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Das Dorf Rögelin bestand im 16. Jahrh. aus 6 Feldmarken: Rögelin, Wüsten-Rögelin, Priebiß, Dünamünde, Pritzechen und Rodenschlebe1).

Die Herzoge von Meklenburg hatten es wegen der Landeshoheit über Rögelin nun mit den Kurfürsten von Brandenburg zu thun, welche allerdings gefährlichere Gegner als die sonst mächtigen Geistlichen waren.

Am 11. Aug. 1557 hatte der Herzog Johann Albrecht Erasmus Behm, Christoph Peckatel und Eitel Schenck zu Balthasar Rohr nach Neßebant abgesandt, um sich wegen der Landesgrenzen zu erkundigen und B. Rohr darüber zu vernehmen. Balthasar Rohr sagte aus:

"Daß Dorff Rochelin, daß zwei Meilen hinder dem »Zechelin gelegen, gebe alle Jahr ahm Pfingstage auffs "Hauß Bredenhagen vier Tonnen Salz vnd bier und auff Michaelis ein Dromptt Salt ken Wesen„bergk, sonst geben sie zum Closter Arntsehe vnd "den Warnstedenn auch etwas, daß hett sein vetter Curt Roher nu ahn sich gebrachtt, der wurde woll „wissen, von wehme he derhalben die Lehen suchen "folde."

"

„So wehre Drußedum, die wuste Feltmarck Niß ebant vnd Grunebergk sein. Die hette er von den Herzogen zu Meckelnburg zu Lehen vnd hett Nize= bant, das wuste gewest, von grunde new er„bauett, vnd lege Nigebant zwischen dem felt Rochelin „vnd Katerbow, ginge die Greiniß von Nigebantt ahn „die Temnißs, auff jensit der Temnißs wehre stifftesch „vnd Reppinsch. Es wehre aber deß orths die Tem nih kaum eine halbe Meile eine scheide, denn sie ent»sprunck kaum eine halbe Meile von Nißebant vnd verlore sich balt wider vnder der Molle, do flusse sie nach „dem Lande Reppin 2c. Es bette aber sein Better „Curdt Roher auch deß orths ahn seinen Feltmarckenn „drei andere Feltmarken, als schonebergk (das nu „Curdt Roher angefangen zu erbauen), Rossow vnd „daß felt zu Schaffe, daß sich streckett an die Brucke zu Fresdorff, welchs den wernsteden zugehort, vnd „ist Freßdorff styfftesch."

Desse obengenannte sechs Feltmarden, die he „vnd sein Vetter Curdt Roher hettenn, wehren Meckeln

1) Die vielschichtigen Verhältnisse des Dorfes Rögelin sind auseinandergesezt in Riedel a. a. D. 1, 2, S. 303–304.

„burgische, wo aber die Grenze furder ginge nach Reinsperge, aber Furstenberge, wuste he nichtt. Aber „daß holg auff jensit Reinsperge hieße man die flache „Heide, da hette woll ehr Herzogk Heinrich gejagett „vnnd ann dem Belt Sehe die Neze ahngebunden, Es hettenn auch woll deß orts der Graff von Reppin ge»jagt: wehr erst kommen, der hett erst gejagett."

"

In der Articulierten Landtgrenze zwischen der Mark zu Brandenburgk vnnde dem lande zu Mecklenburg" vom J. 1564 heißt es:

"

»Item wahr das von dem Swarßenn sehe die lanndt"grenze sich strecke bis an das feldt Rochelin, welches itt Kor Rohr gebauwet."

»Item wahr, das das Dorf Rochelinn zur rechtenn hannt ist meklenburgisch."

Noch im J. 1568 führte die Bauerschaft bei den Herzogen von Meklenburg darüber Klage, daß Hans Rohr sie mit vielfältigen Diensten, ungewöhnlichen Auflagen und andern Neuerungen beschwere; da er „endlich diese Bauern, welche doch ohne alle Mittel auf meklenburgischem Grund und Boden besessen seien, dadurch in die Mark zu ziehen Vorhabens sein solle," so verbot ihm der Herzog Carl am 3. April 1568 jeden Uebergriff.

Und damit hörten denn alle Verhandlungen auf. Rögelin blieb unter der Landeshoheit der brandenburgischen Kurfürsten; jedoch wurden noch einige Zeit lang mehrere außerordentliche Lieferungen an die meklenburgischen Aemter gethan.

Das Dorf Rögelin hatte nämlich zu leisten:

1) an das Amt Wredenhagen:

4 Tonnen ruppinsch Bier auf Pfingsten;

2) an das Amt Wesenberg:

1 Drömt Salz, und zwar 6 Scheffel auf Walpurgis und 6 Scheffel auf Dionyfii, Morgens vor Sonnen aufgang einzubringen.

Das Bier war im J. 1654') seit 1637 und das Salz im J. 1661 seit 1635 nicht geliefert. Man fing in den Jahren 1654-1659 an, diese Abgaben wieder in Erinnerung zu bringen. Aber in Rögelin wohnten im J. 1662 nur der Schulze, fünf Bauern und zwei Kossaten, welche dazu verarmt waren; der übrige Acker war mit großen Fichten bewachsen. Die brandenburgische Kammer bat, die Herzoge möchten der Dorfschaft die Leistungen so lange erlassen, bis das Dorf wieder beseßt sei.

1) Vgl. Jahrb. XIII, Urf. Nr. XXX, S. 311.

Bei fernerer Verhandlung im J. 1663 kam denn zum Vorschein, daß die „kurbrandenburgischen Beamten zu Zechlin sich geweigert, die Rögelinschen zu fernerer Lieferung anzuhalten."

Diese Abgaben wurden von der zwischen Rögelin und Rossow liegenden wüsten Feldmark Pribiß gegeben, welche die Einwohner des Dorfes Rögelin im J. 1428 von Rossow auf Wiederkauf erworben hatten. Da nun die Abgaben nicht geleistet wurden, so machten die Beamten zu Wredenhagen im J. 1665 den Vorschlag, daß die Bewohner von Rossow die Feldmark Pribiß von den rögelinschen Bauern wieder kaufen und so wieder an Meklenburg bringen sollten.

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II.

Zur Genealogie der Grafen von Schwerin

und

über den Verkauf der Grafschaft Schwerin.

1. Beiträge

von

G. C. F. Lisch.

Die Geschichte der Grafschaft Schwerin, eines sehr wichtigen Theiles des jeßigen Meklenburgs, ist immer sehr vernachlässigt gewesen. Chemniß brachte zuerst die Auszüge der Grafenurkunden, so weit sich diese ohne tiefere Studien überblicken ließen, zusammen; Rudloff, welcher zuerst die Geschichte der Grafen im Zusammenhange auffaßte, folgt ihm größtentheils mit Zuversicht. Es ist daher noch viel zu thun übrig, um so mehr da noch nicht einmal das Gerippe der Grafengeschichte feststeht. Es folgen hier einige Forschungen, deren Veröffentlichung am dringlichsten zu sein scheint.

1. Graf Nicolaus I. von Schwerin-Wittenburg und dessen Familie.

Der würdige Graf Gunzelin III. (1228 † 1274), welcher in fast funfzigjähriger Regierung alle Länder der Grafschaft zusammenhielt und allein regierte, war im Herbste des J. 1274 gestorben. Seine drei ihn überlebenden Söhne theilten die Herrschaft so, daß Helmold II. Boizenburg, Gunzelin IV. Schwe rin und Nicolaus I. Wittenburg erhielt; durch diese Theilung stifteten die drei Brüder drei Linien, welche bis zu ihrem Aussterben von einander gesondert bestanden und sich auch durch das Wappen, wenn auch nicht ganz scharf, doch bemerkenswerth, aus einander hielten, indem die Grafen von Boizenburg den queer getheilten Schild, die Grafen von Schwerin das schreitende, ungesattelte Pferd, die Grafen von Wittenburg zwei Lindwürmer an einem Baume, das alleinige Wappen der alten Grafen, am meisten und vorherrschend gebrauchten,

Der Graf Nicolaus I. (1274 † 1323), welcher ebenfalls beinahe ein halbes Jahrhundert regierte, wird sehr häufig, in Ur kunden und in Chroniken, schlechthin Graf von Wittenburg, auch Graf von Schwerin und Wittenburg genannt; er residirte in Wittenburg, wo er wohl ein Schloß und eine Residenz einrichtete, und datirte seine meisten Urkunden von Wittenburg. Die Stadt Wittenburg hat auch zum Andenken an die Grafen zwei Lindwürmer auf einem Stadtthore im Siegel.

Nicolaus I. hatte eine zahlreiche Familie, welche in mancher Beziehung interessant ist. Er starb im J. 1323; Rudloff sagt nur, daß er, nach seiner leßten Urkunde, nach dem 11. Nov. 1322 gestorben sei; aber in Detmar's lübischer Chronik steht ausdrücklich:

„1323. Dor starf greve nicolaus van wittenborch; twe sone he leth, gunceline vnde nicolawese, gheheten "pyst."

Am 15. Aug. 1324 nennt sich seine zweite Gemahlin Merislave schon Wittwe (,,Myroslava relicta quondam domini ,,Nicolai comitis de Wittenborch“) 1).

Elisabeth,

des Grafen Nicolaus I. von Schwerin - Wittenburg
erste Gemahlin.

Der Graf Nicolaus I. von Wittenburg war zwei Male vermählt. Seine enste Gemahlin hieß sicher Elisabeth und war nicht lange vor dem 14. Aug. 1284 gestorben; an diesem Tage stiftete nämlich der Graf 2) aus besonderer Liebe zu seiner geliebten Gemahlin Elisabeth seligen Andenkens und aus Zuneigung gegen das Nonnenkloster Zarrentin, wo fie begraben lag, mit 7 Hufen des Dorfes Wendisch-Welzin, (A. Schwerin?), eine Vicarei zur Feier von Seelenmessen für seine verstorbene Gemahlin, ihn selbst, seine Aeltern und alle seine Erben. Woher diese Gräfin Elisabeth stammte, wissen wir noch nicht. Rudloff (Mekl. Gesch. II, S. 245 und Stammtafel) hat sie zu einer Gräfin von Cesse gemacht; aber abgesehen davon, daß Grafen von Cesse nicht bekannt sind und man bei Vermählung regierender Landesherren im 13. Jahrh. schon immer nach bestimmten, bekannten Fürstenfamilien fragen kann und muß, beruht diese Ernennung zu einer Gräfin von Ceffe durch Rudloff auf einem Irrthume, der noch mehr Wunder nehmen müßte, wenn

1) Vgl. Urk. Schlesw. Holft. Urk. Sammlung II, 2, S. 160, Nr. 136. 2) Vgl. Urt. Samml. Nr. IX.

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