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könen mit D. Boucken, de ock flit gedan. J. g. weeth wol, dat Mariacker kald, de hir kumt, gebrant i8. Jck vorbeide alle dage des scipperen, de J. g. en seipp fül Mariacker kald halt; szo frue de wint vthem westen weiet, szo wert he, mins vorsêndes, kamende. Ich werde bericht, dat de koning heft to Lunden in Schone vnde darumme her in Schonfiden fele buren, de mit deme kalckbernende wol weten vmmetogande. J. g. kan vamme konige der buren I oft II vp pasken, wo ick loue, wol bekamen, de I. g. den kald wol bernde werden x. Id si ock bericht von enem guden frunde, dat me hir na Michaelis vmme Dionysii wol kan enen kaldberner bekamen, ouerst nicht er, wente so lange sindt sze hir imme denste 2c. Peter Knesebeke wil J. g. ene willich vnderdenich Antwort kort scriuen vamme kalcke, he konde it mit der ile nu nicht don, biddet vnderdenigen, I. g. wil de korte vertögeringe nu gescen laten. Christus si I. g. bewarer.

Rostock amme 31 Augusti Anno 58.

I. f. g.

vnderdeniger, gutwilliger
Conradus Pegel.

Ik wil J. g. ock kort hir van vnder

Denigen scriuen ze.

Dem Durchluchtigen, hochgebornen fursten vnde heren heren Vlrik hartogen to Meckinborch c. minem gnedigen heren

vnderdenigest.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenb. Geh. und H. Archive

zu Schwerin.

Damals war also das Kalkbrennen auf der Baustelle noch Mode, jedoch fing es schon an zu verschwinden. Denn der Kalk von Mariager in Jütland, der in Rostock ankam, war schon gebrannt. Dies scheint der erste gebrannte Kalk zu sein, der in Rostock eingeführt ward. Diesen wollte aber der Professor dem Herzoge nicht empfehlen, sondern er lenkte dessen Augenmerk auf das Kalkbrennen auf der Baustätte. Dr. G. C. F. Lisch.

vor, welche Grautoff in seiner Geschichte des lübeckischen Münzfußes (Historische Schriften III.) sehr gründlich benugt hat. Nach diesen wurde 1329 die Mark fein zu 3 Mark 2 ßl. 8 Pf. ausgeprägt, jedoch schon 1346 zu 3 Mark 9 ßl. 8 Pf., dann 1372 zu 4 Mk. 2 ßl. 4 Pf. und 1375 zu 4 Mk. 3 ßl., wobei zu bemerken, daß das lübeckische Silber oder Silber lübischen Zeichens damals nur 141-löthig war (de marca was gespiset mit VII quentin), und diese Mark wird nun auch öfter marca puri genannt.

1379 in profesto b. Scholasticae virginis ward von Hamburg, Wismar und Lübeck ein Münzreceß abschlossen (Grautoff a. a. D. S. 176), daß man auf 16 Loth lübischen Zeichens 3 Loth Kupfer zusetze und daraus Pfennige zu 4 Pfennigen schlage, und soll die Schrotung halten auf die gewogene Mark 3 Mark und 32 Pf. Es enthielten also 19 Loth nur 141 Loth fein Silber, demnach 16 Loth der Beschickung 12 Loth; es wurden aus der Mark 12löthigen Silbers 152 Witten geschlagen und die Mark fein zu 4 Mk. 3 ßl. 7 Pf. ausgezellt; sämmtliche 19 Loth gaben 180 Stück, und so wurden auch 1384 und 1387 aus der marca puri an Witten 45 Wurf, also 180 Stück geschrotet.

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Mit diesem Recesse stimmen nun freilich die Resultate der Untersuchungen, welche neuerdings mit Münzen, die ihm gemäß geschlagen wurden, angestellt sind, nicht überein. Im J. 1842 wurden bei Lübeck 115 Wittenpfennige gefunden; Senator Claudius bespricht (Neue Lüb. Blätter 1842, Nr. 47 u. 48) diesen Fund, der übrigens nichts bisher Unbekanntes enthielt, und hat die Münzen selbst einer genauen Untersuchung unterworfen. Die lübeckischen wogen 343 und 345 Richtpfennige (4096 1 Loth) und der lettere enthielt 27611 Richtpfennig fein Silber, also war die Mark 12 Loth 15 Gr. fein. Die Hamburgischen wechseln zwischen 361 und 339 Richtpfennige, die lettere ward probirt und enthielt 272 Richtpf. fein Silber, also war die Mark 12 Loth 151 Gr. fein. 2 Lüneburger wogen 381 und 354 Richtpf. und 14 Wismarsche waren 380 bis 330 Richtpf. schwer, eine Münze von 348 Richtpf. ward untersucht und gab 27611 Richtpf. fein Silber, die Mark also 12 Loth 15 Gr. fein. Ganz stimme ich dem Herrn Verf. in der Ansicht bei, daß diese Abweichung des Befundes nicht als Abweichung vom Receß selbst zu betrachten sei. Durch den Rost und durch die Säuern, welche man zur Reinigung anwendet (wahrscheinlich sind sie auch in Lübeck angewandt worden, obgleich es nicht angegeben ist), wird das Verhältniß zwischen Silber und Kupfer verrückt; das Kupfer schwindet leichter und der Gehalt erscheint also höher. Auch muß

es dahin gestellt bleiben, ob die Schmelzung einer einzelnen alten kleinen Münze einen sichern Maaßstab zur Bestimmung des Feingehaltes in der Mark geben kann, denn unmöglich sind doch alle Silber und Kupfertheile in der Zaine ganz gleichmäßig vertheilt gewesen, aus der die Münze geschrotet ward.

Wenn nun aus der Mark 152 Stück Vierpfennigstücke geschlagen wurden, so mußte, wenn sie alle gleich geschrotet waren, jedes Stück 431 Richtpfennige wiegen mit 323 Richtpfennig fein Silber; um nun zu dem Resultate zu gelangen, welches die untersuchten Münzen gaben, müßte man annehmen, daß sie etwa 90 Richtpfennige, also 20 pro Cent am Gewicht und 47 Nichtpf. an Silber, also 14 pCt. durch Orydation oder Manipulation verloren haben; das läßt sich aber kaum glauben. Die Annahme, daß man zwischen 1384 und 1387 zwar bei demselben Gepräge, vielleicht auch bei demselben Korne blieb, aber mit dem Schrote stieg, wodurch sowohl der Silbergehalt, als das Gewicht der einzelnen Münze geändert wurde, scheint sich zwar zu empfehlen, wird aber durch die 1384 vorgenommene Balvation (Grautoff a. a. D. p. 182) nicht bestätigt, welche ergiebt, daß bis auf eine Kleinigkeit von bis 2 Witten die Schrotung mit der Vorschrift des Recesses übereinstimmt.

Zu einer Untersuchung des Gehaltes der Münzen von Rüst fehlen mir alle Mittel, auch schien es nicht nöthig, sie zu veranlassen, denn voraussichtlich würde sie kein anderes Ergebniß geliefert haben; als Thomsen (vgl. IV. Bericht der Schlesw. Holst. Lauenb. Alterthumsgesellsch. 1839, S. 54) gleiche Wittenpfennige aus dem Funde von Ruhwinkel probiren ließ, fand er auch das Silber ungefähr 13löthig. Gleichfalls stimmen hinsichtlich des Schrotes die sehr wohl erhaltenen Münzen von Rüst, von denen der Rost durch Anwendung von Säuren entfernt ist, mit den früher gewogenen überein. Es wiegen nämlich 4 Stück mit geringer Abweichung von ± 3 As immer 3 Loth cölnisch, und das giebt 170-172 Stück auf die rauhe Mark, und eben so hat es auch Thomsen gefunden. Die Worte des Recesses: vnde schal do schrodinge holden de weghene mark vppe III mark vnde XXXII penninghe, find keiner andern Deutung fähig: 3 Mark und 32 Pfennige find 608 Pfennige, und das sind 150 Vierpfennigstücke; wir haben jezt immer auf der rauhen Mark, denn das ist die gewogene, an 20 Stück zu viel.

Da der Haupthandelsverkehr in den Händen der Hansestädte war, so ist es natürlich genug, daß selbst diejenigen Städte, welche nicht zum Bunde gehörten, sich in Gehalt wie in Form ihrer Münzen denen der Hanse anschlossen, und das findet sich auch. Die Landesherren scheinen aber keine Wittenpfennige geschlagen Jahrb. des Vereins f. meklenb. Gesch. XV.

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zu haben, denn alle, welche vorgekommen, und es sind ja in Holstein, in Lübeck und bei uns bedeutende Funde zur Untersuchung gebracht, haben kein landesherrliches Gepräge.

Es ist freilich früher die Ansicht vertheidigt worden, daß die Münzen derjenigen Städte, welche nicht unmittelbar waren und deren Münzrecht man nicht nachweisen konnte, eigentlich Münzen der Landesherren gewesen, und daß der Name der Stadt, der sich mit dem Zusage moneta darauf findet, nur Bezeichnung des Imports gewesen, was allerdings bei den Münzen aus dem 16. Jahrhundert seine volle Richtigkeit hat, und hat dies Evers in Hinsicht auf Güstrow, Parchim, Friedland und Neubranden burg behauptet, malchinsche und gnoiensche Wittenpfennige waren zu seiner Zeit noch nicht bekannt geworden; jedoch muß ich vollständig bei meiner bereits früher (Jahresbericht VI, S. 51) ausgesprochenen Ansicht bleiben, daß sämmtliche Münzen der Art den Städten selbst angehören. Urkundliche Andeutungen in Bezug auf Parchim und Friedland find an jener Stelle bereits nachgewiesen; andere Gründe, welche aus der Gestalt der Münzen herfließen, wird folgende Zusammenstellung geben, und in den Zeitverhältnissen liegen Gründe genug zur Annahme jenes Sabes. Gegen die Mitte und das Ende des 14. Jahrhunderts blüheten bekanntlich die verbundenen Hansestädte mächtig auf, und zu dieser Zeit und auf dieses Vorbild hinschauend, hob sich das Städtewesen im nördlichen Deutschland besonders. Die Hansestädte hatten, theils von sich selbst, theils durch Kauf, wie Rostock 1325 und Wismar 1359, das Münzrecht erworben; es war nur allzu natürlich, daß nun auch andere Städte es annahmen (als Anmaßung mag man es immer betrachten), und zwar in der Art, daß sie sich den Hansestädten anschlossen, wo die Wittenpfennige eine so beliebte Münze geworden waren.

Dies bestätigt nun auch die Form dieser Münzen, welche eine sehr interessante Familie bilden. Es scheint, wenn gleich kein durchaus vollständiges, jedoch ein hinreichendes Material vorhanden zu sein, um die Verbindung der Formen unter einander und wie man sich an einander anschloß, darzustellen, und das soll nun versucht werden.

Lübeck, das Haupt der Hanse, welche auch der Währung den Namen gab, während vielleicht der wendische richtiger gewesen wäre, muß als Urform der Type, welche auf der einen Seite Bild, auf der andern Kreuz hat (denn das ist allen Wittenpfennigen gemeinsam), betrachtet werden, und bezeichnete sich als Reichsstadt (AIVITAS IMPERIAL). Ihr folgen nun die übrigen Städte, und bezeichnen sich Rostock, Wismar, Gnoien, Neubrandenburg und Friedland als meklenburgische Städte

(ⱭIVITAS MAGNOPOL), Parchim, Güstrow, Malchin als Städte des Herrn zu Werle (ⱭIVITAS DNI DⱭ WⱭRLα), die holsteinischen Städte (abgebildet: Grote, Blätter für Münzfunde, 1835. T. XXXI. p. 266–270. Nr. 27) verfahren eben so: Kiel, Oldesloe, Rendsburg, Flensburg geben sich als Holsteins Städte (CIVITAS hOLSAαα) zu erkennen, Ripen als Stadt im Reiche (CIVITAS IN RAGNO oder CIVITAS RANGNI). Hamburg, Lüneburg und Stralsund lehnen aber, und die Gründe dazu sind in ihren Verhältnissen unschwer zu erkennen, diese Bezeichnung ab, und seßen einen Denkspruch an ihre Stelle. (So Hamburg BanaDIATVS DAVS, Lüneburg SIT LAVS DⱭO PATRI, Stralsund DavS IR NOMINA TVO).

Die Reichsstadt Lübeck nahm den Reichsadler, ganz zu ihrer Inschrift gehörend, und eben so nahmen Wismar, Güstrow, Parchim, Malchin, Neubrandenburg und Friedland den meklenburgischen oder werleschen Stierkopf, beide durch das Halsfell in bekannter Weise unterschieden, Rostock und Gnoien den Greif der Herrschaft Rostock; Kiel, Oldesloe (von dem kleinern Pfennig war sicherlich der entsprechende Wittenpfennig auch vorhanden), Rendsburg nahmen das Nesselblatt, Flensburg die schleswigschen, Ripen die dänischen Löwen, Lüneburg den Löwen des Landes; Hamburg und Stralsund blieben bei ihrem Stadtzeichen, Burg die erste, Stral die zweite, und Wismar gesellte sich ihnen bald zu, indem es den Stierkopf wegließ und das Stadtwappen an die Stelle sette; auch Oldesloe hat auf einem Wittenpfennig den Heiligen des Stadtzeichens (St. Johannes mit dem Kelche ist bei Grote a. a. . p. 267 abgebildet, in der Beschreibung ist „eine bärtige männliche Figur, auf der erhobenen Rechten das Nesselblatt", neuere Angaben haben St. Petrus mit dem Schlüssel.)

Die zweite Seite der Wittenpfennige enthält ein Kreuz, und aus den verschiedenen Münzrecessen, welche sich auf die Form desselben beziehen, läßt sich das Alter der Münzen aus diesem Kreuze genau genug bestimmen. Der schon vorhin erwähnte Receß von 1379 zwischen Hamburg, Lübeck und Wismar bestimmt:

vnde desse penninghe schullen hebben sternen an beyden siden, an der syde des crutzes midden in deme crutze, vnde an der anderen syden in deme zirkele dar de bokstaven inne stan, rechte boven des arnes hovede vnde boven der borch vnde boven des ossen hovede.

Daraus ergiebt sich nun, daß schon vor dieser Zeit eben so wohl das angegebene Bild, wie das Kreuz (das hanseatische) gebräuchlich war, und dann, daß die Wittenpfennige von Lübeck, Hamburg und Wismar, welche ein volles oder in der Mitte

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