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Das Nonnenkloster Arendsee in der Altmark, wahrscheinlich das Mutterkloster von Sonnencamp (Neukloster), besass in Meklenburg seit alter Zeit das Gut Wargentin, welches auf der Feldmark Basedow untergegangen ist, und Rögelin auf der Lieze. (Vgl. unsere Nr. 219, 403 und 437, auch Jahrb. XV, S. 1 flgd.) Zu den Urkunden über Wargentin, welche Lisch im 15. Bande der Jahrbücher nach den im gräflich Hahnschen Familien - Archive zu Basedow aufbewahrten Originalien hat abdrucken lassen, und zu den bisher bekannten Urkunden über Rögelin hat Riedel neuerdings in seinem Codex diplomaticus Brandenburgensis, Abth. I, Bd. 22, aus einem im ProvincialArchive zu Magdeburg aufgefundenen Copiar des Klosters Arendsee interessante Nachträge gegeben. S. unsere Nr. 219 und 220.

Dünamünde. Der lebhafte Antheil, welchen Meklenburg an den Kreuzzügen nach Livland nahm, kam dem Kloster Dünamünde früh zu Gute. Die ersten Schenkungsbriefe der Grafen von Danneberg und Schwerin über Zachow und Siggelkow und die Schenkungs- oder Kaufbriefe über Crucen, Bentwisch, Wustrow und Volkenshagen sind nicht erhalten. Die Hoffnung, sie in von Bunge's Liv-, Esth- und Curländ. Urkundenbuche vielleicht noch zu finden, hat sich nicht erfüllt. Die Urkunden über Siggelkow, Zachow und Crucen hat mit dem Besitze dieser Dörfer das Kloster Reinfeld empfangen, und wie die übrigen ältesten Urkunden dieses Klosters über seinen Güterbesitz in Meklenburg, so liegen nun auch jene Dünamünder Urkunden im Geh. und HauptArchive nur in unechten Ausfertigungen aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts vor. Vgl. Lisch in Jahrb. XIV, S. 70 flgd. und S. 271 flgd., sowie unten den Abschnitt über das Kloster Reinfeld.

Das Kloster Himmelpfort ward nicht nur sogleich bei seiner Stiftung mit mehreren Stargardschen Gütern ausgestattet, sondern ist auch wegen der Verbindung, in welcher das Land Lychen beinahe anderthalb Jahrhunderte lang zu Stargard gestanden hat, halb und halb den ehemaligen meklenburgischen Klöstern zuzuzählen. Die früher bekannt gewordenen Urkunden dieses Klosters waren sehr unbedeutend, bis Riedel so glücklich war, in der Registratur des K. Rentamtes zu Zehdenick ein Copialbuch des Klosters, von dem kurfürstl. Rathe und Lehnssecretär, Notarius Erasmus Seydell († 1562) nach den Originalen angefertigt und beglaubigt, wieder aufzufinden, welches nun im Codex Brandenb. I, Bd. 13, S. 8-101, abgedruckt ist. Ebendaselbst hat Riedel S. 101 einige anderweitige Urkunden-Nachträge gegeben.

Lübek. Unter allen auswärtigen geistlichen Stiftungen haben die Lübekischen sich des grössten Grundbesitzes in Meklenburg erfreut. Herzog Heinrich der Löwe legte die Insel Pöl zum Lübeker Sprengel, und das Land Dassow gehörte vermuthlich schon damals zur Grafschaft Holstein. Aus diesen Gründen wurde allem Anscheine nach

das Lübeker Dom-Capitel sofort 1163 mit Fährdorf auf Pöl und mit Johannsdorf und Seedorf bei Dassow bewidmet. (Vgl. Nr. 78 und 82.) Späterhin vermehrte es diesen Güterbesitz sehr ansehnlich durch neue Erwerbungen im Lande Gadebusch, auf Pöl und im Amte Bukow. Die zahlreichen Urkunden, welche diese Besitzungen

betreffen, wurden in Folge des Verkaufs der Capitelgüter an die meklenburgischen Herzoge im Jahre 1598 ausgeliefert und ruhen jetzt im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin. Ihre Zahl beträgt über 120, aber ganz vollständig ist die Reihe der Urkunden über den meklenburgischen Besitz des Dom-Capitels nicht. Wenigstens aus dem 13. Jahrhundert gibt Leverkus im ersten Bande seines Urkundenbuches des Bisthums Lübek mehrere Urkunden, deren Originale jetzt vermisst werden, nach dem trefflichen,,Antiquum registrum" oder „Registrum Capituli Lubicensis I." (jetzt im Archive zu Oldenburg), welches auf Beschluss des Capitels vom September 1259 angelegt ist und Urkunden bis zum Jahre 1319 aufgenommen hat. (Vgl. Leverkus, Vorrede S. XVII flgd.)

Auch der Mönchs-Convent des Johannisklosters zu Lübek, welcher später nach Cismar verlegt wurde, erwarb Güter in Meklenburg. (Vgl. Nr. 234.) Urkunden über diese sind im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin nicht vorhanden; wir haben daher die älteren, welche uns einstweilen allein interessiren, der Schlesw.-Holst.-Lauenb. Urkunden-Sammlung entlehnt, zu welcher Abschriften von den im Geh. Archive zu Kopenhagen aufbewahrten Originalen und alten Copien genommen sind.

Das Johanniskloster zu Lübek erwarb, nachdem es Nonnen übergeben war, abermals Güter in Meklenburg, wenn auch nicht sehr bedeutende. Die Urkunden, welche diese angehen, werden mit den übrigen des Klosters seit dem Abbruche des Klostergebäudes (1808) im Inspectorat-Hause jener Stiftung zu Lübek aufbewahrt. Sie sind neuerdings theilweise schon im Urkundenbuche der Stadt Lübek gedruckt und auch abschriftlich vom Dr. Dittmer unserm Vereine mitgetheilt.

Bedeutender waren die meklenburgischen Güter des H. Geist-Hospitals zu Lübek, auf Pöl, im Amte Bukow u. s. w. Die letzten verlor diese Stiftung erst im Anfange des 19. Jahrhunderts. Ein Theil der Urkunden über diese „Hospitaldörfer“ wird neben den Lübeker. Capitelbriefen im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin aufbewahrt; eine andere Abtheilung ist zu Lübek, im Archive des H. Geist-Hospitals, in einem festen Gewölbe der alten Stifts-Kirche, verblieben, und nach diesen Originalen im Urkundenbuche der Stadt Lübek theilweise gedruckt.

Die Lübeker Kirchen pflegten im Mittelalter die Gelder ihrer Vicareien, und andere kleinere Stiftungen gleichfalls ihr baares Vermögen in meklenburgischen Gütern anzulegen. Im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin befinden sich noch 2 grosse Folianten (auf Papier, aus dem Ende des 15. Jahrhunderts), welche auscultirte Abschriften von Rentenbriefen und Schuldregister meklenburgischer Gutsbesitzer, vornehmlich des Klützer Ortes, enthalten. Die Rentenbriefe datiren aus den Jahren 1413-1492; sie sind theils direct für Vicareien der Pfarrkirchen, für Hospitäler und Kalandsbrüder ausgestellt, theils lauten sie auch auf Personen, welche sie jenen cedirt haben. Zur Geschichte des Güterbesitzes und des Adels im westlichen Meklenburg liefern sie nicht unwichtige Beiträge.

Das Lüneburger Michaelis - Kloster kommt hier nur wegen des Dorfes Cesemowe, später Michaelisberg genannt, in Betracht, welches in der unter Nr. 260 mitgetheilten Urkunde von Borwin I. an dieses Kloster geschenkt wurde. Die Geschichte dieses Besitzes hat der Archivrath Lisch in den Jahrb. II, S. 24, VI, S. 173, und XIV, S. 21, behandelt.

Das Kloster Marienfliess a. d. Stepnitz, welches seit der Reformation als Fräuleinstift fortbesteht, versicherte freilich vor hundert Jahren, dass ihm während des 30jährigen Krieges seine Urkunden über die meklenburgischen Besitzungen abhanden gekommen seien; doch sind dieselben in neuerer Zeit wieder aufgefunden und durch den Stiftssecretär Anschütz gesammelt. Nach diesen Originalen hat Riedel im Codex diplomaticus Brandenburgensis I, Bd. 1, S. 241 flgd., die Stepenitzer Urkunden abdrucken lassen und durch Uebersetzungen aus Speners handschriftlicher Geschichte der Edlen Herrn zu Putlitz vermehrt. Das Geh. und Haupt-Archiv zu Schwerin enthält nur wenig Urkunden, welche weitere Beiträge zur Geschichte dieses Klosters geben.

Das Kloster Michaelstein (im Bisthume Halberstadt) erwarb zu dem Besitze in Rosin, über dessen Schenkung unsere Urkunden Nr. 369 und Nr. 411 Aufschluss geben, späterhin auch das Dorf Glevin mit der Mühle daselbst, veräusserte jedoch seinen ersten Besitz im J. 1433 an das Kloster Doberan, und Glevin mit der Mühle schon 1326 an die Stadt Güstrow. Daher befinden sich die Urkunden über Glevin jetzt im Archive dieser Stadt, die über Rosin aber bei den Doberaner Urkunden im Geh. und Haupt-Archive. Sie sind bereits von Lisch in Jahrb. XII, S. 309 flgd., mitgetheilt und S. 2-14 erläutert.

Das Cistercienserkloster Neuen - Camp auf dem Festlande Rügen stand zu den Bischöfen von Schwerin, in deren Sprengel es lag, und zum Kloster Doberan seit seiner Entstehung in engen Beziehungen und gewann bei seinem regen Verkehr mit Meklenburg in diesem Lande ziemlich früh ansehnliche Güter. Die Urkunden über dieselben, welche mit den übrigen Klosterbriefen jetzt im Provincial-Archive zu Stettin liegen, hat der Bürgermeister Fabricius zu Stralsund schon vor längerer Zeit in Abschriften an den Archivrath Lisch mitgetheilt, der darnach wiederum für die Urkundensammlung des Vereins neue Abschriften angefertigt hat. Einige andere Urkunden über die meklenburgischen Besitzungen dieses Klosters können wir aus dem Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin hinzufügen.

Reinfeld. Die zahlreichen Urkunden über die ehemaligen meklenburgischen Güter des Klosters Reinfeld (bei Lübek), welche nach der Säcularisirung ausgeliefert und ins meklenburgische Archiv gekommen sind, verlangen eine ausführliche Besprech ug. Das Kloster erwarb seine Güter in Meklenburg sehr früh, seit dem Jahre 1218 (s. unsere Nr. 245 und 246), und die meisten Urkunden sind aus dem 13. Jahrhundert datirt. Aber eben diese dem 13. Jahrh. angehörenden Urkunden sind, wie der Archivrath Lisch bereits in Jahrb. XIV, S. 72 flgd., bemerkt hat, fast alle der

Form nach gefälscht. Die angeblichen Originale sind ohne allen Zweifel erst in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts angefertigt. Dies ergibt sich mit grosser Sicherheit nicht nur aus dem ganzen frischen Ansehen des Pergaments und aus der Art der Besiegelung, sondern vorzugsweise aus den Schriftzügen. Man unterscheidet deutlich drei Hände, alle gleichzeitig, mitunter sehr geziert, so dass man die Absicht ältere Handschriften nachzubilden deutlich erkennt. Eine und dieselbe Hand hat oft mehrere in ganz verschiedenen Decennien des 13. Jahrhunderts und von ganz verschiedenen Personen, an weit von einander entfernten Orten gegebene Urkunden geschrieben, z. B. die eine Hand Urkunden des Bischofs Ulrich von Ratzeburg, 1259 zu Ratzeburg und 1274 zu Schönberg ausgestellt, der Grafen Gunzelin und Helmold von Schwerin Verleihungen von Wendelstorf und Siggelkow aus dem J. 1270 und des Caminer Bischofs Urkunden von 1274; die Urkunde des Grafen Gunzelin von Schwerin über Uelitz und Lübesse vom J. 1246 (Nr. 582) stimmt in der Schrift durchaus überein mit der einen unechten Ausfertigung von Herzog Bogislav's Urkunde über Kleth, vom 7. April 1290. Dazu kommt, dass manche Urkunden verschiedener Personen und Zeiten merkwürdig gleiche Siegelschnüre tragen. An den völlig übereinstimmenden Schnüren von loser, roth und grün gefärbter, frisch aussehender Seide lässt sich die Unechtheit der Mehrzahl dieser Urkunden schon von ferne erkennen. Entscheidend sind aber dafür die Siegel. Das Wachs aller dieser Siegel ist gleich, bräunlich und unrein, oder mit gleichem braunem Firniss überschmiert. An manchen sieht man recht deutlich, dass der Fälscher echte Siegel vor sich gehabt, diese mit einem heissen Messer auseinander geschnitten und dann über die Siegelschnur wieder zusammengedrückt hat; trotzdem, dass sie am Rande beschnitten sind, wollen die beiden Platten oft nicht recht zusammen passen; in andern Fällen hat sich die obere Platte von der neuen Wachshülse, in die sie eingedrückt wurde, wieder gelöst. Manche Siegel sind am Rande zerhackt (z. B. an unserer Nr. 426), um ein alterthümliches Ansehen zu gewinnen. Die Fingereindrücke auf der Rückseite sind oft vergessen. Es ist auch vorgekommen, dass sich der Fälscher in der Wahl der Siegel vergriffen hat. So hängt an der Urkunde des Fürsten Johann I. vom J. 1237 über Questin und Badow (unserer Nr. 461), welche nach den Zeugen zu urtheilen die richtige Jahreszahl trägt, das Siegel seines Sohnes, Johann II. von Gadebusch. An der Urkunde des Domcapitels von Ratzeburg über die Zehnten zu Börzow v. J. 1259 hängt nicht das zweite, sondern schon das viel verbreitete dritte Capitelsiegel, welches uns sonst erst im J. 1282 an einer unverdächtigen Urkunde vorgekommen ist. Der Graf Helmold III. von Schwerin führt sonst immer, und zwar sicher seit dem 28. Sept. 1270, das schreitende Ross im Siegel; an seinen Urkunden über Siggelkow und Cruzen und über Uelitz, welche er 1270 ausstellte, hangen aber Siegel mit 2 Lindwürmern, die Lisch längst (Jahrb. XIV, S. 279) als gefälscht bezeichnet hat. Sie sind nicht scharf, sondern in den Umrissen des Schildzeichens und der Buchstaben etwas unbestimmt, abgestossen und mit Firniss überstrichen.

Es leidet keinen Zweifel, dass fast sämmtliche auf die meklenburgischen Klostergüter bezüglichen Urkunden des Klosters Reinfeld für das ganze 13. Jahrhundert, mit Einschluss der drei Urkunden, welche mit der Erwerbung von Siggelkow und Zachow vom Kloster Dünamünde auf Reinfeld übergegangen sind, nämlich unserer Nr. 426 und 488, sowie der vom 5. April 1275 über Zehnten aus Siggelkow, Zachow und Tramnitz, in falschen, neuen Ausfertigungen vorliegen; und die Bemerkung eines Reinfelders auf der Rückseite unserer Nr. 426: „In isto priuilegio modica vis consistit" bezeugt, dass man von dieser Unterschiebung auch später im Kloster Kunde hatte.

Aber wenn auch die Form dieser Urkunden hiernach durchaus für gefälscht angesehen werden muss, so gibt doch der Inhalt derselben keinen Grund zu gleichem Verdachte. Wenigstens ist in den ziemlich zahlreichen Zeugennamen kein bedeutender Irrthum aufgefallen; und wiewohl sich nicht jeder einzelne Punkt in diesen Urkunden anderweitig als richtig erweisen lässt, so verstossen die Thatsachen doch auch nicht gegen die sonst bekannten. Einige ganz vermoderte und zerfressene Reinfeldsche Urkunden aus dem Ende des 13. Jahrhunderts führen zu der Vermuthung, dass die andern sich in gleichem Zustande befunden haben, und dass die fälschenden Mönche nicht darauf ausgegangen sind, Urkunden zu erdichten, sondern um die zerfallenden Originale zu ersetzen, neue Abschriften angefertigt und denselben die alten Siegel angehängt haben.

Ein Diplomatarium Reineveldense aus dem 16. Jahrhunderte, auf Papier in Folio, zum kleineren Theile von einer älteren, zum grösseren von einer jüngeren, schönen Hand geschrieben, befindet sich im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin. Es führt den Titel: Buch, Darin alle Copeien der Brieffe verhanden, So das Closter „Reinefeldt vber die güeter im Lande zu Meckelburgk hatt". Dieses enthält neben Abschriften der unechten Originale und einiger Transsumpte noch einige Urkunden, deren Wortlaut sonst nicht erhalten ist.

Das Hochstift Riga trat im 13. Jahrhunderte durch die Theilnahme meklenburgischer Fürsten an den Kreuzzügen nach Livland, durch des Grafen Gunzelin III. enge Verbindung mit dem Erzbischof Albert und durch die Beförderung Johann's, des Grafen von Schwerin, auf den erzbischöflichen Stuhl zu Riga in mancherlei Beziehungen zu Meklenburg. Aber der Besitz, welchen das Domcapitel zu Riga in hiesigen Landen erwarb, beschränkte sich auf Tatow (s. unsere Nr. 301) und das Patronat zu Zittow. Das H. Geist-Hospital zu Riga empfing früh Heiligenhagen. Vgl. Lisch, Jahrb. XIV, S. 48 flgd. und S. 248 flgd.

Ueber andere vereinzelte Besitzungen auswärtiger Klöster haben wir wenig Kunde. Z. B. über den Besitz des Klosters Zeven im Dorfe Döbbersen finden wir ausser der Erwähnung in Nr. 320 nur noch eine Spur, in einer Urkunde vom J. 1283.

Das Kloster Verchen, in Pommern, an der Nordspitze des Cummerower Sees gelegen, mag hier schliesslich auch noch Erwähnung finden; doch nicht wegen meklenburgischer Besitzungen, sondern weil sein Klostergut mit dem Dargunschen Gebiete

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