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§ 123, welche offenbar gründe des Poseidonios sind, so zusammentrifft, dasz letztere wie ein résumé aus jenem erscheinen:

ut homunculi similem deum fingeret, vgl. 76-102, wobei besonders zu beachten ist, dasz § 85 aus der unmöglichkeit der menschlichen gestalt der götter gefolgert wird, dasz es dann consequenter sei, ihr dasein überhaupt zu leugnen. liniamentis dumtaxat extremis: 75. 98.

non habitu solido: 75. 105.

membris. . usu membrorum ne minimo quidem: 92. 99. 101. exilem quendam atque perlucidum: 75.

nihil cuiquam tribuentem . . nihil agentem: 100. 101 f. .

Aber § 85 steht in offenbarem widerspruch mit 123. allerdings, aber ohne die benutzung der gleichen quelle an beiden stellen auszuschlieszen. ich deutete bereits an, dasz § 85 zu anfang die beweisführung auf ganz dasselbe hinausläuft wie 123. wenn nun dort die quelle beide ansichten über Epikurs götterglauben referierte, wie ja auch in den angeführten stellen des Sextos und der Plac. phil. beide vertreten sind, so blieb Cicero, der sich in diesen partien freier bewegt als später, immer die möglichkeit sich für die eine zu entscheiden, auch wenn sein gewährsmann die andere vorzog. er muste ihm sogar widersprechen, wenn er seine erfahrungen über den aberglauben und die götterfurcht der Epikureer anbringen wollte (mit § 86 mortem dico et deos usw. vgl. Tusc. I 48). diese nemlich sind der einzige wirkliche grund für seine behauptung: denn der andere, welchen er anführt und welcher auch bei Sextos IX 64 vorkommt (wc αἱ ῥηταὶ τοῦ Ἐπικούρου λέξεις μαρτυρούσι), ist gar kein beweis für Epikurs götterglauben, sondern nur dafür dasz er die götter den worten nach bestehen läszt, gilt also blosz gegen diejenigen welche auch in seinem ausdruck zweideutiges finden wollten. dies es argument konnte daher ebenso gut von dem gebraucht werden, welcher Epikurs aufrichtigkeit bestritt, aber die unzweideutigkeit seiner worte gelten liesz. wenn endlich Hirzel s. 36 wegen der wörtlichen übereinstimmung zwischen Sextos IX 58 und Cicero § 85 auf ein skeptisches original schlieszt, so würde sich diese durch die indirecte verwandtschaft der stellen, die auch ich nicht leugne, genügend erklären; sie bedarf aber nicht einmal dieser erklärung: denn xαт' èvíouc (= nonnullis) findet sich unendlich oft in referaten, kann also eben so zufüllig sein wie ἀπολείπειν θεόν = reliquisse deos, πρὸς τὴν φύσιν τῶν πραγμάτων = re. denn diese ausdrücke stehen, noch viel übereinstimmender mit Cicero (verbis óńμati kai λóyw, ῥήματι λόγῳ, re= τοῖς πράγμασιν, tollere ἀναιρεῖν) von derselben sache an so verschiedenen stellen wie Philodemos πeрì eúc. s. 86, 3 ff. und Plutarch adv. Col. c. 11, 1.

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So kann uns die besprochene stelle nicht veranlassen sie und die umliegende partie des vortrags im gegensatz zu der spätern stoischen einer akademischen quelle zuzuschreiben. auf jene aber deuten auch hier nicht wenige bis in einzelheiten stoische gedanken und

ausführungen. so ist in § 77 (omnino quis tam caecus. . in aliarum formarum imitatione servare) die Plac. phil. I 6, 9 vorgetragene stoische einteilung der götterlehre in das εἶδος νομικόν und μυθι Kóv (auszer dem qucikóv) nicht zu verkennen. auch was an unserer stelle gleich folgt: die schönheit der menschlichen gestalt habe zu ihrer übertragung auf die götter veranlaszt, findet sich ebd. § 16. § 83 sagt Cotta: non pudet igitur physicum. . ab animis consuetudine imbutis petere testimonium veritatis? dasselbe argument kehrt in derselben sache II 45 wieder. die stoische lehre von der welt und den gestirnen als göttern wird als die des redenden vorausgesetzt § 87. 95, und auch der darauf gegründete einwand in § 84 solem dicam aut lunam aut caelum deum? kann wol nur einem stoiker gegenüber gebraucht werden. aus der stoischen teleologie, welche der akademiker in keiner weise zugeben kann, ist § 92 und 99 der satz entnommen, dasz im menschlichen körper nichts überflüssig, nichts ohne ursache sei (vgl. II 121). § 100 wird der beweis der stoiker für das dasein der gottheit aus ihren werken verteidigt. § 103 steht der redende durchaus auf dem boden der stoischen kosmologie. diese stelle erfordert jedoch eine genauere betrachtung, weil sich in ihr spuren der anordnung von Ciceros quelle zeigen.

Schon § 65 gibt Cicero eine vorläufige disposition: doce me, unde (di) sint, ubi sint, quales sint corpore, animo, vita. nach dieser wird zuerst die entstehung der götter aus den atomen behandelt, welche Vellejus nirgends ausdrücklich anerkannt hatte, so dasz aus dem Epikureischen vortrag allein (vielleicht abgesehen von § 54) nicht die berechtigung folgen würde, gegen die atome zu sprechen. von da geht Cicero mit auslassung des ubi sint auf das sehr nahe liegende quasi corpus des § 49 über, befindet sich also in dem teile, welchen er vorher mit quales sint corpore bezeichnete, und bekämpft deshalb daran anschlieszend 76-102 die menschliche gestalt der götter (gegen 46-48). nun lesen wir § 103: verum sit sane . . deus effigies hominis et imago: quod eius est domicilium? quae sedes, qui locus, quae denique actio vitae? usw. er kommt also auf die oben erwähnten teile ubi sint, quales sint vita zurück, und obgleich Vellejus nirgends von dem wohnsitz der götter gesprochen hatte, führt Cotta dennoch aus, dasz er ein recht habe davon und von den weiteren fragen zu reden (103 f.). im folgenden wird dann aber gar nicht davon gehandelt, sondern Cicero fährt in der widerlegung des Epikureers da fort, wo er stehen geblieben war, dh. er geht zu § 49 über (105 sic enim dicebas usw.). das ist so auffallend, dasz § 103 f. gar nicht anders erklärt werden kann denn als unverarbeiteter rest der quellenschrift, deren disposition mit dem bestreben Ciceros, sich in der widerlegung an den dogmatischen vortrag anzuschlieszen, in conflict geräth. unter diesen umständen ist es gewis von groszer bedeutung, dasz diese beiden §§ ganz mit der stoischen philosophie in einklang stehen, dasz II 42 die verschiedenen aufenthaltsorte der lebenden wesen in ähnlicher weise mit dem der götter in zusammen

hang gebracht und dasz auch von Seneca (quaest. nat. V 6) die im feuer lebenden thiere erwähnt werden. der stoischen lehre ist endlich die bemerkung in § 104 cum hoc proprium sit animantium, ut aliquid adpetant, quod sit naturae accommodatum vollständig angemessen.

Auch deshalb ist diese stelle wichtig, weil wir aus ihr ersehen dasz Cicero ein original vor sich hatte, welches sich in durchgehen dem zusammenhang mit der Epikureischen theologie beschäftigte; dasz er also nicht die einzelnen gründe aus einer akademischen gesamtkritik der philosophischen götterlehre, welche gewis nicht nach schulen, sondern nach materien geordnet gewesen wäre, zusammengesucht hat, wie es der fall sein müste, wenn er dieselbe akademische quelle benutzt hätte wie Sextos Emp. IX. nun ist es aber sehr unwahrscheinlich, dasz Kleitomachos ganze bücher gegen Epikurs theologie geschrieben haben sollte: nirgends wird dem Karneades eine so eingehende bekämpfung Epikurs zugeschrieben, während überall von seinem streite mit den stoikern und dem der stoiker mit den Epikureern die rede ist, so dasz wir auch argumente gegen die Epikureer, welche ohne urheber angeführt sind, ohne weiteres den stoikern zuschreiben dürfen, zb. das von dem sog. Metrodoros de sension. col. 12 (vol. Herc. coll. I t. VI) erwähnte: paciv ráp, wc εἰ διὰ τὸ λογισμὸν ἔχειν ἀνθρωπόμορφος ἐστιν καὶ τῆς ζωότητος κοινῆς οὔσης, συνάπτωμεν αὐτῷ καὶ πολλὰς . . (κοινότητας μоρ(ŵ)ν.. vgl. Cic. § 94. ebenso darf man wol die gründe der übrigen dogmatiker gegen die Demokritisch-Epikureische physik bei Cic. acad. pr. II 125 (vgl. nat. d. I 65. 108) für stoische halten. So weist uns alles auch vor § 115 auf eine stoische quelle, die natürlich nicht verschieden sein wird von dem später benutzten fünften buche des Poseidonios πерì 0εŵν. denn dasz dieser dort nicht nur eine gelegentliche bemerkung gegen Epikur machte, sondern ausführlich gegen ihn sprach, scheint aus Ciceros ausdruck disseruit (123) hervorzugehen.

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Nach dem gesagten werden wir freilich die stellen von akademischer färbung, welche von 61-114 vorkommen, mit anderen augen ansehen, als wenn wir von ihnen ausgiengen. aber auch ganz unbefangen betrachtet enthalten sie nichts, was auf eine akademische quelle zu schlieszen nötigte. denn dasz einzelne ähnlichkeiten und anklänge bei Sextos Emp., wenn nicht auch der ganze zusammenhang derselbe ist, noch nichts beweisen, da sie zwar schlieszlich auf eine gemeinsame quelle zurückgehen, aber von jedem nachgesprochen werden konnten, ist bereits an mehreren beispielen gezeigt worden.

Allerdings ist § 61 ff. die bestreitung des beweises aus der allgemeinen verbreitung des götterglaubens echt akademisch und konnte in einer stoischen schrift nicht vorkommen; aber sie ist derart, dasz sie auch einem Cicero allein nicht schwer fallen konnte. und wenn dieser es unterläszt näher darauf einzugehen, quia commune hoc est argumentum aliorum etiam philosophorum, so läszt das doch eher

vermuten dasz ihm ein stoisches werk vorlag, welches darüber nichts enthielt, als ein akademisches, welches gerade gegen diese grundlage der ganzen theologie einen hauptangriff richten muste. rein akademische äuszerungen sind ferner § 66 haec ego nunc physicorum oracula fundo, vera an falsa nescio usw. und § 100 qui (stoici) etiam si aberrant coniectura usw.; aber sie stehen in so starkem contrast zu den sie umgebenden dogmatischen sätzen, dasz man unwillkürlich auf die vermutung kommt, Cicero habe sie eingeschoben, um seinen akademiker nicht allzusehr aus der rolle fallen zu lassen. dies wird dadurch bestätigt, dasz der zweite gedanke auch in der von Cicero selbständig gearbeiteten stelle III 4 vorkommt.

Ganz ohne belang sind die worte § 84 quam bellum erat, Vellei, confiteri potius nescire quod nescires usw. und § 94 quorum si nemo verum vidit de natura deorum, verendum est ne ulla sit omnino. das letztere rührt wahrscheinlich von Cicero selbst her, weil es mit einem hinweis auf § 25-41 verbunden ist; aber es könnte ebenso gut von einem dogmatiker gesagt sein, dessen lehre unter den anderen mit verworfen ist und der die Epikureische nicht anerkennt. sogar wie ein leiser spott gegen die akademie klingt § 80 florere in caelo academiam necesse est. dagegen könnte von bedeutung scheinen, dasz § 113 Philon erwähnt wird und ihm ganz bestimmte äuszerungen in den mund gelegt werden. man könnte darin eine andeutung finden, dasz eine schrift Philons benutzt sei. aber schon der umstand, dasz auch § 59 und 93 solche reminiscenzen an philosophen, die Cicero gehört hatte, Philon, Zenon, Phaidros, vorkommen, nimt dieser stelle die beweiskraft den vielen spuren der stoa gegenüber, ganz abgesehen davon dasz wir von Philon eine ähnliche schrift gar nicht erwarten dürfen. eher könnte man an Antiochos denken, welcher nach Plut. Lucullus 28 eine schrift neрì 0εŵv verfaszt hat. auf ihn, der sich in der physik jedenfalls nicht weit von den stoikern entfernte, würde nicht nur die stoische haltung des ganzen passen, sondern er könnte sogar, da seine schrift ungefähr ins j. 67 vor Ch. fällt, den Poseidonios citiert haben. zweierlei aber macht diese vermutung unwahrscheinlich: zunächst ist es nicht glaublich, dasz Antiochos der widerlegung der Epikureer so viel platz eingeräumt hätte, während es ihm viel näher lag die skeptiker zu bekämpfen. zweitens aber spricht der umstand, dasz das werk des Poseidonios jedenfalls für das zweite buch von Cicero benutzt wurde, sehr dafür, dasz das citat I 123 direct aus ihm genommen ist. überdies finden die skeptischen redewendungen auch aus Antiochos keine directe erklärung. es wird daher sicherer sein, bei der ersten vermutung stehen zu bleiben und Poseidonios für den zu halten, den er für die ganze kritik der Epikureischen theologie verwendet hat, wenn wir auch nicht im stande sind im einzelnen nachzuweisen, wie weit er

9 so wird auch acad. pr. II 125 dem dogmatiker der Demokritischen physik gegenüber der ausspruch in den mund gelegt: nihil sentire est melius quam tam prava sentire.

Jahrbücher für class. philol. 1879 hft. 1.

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vor § 115 sich streng an ihn gehalten hat oder selbständig gewesen ist.

Man könnte nun gegen dieses resultat noch ein wenden, es sei nicht glaublich dasz Cicero seinem akademiker einen stoischen vortrag in den mund gelegt habe. aber Cicero, der nie besonders peinlich in der unterscheidung der schulen war, konnte es darauf am wenigsten ankommen an einem orte, wo es sich nur um die bestreitung der Epikureischen lehre handelte. hat er doch auch im zweiten buche de finibus, in der rede die er sich selbst beilegt, aller wahrscheinlichkeit nach eine stoische quelle benutzt (vgl. Madvig Cic. de fin. s. LXIV; Zietzschmann 'de Tusc. disp. fontibus', Halle 1868, s. 8); eine grosze ähnlichkeit der composition aber ist in den büchern de finibus und denen de natura deorum gar nicht zu verkennen (vgl. Madvig s. LXII anm. und Krische ao. s. 12 f.).

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Schlieszlich darf man auch die verschiedene art nicht unbeachtet lassen, wie in der vorrede unseres werkes die beiden akademischen vorträge angekündigt werden. während § 4 zur bezeichnung der kritik der stoa einfach Karneades genannt wird, heiszt es § 3 nach andeutung der Epikureischen lehre: quorum si vera sententia est, quae potest esse pietas, quae sanctitas, quae religio? usw., worte mit denen ganz unverkennbar die widerlegung auf positiver grundlage, wie sie 116 ff. gegeben wird, versprochen ist; auch stimmen die angeführten gründe so überein, dasz man zu der überzeugung kommen musz, Cicero habe seine quellenschriften bereits ausgewählt und eingesehen gehabt, als er die einleitung schrieb. hätte er aber wirklich für den ersten akademischen vortrag eine schrift des Kleitomachos bestimmt, so würde er den namen des Karneades schon in § 3, nicht erst nach erwähnung der stoiker genannt haben.

(der schlusz folgt im nächsten hefte.)

GREIFSWALD.

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PAUL SCHWENKE.

ZU STRABON UND SUETONIUS.

Ich weisz nicht welches auffallende misgeschick die schuld trägt, dasz ich nicht nur in meiner schrift 'die Römer und die Deutschen am Niederrhein' s. 62, sondern später auch in meinen 'feldzügen des Drusus und Tiberius im nordwestlichen Deutschland' s. 98 die worte des Strabon VII 1 s. 291 nach der fehlerhaften vulgata citiert habe: ἔστι δὲ καὶ Γάλας ποταμός, οὗ μεταξὺ καὶ τοῦ Ῥήνου πολεμῶν καὶ κατορθῶν Δροῦτος ἐτελεύτησεν ὁ Γερμανικός : obwol dem geiste die durch die sache gebotene emendation πожεμŵν καì кαтαлорeŵv vorschwebte. die notwendigkeit dieser meiner verbesserung springt in die augen: denn mit keinem worte geschieht im zusammenhange der geschichte irgend eine erwähnung von anordnungen oder einrichtungen des Drusus auf seinen feldzügen; wol

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