صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

Majestät hiemit ernstlich; und wollen, dass sie oftgedachten, unsern lieben Oheim und Fürsten, den Herzog zu Gülich etc. und Sr. Lieben Erben und Nachkommen, bei ob inserirten Pfandtverschreibunge, und dieser unserer Kayserlichen Confirmation und Erneurung unverhindert bleiben, derselben auch obberührter verpfändeter Höfe geruhiglich gebrauchen und geniessen lassen, und ihnen daran keinen Eintrag, Irrung, oder Verhinderung thun, noch des jemand andern zuthun gestatten, in keine Weise und Wege, als lieb einem jeden sey, unser, und des Reichs schwere Ungnade und Strafe, und darzu ein Poen, nemlich 50 Mark lötiges Goldes zu vermeiden, die ein jeder, so oft er freventlich darwider thäte, halb in unser und des ReichsKammer, und den andern halben Theil, vielgedachten unserm lieben Sohn und Fürsten, dem Herzogen zu Gülich seinem Erben und Nachkommen, unnachlässlich zu bezahlen verfallen sein sollen.

Mit Urkund dieses Briefes, besiegelt mit unserm Kay. serlichen anhangenden Insiegel: Gegeben auf unserm Königlichen Schloss Pressburg, den 13. October 1563.

Ferdinand.

Vice, ac nomine Reuerendissimi domini archi
Cancellarii Maguntini.

Ut. Joh. Bapt. Weber.

Ad mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium. Haller.

*) In Folge dieser kaiserlichen Bestätigung kam 1565 ein Vergleich zwischen Dortmund und dem obgenannten Herzoge Wilhelm zu Stande, worin es heißt: Es wird auch hochbestiembten meinem Gnädigen Fürsten und Herren ihrer F. Gn. furderung und thogand tho und an den Hoff Dortmunde (inhald Kaiserl, brieff) war der gelegen und künfftiglich gefunden werden mag, als auch sunst, was Ihr F. Gn. in der Graffschafft Dortmund zukomt, und von alters herbracht fürbehalten. Die von Dortmund sollen und willen auch die frey Elmen

561. Otto und Ernst, Grafen zu Holstein Schauenburg Sternenberg, Herren zu Gemen und Johann, Graf zu Nassau, Cazenelenbogen, Vianden, Dieß 2c. deponiren bei dem Rathe zu Dortmund Briefschaften, die in bestimmten Fällen, entweder dem einen oder andern der Deponen= ten herausgegeben werden sollen. 1575, 1. Nov.*)

562. Kaiser Rudolf II. diuina fauente clementia Romanorum Imperator bestätigt zu Augsburg, im römischen und böhmischen im 7. und ungarischen im 10., der Stadt Dortmund alle ihre Freiheiten. 1582, 16. August. **)

Hörster (so viele der in ihrer Graffschafft gesetten) nu fortan mit geinen schabungen noch Rycksteüren von wegen erer pers sohnen und des Ryckes oder Elmenhorstischen Guidern nit beleggen uoch tho ferneren Diensten, dan eines bey Graß und eines bey stroh dringen oder beschweren, dieweil dieselbige Seiz ner F. Gn. allein tho verdedigen stahn, Als ingeliecken over Sr. F. Gn. Hoves luide tho frolinde nicht soll beschehen, wie dan sie die van Dortmunde Ihro F. Gn. an dem tholl tho Lünen und bewahrunge desselvigen gein insperrung noch verhinderung doen noch geschehen laten, sondern damit, als auch sunst sich nachbarlich halden sollen.

*) Das anhangende Siegel der Stadt Dortmund aus rothem Wachs zeigt eineu rechtsfehenden Adler mit der Umschrift + SIGILLVM. CIVITATIS, TREMONIENSIS. 1545. Das Rückfiegel zeigt den beschriebenen Adler im verkleinerten Maaßstabe ohne Umschrift.

**) Das Siegel aus rothem Wachs, von gelbem ums schlossen, hängt an einer halbschwarzen halb gelben Schnur und zeigt einen doppelköpfigen Adler, eine Kaiserkrone über beide Köpfe, auf der Brust einen quadrirter Schild, das erste Feld Smal quergestreift, das zweite mit einem rechtspringenden Löwen, das dritte quadrirt 1 und 4 ein Thurm 2 und 3 ein

563. Mathias, erwählter römischer Kaiser, im römischen im ersten, im böhmischen imzweiten, im ungarischen im vierten, belehnt die Stadt Dortmund zu Wien mit der Grafschaft. 1613, 27. April.*)

564. Ferdinand II. dei fauente clementia romanorum imperator, im römischen im 1., im ungarischen und böhmischen im 3., bestätigt zu Wien der Stadt Dortmund alle Freiheiten. 1620, 21. Mai. **)

rechtsspringender Löwe, das vierte ablang getheilt, rechts 6mal rechtsschräg gestreift, links quergetheilt, oben einen rechtsfehenden Adler, unten einen rechtsspringenden Löwen; über das Ganze ein Herzschild mit dem österreichischen Querbalken. Die Ums schrift in zwei Kreisen.

*) Das Siegel grade so wie das von Rudolf II. nur mit dem Unterschiede, daß um das Wappen, auf der Brust des Adlers, der Orden des goldenen Vließes gelegt ist, und daß die Umschrift statt Rudolf; Mathias hat.

**) Das Siegel aus rothem Wachs von weißem umschlof: schen zeigt vier Wappen, von denen zwei übereinander stehen. Das oberste davon, durch zwei Drachen gehalten, deren untere Hälfte von den beiden, gleich zu beschreibenden Seiten-Wappen bedeckt ist, hat die Kaiserkrone über sich und zeigt einen Doppeladler, der einen ablang getheilten Schild, rechts den öfters reichischen Balken, links 6mal rechtsschräg gestreift, auf der Brust trägt. Das Wappen darunter, quadrirt, von zwei L3wen gehalten, hat 1 und 4 den österreichischen Balken, 2 und 3 die 5 (2. 2. 1.) österreichischen Adler. Die beiden anderen Wappen befinden sich an den Seiten der beiden zuerst beschriebenen, das Wappen rechts ein quadrirter Schild (1 und 4 Smal quergestreift, 2 und 3 ein rechtsspringender Löwe, das Wappen links ebenfalls quadrirt 1 und 4 nochmals quadrirt 1 und 4 ein Thurm, 2 und 3 ein rechtsspringender Löwe, 2 und 3 ab lang getheilt, rechts 4mal ablang gestreift, linfs unkenntlich. Umschrift in zwei Reihen.

565. Kaiser Leopold bestätigt zu Wien der Stadt Dortmund den Schuß- und Schirm-Brief des Kaisers Mathias. 1659, 17. Juni.*)

566. Kaiser Joseph divina fauente clementia electus imperator bestätigt zu Wien der Stadt Dortmund alle Freiheiten. 1705, 18. Dez. **)

567. Carl VI. von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser belehnt zu Luxenburg die Stadt Dortmund mit der Grafschaft. 1713, 9. Juni.***)

568. Rathsprotocoll über die Uebergabe der Stadt an den Erbprinzen von Nassau Dillenburg. 1802, 2 October. †)

Actum Dortmund in Cons. den 2. Oct. 1802. Bei der Session E. h. Raths den 2. October 1802 waren gegenwärtig:

*) Das Siegel aus rothem Wachs von gelbem umschlofsen, hängt an einer Schnur aus schwarzen und gelben Bündeln und zeigt in der Mitte einen großen Schild von 11. kleis neren umgeben. Der mittlere Schild ist mit dem Orden des goldenen Vließes umzogen und zeigt den zweiköpfigen Adler mit einem ablang getheilten Wappen auf der Brust. Rechts darin den österreichischen Balken, Links einen Thurm.

**) Das anhangende Siegel ist dem des Kaisers Mathias oben 1613 beschrieben, sehr ähnlich. Der Kaiser erneuerte der Stadt unter demselben Datum den Schuß- und Schirmbrief des Kaisers Mathias.

***) Das Siegel an gelber und schwarzer, seidener Schnur zeigt den doppelköpfigen Adler, Schwert und Zepter in der Rechten, den Reichsapfel in der Linken und auf der Brust ein vielfach zusammengesettes Wappen undeutlich ausgedrückt.

+) Durch diesen Act wurde zwar die Reichsunmittelbarkeit und Souverainität gebrochen, die übrigen bürgerlichen Einrich

erster Bürgermeister Casper Henrich Schäffer,
2ter Bürgermeister Joh. Arnold Beügmann,
Herr Rittmeister Conrad von Bersword
Herr Rittmeister Joh. Lud. Daniel Gerstein
Herr Cammerarius Wilhelm Niess
Herr Freigraf Loebeke

Herr Vice-Cammerarius Arnold Mallinkrodt
Herr Wilhelm R. Schmemann

Herr Rechtsverwandter Henr. Beurhauss

W. Hammacher

Peter Neuhauss

Joh. Wencker

Jacob Kaupe

Joh. Rappe

Georg Pitzer

Joh. Hen. Brockhauss

Convocans der Erbsassen Herr Hermann Barop,

Wilhelm Rittershaus

Vom 24ger Stande Joh. Gottfr. Kaupe, sprechender
Dreymann

Franz Schroeder, 2. Dreymann

Christ. Leve Dreymann.

Bei dieser ausserordentlichen Raths-Session zeigte erster Bürgermeister an, dass gestern des hochfürstl. Nassauschen Herrn Geheimen Rath von Erhardt hochwohlgeboren, durch den Herrn Assessor Nimnig ihn hätten benachrichtigen lassen, dass hochderselbe ein Schreiben von des Herren Erbprinzen von Nassau - Dillenburg hochfürstl. durchlaucht. an einen hochachtbaren Rath einzuhändigen hätte, mit dem Ersuchen um hierzu die Gelegenheit zu erhalten, E. h. Rath auf heute convociren zu lassen, welches

tungen des früheren Reichsstädtischen Lebens, namentlich die geschichtlich wichtigen Verhältnisse der Reichsleute (Erbfaffen, Markenbeerbten), Zunftverhältnisse c. lebten noch fort. Erst durch die 1840 erfolgte Markentheilung (fiehe folgende Num mer) wurde die legte lebende Spur der ehemaligen Größe und Selbstständigkeit Dortmunds vernichtet.

« السابقةمتابعة »