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Es enthält Verschreibungen des Rathes und der Bürger von Schwerin auf Renten und Pächte aus Häusern und Aeckern der Stadt für das Dom-Capitel, Vicareien, die Kirche und die Marien-Brüderschaft daselbst, und zwar zwei aus dem 14. Jahrh. (die älteste ist vom J. 1338), 62 aus dem 15. und 26 aus dem 16. Jahrh. (die jüngste ist vom 6. Dec. 1539 datirt). Geschrieben ist das Buch von verschiedenen Händen und nicht in einem Zuge; begonnen mag es um 1520 sein.

Dom-Collegiat-Stift zu Bützow, schwerinschen Stiftes. Dieses Collegiatstift zu St. Elisabeth in Bützow stand zum schweriner Stift in engster Beziehung, da es aus dem Schweriner Dom-Capitel jedes Mal seinen Propst empfing, das Land Bützow Eigenthum des Bischofs von Schwerin war, und die Bischöfe in Bützow vielfach residirten. Indessen dürfen wir annehmen, dass das Collegiatstift seine Urkunden selbst aufbewahrte, da Clandrian dieselben im Protocoll der Stiftsbriefe, welches doch die Rühner Klosterurkunden mitenthält, nicht verzeichnet hat. Leider sind aber auch die Originale des Bützowschen Collegiat-Stiftes, wir wissen nicht auf welche Weise, sämmtlich untergegangen. Ihr Wortlaut ist jedoch glücklicherweise erhalten in dem Diplomatarium ecclesie Butzowensis im Geh. und Haupt- Archiv zu Schwerin. Dieses besteht aus 145 Pergamentblättern in Folio. Die erste Hand hat 42 Urkunden (bis F. XLI) eingetragen und einen Index vorangesetzt. Die späteste von diesen Urkunden ist im Jahre 1353 ausgestellt, und auf die Mitte des 14. Jahrhunderts deutet auch der Charakter der Schrift hin. Eine zweite Hand, aus dem Ende des 14. Jahrhunderts, füllte die zweite Seite von Fol. XLI mit einer Urkunde aus dem Jahre 1391. Es wurden nun die Stiftsurkunden seit der Mitte des Jahrhunderts (ohne chronologische Reihenfolge) eingezeichnet, auch manche ältere, bisweilen auch solche, die schon von dem ersten Schreiber aufgenommen waren, hinzugefügt. Die späteste Urkunde (Nr. XLVI) dieser zweiten Abtheilung (Nr. XLIII-CLXIII) fällt in's Jahr 1398. Das letzte Blatt derselben (Fol. CXXXVIII) ist kleiner als die andern, Anfangs auch auf der zweiten Seite leer geblieben. Diese wurde im 15. Jahrh. mit dem Bruchstücke einer Urkunde beschrieben; aber fortgesetzt wurde das Diplomatarium erst im 16. Jahrhundert, und zwar zunächst mit Uebersetzungen der wichtigsten lateinischen Urkunden, denen man dann das „,Registrum ecclesiarum et vicariarum decanatus Butzow" und einzelne Urkunden aus den Jahren 1477-1515 folgen liess, ohne alle Blätter zu benutzen. Uebrigens wurde im 16. Jahrhundert von dem ganzen Diplomatarium eine Abschrift angefertigt und beglaubigt, welche gleichfalls im Geh. und Haupt- Archiv zu Schwerin liegt. Da das Original dieser Copie erhalten ist, so ist dieselbe werthlos. Die Beglaubigungen unter einzelnen Urkunden derselben sind aus dem alten Diplomatarium herübergenommen.

Das Dom-Collegiat-Stift zu Güstrow, ursprünglich schwerinschen, aber bald caminschen Stiftes, besass bei seiner Aufhebung eine Sammlung von mehr als 900 Urkunden. Wir ersehen dies aus Clandrian's Registratur (im Geh. und Haupt- Archiv zu Schwerin), welche folgenden Titel trägt:

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,,Registratur vnd kurtzer Extract der Brieffe vnd Instrumente in der Thumb„kirchen zu Gustrow bei Regierung des Durchleuchtigen Hochgebornen „Fursten vnd Hern Hern Vlrichs Hertzogen zu Mekelnburgk Fursten zu Wenden Grauen zu Schwerin der lande Rostogk vnd Stargardt Hern auff ,,S. F. G. Gemahlin der auch Durchleuchtigen vnd Hochgebornen Furstinnen „Frawen Elisabeth geborner aus Koniglichem Stammen zu Dennemarcken, „Hertzoginnen zu Mekelnburgk, Furstinnen zu Wenden Grauinnen zu Schwerin „der lande Rostogk vnd Stargardt Frawen, befurderung vnd befeel vorfertiget ,,durch Daniel Clandrianen Im Jare nach Christi geburt Ein tausent ,,fünfhundert vnd Achtzigsten."

Aber leider sind die hier verzeichneten Urkunden nicht in das fürstliche Archiv zu Schwerin gebracht, sondern in Güstrow verblieben und sämmtlich untergegangen. Indessen ist uns ihr Inhalt doch nicht aus Clandrians Registratur allein bekannt; vielmehr sind die wichtigsten Urkunden des Güstrowschen Domstiftes aus dem 13. und dem 14. Jahrhundert uns erhalten in einem Diplomatarium auf Pergament, im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin. Dieses führt jetzt (von einer Hand des 18. Jahrhunderts) den Titel:

vensis."

„Fundaciones, donaciones, privilegia, statuta & consvetudines Ecclesiæ GüstroAngelegt ist dieses Diplomatarium (auf Pergament, in Folio) der Schrift nach in der Mitte des 14. Jahrhunderts. Die erste Hand füllte 122 Seiten mit 78 Urkunden, deren jüngste im Jahre 1333 ausgestellt ist. Der vorgeheftete Index ist nicht ganz vollendet, numerirt sind auch nur die ersten 50 Urkunden; die rothen Ueberschriften sind fertig geworden, die Initialen fehlen noch meistens. Die 2. Seite von Fol. 63 und Fol. 64 wurden um 1400 mit einer Urkunde vom Jahre 1338 beschrieben. Dagegen bilden Fol. 65-75 einen zweiten Haupttheil des Buches. Der zweite Schreiber begann mit einer Urkunde vom Jahre 1336, liess dann aber ältere folgen, zum Theil auch solche, die schon einmal vorne im Buche standen. Zum Schlusse gab er die „Statuta et consuetudines" (vom J. 1302). Nach diesem haben verschiedene Hände bis Fol. 82 Urkunden bis zum Jahre 1452 hinzugefügt (2 Blätter sind leider ausgeschnitten); endlich mögen ums Jahr 1520 die letzten Urkunden, von 1462-1520, nachgetragen sein. Die Urkunden des Stifts Schwerin und der Collegiatstifter Bützow und Güstrow sind für unser Urkundenbuch vom Dr. Wigger bearbeitet.

Das Dom-Collegiat-Stift zu St. Jacobi in Rostock, schwerinschen Stiftes, wurde erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts gegründet, die päpstliche Bestätigungsurkunde ist vom Jahre 1484 datirt. Die Urkunden, welche diesem Stifte selbst verliehen sind, kommen also für die ersten Abtheilungen unsers Urkundenbuches noch nicht in Betracht, und fast die Hälfte derselben überhaupt nicht, da sie dem 16. Jahrhundert angehört. Aber das Archiv dieses Stiftes, welches etwa 270 Urkunden stark, jetzt im Geh. und Haupt-Archiv zu Schwerin ruht, enthält eine nicht unbedeutende

Anzahl von Rostocker Kirchenbriefen aus älterer Zeit, welche mit den Urkunden des Dom-Stifts vereinigt sind, weil die vier Rostocker Stadtpfarren den Prälaten des Stiftes zu Präbenden angewiesen wurden. Der Professor und Dr. theol. Barthold Moller, bekannt als der bedeutendste Vorfechter der katholischen Partei zu Rostock, widmete als Decan des Domstiftes dem Archiv desselben seine besondere Fürsorge und liess, wie es scheint seit dem Jahre 1517, ein Copialbuch (auf Papier, in Folio) anfertigen und viele der eingetragenen Abschriften einzeln beglaubigen. Der Titel dieses noch jetzt neben den Stiftsurkunden aufbewahrten Buches lautet:

„Liber copiarum litterarum C......e ecclesie collegiate sancti Jacobi in ,,Rostochio expensis et solicitudine decani Bartoldi Moller congestus." Und noch genaueren Aufschluss über die Entstehung des Buches gibt uns folgende Vorbemerkung:

„Hunc librum copiarum litterarum Capituli solicite conscribi fecit dominus „doctor theologie Bartoldus Moller Hammenburgensis, ecclesie decanus, ex „multis litteris hinc inde distractis: certisque cistellis, suis impensis factis, ,,distincte (ut sequitur in registro) conclusit."

Fortgesetzt ist dies Copialbuch nach Mollers Tode bis zum Jahre 1549. Urkunden aus dem 13. Jahrhundert enthält es nur 4, aus dem 14. nur 5, dagegen 74 aus dem 15. Jahrhundert. Unter diesen 83 Stücken sind 29 im Original nicht mehr vorhanden, Eine sehr willkommene Einlage ist eine Abschrift der anderweitig nicht mehr handschriftlich vorhandenen Schweriner Capitel - Statuten des Bischofs Friedrichs II.

Das Dom-Collegiat -Stift zu (Alt-) Strelitz, havelbergischen Stiftes, hat so schwache Spuren hinterlassen, dass es hier kaum in Betracht kommt. Wir wissen nicht einmal urkundlich, wann und von wem dieses Prämonstratenser-Stift gegründet ist. Im Jahre 1366 wird es zum ersten Male in einer Urkunde genannt (Jahrb. VI, S. 186), und die Erwähnung seines Decans in einer Brodaschen Urkunde vom Jahre 1431 (Boll, Starg. Gesch. II, S. 369) ist, so viel man weiss, das jüngste Zeugniss seines Bestehens. Da die Liebfrauenkirche zu Strelitz im Jahre 1514 schon unter der Verwaltung des Rathes der Stadt stand, so darf man annehmen, dass damals das Collegiat-Stift schon eingegangen war. Von einem Archive des Strelitzer Stiftes findet sich nirgends eine Spur.

Die einheimischen Klöster, deren mehr oder weniger reichhaltige Archive sich bis auf unsere Zeit erhalten haben, sind in alphabetischer Ordnung folgende.

Broda. Dieses Prämonstratenser-Stift verdient auch nach der Zeitfolge die erste Stelle unter den Klöstern; nächst Ratzeburg hat es den ältesten Stiftungsbrief in den meklenburgischen Landen. Der ungewöhnlich grosse Grundbesitz, mit welchem es von seinem Stifter (nach unserer Nr. 95) ausgestattet wurde, ist freilich dem Kloster wohl nicht in seinem ganzen Umfange zu Gute gekommen; doch besass dieses zu seinem äusseren Gedeihen reichliche Mittel, und auf die Bekehrung und Civilisirung des stargardschen Landes hat es ohne Zweifel lange einen bedeutenden Einfluss ausgeübt. Bei

dieser hervorragenden Stellung des Klosters kann der Umfang seines Archivs nicht auffallen. Als die Urkunden desselben im Jahre 1614 zu Güstrow, wohin sie damals, wie oben erwähnt ist, gebracht waren, registrirt wurden, ergab sich, dass ihrer mehr als 400 waren. Der Stiftungsbrief, welchen wir unter Nr. 95 nach dem Original im Staats- Archive zu Berlin gegeben haben, war schon damals nicht mehr bei jenen. In Folge des Hamburgischen Vergleiches wurde das Brodasche Archiv nach Strelitz gebracht und steht, vollständiger als früher zu Güstrow, mehr als 500 Nummern zählend, zur Zeit auf der Grossherzoglichen Bibliothek zu Neustrelitz.

Kloster Dargun. Die Cisterciensermönche zu Dargun erwarben früh bedeutenden Grundbesitz und wussten denselben allmählich noch zu vergrössern. Die Zahl der Klosterurkunden war daher sehr ansehnlich. Soweit es sich übersehen lässt, sind dieselben mit nur sehr geringen Ausnahmen dem Haupt-Archive zu Schwerin einverleibt; ihre Zahl beträgt noch über 400. Die ältesten derselben sind wegen ihres grossen Werthes für die meklenburgische und für die pommersche Geschichte vom Archivrath Lisch im 1. Bande seiner Meklenburgischen Urkunden (Schwerin, 1837) herausgegeben worden. Dieser Druck konnte unserm neuen Abdrucke zu Grunde gelegt werden; doch wurde, wie bei allen andern Urkunden des Geh. und Haupt-Archivs grundsätzlich geschehen ist, um keine Druckfehler zu verschleppen, das Original jedes Mal verglichen. Die übrigen Darguner Urkunden hat der Archivrath Lisch mit dem Archivschreiber Jahr zu bearbeiten übernommen.

Ueber die Stiftung des Klosters Bukow bei Regenwalde durch das Kloster Dargun gibt das Archiv des letzteren keine Aufschlüsse. Wir geben daher die beiden hierauf bezüglichen Urkunden Nr. 611 und 618 nebst einigen späteren nach den Abdrücken bei v. Dreger und Kosegarten aus der nur abschriftlich erhaltenen Matrikel des Klosters Bukow. Vgl. H(asselbach) in der Vorrede zu dem von ihm und Kosegarten herausgegebenen Codex Pomeraniae dipl., S. XXIII.

Das Kloster Dobbertin liess seine Urkunden im Jahre 1578 durch den oben erwähnten Notar Daniel Clandrian registriren. Das Original dieser tüchtigen Arbeit befindet sich noch im Kloster-Archive zu Dobbertin; es führt den Titel:

„Registratur kurtzer Extract vnd Inhalt des Closters Dobbertin Sigel ,,vnd briffe bey Zeit der Ehrwirdigen Andechtigen, Edlen vnd Ernuesten ,,Elisabeth Hagenowen, Margareten Kerberges Priorinnen vnd Jochim von ,,der Luhe Hauptmans doselbst, geschrieben, vnd vorfertiget durch Daniel ,,Clandrianen, im Jare nach Christi geburt funffzehenhundert Acht vnnd ,,Siebenzig."

Wir citiren diese Registratur:,,Clandrian, Dobb. Reg." Von den 457 Urkunden, die Clandrian hier verzeichnete, war im Jahre 1748, als das Kloster ein Diplomatarium mit gegenüberstehender hochdeutscher Uebersetzung anfertigen liess, bereits etwa die Hälfte verloren gegangen. Jetzt besitzt das Kloster noch 231 Urkunden aus dem Mittelalter. Als von diesen diejenigen, welche bis zum Jahre 1350 ausgestellt sind,

mit Genehmigung der Herren Klosterprovisoren und unter der freundlichen Förderung des Herrn Klosterhauptmanns Freiherrn von Maltzan, denen wir hier unsern gebührenden Dank für ihre Gefälligkeit aussprechen, im Jahre 1861 vom Archivrath Dr. Lisch und Dr. Wigger collationirt wurden, ergab sich, dass sich die Zahl dieser Diplome seit 1748 nicht vermindert hat, und dass die Siegel wohl zum Theil bereits zerfallen, die Pergamente aber im Ganzen sehr gut erhalten sind.

Das Kloster Doberan, das älteste und reichste Cistercienser-Kloster des Landes, hat seiner Bedeutung entsprechend einen beträchtlichen Schatz von Urkunden gesammelt, und die grosse Zahl von Doberaner Urkunden im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin beweist in Uebereinstimmung mit alten Verzeichnissen, dass nur wenig Stücke des Kloster-Archivs verloren gegangen sind. Manche Urkunden sind jedoch mit den Gütern, welche sie betrafen, aus dem Klosterbesitze in andere Hände übergegangen und jetzt im Originale nicht mehr vorhanden. Glücklicherweise ist uns aber ihr Verlust einigermassen ersetzt durch das ausgezeichnete Diplomatarium Doberanense, jetzt ebenfalls im Geh. und Haupt-Archive, ein Foliant auf Pergament, welcher im Ganzen auf 134 Blättern 210 Urkunden enthält. Begonnen wurde dies Diplomatarium schon um das Jahr 1300. Die ersten 10 Urkunden sind von einer Hand geschrieben; die jüngste von diesen trägt die Jahreszahl 1302. Dieselbe Hand vermerkte auf dem unteren Rande der ersten Urkunde in schöner rother Schrift: Nota. Nullum priuilegium reliquid nobis fundator noster Pribizlavs, sed commisit vtile propositum suum ante mortem suam filio suo Henrico dicto Borwen, et est primum priuilegium istius ecclesie, quod invenies in tercio folio ad tale signum. Damit ist hingewiesen auf unsere Nr. 152, vom Jahre 1192. Merkwürdigerweise gibt aber derselbe Schreiber im Diplomatarium auch Abschriften der beiden Urkunden des Fürsten Nicolaus von Rostock (unserer Nr. 147 und 148), freilich nicht mit der Jahreszahl der Originale, sondern mit der Jahreszahl 1190 (vgl. die Note unserer Nr. 147), wonach jene Urkunde vom J. 1192 immer noch nicht die älteste des Klosters Doberan und des Diplomatarii wäre. Berno's Urkunde für dieses Kloster vom J. 1177 (unsere Nr. 122) fehlt überhaupt in dem Diplomatarium und scheint zu Anfang des 14. Jahrhunderts nicht im Besitze des Doberaner Klosters gewesen zu sein. Hätte dieses dieselbe von Anfang an in Verwahrung gehabt, so möchte sie freilich bei der Zerstörung desselben im J. 1179 kaum dem allgemeinen Verderben entgangen sein. - Die meisten Urkunden in dem Diplomatarium sind von einer zweiten Hand eingezeichnet. Die letzte unter diesen ist vom J. 1320 datirt; und viel später wird, nach den Schriftzügen zu urtheilen, die Eintragung auch nicht geschehen sein. Ungefähr 30 Urkunden, aus den Jahren 1324-1376, sind von verschiedenen Händen hinzugefügt oder auf kleineren Pergamentblättern nachgeheftet. Allem Anscheine nach ist mit dem J. 1376 das Diplomatarium geschlossen. Auch die werthvolle „Doberaner Genealogie", welche

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