerken.

Der Constanzer codex spricht von Richental stets in der dritten person, wo hingegen in dem unseren Richental fast durchweg von sich in der ersten person redet. Dieser umstand bringt es mit sich, dass dem K eine reihe werthvoller persönlicher bemerkungen Richentals, die der A enthält, abgehen. Der Constanzer codex spricht stets von einem Ulrich von Richental; in dem unserigen nennt sich der verfasser stets Ulrich Richental.

Dass unser codex nur die abschrift einer älteren, auch dem K zu grunde liegenden vorlage ist, erhellt deutlich aus einem vorkommenden einschiebsel. Hier ist die ursprüngliche aufschrift eines bildes in den text gerathen an einer stelle, wo sie als recapitulation ganz überflüssig erscheint. Vergleicht man die parallele stelle im K, dann wird die ursache der unmotivierten wiederholung sofort klar, denn K hat an dieser stelle ein bild, welches die begegnung von papst und könig zu Lodi darstellt, und die erklärende überschrift lautet hier genau wie jene widerholung in A, an der hier kein bild vorhanden ist.

Die vorlage von A muss vor dem jahre 1433 in ihrer jetzigen redaction fertig gewesen sein, denn unser text sagt, wo von den pfändern die rede ist, welche könig Sigmund an zahlungsstatt zu Constanz hinter sich liess, diese lägen jetzt noch da und würden wohl nie ausgelöst werden.

Wir wissen aber aus acten des städtischen archivs zu Constanz, dass berührte pfänder auf andringen der gläubiger im jahre 1431 um einen spott versilbert worden sind. Sodann nöthigt uns der weitere umstand, dass Sigmund in A niemals

kaiser, sondern stets könig genannt wird, zu der annahme, A sei vor dem jahre 1433, in dem Sigmund als römischer kaiser gekrönt ward, verfasst worden. Dem schreiber des K begegnet es widerholt, dass er statt «unser herr der küng», «unser herr der kayser» schreibt; aber er muss sich während des schreibens erinnert haben, dass Sigmund zu der zeit, die der text beschreibt, erst römischer könig war, denn er streicht das wörtlein «kayser» jedesmal wider aus, um mit »könig« weiter zu fahren. Für eine spätere fassung des K spricht auch noch die thatsache, dass der redactor oder schreiber dieses textes, entgegen dem A, von der späteren kaiserkrönung etwas weiss, sich aber der zeit, da sie geschah, nicht mehr genau erinnert; denn er sagt: «Und nach dem concilio wol im zehenden jar ward er (Sigmund) römischer kaiser». Das spricht für eine fassung um die mitte oder nach der mitte des fünfzehnten jahrhunderts. Umgekehrt begegnet uns aber in A ein noch vil hinterdenklicherer umstand. Hier ist graf Eberhard von Wirtemberg als herzog aufgeführt. Eine etwas spätere hand hat das wort » herzog » durchstrichen und <grauff» darüber gesetzt. Da nun Eberhard erst im jahre 1495 zum herzog erhoben ward, könnte man fast glauben, A sei erst um die wende des gedachten jahrhunderts geschrieben worden, wenn nicht so viele andere momente für ein höheres alter unseres codex, auch als copie genommen, sprechen würden. Über diesen stein des anstoßes ist nur hinüber zu kommen, wenn man annimmt, dass entweder Richental selbst oder einer seiner schreiber durch das hohe ansehen, in dem die Wirtemberger grafen schon damals standen, irre geführt, Eberhart für einen herzog hielt.

Nach der fassung des K könnte man des glaubens sein, eine grössere anzahl von personen habe die notizen für Richentals concilienbuch gesammelt; denn dort heisst es: »Als das ettlich erber lüt von gedechtnusse wegen zuosamen haben erfraget«<, wogegen A an der entsprechenden stelle sich also vernehmen lasst: «Und das alles ich Uolrich Richental zesamenbracht hab und es aigentlich von huß ze huß erfaren hab, wan ich burger und seßhaft ze Costenz was zuo dem guldin bracken«. Andere stellen unseres codex bestätigen diese

aussage.

Von einer bulle Johanns XXIII sagt Richental:

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> Diẞ bull hab ich Uolrich Richental abgeschriben; umb sollichs ich ainem cortisan ainen gulden gab». Ferner: »So /sach ich Uolrich Richental und vil ander wirdiger lüt, daz uff ainem tag stuond an der bruggen ze Costenz funf und zwainzig michler schiff mit höw» u. s. w. und notiert nun aus eigener kundschaft alle lebensmittel und futterpreise zur zeit des concils. Er geht hiebei kritisch zu werk, wie aus der /stelle erhellt: «Ich hab sy (hasen) koufft zuo vieren (blaphart), ettlich sprechind, sy habind es kofft umb XII blaphart, daz gelob ich nit, dann ich hab es nit gesehen». Bemerkenswerth ist Richentals vorliebe für preisnotierungen, wie denn an manchen stellen des buches kaufmännische gedankenläufe zum vorschein kommen. Hiemit mögen seine weiten reisen wie auch seine vorliebe für geographisches zusammenhängen. Weiter erzählt er bei gelegenheit einer nachricht über fremdes bier, das in Constanz getrunken worden: «Des biers trank ich Uolrich Richental zu Costenz», um damit zu sagen, es habe mit dieser mär seine richtigkeit. An einer andern stelle lässt er sich also verlauten: «Und sölt ich Uolrich Richental die all verschriben haben, so wär di buoch zu groß worden». Gleich darauf stösst er einen frommen seufzer aus: «Almächtiger gott biß nun wegwiser!» Bei aufzählung der tatarischen herrscher und reiche lässt er sich des weitern vernehmen: «Ich getorst sy nit schryben, wan ich gantze warhait darumb nit erfinden kund». Anlässlich des leichenopfers für den verstorbenen cardinal Landolfus sagt er: «Und ich Uolrich Richental fragt sin ufgeber und innemer, was das opfer und begrept möcht kosten. Die sprachen, das es mit allen dingen ob XIII hundert tuggaten gestuond». An einer andern stelle: «Der kertzen warend ccl u. s. w., als ich zellen mocht». Wieder an einer anderen: «Das ist aber nit, dann ich das nit erfragen kond von den heimlichern ze Costenz«. «Also ist nun zu wissen, wie die (papst) wal anfieng, als mir dann verschriben hat gegeben des ertzbischof Gneßnensis notary, der bi im in dem conclavi was». Gelegentlich der schilderung einer griechischen messe sagt er: «Als ich Uolrich Richental selb hab gesehen und ain doctor in theoloya, dem es der erzbischoff

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