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Grund in vorgefassten Meinungen hat. 'Der Leser hat das unangenehme Gefühl der Unsicherheit, da er, ohne die Anmerkungen nachzuschlagen, nicht weiss, ob er einen urkundlich überlieferten oder einen für die Theorie zurechtgemachten Text vor Augen hat' (Holtzmann a. a. O.). Ich habe mich deshalb möglichst an die mit so grosser Genauigkeit geschriebenen Handschriften angeschlossen und eine Aenderung derselben nur aus inhaltlichen Gründen vorgenommen; niemals bin ich dagegen aus metrischen und strophischen Gründen von der Ueberlieferung abgewichen. Die Lehre von Scherer, dass es in jener Zeit Gedichte gab von gleichen Versen, aber ungleichen, jedoch symmetrisch geordneten Strophen, und von ungleichen, aber in einzelnen Strophen symmetrisch wechselnden Versen, halte ich für verfehlt, und bezüglich der Rhythmik der damaligen Verse schliesse ich mich der Ansicht von Wilmanns (Beiträge zur Gesch. der ält. Lit. III, 144) an. Nach ihm haben wir in den Handschriften des XI. und XII. Jh.'s nicht die Verstümmelung früherer metrischer Regeln zu suchen, sondern ist die Metrik jener Zeit in einem Ringen begriffen und geht wahrscheinlich ohne Beeinflussung durch Otfrid direkt auf den allitterierenden Langvers zurück, indem in jedem Vers nur zwei Haupthebungen bestimmt und die Nebenhebungen noch ungeregelt sind. Wenn andere Systeme damals als Bedingung für ein gutes Gedicht anerkannt und vom Publikum herausgefühlt wurden, ist es in der That nicht erklärlich, warum die

Schreiber des XI. und XII. Jh.'s eine bestehende Regelmässigkeit gestört hätten, da sich doch im allgemeinen in dieser Zeit eine fortschreitende Tendenz nach formeller Reinheit beobachten lässt.

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Den schon in den 'Denkmälern' aufgenommenen Gedichten habe ich das himmlische Jerusalem", „die Hochzeit", "vom Rechte", „die Wahrheit", „die Vorauer Sündenklage", „die Upsala er Sündenklage" beigefügt. Ausgeschlossen habe ich „Meregarto", und „Memento mori", weil beide Gedichte in Braunes und Pipers Lesebuch in ursprünglicher Form zugänglich sind; dagegen schien es rätlich, „Ezzos Gesang" in beiden Fassungen aufzunehmen. Ferner habe ich das Gedicht vom Himmelreich", das sicher erst dem XIII. Jh. angehört, sowie fragmentarisch überliefertes (,,Friedberger Christ und Antichrist", „Trost in Verzweiflung" Zs. f. dt. A. XX, 346, „Millstädter Sündenklage“, „Mitteldeutscher Paulus") unberücksichtigt gelassen. Marienlob" und „Laudate Dominum" Denkmäler XL und XLV sind willkürliche Loslösungen aus den „Büchern Moses" und „Arnolds Gedicht" (s. Beitr. XI, 101 u. 142).

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Die Einleitung zu den einzelnen Gedichten giebt Auskunft über die litteraturgeschichtliche Stellung, Ueberlieferung, bisherige Behandlung derselben und über das kritische Verfahren. Die Anmerkungen, welche Quellennachweise und Erklärungen zweifelhafter Stellen enthalten, fassen meist nur das bisher geleistete zusammen;

von seltenen Wörtern sind darin nur solche aufgenommen worden, welche sich in Lexers Taschenwörterbuch nicht befinden.

Schliesslich sage ich Herrn Professor Dr. Paul für fördernde Teilnahme an meinen Bemühungen, sowie Herrn Universitätsbibliothekar Dr. Pfaff in Freiburg für mannigfachen Beistand meinen aufrichtigen Dank. Waldkirch i. B., August 1889.

Albert Waag.

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Abkürzungen.

= Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur von Paul und Braune.

Diemer, Deutsche Geschichte des XI. und XII. Jahrhunderts. 1849.

Karajan, Deutsche Sprachdenkmale des XII. Jh.'s. 1846. Müllenhoff und Scherer, Denkmäler deutscher Poesie u. Prosa aus dem VIII.-XII. Jahrhundert. 2. 1873.

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