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begrenzt. Daher ist es erklärlich, daß das sonst so reizende Schloß Basedow nicht höher und nicht näher am See liegt. Das Dorf Wargentin, dessen Feldmark die Felder Basedow's von der Seeniederung abschnitt, lag in ziemlich grader Richtung zwischen Basedow und der See- und Pene-Niederung; das Dorf ist in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nach und nach verfallen, und seine Feldmark ist in die Feldmark von Basedow aufgenommen; von der Kirche liegen auf freiem Felde, dem basedowschen Ackerschlage am See, auf einer erhöheten Stelle noch Fundamente und Trümmer unter dichtem Dornengebüsch. Es standen hier allerdings zwei Kirchen möglichst nahe bei einander, indem am 14. Jan. 1247 auch zu Basedow eine Kirche ges gründet ward, welche in frühern Zeiten Tochter der Kirche zu Malchin war1).

Wargentin erlangte als die früheste Colonie in diesen Gegenden eine gewisse topographische Bedeutsamkeit. Daher heißt der jeßige malchiner See, welcher durch seine reizenden und reichen Umgebungen berühmt ist, in ältern Zeiten immer nur der wargentiner See; das der basedowschen Seite zugewandte Thor der im J. 1236 gegründeten Stadt Malchin heißt noch heute das wargentiner Thor und die zu demselben führende Straße die wargentiner Straße; der jeßige Thiergarten von Basedow hieß noch bis zum Ende des 18. Jahrh. das wars gentiner Holz.

Die Feldmark Wargentin lag nach dem Stiftungsbriefe ohne Zweifel an dem rechten Ufer der Pene. Nun entstand, dem zum Kloster Arendsee gehörenden Dorfe gegenüber, am linken Üfer der Pene sehr früh ein zweites, jezt ebenfalls untergegangenes Dorf Wargentin, welches Wendisch-Wargentin genannt ward, wohin wohl die alten wendischen Bewohner der Feldmark übergesiedelt wurden, und nicht weit davon ein drittes Dorf Wendisch-Hagen oder bloß Hagen genannt, welches, nach dem Namen Hagen zu schließen, von sächsischen Colonisten aus Waldgrund urbar gemacht ward. Im Gegensaße zn Wendisch-Wargentin ward das alte, jezt vom Kloster Arendsee germanisirte Dorf Deutsch-Wargentin genannt. Von Wendisch- nach Deutsch Wargentin ging seit alter Zeit ein Damm durch den Pene-Grund und an diesem lag die Feste Knipenburg.

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Das Kloster Arendsee erhielt nach den Urkunden nur das Dorf geschenkt, welches später Deutsch-Wargentin genannt ward. Das Dorf Wendisch-Wargentin mit dem Hagen aber ward schon früh an rittermäßige Personen zu Lehn gegeben. In

1) Vgl. Lisch Gesch. u. Urk. des Geschl. Hahn, 1, B, Rr. 14.

dem Verleihungsbriefe an das Kloster Arendsee ist nur von Einem Dorfe Wargentin die Rede; vielleicht ward auch in den frühesten Verleihungen von Wendisch-Wargentin kein Unterschied zwischen Deutsch- und Wendisch - Wargentin gemacht. Daher entstanden schon früh Uebergriffe, namentlich von Seiten der ritterlichen Befizer von Wendisch - Wargentin und selbst der Landesherren. Schon der Fürst Heinrich I. von Werle (1277 — 1291) hatte dem Ritter Johann von Geet') das Dorf Wargentin, d. h. wohl nur die landesherrlichen Gerechtsame an demselben, verpfändet und das Kloster Arendsee hatte den Besit von den Erben des Ritters mit seinem eigenen Gelde wieder einlösen müssen. Daher verliehen am 2. Det. 1314 die Fürsten von Werle dem Kloster das Dorf Wargentin" mit der höhern und niedern Gerichtsbarkeit, mit der großen und kleinen Bede und mit der Befreiung vom Burgdienst und bestätigten dem Kloster das Dorf eben so und mit denselben Worten, wie die pommerschen Fürsten es demselben verliehen und die Fürsten von Rostock die Verleihung bestätigt hatten2).

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Im Anfange des 14. Jahrh. 3) hatten aber die Klöster durch die aufgeregten politischen Verhältnisse viel zu leiden. Auch das Kloster Arendsee ward wohl hart mitgenommen, da es klagte, daß seine Einkünfte zur Erhaltung seiner Bewohner nicht ausreichten. Deshalb vereinigte der Bischof Friederich von Camin, um nach Kräften die Einkünfte des Klosters verbessern zu helfen, am 10. Mai 1335 die „Pfarrkirche zu Wargentin" mit dem Kloster, dem das Patronatrecht zustand, dergestalt, daß er dem Kloster die Pfarre mit allen Einkünften zuschrieb und demselben die Erlaubniß gab, die Pfarre durch einen_passenden Klosterbruder oder durch einen Vikar verwalten zu lassen4), wodurch die Einkünfte der Pfarre dem Klosterconvente zu gute kamen. Dabei aber blieb es noch immer Pflicht des Klosters, dem Bischofe den Pfarrverwalter zu präsentiren; so ist z. B. noch eine Urkunde vorhanden, durch welche das Kloster am 18. April 1478 dem Bischofe Ludwig von Camin den Priester Martin Soben an die Stelle des verstorbenen Pfarrers Reinold Krämer zu der erledigten Pfarre Wargentin präsentirte3). Durch die In

1) Ueber den Ritter Johann von Geez und dessen nicht oft vorkommende Familie vgl. Jahrb. XII, S. 333, Urk. Nr. X.

2) Vgl. Urk.-Samml. Nr. ill.

3) Nach einem Siegel an einer Urkunde vom 11. Nov. 1329 mit der Umschrift; S. VICKα. MOLTIK'. Dα. WARKOTI.

(vgl. Lisch Malzan. Urk. I, S. 455) war Wargentin damals im Befihe der Moltke, wenn hier nicht Varchentin zu verstehen ist, was sich jezt noch nicht entscheiden läßt.

4) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV.

5) Vgl. Urt.-Samml. Nr. V.

corporirung der Pfarre mit dem Kloster, dem Besizer des Dorses, erklärt es sich auch, daß es den spätern Besizern des Dorses, den Hahn auf Basedow, leicht ward, die Pfarre Wargentin, welcher wohl kein anderes Dorf eingepfarrt war, durch die be nachbarte Pfarre Basedow verwalten zu lassen.

Bald aber ward der ganze Besit des Dorfes Wargentin schwankend. Am 3. Mai 1337 wurden die vier Brüder Nicolaus, Eckhart, Mathias und Nicolaus Hahn zu gesammter Hand mit Basedow belehnt, welches am 11. November 1349 dem ältesten der Brüder, Nicolaus III. d. ä., mit großen Freiheiten allein für sich und seine Nachkommen übertragen ward; dadurch ward das angesehene und reiche Haus Basedow gegründet, welches bis heute geblühet hat. Ungefähr um das J. 1337 ward auch Nicolaus Hahn mit dem Dorfe Wargentin belehnt; die Verlei hungsurkunde ward den Hahn schon im 14. Jahrh. gestohlen, und die Belehnung ist nur durch den erneuerten Lehnbrief vom 6. Jan. 1404 bekannt geworden. Wahrscheinlich war bei dieser Belehnung unter Wargentin nur Wendisch Wargentin verstanden; auch erhielt Nicolaus Hahn im J. 1344 das Dorf WendischHagen zu Lehn. Die Hahn zu Basedow erbaueten nun sowohl zu Wendisch-Wargentin als zu Wendisch-Hagen Ritterhöfe, welche oft von einzelnen Gliedern der Familie bewohnt wurden. Um das J. 1380 wurden die Güter der Linie Basedow getheilt und es entstanden nun das Haus Basedow, am rechten Ufer der Pene, und das Haus Wargentin, welches die Güter am nördlichen und linken Ufer des Sees und der Pene besaß, nämlich Wendisch-Wargentin, Wendisch-Hagen, Remplin, Lilienberg und Bristow und Jahmen, Wozeten und Kl. Wardow bei Lage, nebst dem Patronat der Kirche zu Panstorf. Das hahnsche Haus Wargentin, mit den Rittersißen zu Wendisch-Wargentin und Wendisch-Hagen, bestand bis zum J. 1466, wo es ausstarb und die Güter wieder an das Haus Basedow zurückfielen.

Kurz vor einer Erneuerung der Belehnung und einer Theilung des Hauses Wargentin ließ sich Lüdeke Hahn auf Basedow im J. 1404 von den Landesherren seine alten Befihungen bestätigen. Er erreichte es dabei auch, daß ihm am 6. Jan. 1404 ein neuer Lehnbrief auf Wargentin gegeben und dieser auf DeutschWargentin ausgestellt ward, obgleich das Dorf im Befiße des Klosters Arendsee war; die Landesherren versprachen in dem erneuerten Lehnbriefe ausdrücklich, den Lüdeke Hahn gegen das Kloster Arendsee Gewähr zu leisten und falls er das Dorf von diesem kaufen würde, ihn in derselben Weise damit zu belehnen, wie er mit Basedow belehnt sei. Bei der Theilung vom J. 1380 war besonders der Fall berücksichtigt, daß derjenige, welchem

Basedow zufiele, das Dorf „Deutsch-Wargentin" von dem Kloster kaufen würde. Die Hahn nahmen also das Lehnrecht an dem Dorfe Deutsch-Wargentin in Anspruch, wenn sie auch dem Kloster Arendsee den Besit nicht streitig machen konnten. Zugleich be stätigten die Fürsten von Werle am 6. Jan. 1404 dem Lüdeke Hahn den halben wargentiner oder malchiner See von der Lubenbeck bis an die Pene und die halbe Pene bis an die Feldscheide von Malchin, also dieselben Gewässer, welche das Kloster geschenkt erhalten hatte; schon im 14. Jahrh. ward dieser Theil des Sees das Hahnenwasser genannt.

Mit Verlangen sahen die Hahn nach dem Dorfe, welches ihre Befihungen allerdings sehr unvortheilhaft zerschnitt und die beiden Gebietstheile auf unbequeme Weise von einander trennte. Dem Kloster Arendsee lag auch nicht besonders viel an der Befißung, da sie zu weit entfernt lag, als daß es dieselbe nach damaliger Wirthschaftsart vortheilhaft hätte benußen können. Jedoch kam es noch lange nicht dahin, daß die Hahn das Dorf vom Kloster kauften.

Am 29. Nov. 1415 producirte der Propst des Klosters, Johann von Königsmark, auf dem bischöflichen Schlosse zu Witstock vor dem Fürsten Balthasar von Werle die fürstlich-werlesche Bestätigungs-Urkunde vom 2. Oct. 1314 und ließ sich den Inhalt der Urkunde beglaubigen und die Producirung derselben bezeugen 1).

Dies vermochte aber das Kloster nicht viel zu schüßen. Das Fürstenhaus Werle starb im J. 1436 aus. Die Zeiten änderten fich im 15.Jahrh. bedeutend; viele alte Rechte kamen gegen das Ende des Jahrhunderts in Vergessenheit und manche alte Kraft ward wankend; die Hahn, welche immer mehr an Ansehen und Reichthum wuchsen, suchten ihre verbrieften Rechte auch geltend zu machen. Auf dem zwischen den brandenburgischen und meklen burgischen Räthen zur Schlichtung vieler Streitigkeiten und Fehden am 17. April 1494 zu Witstock gehaltenen Tage brachten die brandenburgischen Räthe auch vor:

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,,Furpringen vnnd clag der abtisfin von Arentse.

Auch von wegen Bargentin beclagten sie sich, das ,,her Claus Hahn gerechtigkeit und gericht daselbst zu ,,haben vnndtersteend, sie auch mit diensten vnnd anderm ,,groflich besweret, vnnd doch vormals von seinen vor,,eltern nach laut ains entschaids begeben."

Aus dieser Klage geht hervor, daß die Hahn auf Basedow allen Beschwerungen des Klosters entfagt hatten; leider ist die Urkunde verloren gegangen.

1) Vgl. Urk.-Samml. Nr. 111.

Als nun beim Hereinbrechen der Reformation die Gefahr des gänzlichen Verlustes des Gutes ziemlich nahe kam, so traten die Vorsteher und die Abgeordneten des Klosters Arendsee mit den Hahn auf Basedow, unter Beistand der Flotow auf Stuer, am 19. Nov. 1532 im Kloster Stepeniß zusammen') und be redeten den völligen Verkauf des Dorfes Wargentin an die Hahn auf Basedow: das Kloster Arendsee verkaufte hierauf die ganze Besitzung, welche sie nicht ohne Gefahr und Schaden gebrauchen konnte, mit Pächten, Kirchenpatronat und allen Herrlichkeiten für 800 Gulden gangbarer meklenburgischer Münze an die Hahn auf Basedow. Das Kaufgeld ward am 20. April 1533 zu Stuer ausgezahlt?) und dabei die Besiegelung eines Kaufbriefes urkundlich versprochen, welcher denn auch ausgefertigt und auf den 2. April 1532 zurückdatirt ward3), da sich das Kloster die Zahlung der Pächte von Ostern 1532 bis zur Zahlung des Kaufgeldes ausbedung, nachdem es schon im J. 1532 das Dorf abgetreten hatte.

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Seitdem ward Wargentin ein Bestandtheil von Basedow und ging allmählig ganz ein. Am Ende des dreißigjährigen Krieges lebten in Wargentin nur 4 Personen, obgleich es früher 6 Bauern und 7 Kossaten gehabt hatte; jedoch hatte das Dorf im J. 1703 schon wieder 75 Einwohner). Im fiebenjährigen Kriege wurden aber durch das Gefecht bei Basedow am 24. Dec. 1761 einige und in den nächsten Zeiten mehrere Bauerwohnungen von fremden Truppen zerstört, und das Dorf verödete immer mehr. Die Kirche, welche im J. 1659 noch ziemlich erhalten war, hatte im I. 1761 so sehr gelitten, daß sie abgetragen werden mußte; es kam jedoch der Kirchen- und der Kirchhofsraum, als geweihet, bis heute nicht unter den Pflug. Ungefähr um das 3. 1788 ging das Dorf ganz ein, und die Feldmark ward, in dem Jahrhundert der Bauernlegung, der Feldmark Basedow einverleibt, deren Zierde sie bildet.

Ueber die Pfarrverhältnisse sind nur dürftige Nachrichten vorhanden, um so mehr, da die Kirchen-Visitations - Protocolle erst mit dem J. 1648 beginnen und auch nicht reichhaltig find. Die Kirche zu Basedow ward am 14. Jan. 1247 der Kirche zu Malchin als Tochterkirche zugeschrieben (vgl. Lisch Urk. des Geschl. Hahn I, B. Nr. XIV). Die Kirche zu Wargentin war dagegen eine selbstständige Pfarrkirche, welche, wenn auch am 10. Mai 1335 dem Kloster Arendsee incorporirt3),

1) Vgl. Urk.-Samml. Nr. VII.
2) Bgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
3) Vgl. Urk.-Samml. Nr. VI.
4) Vgl. Jahrb. VI, S. 136.
5) Vgl. Urk.-Samml. Nr. IV.

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