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felhaft ist, nur möglicherweise hier anzuführen sind. unbedenklich erkenne ich den in rede stehenden gebrauch an in I 783 (Jacob) qui gestat in alite Phoebum und V 482 solusque per omnis ibit personas et turbam reddet in uno, erstere worte auf Corvinus, letztere auf den vorleser oder schauspieler bezüglich. die stelle V 217, an der der dichter von der alles versengenden glut des hundssternes spricht, natura suismet

aegrotat morbis nimios obsessa per aestus,
inque rogo vivit; tantus per sidera fervor

funditur; atque uno candent in flamine cuncta

dürfte nur dann in betracht kommen können, wenn Jacobs conjectur atque uno candent in flamine cuncta als das richtige anerkannt würde. allein den vorzug verdient meines erachtens Bentleys der hsl. überlieferung (ceu sunt in flumine) nicht minder nahe kommende vermutung se accendunt lumine (besser flumine?) cuncta. wenn Manilius ferner II 661 schreibt: duo cernere pisces et geminos iuvenes duplicemque in virgine formam, so liegt doch wol hier die einfach locale bedeutung der präp. vor, insofern in oder an dem sternbilde der jungfrau eine doppelgestalt zur erscheinung kommt. ebenso deute ich V 426, wo der dichter die manigfachen künste des schwimmers erwähnt, der bald mittels der hände wie mit einem ruder sich vorwärts bewegt, bald aufrecht stehend mit den füszen das wasser tritt, bald unbeweglich auf der oberfläche des wassers liegend sich von den wellen tragen läszt. vers 426 lese ich nun mit Bentley nunc aequore mersas diducet palmas, furtivus remus in ipso, dh. 'bald wird er, ein verborgenes ruder in sich selbst, die ins meer getauchten hände in entgegengesetzter richtung bewegen.' dasz Jacobs conjectur furtivus remes (so) in ipso durchaus verwerflich ist, leuchtet sofort ein. die stellen V 572 victorque Medusae victus in Andromeda est, I 384 uno vincuntur in astro, endlich IV 45 Cimbrum in Mario victum würden nur dann unter die kategorie des repräsentativen in fallen, wenn gesagt werden sollte, dasz in dieser oder jener person oder sache eine ganze classe gleichartiger personen oder sachen oder in der geringern zugleich die gröszere und wichtigere besiegt worden sei. da dies aber an keiner der drei stellen der sinn sein soll, so ist wol der einfache gebrauch zu statuieren, der vorliegt in der construction furere, ardere, deperire, deficere in aliquo. die stelle IV 45 aber bedarf jedenfalls noch einer genauern besprechung. die ganze vorhergehende stelle von v. 37 an ist kritisch höchst bedenklich und so wie sie überliefert ist keinesfalls zu halten. nachdem durch die verschiedensten beispiele aus der ältern römischen geschichte die wunderbare macht des schicksals dargethan ist, wird das bellum sociale (v. 43 vires Italas1) erwähnt und im anschlusz daran die bürgerkriege. da heiszt es denn im cod. Gemblacensis:

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1 dasz diese lesart des cod. Gembl, beizubehalten sei, glaube ich hinreichend nachgewiesen zu haben in den Leipziger studien I s. 31 f.

adice et civilia bella;

et Cimbrum in Mario Mariumque in carcere victum;
quod consul totiens exul, quodque exule consul
adiacuit Lybicis compar iactura ruinis

eque crepidinibus cepit Carthaginis arces.

offenbar spielt der dichter, der auch im vorhergehenden auf sehr specielle mirakel eingeht, auf die gefangennahme des Marius in Minturnae an, ferner auf seine flucht nach Carthago und das darauf folgende siebente consulat im j. 86. dasz Marius vom rathe zu Minturnae nicht in das gefängnis geworfen, sondern in custodiam liberam bei einer vornehmen bürgerin gegeben wurde, ist ja wol durch verlässige berichte genügend bezeugt (Val. Max. I 5, 5. II 10, 6. Plut. Marius 37 ff.). aber bei einem dichter, zumal einem solchen wie Manilius, hat man ja von vorn herein an dem nicht ganz zutreffenden ausdrucke wol nicht sonderlich anstosz zu nehmen. nach Vellejus II 19, 3 war der sklav, der den Marius in carcere Minturnensium (also auch er spricht vom gefängnis 2) töten sollte, ein im Cimbernkriege gefangener Germane, nach Val. Max. II 10, 6 aber ein Cimber. dies alles in erwägung gezogen spricht nun Vogel, an dessen argumentation ich mich überhaupt eng angeschlossen habe, die mich sehr ansprechende vermutung aus, Manilius habe geschrieben:

et Cimbrum in Mario, Marium non carcere victum.

in für non ist auch anderwärts in den hss. anzutreffen, zb. Tac. dial. 23 infirmitate für non firmitate und ebd. 26, wo cod. E hat in hực für non hac. Bentleys geistvolle conjectur et Cinnam in Mario Mariumque in Caesare victum würde, wie mir scheint, den ganzen zusammenhang stören, da in den ganzen vier versen von Marius und nur von diesem die rede ist. ferner würde ein schriftsteller, der so begeistert Caesars und Augustus lob singt, schwerlich so nackt den gedanken hinstellen, dasz, wie Marius den (gleichzeitigen und verbündeten!) Cinna, so Caesar den Marius überboten habe in der art wie er den bürgerkrieg führte.

Zum schlusse sei noch erwähnt, dasz IV 136 ein unzweifelhaftes in repraesentativum vorliegt, wenn man mit Bentley liest: seque (putat Pallas) in Arachnea magnum portasse triumphum anstatt des unhaltbaren hsl. seque in Arachnea magnum putat esse triumphum.

2 ebenso Lucanus Phars. II 79 von dem sklaven: viderat immensam tenebroso in carcere lucem.

LEIPZIG.

MALWIN BECHERT.

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ERSTE ABTEILUNG

FÜR CLASSISCHE PHILOLOGIE

HERAUSGEGEBEN VON ALFRED FLECKEISEN.

110.

DER DICHTER HOMEROS

UND DIE WOLFSCHE HYPOTHESE.

Als FAWolf seine 'prolegomena ad Homerum' an WvHumboldt schickte, erwiderte ihm derselbe: 'die gründe die Sie angeben sind, glaube ich, alle noch so, dasz sie nach individuellen verschiedenPheiten mehr oder mindern eindruck machen. der cardo rerum liegt meines erachtens blosz darin, dasz in der Ilias wirkliche verschiedenheiten des stils, der sprache usw. sein sollen. bei diesen, glaube ich, hätten Sie anfangen müssen; jetzt getraue ich mir zwar immer den gegner zu bestreiten, nie aber ihn besiegen zu können.' ist nun dieser sprachliche nachweis, welchen Humboldt bei Wolf vermiszte und von welchem er die entscheidung über die angeregte frage abhängig erklärte, später geführt worden? sicherlich nicht. ja, er kann gar nicht geliefert werden. hätte Homer seine gesänge niederschreiben können, so war es möglich, dasz sie in sprachlich unveränderter form, wenngleich nicht ohne schreibfehler, von handschrift #zu handschrift überliefert wurden. nun wurden sie aber durch mündliche überlieferung mehrere generationen hindurch in verschiedenen sängerschulen fortgepflanzt und dann erst in diesen niedergeschrieben. besonderheiten und differenzen in dialekt, lexilogie, selbst in der grammatik - und darauf beschränkt sich, was man gefunden izu haben glaubt werden daher mit weit gröszerm recht auf die überliefernden sänger als auf den ursprünglichen schöpfer der dichtungen zurückgeführt. dennoch hat das versmasz und die heilige verehrung für den dichter den einheitlichen charakter des stils, der poetischen diction und gestaltung, in denen sich vor allem die individualität des schöpfers ausspricht, so treu erhalten, dasz die wissenschaft zu der erfindung des mythus von der dichtenden sage

s. Geppert über den ursprung der Homerischen gesänge (Leipzig 1840) im beginn der vorrede.

Jahrbücher für class. philol. 1879 hft. 12.

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