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(76.)

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ZU SALLUSTIUS.

Iug. 14, 3 atque ego, p. c., quoniam eo miseriarum venturus eram, vellem potius ob mea quam ob maiorum meorum benifici a possem a vobis auxilium petere, ac maxume deberi mihi [benificia] a populo Romano, quibus non egerem; secundum ea, si desideranda erant, uti debitis uterer. sed quoniam parum tuta per se ipsa probitas est, neque mihi in manu fuit Iugurtha qualis foret, ad vos confugi, p. c., quibus, quod mihi miserrumum est, cogor prius oneri quam usui esse. diese stelle bedarf des interpreten sowol als des correctors. zunächst halte ich mit Körtte benificia in deberi mihi benificia für eingeschoben; zweitens ist mir völlig unwahrscheinlich weil sinnentstellend, dasz uti in uti debitis uterer vergleichspartikel sein könnte; vielmehr steht es entweder absolut utinam, wie es bei Cato, Sallusts vorbilde, oft genug vorkommt, oder es tritt, abhängig von vellem, zur abwechselung vor den bloszen conjunctiv. folgerichtig wäre dann das vorausgehende quibus non egerem aufzulösen mit et ut iis non egerem. debitis ist substantivum. den absoluten gebrauch von debere beweist Iug. 96, 2 magis id laborare ut illi quam plurumi deberent. ut nach vellem statt des bloszen conjunctivs im dritten und vierten wunschsatze, nachdem inzwischen schon ein infinitiv davon abhängig gewesen, ist an sich wahrscheinlich, namentlich bei Sallust, der den ausdruck so gern variiert; es bleibt wahrscheinlich, selbst wenn keine einzige belegstelle dazu aufgefunden werden könnte. unter diesen voraussetzungen ist in die stelle ein guter sinn zu bringen; sie lautet dann in der übersetzung: 'und nun, ihr herren senatoren, da es einmal so weit mit mir kommen muste, so wünschte ich, ich könnte von euch um meiner statt um meiner vorfahren gutthaten willen hilfe heischen, und gar am liebsten wäre es mir, es würde mir vom römischen volke etwas geschuldet und ich bedürfte dessen nicht; nächstdem aber [würde ich wünschen] dasz ich mich des geschuldeten wenn es denn einmal verlangt werden muste*. auch wirklich hätte bedienen können. allein (dieser wunsch ist ein vergeblicher, und) da ja das <im recht sein» an und für sich keinen schutz gewährt und es nicht in meiner macht stand den Jugurtha anders zu machen als er ist, so habe ich meine zuflucht zu euch genommen, ihr herren, und musz euch, was mich tief unglücklich macht, zur last fallen, noch bevor ich euch zu nutzen sein konnte.' höchst charakteristisch für den redner ist die feine unterscheidung von geleisteten diensten, auf die man bei einer bitte um hilfe bescheidentlich hinweisen darf, und solchen, die ein wirkliches recht auf wiedervergeltung begründen würden-solche aber gibt es dem groszmächtigen römischen volke gegen

desiderare statt repetere ist ein ausdruck der vorsicht, um den römischen dünkel nicht zu verletzen.

über nicht. diesen gedanken durchblicken zu lassen, sich selbst damit herabzusetzen, um die Römer zu erhöhen, darin liegt der servilismus des Adherbal.

RATZEBURG.

LUDWIG HEllwig.

Iug. 94, 1 ceterum illi qui escensuri erant (so Dietsch und Jacobs mit Carrio; Jordan 2 mit einem teile der hss. qui e centuriis erant), praedocti ab duce arma ornatumque mutaverant, capite atque pedibus nudis, uti prospectus nisusque per saxa facilius foret: super terga gladii et scuta, verum ea Numidica ex coriis, ponderis gratia simul et offensa quo levius streperent. gegen diese von Jordan und Dietsch nach den hss. gegebene lesart (auch Jacobs hat dieselbe, abgesehen von den bedeutungslosen abweichungen, dasz er hinter mutaverant und foret semikola setzt, aufgenommen) ist folgendes vorzubringen.

Die zu der expedition gegen das castell bestimmten soldaten hatten ihre waffen und ihre kleidung geändert: in welcher weise das erstere, zeigt super terga gladii et scuta (auszerdem hatten sie statt der gewöhnlichen schilde numidische gewählt); ihre kleidung aber hatten sie insofern geändert, als sie capite atque pedibus nudis den weg antraten. nun erwarten wir offenbar, dasz diese beiden bestimmungen neben einander stehen, ebenso wie der schriftsteller arma ornatumque verbunden hat. oder wenn sie durch ein glied getrennt sind, so haben wir anzunehmen, dasz sich dasselbe blosz auf eine von ihnen beiden auf capite atque pedibus nudis oder auf super terga gladii et scuta bezieht: denn sollte es sich auf beide beziehen, so hätte Sall. dasselbe entweder vor beide zusammen stellen oder es ihnen hinten anfügen müssen. im texte werden capite atque pedibus nudis und super terga gladii et scuta getrennt durch uti prospectus nisusque per saxa facilius foret. es ist aber klar, dasz in diesem finalsatze die überlegung bezeichnet ist, aus welcher heraus die soldaten ihre waffen sowol wie ihre kleidung geändert hatten: denn das tragen der schwerter und schilde auf dem rücken erleichterte nicht weniger als die ablegung der helme und der schuhe das steigen und den ausblick: ja mir scheint, als ob der ausblick besonders dann gehindert gewesen wäre, wenn die soldaten ihre breiten schilde in der hand gehabt hätten, viel mehr als wenn sie die nicht allzugroszen helme getragen hätten. denn wenn wir einmal mit den hgg. die worte uti prospectus nisusque per saxa facilius foret an capite atque pedibus nudis anschlieszen, so kann sich prospectus natürlich allein auf capite (sc. nudo) beziehen; ob die soldaten schuhe anhatten oder nicht, dürfte für den ausblick gleichgültig gewesen sein. dabei möchte ich jedoch die frage aufwerfen, ob überhaupt im lateinischen von zwei durch que so eng verbundenen ausdrücken der eine auf eines von zwei wiederum durch die copula aufs engste verbundenen worten allein bezogen werden kann. ich für meine person mag sie

nicht entscheiden, obgleich ich eher geneigt wäre sie zu verneinen. jedenfalls aber misfällt an der überlieferten lesart, wie sie in unseren ausgaben fixiert wird, dasz das glied uti prospectus nisusque per saxa facilius foret, welches logisch eine erklärung sowol zu capite atque pedibus nudis wie zu super terga gladii et scuta enthält, syntaktisch nur jenem zugeteilt wird.

Anderseits wenn wir, wozu uns die überlieferung des textes das recht einräumt, nach capite atque pedibus nudis ein semikolon setzten und uti prospectus nisusque per saxa facilius foret zu super terga gladii et scuta zögen, so würde damit eine gleiche unebenmäszigkeit des satzbaus und der gedankenfolge geschaffen. denn dann würde die absicht den ausblick und das aufsteigen zu erleichtern, und zwar durch das tragen der schwerter und schilde auf dem rücken, geradezu als etwas neues hingestellt, als ob man dadurch, dasz man die soldaten barfusz gehen liesz, etwas anderes bezweckt hätte als gerade das klettern bequemer zu machen.

Daher ist mit umstellung von capite atque pedibus nudis zu lesen: arma ornatumque mutaverant, uti prospectus nisusque per saxa facilius foret: capite atque pedibus nudis, super terga gladii et scuta, verum usw.; dann bezieht sich das capite atque pedibus nudis vornehmlich auf nisus, und super terga gladii et scuta vornehmlich auf prospectus.

Vielleicht ist die verstellung keine zufällige. möglicherweise nemlich glaubte jemand, dasz in den worten ponderis gratia simul et offensa quo levius streperent der grund angegeben sei, weshalb die soldaten ihre schwerter und schilde auf dem rücken trugen; dasz sich also uti prospectus nisusque per saxa facilius foret allein auf capite atque pedibus nudis bezöge, und damit dies um so deutlicher hervortrete, stellte er die beiden glieder um. er hätte dann übersehen, dasz die worte ponderis gratia usw. lediglich das an scuta angehängte verum ea Numidica ex coriis erklären.

Iug. 97, 5 denique Romani veteres novique et ob ea scientes belli, siquos locus aut casus coniunxerat, orbis facere usw. einem jeden leuchtet ein dasz novique und et ob ea scientes belli neben einander unerträglich sind. sollte übrigens jemand auf den gedanken kommen die worte so zu erklären: 'die Römer, veteranen und rekruten gemischt, und daher (wegen dieser mischung) kriegskundig', so braucht ihm blosz erwidert zu werden, dasz mit dem scientes belli eine charakter eigenschaft bezeichnet wird, welche den rekruten nicht plötzlich und durch einen zufall beigebracht werden konnte. auszerdem würde der schriftsteller, um den umstand hervorzuheben, dasz die veteres und novi unter einander gekommen waren und gerade dieses durcheinander den Römern zu statten kam, sich nicht der verbindung der beiden ausdrücke durch ein einfaches que bedient haben.

Man hat nun verschiedene versuche gemacht, die schwierige stelle in ordnung zu bringen. Kritz, dem Jacobs folgte, tilgte novi

que, Dietsch et ob ea scientes belli. gegen letztern läszt sich unmittelbar das eine hervorheben, dasz nach ausscheidung jener worte die teilung der Römer in veteres und novi durchaus keinen sinn hat: offenbar hätte dann Sall. am besten einfach Romani geschrieben. Kritz hingegen würde sehr in verlegenheit gewesen sein, wenn ihm die frage vorgelegt wäre, welcher umstand den interpolator zu seiner interpolation veranlaszt hätte. wir müsten einem solchen einen ungewöhnlichen grad von thorheit oder unachtsamkeit zutrauen, wenn er jenes glossem vor et ob ea scientes belli hätte einfügen sollen. Jordan hat kein bestimmtes urteil über die stelle gewonnen: was er im kritischen apparat vermutungsweise aufstellt, erscheint durchaus unsicher.

Ich glaube dasz wir es auch hier mit einer einfachen verstellung der worte Sallusts zu thun haben. er schrieb: denique Romani veteres et ob ea scientes belli novique, siquos locus aut casus coniunxerat, orbis facere, was wol keiner erklärung bedarf. METZ.

CARL GNEISSE.

(17.)

ZU XENOPHONS ANABASIS.

Als die Hellenen von dem festen platze der Drilen abziehen wollen (V 2, 29), fürchten sie von den feinden überfallen zu werden, und ein Myser namens Mysos erhält den auftrag zum schein einen hinterhalt zu legen und so die Drilen abzuhalten, dazu wählt er sich zehn Kreter aus. billigerweise fragt man, warum gerade zehn Kreter zu diesem zwecke bestimmt werden. aber vergeblich sucht man bei den auslegern nach einer erklärung: Krüger, Vollbrecht, Rehdantz bemerken nichts dazu. die stelle erklärt sich aus anab. IV 8, 27: als die Hellenen bei Trapezunt lagern, feiern sie aus freude über ihre rettung wettkämpfe; unter denselben befindet sich auch der dauerlauf, dolichos, und zu diesem melden sich mehr als sechzig Kreter. danach ist klar dasz die Kreter im dauerlauf besonders tüchtig waren. bei dem scheinhinterhalt des Mysos konnte man nur solche leute gebrauchen, die tüchtig und ausdauernd im laufen waren, um nach erreichung ihres zweckes den feinden entfliehen und das heer Xenophons wieder einholen zu können. dasz dem wirklich so war, hat der erfolg gezeigt (anab. V 2, 30-32). über die übungen im laufen bei den Kretern vgl. auch Schömanns griech. alt. I 320.

FREIBURG IM BREISGAU.

KARL HARTFElder.

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98.

GLOSSOGRAPHISCHES.

Die lateinischen glossare, verderbt wie weniges aus dem altertum, fordern auf schritt und tritt die angestrengteste kritische thätigkeit heraus. in ihrem ursprünglichen bestande schon früh, bisweilen noch ehe sie in bestimmte samlungen eingereiht waren, corrumpiert wurden die glossen dann später während einer langen überlieferung verstümmelt, interpoliert und contaminiert. da bei diesem zustande des materials die heilung der schäden durch reine conjecturalkritik, noch dazu eines einzelnen, recht oft nicht gleich abzuschlieszen ist, so muste ich in meinem 'prodromus corporis glossariorum latinorum' (Leipzig 1876) viele räthsel ungelöst lassen. manches zur aufhellung wurde seitdem in den recensionen von EBaehrens (Jenaer litt.-ztg. 1877 nr. 10 sp. 154-156), HR[önsch] (litt. centralblatt 1877 nr. 21 sp. 694-697), HHagen (Bursians jahresbericht für 1876 s. 338-351) und JNOtt (in diesen jahrb. 1878 s. 417-427) beigesteuert; anderes glaube ich inzwischen durch handschriftliche studien auf deutschen und italiänischen bibliotheken, sowie auch durch erneute erwägung selbst gefunden zu haben, und teile davon einiges im folgenden mit.

*

1. Das lemma von uitiligant: uituperant (s. 5) war uitilitigant zu schreiben. noch verstümmelter ist die unedierte glosse des cod. Vaticanus 1468, wo sich von zweiter hand eingetragen findet uitigebat uituperabat. schr. uiti[liti]gabat.

2. Die mit hilfe des Vaticanus 3321 vervollständigte glosse candes: uasa fictilia Saliorum (s. 7 und 377) bietet ein sonst gänzlich unbekanntes candes, dessen verbesserung in capides schwerlich auf widerspruch stoszen dürfte. thönerne gefäsze bei heiligen handlungen zu verwenden war eine vorschrift Numas: und so bedienten sich ihrer die Vestalinnen (s. OJahn zu Persius s. 135). einen entsprechenden brauch der Salier lernen wir aus unserer glosse kennen: denn die änderung capides: uasa fictilia sacrorum, woran man mit rücksicht auf die verstümmelte glosse armillum : uasa sacrorum✶✶ (s. 325) denken könnte, setzt doch einen zu sonderbaren

a

vielleicht wird der raum einer anmerkung gewährt, um einige druckfehler und versehen zu verbessern. man lese s. 20, 7 vu, und 222, 15 vu. Eucherüi für Eutychis | 48, 4 vo., 50, 4 vo., 437 1 Marbodi für Marbodaei | 62, 14 vo. quam emendationem für quam | 111, 15 vo. tilge supplem. | 142, 6 vu. tabulario für telario | 222, 16 vu. Ambrosio für Ambrosiano | 234, 10 vu. 13002 für 13302 | 368, 7 vu, immutato für immutao | 392, 16 vo. cilo für cillo | 431, 11 vu. hostispices für hostispites. in den indices: 434 1 fehlt Donatus | 436b 11 vu. 330 für 177 | 438 4 tilge Casina 441 bataclare: 412 sq. für 67 | 444a dimus: 363 für 383 | 447 mensare und 450 tuburcinati: 419 für 420 | 448b schr. quisquiliae 20. 215. ferner füge am gehörigen orte ein: acillus 432. ? calixica 374. denique 417. femus 132. ibis 272. lemuria 193. obs- 425. redantruare 334. remoratrices 263. ? strenuire 344.

Jahrbücher für class. philol. 1879 hft. 10.

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