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es fich nicht täglich klarer herausstellte, daß Rudloff nur zu sehr den Urkunden-Auszügen oder der sogenannten Chronik von Chemnih gefolgt ist: Chemnitz nennt in seiner Chronik des Grafen Nicolaus I. verstorbene Gemahlinne Fraw Elisabeth Gräffinne „von Ceße."

Die Ernennung der Elisabeth zu einer Gräfin von Cesse ist aus der oben angeführten Urkunde vom 14. Aug. 1284 hergenommen; in derselben sagt der Graf Nicolaus wörtlich, daß er in dem Kloster Zarrentin eine Vicarei stifte aus besonderer Liebe zu seiner geliebten Gemahlin seligen Andenkens, der verstorbenen Gräfin Elisabeth:

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vxoris nostre dilecte sancte recordacionis Elizabet comitisse decesse.

Decesse oder decessae ist nun das Particip von dem zusammengesetzten Worte decedere in der bekannten mittelalterlichen Bedeutungsterben, mit Tode abgehen (affgân, mid dôde affgân). Dies heißt nun wörtlich:

unserer geliebten Gemahlin seligen Andenkens Elisabeth der verstorbenen Gräfin.

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Chemnitz und nach ihm Rudloff, welcher die Original - Urkunde nicht verglichen haben wird, haben aber das Wort decesse (verstorben) getrennt und de Cesse von Cesse, gelesen und haben so eine Person in die Geschichte gebracht, welche nie existirt hat und nirgends zu finden ist.

Wir haben also bis jetzt nichts weiter gewonnen, als daß die erste Gemahlin des Grafen Nicolaus I. Elisabeth hieß. Aus welchem Hause sie stammte, wissen wir nicht. Vielleicht gelingt es einmal durch Entdeckung bisher unbekannter Urkunden oder durch die Namen ihrer Kinder ihre Aeltern zu erforschen. Es scheinen Gunzelin VI., Nicolaus III., Audacia, Kunigunde und Agnes ihre Kinder gewesen zu sein. Gunzelin und Nicolaus hatten ihre Namen von ihrem Großvater und Vater; von den Töchtern, welche alle drei Nonnen des Klosters Zarrentin waren, führte Audacia den Namen ihrer Großmutter väterlicher Seite; es blieben also nur Kunigunde und Agnes übrig, welche Anhaltspuncte geben könnten.

Merislave,

des Grafen Nicolaus I. von Schwerin - Wittenburg
zweite Gemahlin.

Eine andere Gemahlin des Grafen Nicolaus I. von Wittenburg war Merislave, eine Tochter des Herzogs Barnim I.

von Pommern-Stettin († 1278). Sie war schon am 28. Jan. 1304 mit dem Grafen Nicolaus vermählt und hatte schon damals zwei Töchter in das Kloster vor Stettin gegeben 1). Sie erscheint in meklenburgischen Urkunden 1317, 1319 und zulet als Gemahlin des Grafen Nicolaus am 11. Nov. 1322, end= lich als Wittwe desselben am 15. Aug. 1324, und zwar mehrere Male unter Anhängung ihres sehr großen Siegels. Die Gräfin Merisleve führt nämlich ein großes, rundes Siegel, 23" im Durchmesser, mit folgender Bildung: auf einem Sessel fist eine weibliche Figur, welche mit der rechten Hand einen vorwärts gekehrten Helm mit graden Reiher (?)-Federn über den queer getheilten gräflich-schwerinschen Schild und mit der linken Hand einen rechts gekehrten Helm mit einem großen Pfauenwedel über den pommerschen Schild mit dem rechts ansteigenden Greifen hält, mit der Umschrift:

S. MARVSLAVA. DI. GRA. NOBIL. COMATISSα. ZVARIN.

Bemerkenswerth ist, daß auf dem Siegel dieser Gräfin 1319 zuerst der queer getheilte Schild der Grafen von Schwe rin vorkommt, während die ältern Grafen und noch der Graf Nicolaus I. zwei Lindwürmer am Baume im Siegel führen.

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Die Herkunft dieser Gräfin Merislave ist ganz sicher gestellt. Am 28. Jan. 1304 hatte die Herzogin Mechthild, Mutter des Herzogs Otto I. von Pommern-Stettin, eines Sohnes des Herzogs Barnim I., zwei Töchter (Mechthild und Beatrix) des Grafen Nicolaus von Schwerin, Schwagers des Herzogs Otto I., in das Cistercienser Nonnenkloster vor Stettin gegeben und zu ihrer Erhaltung die Einkünfte von 8 Hufen des Dorfes Daber bei Stettin ausgesezt 2), und am 15. Aug. 1306 schenkte durch eine besondere Ürkunde die Herzogin Mechthild von PommernStettin, unter Zustimmung ihres Sohnes Otto, diese 8 Hufen in Daber dem Kloster vor Stettin zu Gunsten der zwei Töchter Mechthild und Beatrir ihrer Tochter Merislave, Gräfin von Schwerin 3). Nach diesen beiden neu entdeckten, interessanten Urkunden waren die sichern Verwandtschaftsverhältnisse der Gräfin Merislave folgende:

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. X, und Nr. XI.

2) Vgl. Urk. Samml. Nr. X.

3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XI.

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Mechthild,

Gem. Barnim I. v. Pommern-St., von Pommern-Stettin,

† 1316.

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Barnim I.

† 1278.

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Aus dieser mächtigen Verwandtschaft, welche manches Ereigniß in jener merkwürdigen Zeit aufzuhellen vermag, geht unbezweifelt hervor, daß Merislave, des Grafen Nicolaus I. von Schwerin-Wittenburg Gemahlin, eine Tochter des Herzogs Barnim I. von Pommern-Stettin war.

Bei dieser Gelegenheit wird es passend sein, einen unzweifelhaften Fehler in der pommerschen Geschichte zu rügen: es soll Elisabeth,

des Herzogs Otto 1. von Pommern - Stettin Gemahlin, eine Gräfin von Schwerin und zwar des Grafen Nicolaus I. von Wittenburg Tochter gewesen sein. Als solche wird sie überall aufgeführt und Delrichs z. B. sagt, es gelte bei den pommerschen Geschichtschreibern als gewiß, daß sie des Grafen Nicolaus von Schwerin Tochter gewesen sei 1). Elisabeth hieß sie, da ihr Sohn, Barnim III. der Große, im J. 1343 dem Kloster Colbaz ihre Mühlen bei der Stadt Demmin giebt, und dafür ewige Lichter und Seelenmessen in dem Kloster bedingt, und unter diesen die neunte zum Andenken an seine Mutter Elisabeth 2) und seine Schwester Mechthild:

,,Nonum in anniversario generose ducisse Eli,,zabeth matrisnostre, dilecte et amantissime ,,sororis nostre Mechthildis, quod precedente die ,,beate Praxedis virginis est agendum."

Ob Elisabeth aber eine Tochter des Grafen Nicolaus I. von Schwerin gewesen sei, darüber dürften keine urkundliche Beweise vorliegen; es ist nicht einmal wahrscheinlich, da Nicolaus I. eine Schwester des Herzogs zur Frau hatte und Otto I. sein Schwager war; ein älterer Graf Nicolaus von Schwerin existirt aber nicht. Vielleicht ist diese Folgerung durch ein Mißverständniß aus den oben erwähnten Urkunden vom 28. Jan. 1304 und 15. Aug. 13063) gezogen, in denen viel von der Verwandtschaft des Herzogs Otto mit dem Grafen Nicolaus die Rede ist, freilich auf die oben dargelegte Weise.

1) Vgl. Delrichs in Sacrum saeculare quintum templi collegiati b. Mariae dicati, Stetini, 1763, p. VII.:

,,Hoc nondum ad liquidum perductum, vtrum Otto I. duas ha,,buerit uxores? quum de una tantum Elisabetha, Nicolai ,, comitia Suerinensis Megapolitani filia, historicos ,,inter nostros certo constet."

2) Die Urkunde ift gedruckt in v. Eickstedt Urk. Samml. zur Geschichte des Geschlechtes der von Eickstedt, 1, 1838, S. 203.

3) Vgl. Urt. Samml. Nr. X, und XI.

Kinder

des Grafen Nicolaus 1, von Schwerin- Wittenburg.

Rudloff giebt 7 Kinder des Grafen Nicolaus I. an: Gunzelin VI., Anastasia, Nicolaus III., Barnim, Audacia, Kunis gunde und Agnes; diese werden alle in Urkunden des schweriner Archivs genannt.

Wahrscheinlich waren von den Söhnen Gunzelin und Nicolaus, von den Töchtern Audacia, Kunigunde und Agnes Kinder erster Ehe. Diese drei Töchter waren Nonnen im Kloster Zarrentin, dem Lieblingskloster der Grafen von Schwe rin, in welchem auch ihre Mutter Elisabeth begraben lag; Audacia lebte sehr lange und war an 40 Jahre Aebtissin dieses Klosters. Die Namen dieser Töchter werden vielleicht einst auf die Spur leiten, woher ihre Mutter stammte.

Barnim, welcher nur ein Mal, im J. 1322, genannt wird, war dem Namen nach zuverlässig ein Sohn zweiter Ehe; er führte seinen Namen von seinem Großvater mütterlicher Seite; es stellt sich nämlich immer mehr mit Sicherheit heraus, daß die Enkel den Namen der Großältern führen, und dann weiter der Aeltern und der Urältern. Daher möchte ich denn auch die Anastasia für eine Tochter zweiter Ehe des Grafen Nicolaus I. halten, da ihr Name in der pommerschen Herzogsfamilie gebräuchlich war. Sie war, nach Rudloff, an den Grafen Gerhard von Holstein-Plön vermählt. Hier ist aber die Angabe Rudloffs wieder mangelhaft. Anastasia ward zuerst im J. 1306 in zweiter Ehe an den Grafen Waldemar von Jütland († 1311) vermählt; in der Fortseßung der Chronik des Albert von Stade 1) heißt es nämlich:

,,1306. Eodem anno Waldemarus dux Jutie, ,,defuncta filia ducis Saxonie, secundas nuptias ,,celebravit cum filia Nicolai comitis de Wit,,tenborg."

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Die Anastasia ist hier freilich nicht mit Namen genannt, wenn auch deutlich genug bezeichnet; diese Vermählung wird jedoch durch die folgenden Verhandlungen außer Zweifel geseßt. Anastasia heirathete nämlich im J. 1313 zum zweiten Male den Grafen Gerhard IV. von Holstein-Plön, welcher bis dahin Dompropst zu Lübeck gewesen war, wie sein Schwager Graf Gunzelin VI. bis zu eben dieser Zeit Domherr zu Schwerin gewesen war. Hierüber redet nicht nur Detmar's lübische Chronik:

1) Vgl. Contin. Alberti Stad. ad a. 1306; v. Robbe Gesch. des Herzogthums Lauenburg, 11, S. 12; Lappenberg: Die Elbkarte des Melchior Lorichs, Stammtafel zu S. 136.

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