IV Kotschy Dr. Th. Darstellung seiner im Jahre 1843 über die westliche Elbruzalpenkette Nord-Persiens angestellten botanisch-geographischen Forschungen Eingegangene Druckschriften Versammlung am 22. Jänner 1861. Perkmann Dr. R. Ueber die culturgeschichtliche Bedeutung des Stromsysteme Europa's Versammlung am 5. Februar 1861. Perkmann Dr. R. Ueber die culturgeschichtliche Bedeutung der Stromsysteme Zollikofer Th. v. Ueber den Zusammenhang der geologischen und geographischen Verhältnisse des Grazer Tertiär-Beckens . Foetterle F. Verzeichniss der trigonometrisch bestimmten Höhenpunkte in der Walachei Eingegangene Druckschriften Versammlung am 19. Februar 1861. Foetterle F. Vorlage der Gypsbüste des verstorbenen Mitgliedes Dr. F. W. Freih. v. Reden, als Geschenk vom Herrn Hofrath W. Haidinger sammt bezüglichen Schreiben Haidinger W. Schreiben des Neuseeländers W. Toetoe Foetterle F. Ueber die bei statistischen Berechnungen der Volksdichtigkeit anzuwendende Flächeneinheit der Quadratminute und Quadratsecunde von Herrn k. k. Rath A. Steinhauser . Klun Dr. V. Ueber die Expedition des Venetianers G. G. Miani zur Auffindung der Foetterle F. Worte der Begrüssung an die der Versammlung beiwohnenden Herren Foetterle F. Mittheilung der Fahrtbegünstigung von Seite des k. k. pr. österr. Lloyd für die Mitglieder der Heuglin's chen Expedition Czoernig K. Freih, v. Chaillon's Entdeckungen in Inner-Afrika Versammlung am 19. März 1861. Foetterle F. Vorlage der Karte vom preussischen Staate" Foetterle F. Vorlage der Beiträge zur physikalischen Geographie Griechenlands von Jul. Schmidt ་ Haidinger W. Schreiben von Dr. Ferd. Freih. v. Richthofen aus Yeddo Wahl neu eintretender Mitglieder Hochstetter Dr. Ferd. Neuere Nachrichten aus Australien und Neuseeland 81 81 81 Ficker Dr. A. Die ethnographischen Verhältnisse der europäischen Türkei Ueberlassung eines Gesellschaftslocales von der kais. Akademie der Wissenschaften Wahl neuer Mitglieder Foetterle F., J. v. Hauslab. Höhenschichtenkarten der nordöstlichen Alpen, von Sicilien und Frankreich. Haidinger W. Höhenschichtenkarte des böhmischen Riesengebirges von Joh. Jokély 87 Eingegangene Druckschriften Wahl neuer Mitglieder Versammlung am 21. Mai 1861. Foetterle F. Vorlage Dr. A. Petermann's Karte von Ost-Afrika und A. Artaria's Foetterle F. K. Kořistka. Bericht über einige im niederen Gesenke und im Marsgebirge ausgeführte Höhenmessungen Scherzer Dr. R. K. v. Vorlage der englischen Ausgabe des ersten Bandes des Eingegangene Druckschriften Versammlung am 4. Juni 1861. Wahl eines neuen Mitgliedes Foetterle F. Vorlage von K. Kořistka's die Markgrafschaft Mähren und das Foetterle F. Vorlage von photographischen Ansichten der Gletscher des Montblanc von Buisson Haidinger W. Orientierung der „Haidingerkette in Australien Scherzer Dr. K. R. v. Vorlage des ersten Bandes der deutschen Ausgabe des Werkes „Reise der österreichischen Fregatte Novara“ 94 94 . Ficker Dr. A. Die Armenier in der Bukowina 96 Eingegangene Druckschriften 90 1 24 Ruthner Dr. A v. Ueber den verfallenen Bergbau auf dem Kloben im Salzburgischen Foetterle F. Schluss der Versammlungen und Dank an Herrn Hofrath Haidinger für die bisherige Ueberlassung des Locales I. Hauer Fr. R. v. Höhenmessungen im westlichen Siebenbürgen III. Haidinger W. Berichte v. Hrn. Fr. Rauscher in Josephsthal über die Erd- VII. Ficker Dr. Ad. Ueber die ethnographischen Verhältnisse der europäischen 123 132 IX. Ruthner Dr. A. v. Das Maltathal in Kärnthen. Ersteigung der Hochalpenspitze 149 X. Temple R. F. Die nördlichen Abfälle oder die galizische Seite der Karpathen 176 XI. Bergmann. I. Die vorarlbergischen Grafschaften und Landstände XII. Ruthner Dr. A. v. Höhenmessungen aus der Tauernkette XIII. Perkmann Dr. R. Ueber die culturgeschichtliche Bedeutung der Stromsysteme Europa's, insbesondere des Donaugebietes 190 199 202 DER KAISERLICH KÖNIGLICHEN GEOGRAPHISCHEN GESELLSCHAFT. 1. Zweck und Mittel. 1. Der Zweck der Gesellschaft ist, die Interessen der geographischen Wissenschaft in ihren verschiedenen Richtungen zu fördern. 2. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind periodische Versammlungen, Herausgabe von Druckschriften und Karten, Unterstützungen, Zuerkennung von Preisen, anzulegende Sammlungen von Büchern, Karten und andern zweckdienlichen Gegenständen. 3. Die Gesellschaft schöpft die Mittel zur Bestreitung ihrer Auslagen und Vermehrung ihres Besitzes aus Beiträgen, welche sie erhält an Geld und anderen Gegenständen. II. Bildung und Erneuerung. 4. Die Gesellschaft besteht aus: a) ordentlichen Mitgliedern, b) ausserordentlichen Mitgliedern, c) correspondirenden Mitgliedern und d) Ehrenmitgliedern a im Inlande, ßim Auslande. 5. Ordentliche Mitglieder sind diejenigen, welche einen Jahresbeitrag von 5 Gulden 25 kr. ö. W., oder für Lebenszeit die 121,fache Ausgleichungssumme pr. 65 f. 63 kr. zahlen. Ausserordentliche Mitglieder sind diejenigen, welche einen jährlichen Beitrag von mindestens 10 fl. 50 kr. ö. W. leisten. 6. Zur Aufnahme als ordentliches oder ausserordentliches Mitglied wird der Name von einem Mitgliede dem Ausschusse vorgeschlagen, von diesem der nächsten Gesammtversammlung empfohlen und durch absolute Majorität angenommen. 7. Dieses Verfahren ist für jene Personen, welche sich vorbehaltlich der Allerhöchsten Genehmigung und ihrer eigenen Annahme der Statuten als eventuelle Mitglieder der Gesellschaft erklären, nicht mehr erforderlich. 8. Zu correspondirenden Mitgliedern werden jene Personen gewählt, welche ohne einen Jahresbeitrag zu leisten, die Interessen der geographischen Gesellschaft durch ihre persönliche Thätigkeit fördern. 9. Zu Ehrenmitgliedern a im Inlande oder ß im Auslande sollen solche Personen gewählt werden, welchen die Gesellschaft für ihre ausgezeichneten Verdienste um die Förderung der geographischen Wissenschaft überhaupt eine besondere Anerkennung darzubringen wünscht. 10. Sowohl die Correspondenten, wie die Ehrenmitglieder werden vom Ausschusse der Gesammtversammlung vorgeschlagen und mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt. Die Aufnahme eines Ausländers als Mitglied der Gesellschaft hat nicht ohne Genehmigung des Staats-Ministeriums zu geschehen. III. Rechte und Pflichten. 11. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Zwecke der Gesellschaft innerhalb der durch die Statuten gezogenen Grenzen nach Kräften zu fördern; die orden lichen und ausserordentlichen Mitglieder überdiess auch die jährlich zu entrichtenden Beiträge regelmässig zu zahlen. Die Verabsäumung der Einzahlung des Jahresbeitrages nach Jahresfrist wird als Austrittserklärung betrachtet. 12. In den Gesammtversammlungen hat jedes anwesende Mitglied Eine Stimme. Es hat das Recht, Anträge zu stellen, welche an den Ausschuss zu richten und schriftlich dem Secretär zu übergeben sind. Die Mitglieder werden durch Druckschriften, welche sie unentgeltlich in Empfang nehmen können, in der Kenntniss der Vorgänge erhalten. Sie benützen die Sammlungen nach den in der Geschäftsordnung bestimmten Normen. IV. Geschäftsführung und Leitung. 13. Die Geschäftsführung geschieht theils: a) in den Gesammtversammlungen durch die versammelten Mitglieder, b) durch die von denselben gewählten Functionäre. 14. Die den Gesammtversammlungen zur Entscheidung vorbehaltenen Geschäfte sind: a) Wahl aller Mitglieder, 6) Wahl der Functionäre, c) Annahme der Geschäfts ordnung, d) die Genehmigung des jährlich zu legenden Rechnungsberichtes, e) Aenderung der Statuten, wobei übrigens die Allerhöchste Genehmigung vorbehalten ist. 15. In der Regel findet jeden Monat eine Gesammtversammlung statt. Der Tag derselben wird in der Wiener Zeitung bekannt gemacht. 16. Ausserordentliche Versammlungen können nur durch den Ausschuss bestimmt werden und müssen dann ebenfalls in der Wiener Zeitung bekannt gemacht werden. 17. Alle übrigen Geschäfte besorgt ein Ausschuss durch die Functionäre. Diese bilden einen Körper, der in seiner vollständigen Zusammensetzung aus 34 Vertrauensmännern besteht. a) Ein Präsident mit einjähriger Functionsdauer. b) Sechs VicePräsidenten mit zweijähriger Functionsdauer und jährlicher Erneuerung der Hälfte. Nach dem ersten Jahre bestimmt das Los die Austretenden. c) Zwei Secretäre. d) Ein Rechnungsführer. e) Ein Cassier; und zwar alle vier mit einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Functionsdauer. f) Zwei Prüfungs-Commissäre der Jahresrechnungen mit einmaliger Function der Prüfung. g) Einundzwanzig Ausschussmänner mit dreijähriger Functions dauer und jährlicher Erneuerung eines Dritttheils. Nach dem ersten und zweiten Jahre bestimmt das Los die Austretenden. 18. Der Präsident und die sechs Vicepräsidenten sind nach dem Austreten nicht sogleich wieder zu derselben Function wählbar. 19. Der Präsident leitet die Verhandlungen in den Gesammt- und Ausschuss sitzungen, welche letztere er beruft. Er gibt am Schlusse seines Functionsjahres einen Jahresbericht. 20. Die Vice-Präsidenten unterstützen den Präsidenten in der Geschäftsleitung und vertreten denselben nach einem einmonatlichen Turnus. 21. Die Secretäre führen die Protocolle in den Sitzungen, besorgen die Correspondenz und überwachen die Sammlungen. Einer der Secretäre legt den im Ausschusse berathenen, jährlich zu legenden Rechenschaftsbericht in der Gesammtsitzung vor. 22. Der Rechnungsführer und der Cassier besorgen die Geldangelegenheiten der Gesellschaft. 23. Sämmtliche Functionäre werden von dem Präsidenten oder von dem ihn vertretenden Vice-Präsidenten zu Ausschuss-Sitzungen berufen, in welchen die Anwesenden Stimme haben. 24. In diesen Ausschuss-Sitzungen werden sämmtliche Geschäfte der Gesellschaft erledigt, welche nicht der Gesammtversammlung vorbehalten sind; die vor die letztere kommenden Fragen und Anträge näher erwogen und die zu fassenden Entschlüsse vorbereitet. 25. Sowohl für die Gesammt- wie Ausschuss-Sitzungen leitet ein Secretär die Vorbereitungen. 26, Jede Abstimmung, sowohl in den Gesammt- wie Ausschuss-Sitzungen, geschieht nach absoluter Majorität der Stimmen. 27. Ueber jede Gesammt- und Ausschuss-Sitzung wird ein Protocoll geführt, welches von dem jedesmaligen Vorsitzenden, dem Secretär und einem anwesenden Ausschussmanne gefertigt wird. V. Vertretung und Schlichtung von Streitigkeiten. 28. Die Gesellschaft wird durch den Präsidenten oder im Falle seiner Verhinderung durch den ihn vertretenden Vice-Präsidenten gemeinschaftlich mit einem Secretär nach Aussen und den Behörden gegenüber vertreten. 29. Der Natur der Gesellschaft nach sind eigentliche Streitigkeiten nicht denkbar Die etwa eintretenden Verschiedenheiten der Ansichten, die sich auf die Erreichung der gesellschaftlichen Zwecke beziehen, werden in den Ausschuss-Sitzungen vorgetragen und in Anträge formulirt, in einer Gesammt-Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VI. Auflösung der Gesellschaft. 30. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft, welche vorläufig zur Kenntniss der politischen Landesstelle zu bringen ist, entscheidet die Gesammt-Sitzung über die Modalitäten der Auflösung, insbesondere aber über die bezüglich des Gesellschaftsvermögens zu treffenden Verfügungen. GESCHÄFTS-ORDNUNG DER KAISERLICH - KÖNIGLICHEN GEOGRAPHISCHEN GESELLSCHAFT. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der geographischen Wissenschaft in ihren verschiedenen Richtungen und zwar durch periodische Versammlungen, Herausgabe von Druckschriften und Karten, Unterstützungen, Zuerkennung von Preisen, anzulegenden Sammlungen von Büchern, Karten und andern zweck dienlichen GegenstänDie Geschäftsordnung hat daher nähere Erörterungen für alle diese Zweige, so wie für die Geschäftsführung im Allgemeinen zu enthalten. den. Die Geschäftsführung geschieht; a) durch die Functionäre: I. Der Präsident. §. 1. Der Präsident führt bei allen Sitzungen den Vorsitz, eröffnetdieselben, leitet die Verhandlungen und schliesst sie. §. 2. Er unterfertigt die Diplome und alle wichtigeren Acte, in welchen die Gesellschaft als Ganzes nach Aussen und den Behörden gegenüber repräsentirt ist. §. 3. Er beruft die Ausschuss-Sitzungen. §. 4. Er nimmt die von dem Rechnungsführer und Cassier von drei zu Monaten verfassten Rechnungsabschlüsse zur Kenntniss. drei §. 5. Er weiset specielle wissenschaftliche oder administrative Gegenstände in vorkommenden Fällen eigenen Referenten aus der Zahl der Ausschuss- oder der übrigen Mitglieder zu. §. 6. Er gibt am Schlusse seines Functionsjahres einen Jahresbericht. §. 7. Im Verhinderungsfalle wird er durch den in der Tour stehenden VicePräsidenten vertreten. II. Vice-Präsidenten. §. 8. Die sechs Vice-Präsidenten vertreten den Präsidenten in allen seinen Functionen und zwar von Monat zu Monat abwechselnd in alphabetischer Reihenfolge. III. Secretäre. §. 9. Den beiden Secretären fallen alle die Gesellschaft betreffenden administrativen Geschäfte zu, in welche sie sich theilen. §. 10. Alle an die Gesellschaft gerichteten Zusendungen gehen an den ersten Secretär; derselbe beantwortet alle Briefe, Anfragen und Acte im Einverständnisse mit dem Präsidenten und legt sie nöthigenfalls Bericht erstattend in der AusschussSitzung vor. §. 11. Er trägt die in den Ausschuss-Sitzungen formulirten Anträge in den Gesammtsitzungen zur Entscheidung vor. §. 12. Er legt ferner alle eingegangenen Tausch- oder Geschenkgegenstände in den Gesammt-Versammlungen, sowie die an die Gesellschaft eingesendeten, wissenschaftlichen Aufsätze dem Ausschusse vor. §. 13. Er führt über die für die Gesammt-Versammlung angemeldeten Vorträge eine eigene Aufschreibung. §. 14. Er unterfertigt mit dem Präsidenten alle Diplome und alle Acte, sowie allein die minder wichtigen currenten, administrativen Gegenstände der Correspondenz. §. 15. Er verfasst den am Schlusse des Jahres zu legenden Rechenschaftsbericht und legt ihn der Ausschuss-Sitzung und der allgemeinen Versammlung vor. Dieser Rechenschaftsbericht enthält zugleich den Rechnungsabschluss des Jahres, sowie Voranschläge. §. 16. Er leitet im Einverständnisse mit dem Präsidenten den Druck der Gesellschaftsschriften. §. 17. Er führt über die Mitglieder ein genaues Verzeichniss. §. 18. Er führt die Kanzleidirection. §. 19. Er unterfertigt alle an den Cassier zur Auszahlung gerichteten Anweisungen. §. 20. Die Function des ersten Secretärs dauert vier Jahre. |